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Beitrag gebühren würde. Die Stiftung in ihrer gegenwärtigen Lage ist weder embryonisch genug, um ihre künftige Gestalt noch gar nicht erkennen zu lassen, noch würde selbst das beste Statut, ja nicht einmal die ins Leben getretene Stiftung die Bürgschaften darbicten können, die hier und dort gefordert worden sind. Statuten können geändert werden, Personen können wechseln. Ich sollte meinen, daß die angesehenen, den verschiedensten Berufsartcn und Lcbenskreisen angehörcndcn Männer, die überall an die Spitze der Bcreine ge treten sind, die Furcht vor parteilicher Verwaltung der Stiftungsgclder, vor Begünstigung von Cliquen undRichlungcn beseitigen können, und daß man wohl berechtigt ist, solchen Bestrebungen mir einigem Vertrauen entgegcnzukommen. 4) Nächst der Unterstützung bedürftigcrBuchhändler, die von dem B.-V. in freigebiger Weise bedacht wird, gibt cs kaum einen Zweck, der so geeignet ist, die Theilnahme des Buchhandels zu gewinnen, als der der Sch.-St. Dies wird von keiner Seite bestritten, nur wird das Verhältniß, in welches der B.-V. zur Schillerstiftung trcten'würde, nicht unbefangen genug aufgefaßt. Wenn, sagt man, die erste Corporation, die der Sch.-St. bcitrcte, gerade das Organ des deutschen Gcsammtbuchhandcls sei, so sehe dies fast wie ein Bckenntniß aus, daß der Buchhandel an den Schriftstellern etwas gut zu machen habe, indem ihr Nothstand eine Schuld der Verleger sei. Der Verleger ist aber nicht der Mäccn der Literatur. Das Honorar, das er dem Schriftsteller zahlt, ist ein vorausbezahltcr Antheil an dem muthmaß- lichen Nutzen, den er von einem literarischen Unternehmen ziehen zu können meint; der Werth der Arbeit als solcher, die Zeit und Mühe, die der Autor darauf verwendet hat, darf für den Verleger beim besten Willen nicht maaßgebend sein, und er kann daher auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Autor, dessen Schriften er verlegt, in Noth ist. Der B.-V. umfaßt vielmehr diejenigen Ge werbetreibenden, die mit den finanziellen Verhältnissen der Schriftsteller am besten vertraut sind, denen daher die große Masse der Be sitzenden einen richtigen Einblick in das vorhandene Bedürfniß zutraut. Aus diesem Grunde erscheint es angemessen, daß gerade der Börscnvcrcin mit einem Beitrag vorangeht, sein ablehnendes Votum aber um so bedenklicher, als dem aufkcimcnden Interesse für die Sch.- St. dadurch geschadet werden kann. 5) In Beziehung auf Nr. 2 des Brockhaus'schen Antrages stimme ich der Ausführung des Herrn Wigand bei; nach Ab lehnung des ersten Theiles des Antrages hat der zweite vollends jede Bedeutung verloren. Leipzig,11. Mai 1857. Leit. kV Antrag des Verwaltungs-Ausschusses. Geehrte Herren! Wenn sich die Unterzeichneten, unter ergebener Bezugnahme auf den mitfolgenden Rechenschaftsbericht, erlauben, an ihren in der Cantate-Versammlung von 1852 gestellten, leider nicht genehmigten Antrag, die Einrichtung zur Gasbeleuchtung im Innern des Börsengcbäudes betreffend, zu erinnern, so wollen sie darin keineswegs einen Vorwurf gegen den damaligen Beschluß ausdcückcn, vielmehr lediglich den Eindruck der Nothwcndigkeit erneuern und betonen, welche diese nun nicht mehr abzuwcisende Verbesserung schon damals auf den Verwaltungs- Ausschuß gemacht hat und machen mußte, soll die Art und Weise, wie er seiner Aufgabe, die ja im weiteren und höheren Sinn nicht blos die laufenden und Nächstliegenden, sondern auch die ferneren und zukünftigen Vorkommnisse voraussehen und be rücksichtigen muß, nachzukommcn sich bestrebt, auch fernerhin die Anerkennung verdienen, die ihm zu wiederholten Malen seitens des Vorstandes, wie der Hauptversammlung, zu Thcil geworden ist. Von diesem Standpunkte aus, und im Voraus Ihrer vollsten Aufmerksamkeit für das nachfolgende allerdings nicht unerheblich scheinende Postulat versichert, gehen wir zu der Mittheilung über, daß die jetzige Oellampen-Einrichtung im großen Saal, die früher schon zu mehrfachen Klagen, ja sogar Schädenansprüchen Anlaß gegeben hat, nun, nach 20jährigem Gebrauch, dermaßen defect und beziehentlich unbrauchbar geworden ist, daß, wollen wir aus der Vcrwcrthung unserer schönen Räume den Nutzen ziehen, den sie unter günstigen Vorbedingungen in Aussicht stellen, zu einer vollständigen Erneuerung des Beleuchtungs-Apparats schreiten müssen. Wenn wir bei Erörterung dieses Punktes sofort die Beleuchtung durch Gas vor jener mit Oellampen in's Auge faßten, so dürsten für diese unmaaßgcbliche Vorwahl die Thatsachen zur Genüge sprechen, daß 1) sämmtliche Locale unserer Stadt, mit denen wir bei der Verwerthung des unsrigen zu concurriren haben, mit Gas und meist sehr reichlich beleuchtet sind, 2) die Leipziger Deputation in ihren von uns gcmiethctcn Räumen die Gasbeleuchtung schon seit längerer Zeit eingeführt hat, und daß endlich 3) ganz abgesehen von dem Vorzug der größeren Reinlichkeit, die Gasbeleuchtung uns mittelst der Gasometer eine Controlle in Betreff der Selbstkosten und der anzurechnendcn Preise an die Hand gibt, die wir bisher leider entbehren mußten, und deren Mangel nicht selten zu sehr unerquicklichen Zwischenfällen Anlaß gab. Wir glauben, die genaue Darstellung der Sachlage unserem Vorsitzenden, der die Ehre haben wird, Ihnen Gegenwärtiges zu überreichen und dasselbe mit allen den Einzelheiten zu begleiten, die im Verlauf unserer wiederholten Besprechungen erörtert wurden, um so mehr überlassen zu können, als Sie aus seinen mündlichen Erläuterungen am schnellsten und bündigsten erfakren werden, wie jene Hauptfrage einer neuen Beleuchtungs-Einrichtung, und zwar durch Gas, nothwendiger Weise zu der Renovation des Innern, die sich in Folge der Röhrenlegung an Wänden und Decken als unabwcislich herausstellte, sowie ferner zur Renovation und zum Abputz des äußeren Gebäudes, das nach nun 21 Jahren dieser ersten Verbesserung und Verschönerung dringend bedürftig ist, führte, und wie sich ferner ein buchstäblich genauer Veranschlag der Einzelkosten aller drei Verbesserungen, nämlich