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-8- Abonnementspreis jährlid, 7 31., halbjährlid 3 3. 50 Pf. -8 -8- Grsdheint am 1., 10. unö 20. eines jeden 3llonats. -8- Organ des Deutschen Gärtner-Verbandes. — Redigirt von Eudig Möller, Geschäftsführer - W des Deutschen Gärtner-Verbandes in Erfurt. F Nr. 9. 8 Erfurt, 20. März 1885. F IX. Jahrgang. V erbandsangelegenheiten. An die Mitglieder der Krankenkasse für deutsche Gärtner! In vorliegendem Jahresberichte ist der Bestand der Haupt kasse nicht übereinstimmend mit dem Bestand des letzten veröffent lichten Quartalberichtes, welcher dort mit 2830 M. 98 Pf angeführt ist. — Bei der Zusammenstellung des Jahresberichtes stellte es sich heraus, dass durch ein Versehen in der Ausgabe zu wenig gerechnet und zwei Posten übersehen waren, welches wir hiermit berichtigen. (25 M. Zuschuss und 1 M. 36 Pf. Verwaltungskosten). Es bleibt demnach ein Bestand von 2804 M. 62 Pf. bei der Hauptkasse. Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Mitgliederzahl, welche am 31. Dezember 1883 204 betrug, von Quartal zu Quartal stieg, nachdem bekannt wurde, dass die anfangs so ungünstig gestal teten Verhältnisse sich gebessert hatten und durch eine durch greifende Aenderung der Statuten den deutschen Gärtnern annehm barere Bedingungen gestellt wurden — denn schon dreimal indem kurzen Zeitraum ihres Bestehens hat die Krankenkasse ihre Statuten geändert und immer grössere Vergünstigungen boten diese den Mitgliedern. Als nun das langsame Wachsen der Kasse beschleu nigtwurde durch den gesetzlich eingeführten Versicherungszwang, da war auch die letzte Schranke, welche der Ausbreitung der Kasse im Wege stand, gefallen, denn die versicherungspflichtigen Gärtner, die sich ihrer dürftigen Lohnlage wegen noch immer vom Beitritt abhalten liessen, mussten jetzt in diesem Tunkte einen Entschluss fassen. Die Mehrzahl, die in Unkenntniss der damaligen Sachlage ruhig und sorglos in den Tag hinein lebte und einen gesetzlichen Zwang als Humbug hinstellte, wurde sehr enttäuscht, als ihr von den Behörden plausibel gemacht wurde, dass sie der Gemeinde versicherungspflicht genügen mussten, da sie den betreffenden Zeit punkt (1. Dezember) hatten vorübergehen lassen, ohne von dem Rechte, einer freien Hülfskasse beizutreten, Gebrauch zu machen und so kam es, dass der alte Schlendrian hier vielen einen Streich spielte. Man darf heute nicht mehr mit allzu grosser Vertrauens seligkeit in die Welt blicken, man muss seiner Umgebung und der Welt auch die gebührende Beachtung schenken, um allen Even tualitäten vorbeugen zu können. Da nun der Zwang für die Gärtner (dieselben sind dem § 2 d. D. R. Ges. unterworfen) nicht überall besteht, auch noch viele aus den Orts- und Gemeindekassen austreten werden, sobald sie die 1/a jährliche Kündigung vor Jahresschluss rechtsgültig anmelden und die Mitgliedschaft vorher bei einer freien Kasse erwerben, so haben wir immer noch einen ansehnlichen Zuwachs in Aussicht, der sich bei der hamburger Verwaltungsstelle durch Aufnahme von 67 Mitgliedern in den Monaten Januar und Februar bemerk bar machte. Es wird aber dennoch gut sein, dass die Mitglieder, als auch alle deutschen Gärtner im eigenen Standesinteresse handelnd, soviel als möglich unserer Kasse neue Mitglieder zuführen, da sich bei der Konkurrenz, welche den wenigen Ortskassen durch Gemeinde versicherung etc. gemacht werden, solche gärtnerische Ortskassen doch nicht mehr lange halten können und die etwaigen, in diesem Zeitraum neubegründeten Kassen von vornherein nicht lebens fähig sind und höchstens deren Mitglieder sinnlose Opfer auferlegen, die auf bessere Art verwendet, segensreichere Wirkung haben könnten. Die Zahl der Krankheitsfälle und Tage beweist, dass der Gärtnerstand ein sehr gesunder ist und dadurch allein konnte es nur ermöglicht werden, dass die Kasse gleich von vornherein dieselben Rechte und Vergünstigungen gewähren konnte, wie viele schon seit Jahren gut fundirte Kassen anderer Berufsklassen. Sich zu vergegenwärtigen, wie wol unsere Kasse in 5 Jahren stehen mag — wenn obenein recht bald mit mehr Ernst und Teil nahme seitens vieler Gärtner Deutschlands für ihre Krankenkasse (welche man eine nationale nennen könnte) gearbeitet wird, dass überlassen wir unsern werten Lesern und Interessenten. Wir hoffen jedoch, dass auf der diesjährigen Generalversammlung in Charlotten burg weitgehende Verbesserungen sanktionirt und so auch dadurch die Sympathien der gesammten deutschen Gärtnerwelt unserer Krankenkasse zugewendet werden Der Hauptvorstand. Bekanntmachung. An die Verwaltungsstellen und deren Vorstände besonders richten wir das Ersuchen, betreffs baldigst zu veranlassender Wahl der Abgeordneten zur Generalversammlung in Charlottenburg von jeder Verwaltungsstelle 2 Mitglieder, (deren vollständige Vor- und Zunamen mitzuteilen sind) die geeignet wären, als Abgeordnete zu fungiren, in Vorschlag zu bringen, damit diese auf den Wahl zetteln zum Druck gelangen können. — Von den Verwaltungsstellen zu Berlin und Charlottenburg hoffen wir mehr in Vorschlag zu zu erhalten, je za. 5—10, damit wir Vertreter von dort den aus wärtigen Verwaltungsstellen in Vorschlag bringen können. Die Vorschläge sind bis spätestens 14 Tage nach dieser Bekannt machung dem Hauptvorstande zu machen, nach dieser Zeit eingehende Vorschläge müssen unberücksichtigt bleiben. Etwaige Anträge, die noch von dieser oder jener Verwaltungs stelle gestellt werden, müssen spätestens bis 15. Mai dieses Jahres in unsern Händen sein; dazu bemerken wir noch, dass jedes grossjährige Mitglied Anträge stellen und der Hauptver waltung einreichen kann; die Anträge müssen aber auf einem be sonderen Bogen Papier geschrieben sein, und ebenso bei der Wahl nicht nur einen, sondern gleich der Urwahl 25 Abgeordnete zu wählen hat. Das nähere darüber werden wir seinerzeit mitteilen. Die Mitglieder machen wir besonders darauf auf merksam, dass jede Verwaltung der Krankenkasse ver pflichtet ist, bei einer Ordnungsstrafe von 3—20 M. der Behörde für Krankenversicherung die ausscheidenden Mitglieder anzuzeigen. Deshalb ersuchen wir die säumigen Zahler, solche Eventualitäten nicht herauszufordern durch über die statutenmässige sechswöchentliche Stundungsfrist hinausgehende Rückstände, welche den Ausschluss und dadurch Anzeige bei den Behörden bedingen, um den Behörden Gelegenheit zu geben, solche Versicherungs pflichtige zum Beitritt in die Zwangskassen zu zwingen. Der Hauptvorstand I. A.: E. Kohlmann.