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Deutsche Gärtner-Zeitung
- Bandzählung
- 9.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf100
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1671376811-188500007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1671376811-18850000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1671376811-18850000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Deutsche Gärtner-Zeitung
-
Band
Band 9.1885
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Sonstiges Inhaltsverzeichnis I
- Ausgabe Nr. 1, 1. Januar 1885 1
- Ausgabe Nr. 2, 10. Januar 1885 13
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1885 25
- Ausgabe Nr. 4, 1. Februar 1885 37
- Ausgabe Nr. 5, 10. Februar 1885 49
- Ausgabe Nr. 6, 20. Februar 1885 57
- Ausgabe Nr. 7, 1. März 1885 69
- Ausgabe Nr. 8, 10. März 1885 81
- Ausgabe Nr. 9, 20. März 1885 89
- Ausgabe Nr. 10, 25. März 1885 101
- Ausgabe Nr. 11, 1. April 1885 109
- Ausgabe Nr. 12, 10. April 1885 121
- Ausgabe Nr. 13, 20. April 1885 129
- Ausgabe Nr. 14, 1. Mai 1885 141
- Ausgabe Nr. 15, 10. Mai 1885 153
- Ausgabe Nr. 16, 20. Mai 1885 165
- Ausgabe Nr. 17, 1. Juni 1885 177
- Ausgabe Nr. 18, 10. Juni 1885 189
- Ausgabe Nr. 19, 20. Juni 1885 201
- Ausgabe Nr. 20, 25. Juni 1885 213
- Ausgabe Nr. 21, 1. Juli 1885 225
- Ausgabe Nr. 22, 10. Juli 1885 237
- Ausgabe Nr. 23, 20. Juli 1885 249
- Ausgabe Nr. 24, 1. August 1885 261
- Ausgabe Nr. 25, 10. August 1885 273
- Ausgabe Nr. 26, 20. August 1885 285
- Ausgabe Nr. 27, 1. September 1885 297
- Ausgabe Nr. 28, 10. September 1885 309
- Ausgabe Nr. 29, 20. September 1885 317
- Ausgabe Nr. 30, 25. September 1885 329
- Ausgabe Nr. 31, 1. Oktober 1885 341
- Ausgabe Nr. 32, 10. Oktober 1885 353
- Ausgabe Nr. 33, 20. Oktober 1885 365
- Ausgabe Nr. 34, 1. November 1885 377
- Ausgabe Nr. 35, 10. November 1885 389
- Ausgabe Nr. 36, 20. November 1885 397
- Ausgabe Nr. 37, 1. Dezember 1885 405
- Ausgabe Nr. 38, 10. Dezember 1885 413
- Ausgabe Nr. 39, 20. Dezember 1885 421
- Ausgabe Anzeigen, Nr. 1, 1. Januar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen, Nr. 2, 10. Januar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 3, 20. Januar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 4, 1. Februar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 5, 10. Februar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 6, 20. Februar 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 7, 1. März 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 8, 10. März 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 9, 20. März 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 10, 25. März 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 11, 1. April 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 12, 10. April 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 13, 20. April 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 14, 1. Mai 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 15, 10. Mai 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 16, 20. Mai 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 17, 1. Juni 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 18, 10. Juni 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 19, 20. Juni 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 20, 25. Juni 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 21, 1. Juli 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 22, 10. Juli 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 23, 20. Juli 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 24, 1. August 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 25, 10. August 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 26, 20. August 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 27, 1. September 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 28, 10. September 