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Grenz- Wochenblatt für Adorf und Neukirchen. Pr1aumrrati,n«-Prei«: «ierttljLhrlich 7 Ngr. S Pf. Jnserti»n«-«»bithr»»: Vit gespaltene «,rpn«-Setti »der deren Raum t Ngr. Der Dote. 42. Sonnabend, den 15. Oktober. 1864 Wochenschau. Einem Dresdner Bankierhaust sind am 7. Okt. in dtr Zeil zwischen I und 3 Uhr Nachmittags 7000 Lhlr. mittelst gewaltsamer Eröffnung verschiedener Schranke und Kasten entwendet worden. — Im Gerichtsamle Döhlen ist eine Geldsumme von 2000 Lhlr. gesunden und an das Kgl. Gerichtsaml abgegeben worden. Die zu dem im kommenden Jahre in Dresden statt, findend,n deutschen Bunkesgcsangfest« zu eibauende Sängerhalle wird sur 10000 Sänger und 20000 Zu hörer eingerichtet. Das Baukapital ist zu 60000 Thlr. veranschlagt. Der tz. 69. deS GewerbegesetzfS bestimmt, daß zu Lohnzahlungen an Arbeiter weder Gold noch auslän. bii'che Scheidemünzen, noch verbotene Münzen anderer Art, oder verbotenes Papiergeld, Banknoten, Wechsel und Anweisungen oder Waaren bei Strafe bis zu 300 Thlrn oder acht Wochen Gesangniß, selbst dann nicht verwendet werden dürfen, wenn der Arbeiter vorher »der nachher zugestimml hat. Auch ist dabei bemerkt, daß Arbeiter, welche in einer vorstehend verbotenen Weise bezahlt worden sind, jederzeit die Bezahlung nachverlangen können. Dieser letzte Zusatz Hal schon zu verschiedenen Zweifeln Veranlassung gegeben, indem viele glaubten, daß der Arbeiter, welcher in einer ver botenen Munzsorte ausgezahlt worden ist, noch einmal Bezahlung der ganzen Summe in guter Münze, unter Jnnebehaltung des verbotenen Geldes oder Zahlmittels, beanspruchen könne. DaS königliche Appellalionsge- richt zu Zwickau Hal nun in einem Falle, in welchem ein Arbeiter einen Zriedrichsdor, zwei Dukaten und ein Polnisches Achtgroschenstück erhalten und daran 2 Ngr. t> Pf. Verlust gehabt halte, das erstinstanzliche Urtheil, w.lchcS aut nochmalige Zahlung der ganzen Summe in guten Munzsorlen erkannt hatte, dahrn abgeändert, daß der Arbeiter blos eine EiMchadigung von 2 Ngr. 6 Pf. vom Arbeitgeber zu erhallen, uichl aber die gan ze Summe noch einmal zu beanspruchen hat. 'DerAr- beitgeber ist polizeilich mit einer angemessenen Strafe 'belegt worden. Unter den Schülern der Dresdner Kunstakademie, welche eine Belobigung erhalten, befindet sich auch rin Neukirchner. Die Friedensverhandlungen sind noch um keinen Schritt weiter gekommen. Einmal machen die öster- reichisch.preußischen Gesandten Vorschläge, welche di« dänischen Gesandten all rvsvrenelum nehmen, um sie in der nächsten Sitzung abzulehnen, dann machen diese letzteren Vorschläge, welche die ersteren nicht annehmen, können. Doch sollen die Dänen, nach preuMchenLUt- theilungen, daS feste Austreten Deutschlands zu Vern Entschlusse gebracht haben, zu einer befriedigenden Lö- sung der Flnanzschwierigketten die Hand zu bieten. Den Preußen stehen dir freisinnigen Rälhe des Herzogs Friedrich nicht an, weshalb aller mögliche Druck aus dieselben versucht wird. Der seil der Ver- gewalligung Holsteins durch Oesterreich und AuSliese. rung desselben an die Dänen im Auslande lebende Prinz von Noer, Oheim des Herzogs Friedrich ist jetzt nach Holstein zurückgekehrt. Oesterreich und Preußen haben beim Bundestage den Antrag gestellt, daß die von den Bundeskommissa» ren mit Hamburg und Lübeck abgeschlossenen Telegra- phenvertragc für ungültig erklärt würben. In Gravenstcin ist über die Kirchen- unv Schul, spräche abgestimmt worden. Es haben sich 70 Stim- men für alternirende deutsch.dänische Kirchensprache, aber deutsche Schulsprache, 50 für rein dänische Schul- und Kirchensprache erklärt. Das Krupp'sche Etablissement zu Essen nimmt von Jahr zu Jahr einen kolossaren. Umsang an und der Besitzer soll zur Vergrößerung desselben jahr'ich circa 1 Mill. Lhlr. verwenoen. Im ^ahrc 1863 fettiger die Gußstahlfabrik 25 Mill. P,b. Gußstahl mit 5500 Lrt-eituu, 65.DampLtr^^oö» «i,^