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3920 Nichtamtlicher Theil. 248, 23. October. im „Paradies der Frauen" ganz ausnehmend schlechte und mehr kranke Zähne hat als „in der übrigen Welt zusammen genommen". Jedenfalls eine fatale Zugabe. Wenn sich nun das „Paradies der Autoren" und das „Para dies der Frauen" in obiger Weise reduciren, so wird auch wohl die von Carep gerühmte Lesewuth der Amerikaner etwas nachgeben müssen. Wie steht es mit ihr: hat sie irgend etwas voraus, oder steht sie auch nur auf gleicher Stufe mit anderen Ländern? Das wäre eine höchst sonderbare Erscheinung in Amerika, dem Lande des fieberhaften Erwerbsnachjagens, abernicht der literarischen Beschau lichkeit. Hier ist der Lookgellsr'g Ouiäe für den Zusammenhang der Verhältnisse auch einleuchtender, wenn er in directem Gegensatz zu Carey den Borwurf als richtig bestätigt, daß die Amerikaner ihren Lesebedarf in homöopathischen Dosen durch Zeitungen und Journale befriedigten. ,,It lla8 beou «uiä tkat ^merieau8 »re not a boolr- (Fortsetzung folgt.) Miscellen Charakteristisches aus Pest. — Soeben (18. October) ist die Buchhandlung G. Petrik (vormals Osterlamm) gerichtlich geschlossen worden ; in diesem Jahre in Pest der vierte Fall: Tietz L Co. — G. Bickel — Roeber L Starke (vormals Hartleben L Co.) — und nun G. Petrik. — Hoffentlich folgt keine Fortsetzung! — t. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 242 enthaltene kurze Notiz über den neuesten Aufsatz des Hrn. 1)r. Beta: ,,Die Geheimmittel- und Uns ittlichkeits-Industrie in der Tagcspresse" erlaubt sich Schreiber dieses, den in dem Schluß passus enthaltenen Borwurf, als ginge die Aufnahme derartiger Annoncen nur von dem Jnscratenbureau der betreffenden Zeitungen aus, ganz entschieden zurückzuweisen. Nicht die Expeditionen, son dern die Herren Verleger sind hierfür verantwortlich zu machen, denn es bedarf nur eines einzigen Verbotes für die Expedition, um die Veröffentlichung solcher Schmutzinserate zu sistiren; im Ge- gentheil kommt es sogar vor, daß die Annahme solcher Producte trotz Vorstellung der Expedition ausdrücklich angeordnet wird, so daß also der Expedient dieselben nicht zurückweisen darf, wenn er sich nicht Unannehmlichkeiten und event. Verantwortlichkeit auf eigene Kosten zuziehen will. Der etwaige Einwand, daß der Verleger den vollen Inhalt seiner Zeitung nicht immer kennt, ist zu hinfällig, um weiter erörtert zu werden. So lange daher die Eigentümer der Zeitungen eine prinzipielle Zurückweisung dieser yuL8i Bordellinserate wegen des geringen Einnahmeverlustes nicht übers Herz bringen können, so lange werden auch alle Klagen, Ar tikel rc. des Publicums nur fromme Wünsche bleiben. Ein juri stischer Zwang eristirt nicht — das Sittlichkeitsgefühl, wie man sieht, auch nur vereinzelt. Eine rühmliche Ausnahme hiervon (bis jetzt wohl ziemlich die einzige) ist der Thüringer Zeitungsver band, welcher vor nicht langer Zeit sich gegenseitig verpflichtete, der artige für jeden Erwachsenen ekelhafte, und wieviel mehr nicht für die Jugend anstößige Publicationen ein für allemal zu re- fusiren. Voritag. Der im Verlag von Hrn. Serbe hier erschienene „Deutsche Juristen-Kalender rc., herausgegeben von Kleinschmidt" bildet nicht bloß für Juristen, sondern auch für die Geschäftswelt einen nützlichen und bequemen Führer durch die in den einzelnen Staaten des Deutschen Reichs und in der oesterreichischen Monarchie gelten den Rechtsverhältnisse und verdient somit auch dem Buchhandel zur Beachtung empfohlen zu werden; namentlich wird die Mitteilung der wichtigsten