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 29, 20. September 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 30, 25. September 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 31, 1. Oktober 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 32, 10. Oktober 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 33, 20. Oktober 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 34, 1. November 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 35, 10. November 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 36, 20. November 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 37, 1. Dezember 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 38, 10. Dezember 1885 -
- Ausgabe Anzeigen Nr. 39, 20. Dezember 1885 -
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Band
Band 9.1885
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- Deutsche Gärtner-Zeitung
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83 Abschluss. Bestand vom vorigen Quartal M. 330,— Gesammt-Einnahme „ 6345,65 Summa M. 6675,65 Für ärztliche Untersuchungen N. 1579,95 „ Verwaltungskosten : „ 78,79 „ Kranken-Unterstützungen „ 1336,78 An die Hauptkasse eingesandt „ 3037,23 Am Orte behalten „ 642,90 Summa M. 6675,65 Abschluss der IV. Quartal. Einnahme: Kassenbestand am 30. September 1884 M. Geschenk durch Vermittlung des Deutschen Gärtner- Verbandes „ do. vom Verein „Holsatia", Wandsbek „ Strafgeld von Herrn H „ Porto-Vergütung „ Eingegangen von den Verwaltungsstellen „ 1238,91 9,— 2,60 20,— 3,60 3037,23 Summa M. 4311,34 Hauptkasse. Ausgabe: IV. Quartal. Vergütung für die Hauptverwaltung M. 122,25 Für Bureau-Utensilien „ 24,50 „ Drucksachen „ 195,50 „ sonstige Verwaltungskosten » 119,04 „ Porto und Bestellgelder „ 79,07 „ Zuschuss nach Frankfurt a. M „ 40,— Zinstragend angelegt ■ „ 900,— M. 1480,36 Baarbestand am 31. Dezember 1884 „ 2830,98 Summa M. 4311,34 Baarbestand M. 2830,98 Zinstragend angelegt „ 2000,— Zugeschriebene Zinsen „ 1,88 Vermögensstand Summa M. 4832,86 Hamburg, den 1. Januar 1885. Vorliegende Abrechnung mit Büchern und Belegen für richtig befunden. F. Fahrenberg, Vorsitzender. G. R. Heyer. G. Langeloh, Beisitzender. C. Milhahn, Revisor. Aus vorstehendem Berichte mögen die Mitglieder unserer Kasse die Genugtuung schöpfen, dass ihre Bemühungen von einem Erfolg gekrönt sind, der selbst die kühnsten Erwartungen über trifft, d. h. in finanzieller Hinsicht. Die Zahl der Mitglieder, wenn auch nicht mehr klein, ist doch im Verhältniss zur deutschen Gärtnerwelt auch nicht weniger als gross zu nennen und es bleibt daher jedem Mitgliedc, jedem Förderer unserer so aussichtsvollen Einrichtung noch viel zu tun übrig, um auch die Mitglieder der Kasse zuzuführen, welche in Distrikten wohnen, in denen die Behör den den Gärtner noch nicht zur- Versicherungspflicht herange zogen haben. Ein jedes Mitglied sollte daher zugleich auch Agitator sein, um der Kasse immer mehr Vorteile zu sichern, welche wiederum dadurch in den Stand gesetzt wird, ihren Mitgliedern mehr Vor teile zu gewähren. Viele haben unserer Kasse durch freiwillige Gaben bei und nach Begründung ihre Sympathien bezeugt und so sehen wir uns auch bei dieser Gelegenheit in den Stand gesetzt, mitteilen zu können, dass uns auch in diesem Quartal folgende Ge schenke durch Vermittelung des Verbandsbureaus zugegangen sind: Von Herrn Lotmann-Amsterdam . M. 4,50. » » Gipner-Bellaire ...» 