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Organ des Deutschen Gärtner-Verbandes. — Redigirt von Iudwig öller, Geschäftsführer - W des Deutschen Gärtner-Verbandes in Erfurt. S -2- Grstjeint am 1., 10. und 20. eines jeden Zonats. -&- -8- Abonnementspreis jährlid 7 31., halbjälyrlid 3 in. 50 Vf. +8- Nr. 11. Erfurt, 1. April 1885. IX. Jahrgang. V erbandsangelegenheiten. An die Mitglieder des Deutschen Gärtner-Verbandes. Der erste April, der mich auf einem anderen, vom Tage meiner Kündigung an vorbereiteten Tätigkeitsge biete finden sollte, sieht mich noch in meinem seitherigen Wirkungskreise — sehr gegen meinem Wunsch und Willen, da ich, nachdem ich durch die vor dem 1. Januar vor waltende Sachlage zur Kündigung und demnächst zur Vorbereitung eines selbstständigen geschäftlichen Unter nehmens veranlasst wurde, meinem eignen Geschäftsbe- betriebe grosse Hoffnungen entgegenbrachte. Es ist mir nun, trotzdem ich einen nicht kleinen Teil Deutschlands durchreiste und an mancher Tür anklopfte, auch brieflich hier und dort anfrug, leider nicht gelungen, trotz den bis zur letzten Stunde fortgesetzten Bemühungen, mein dem Verbandsvorstande und besonders dem jetzigen Herrn Verbandsvorsitzenden gegebenes Versprechen ein zulösen und meinem eignen Pflichtgefühl zu genügen, um durch Gewinnung eines Ersatzmannes die ungestörte und uneingeschränkte Fortführung aller Arbeiten als Grund bedingung für die Weiterentwicklung des Verbandes sicher zu stellen. Es ist nicht meine Sache, die mir gegenüber aller orten mit besorgnisserregender Uebereinstimmung ausge drückte Meinung, dass mein Kücktritt einen Rückgang des Verbandes unabwendbar zurfolge haben werde, auf ihre Berechtigung und Richtigkeit zu prüfen, doch drängte dieser übereinstimmende Meinungsausdruck von Männern, auf deren Urteil ich Wert lege, mir die Sorge auf, dass schon durch das Vorherrschen dieser, gleichviel ob berechtigten oder unberechtigten Ansicht infolge meines Rücktritts ohne geeigneten Ersatz der Verband einer in ihren Vorzeichen sich schon nach meiner Kündigung bemerkbar machenden Krisis entgegen gehen würde, die für seine Weiterentwicklung und sein Fortbe stehen verhängnissvoll werden könne — und das soll nicht geschehen, zumal in einer Zeit nicht, in welche die Vorbereitungen für die nächste Verbandsversammlung fallen. — Ich will und kann nicht, ohne die Geschäfts erledigung sicher gestellt zu wissen, von einer Stelle schei den, an der ich seit nun bald 10 Jahren stehe und deren Ausfüllung für mich stets Herzens- und nie Geschäfts sache gewesen ist, und von der ich mich nicht frei machen kann, wie man sich etwa von einem alten Rock trennt, den man auszieht und in die Ecke wirft. Auf die Gefahr hin, dermaleinst den für mich persönlich nachteiligsten Schritt meines Lebens bereuen zu müssen, bleibe ich, vor läufig bis zur nächsten Verbandsversammlung, von derem Verlaufe meine weiteren Entschlüsse abhängig machend. Beigetragen zu diesem Entschlusse hat der Umstand, dass das hauptsächlichste Hemmniss, welches meinen Arbeiten entgegenstand, auf der letzten Vorstandssitzung beseitigt ist. Dem Verbandsvorstande danke ich es ferner, dass auch meine Existenz eine einigermassen erträgliche geworden ist und ich von den fortgesetzten Opfern aus Eigenem etwas entlastet bin. Meinen herzlichsten Dank den vielen, die mir ihre mich hocherfreuenden sympathischen Kundgebungen über mittelten und meinen nicht minder warm empfundenen Dank für die wohlwollende Anerkennung meines beschei denen Wirkens. Wenn ich je im Zweifel gewesen wäre, ob die weit, weit überwiegende Mehrheit des Verbandes zu mir steht, mein Zweifel wäre voll und ganz gehoben durch die übereinstimmenden Meinungsäusserungen die in allen mir übersandten Zuschriften zum Ausdruck kamen. Ich darf wol der Hoffnung Raum geben und kleide diese in die Bitte, dass die mir zugesagte Mit wirkung für das Wohl des Verbandes in jeder nur mög lichen Form schon von jetzt an ihre Betätigung finden möge. Ludwig Möller. Krankenkasse für deutsche Gärtner. Bekanntmachung. Allen Mitgliedern der Krankenkasse diene zur Nachricht, dass jede Verwaltungsstelle gezwungen ist, die ausscheidenden Mitglieder der zuständigen Behörde sofort zu melden. Da nun nach dem Statut diejenigen die Mitgliedschaft verlieren, welche, ohne Stundung beantragt zu haben, mehr wie sechs wöchentliche Beiträge schulden, so sind die Verwal tungen genötigt, auch diese als ausgeschieden den Be hörden zu melden, damit letztere die Säumigen zur Zwangs Versicherung in die Gemeindekasse überführen können. Wir ersuchen daher die Restanten im eignen Interesse, ihre Rückstände unverzüglich zu begleichen und darauf zu achten, dass in Zukunft dergleichen nicht vorkommt.