Bestimmungen aus dem Eoncurs- und Accordrecht, sowie ein Verzeichniß sämmtlicher in den Staaten des Deutschen Reichs recipirten Rechtsanwälte und einer Anzahl der oester- reichisch-ungarischen, sammt der Angabe ihrer gesetzlich geordneten Gebührenbczüge, demselben in manchen Fällen sehr willkommene Auskunft geben. — Ein ebenso anerkennenswertes Unternehmen ist das seit einigen Monaten im gleichen Verlage erscheinende „Leipziger Monatsblatt für die neueste rechts- und staats- wissenschaftliche Literatur deutschen Buchhandels rc., redigirt von Kleinschmidt" (Preis pro Jahrg. von 12 Nummern L 1 bis 2 Bogen in 4. 1 Thlr. 5 Ngr.). Auch dieses Blatt empfiehlt sich dem Buch handel ebenso durch seine Neuheit wie durch seine Vollständigkeit; dasselbe hat sich die Aufgabe gestellt, die gesammte einschlägige deutsche Literatur, sowie auch Erzeugnisse des Auslandes, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen, in möglichst unmittelbarer Folge nach ihrem Erscheinen in einer sehr praktischen, lexikalisch-chrono logischen Ordnung zur Anzeige zu bringen; überdies soll es sich durch Angabe des specicllen Inhalts der bezüglichen Zeitschriften und Sammelwerke, wie durch Berücksichtigung der reichen und doch viel vernachlässigten juristischen Differtationsliteratur auszeichnen. Wie man hieraus sieht, ist das neue Unternehmen ganz dazu ange legt, neben der juristischen Welt auch dem buchhändlerischen Verkehr als ein ebenso zuverlässiges als brauchbares Hilfsmittel zur Orien- lirung auf dem genannten Literaturgebiete zu dienen. Der Replik der Akademischen Buchhandlung in Königs berg (Nr. 236) muß ich noch einige wenige Worte folgen lassen, um den durchaus ungerechtfertigten Vorwurf des Gehässigen in meiner Beleuchtung (dir. 230) zurückzuweisen, durch welche letztere ich mir erlaubt halte meine Ansicht über das von genannter Firma angekündigte Unternehmen u. d. T. „Literarischer Wochen bericht rc." und über die Aneignung dieses von mir s. Zt. selbstän dig gewählten und gebrauchten Titels auszusprechen. Eine Wider legung des von mir Gesagten findet sich in der citirten Replik der Akademischen Buchhandlung nicht; daß mein Literarischer Wochen bericht derselben als Grundidee und Vorlage gedient und Nach ahmung hier gefunden, das ist aus der flüchtigsten Vergleichung der beiderseitigen Druckproben sowie meiner früheren bezüglichen Cir culare klar zu ersehen. — Auch den Vorwurf der Nachahmung auf mich abzulenken, ist ein ganz verfehlter, denn mein Literarischer Wochenbericht war nach Titel, Inhalt und Zweck etwas durchaus anderes als der von mir erwähnte ,, Centralanzeiger für Freunde der Literatur"; der so ganz unzutreffende Vergleich bestätigt nur, daß letzteres Unternehmen der Akademischen Buchhandlung völlig unbekannt war. — Uebrigens liegt cs mir fern, ein „Privileg" auf bibliographische Arbeiten mir anzumaßen und Concurrenzunter- nehmungen muß sich Jedermann gefallen lassen; für solche aber den gerade als passendst erscheinenden Titel rc. eines Anderen zu gebrauchen, wie es in vorliegendem Falle geschehen ist, möchte wohl schwerlich gebilligt werden! Leipzig, 10. October 1872. G. Wuttig. Anfrage. — Ein Kriegerverein „Mars" in Berlin, Vor sitzender Max Jacoby, gr. Hamburger Sir. 4, wendet sich per Circu lar an die Verleger mit der Bitte, ihm Bücher zu schenken. Da alle Referenzen fehlen, so hat vielleicht ein Berliner College die Güte, Auskunft über den Verein zu geben. , Die Leipziger Bank hat unterm 21. October den Discont für Wechsel und Anweisungen auf 5H Proc., für Lembardgeschäfte I auf 6s4 Proc. herabgesetzt.