1,50. » » Hansen-Dorpat ... » 3,— Summa: M. 9,— Den Gebern sprechen wir an dieser Stelle unsern wärmsten Dank aus. Ebenfalls Dank gebührt den Vorsitzenden der Verwaltungs stellen Wiesbaden, Potsdam und Nürnberg, — den Herren H. Runge, O. Hansen und F. Stirnemann, welche mit Eifer und Fürsorge bei Errichtung der Verwaltungsstellen dort tätig waren, von denen zwei leider wegen Tomizilswechsel veranlasst wurden, ihre Aemter niederzulegen. Auch den Vorständen der Verwaltungsstellen in der Kreis hauptmannschaft Leipzig, hauptsächlich der Orte Leipzig, Lindenau und Rötha, welche nur durch ihr energisches Verhalten gegenüber den dortigen Behörden viel dazu beigetragen haben, dass unserer Kasse soviel dortige Mitglieder zugeführt wurden, können wir nicht umhin, an dieser Stelle unsern Dank auszusprechen; denn es wird Jeder zugeben, dass es wirklich eine schwere Aufgabe ist, unter erschwerten Umständen Vorstand einer Verwaltungsstelle zu sein. Doch auch einige Missstände wollen wir zu erwähnen hier nicht unterlassen. Es sind dieses Punkte inbetreff der Handhabung der Kassen geschäfte seitens einiger Mitglieder bei den Verwaltungen; des halb bitten wir die Mitglieder der Ortsverwaltungen dringend, auf folgende Punkte besondere Sorgfalt zu verwenden, damit diese in Zukunft die nötige Berücksichtigung finden: 1) Sind nur vierteljährliche Abrechnungen einzusenden und keine monatlichen Abrechnungen. Die in denselben befindlichen Rubriken sind gewissenhaft auszufüllen, denn die als zwecklos scheinenden Angaben bedürfen wir zur Anfertigung der statistischen Uebersicht. Das Alter und der Tag des Beitritts, sowie Austritts oder der Abreise sind nur für die dementsprechenden in das betreffende Quartal fallenden Aufnahmen und der Abmeldungen etc. der betr. Mitglieder anzugeben; für die schon früher Eingetretenen ist Wiederholung nicht nötig. 2) Aufnahmescheine der Mitglieder müssen dieselbe Nummer tragen, als in ihrem Mitgliedsbuche verzeichnet steht, da dieses die laufende Nummer der Gesammtverwaltung trägt. Die gleichen Nummern müssen in den Abrechnungen vorhanden sein. Die Scheine sind vondenVorsitzenden zu unterschreiben und müssen diese Scheine mit den Abrechnungen vierteljährlich an die Hauptkasse eingesendet werden. 3) Verloren gegangene Mitgliedsbücher werden von der Haupt verwaltung ersetzt; es dürfen in solchen Fällen keine anderen Nummern an die betreffenden Mitglieder verabfolgt werden, sondern muss Ersatz durch ein neues Buch mit gleicher Nummer geleistet werden, mit der Bezeichnung „Duplikat“. 4) Die Krankheitsfälle sind äusser auf den wöchentlichen Krankenattesten insgesammt pro Quartal auf besonderen Bogen zu sammenzustellen und zwar sind zu diesem Zweck die Formulare zu verwenden, welche mit der Bezeichnung: „Verausgabte Kranken gelder“ versehen sind. 5) Den auswärtigen Mitgliedern sind für die per Postanweisung einzusendenden Beiträge die gestempelten Marken in offenen Kouverts unter 3-Pfennigmarke zu senden auf Kosten der Kasse. Sollten die Marken verloren gehen, so hat das betreffende Mitglied bei der nächsten Beitragsendung auf der Postanweisung einen dies bezüglichen Vermerk zu machen, worauf die Rcgulirung durch den Hauptvorstand erfolgt. Diesbezügliche Mitteilungen sind jedoch nur bei Einsendung der Abschlüsse zu übermitteln, da den Mit gliedern durch den Postschein die Quittung über gezahlte Beiträge schon geleistet wird, also die Zusendung der betreffenden Marken nicht eilt. Die Mitglieder müssen bei Einsendung ihrer Beiträge stets ihre Buchnummer auf die Rückseite der Postanweisung(Koupon) bezeichnen, da sonst leicht ein Irrtum bei der Buchung entsteht. 6) Dürfen Unterstützungen nie wöchentlich im voraus gezahlt werden, sondern ist nur wöchentlich post- nummerande die Auszahlung gestattet. Ferner darf nur auf Zu sendung eines beglaubigten ärztlichen Ältestes seitens eines aus wärtigen Mitgliedes die Unterstützung gezahlt werden. Bei jeder Ortsbehörde geschieht die Beglaubigung unentgeltlich. 7) Den Behörden der betreffenden Verwaltungs stellen muss jeder Wechsel des Vorstandes spätestens binnen 8 Tagen gemeldet werden. Auf vorstehende Bemerkungen bitten wir genügend achten zu wollen. Die Liste der Verwaltungen und ihrer ersten Mitglieder folgt in nächster Nummer dieser Zeitung, gleichzeitig auch die Jahresübersicht. Der Hauptvorstand. I. A.: E. Kohlmann.
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