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-2- (rsijeint am 1., 10. nnö 20. eines ieden Zlonats. -& -8- Abonnementspreis jährlid 7 m., halbjähyrlid 3 3. 50 Pf. -&- Nr. 19. Erfurt, 20. Juni 1885. IX. Jahrgang. V erbandsangelegenheiten. Anträge für die Verbandsversammlung. Die Anträge für die im August stattfindende Ver bandsversammlung sind bis spätestens 15. Juli nach hier einzusenden. Wir ersuchen die Mitglieder um eingehende und sorgfältige Prüfung der Fragen: wie die Organisation unseres Verbandes zu vervollkommnen und besonders, wie die Tätigkeit desselben erfolgreicher zu ge stalten ist. Nach dem Ergebniss dieser Prüfung mögen die Mitglieder ihre Anträge für praktisch ausführbare Verbandsarbeit einbringen. Dringend warnen wir, die kostbare Zeit der Ver bandsversammlung nicht zu belasten mit nebensächlichen Dingen und dadurch lohnende Verhandlungen unmöglich zu machen. Unsere Verbandsversammlungen liegen 3 Jahre auseinander, eine lange Zeit, nach derem Ver laufe die wiederkehrende Gelegenheit zu mündlichen Be ratungen und Beschlussfassungen aufs sorgfältigste aus genutzt und alles ferngehalten werden muss, was wert volle Verhandlungsergebnisse verhindern kann. Die Vorberatungen der zu stellenden Anträge in den Vereinen dürfen nicht in Statutendifteleien und Wortklaubereien ausarten; es wird sich jedes Vereins mitglied ein Verdienst erwerben, welches sich den etwa hervortretenden Neigungen einzelner Personen für der gleichen entgegengestellt und dafür wirkt, dass auch von den Vereinen auf grund der in der praktischen Ver einsarbeit für den Hauptzweck unserer Bestrebungen: Förderung der gärtnerischen Fachfortbildung, gewonnenen Erfahrungen wertvolle, ihrer würdige Vor schläge und Anträge für die Erzielung einer erfolgreichen Verbands- und Vereinstätigkeit eingebracht werden, damit die Zugehörigkeit der Vereine zum Verbände nicht etwa als ein Uebelstand empfunden, sondern als ein bevorzugter Besitzstand geschätzt wird. Das Bureau des Deutschen Gärtner-Verbandes. Abonnementsangelegenheit. Diejenigen Abonnenten unserer Zeitung, welche dieselbe im Jahre 1884 durch Vermittlung eines Vereins bestellten, aber direkt von uns zugesandt erhielten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Meldung dieses Abonnements für 1885 wiederum durch den Verein erfolgen muss, und dass die Zahlung von M. 5,50 per 1885 nicht an uns, sondern an den betreffenden Verein zu erfolgen hat. Wer diese Vermittelung seines Vereins bisher nicht angesproehen hat, kann von uns nur als aus dem Vereinskreise geschieden be trachtet werden, und werden wir von ihm dann den vollen Abonne mentsbetrag von 7 Mark einfordern. Der Verbandsgeschäftsführer. Ludwig" Möller. Kassenangelegenheit. An die Verbandsvereine! Die mit ihren Zahlungen im Rückstände befindlichen Vereine werden auf die §§ 25 und 26 der Statuten aufmerksam gemacht und aufgefordert, den in den §§ 19 und 22 ausgesprochenen Bestim mungen durch umgehende Erfüllung ihrer Verpflichtungen nachzu kommen. Für die angemeldeten Mitglieder sind unaufgefordert 15 Pf. pr. Mitglied für jedes Vierteljahr im voraus einzusenden (§ 19). Eine Berechnung des Zu- und Abgangens während des Vierteljahrs findet nicht statt; die am Quartalsbeginn zu meldende Zahl bleibt unverändert. Wie es jedem Vereine möglich ist, den zu zahlenden Beitrag selbst zu berechnen, so ist das gleiche mit den Abonnements der Fall. Für jede vom Vereine abonnirte Zeitung sind für das Halbjahr 2 Mark und die Hälfte des Portos für die Streifbandsendungen an den Verein zu zahlen. Dieses Porto beträgt durchschnittlich halbjährlich 20 Pf. für jedes abonnirte Exemplar, und muss jeder Verein diesen Be trag von jedem Abonnenten pr. Halbjahr mehr erheben. Die Bestimmungen über Vereinsabonnements bei direkter Zusendung an die Abonnenten sind des öfteren bekannt gemacht. Der Verein hat für jeden derartigen Abonnenten 5 M. 50 Pf. für das Jahr zu zahlen. Halbjährliche direkte Vereinsabonnements sind nicht zulässig. Das Freiexemplar für das Verkehrslokal wird nur dann von uns mit 1 M. 50 Pf. Porto berechnet, wenn die Zusendung direkt erfolgt. Eine ganze Reihe von Vereinen hat bis jetzt, selbst wenn Zahlungen geleistet wurden, noch keinen Mitglieder bestand für die beiden ersten Quartale angegeben. Bei der Unmöglichkeit, Kontoabschlüsse zu machen, wenn uns Angaben über aufzustellende Posten fehlen, ersuchen wir hiermit dringend um sofortige und genaue Zusendung der erforderlichen Angaben. Vereine, die noch länger mit ihren Angaben und Zahlungen säumen, haben das in den Statuten vorgeschriebene Verfahren zu gewärtigen. Das Bureau des Deutschen Gärtner-Verbandes. Ludwig Möller. Vereinsberichte. Essen. Verein Hortulania. Der Verein ist, da die Zahl der Mitglieder auf 4 herabgegangen, aufgelöst worden. Das Ver einseigentum wurde mit der Bestimmung in Verwahr gegeben, es einem etwa neu entstehenden, dem Deutschen Gärtner-Verbände beitretenden Vereine zu übergeben. Der Vorstand.