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Hohcnstein-EmsWtr Anzeiger Tageblatt für Lnhenfiein-Krnsttkak, Gverlungwitz, Heisdorf, Kermsdorf, Aernsdorf, WüftNbmrd, Urspmng, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. —Weitverbreitetes Insertions-Orga« für amtliche «nd Privat-Anzeigen. Diese« Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittag«. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigeg< Abonnement: «ei Abholung monatlich .35 Psg. die einzelne Nummer 5 „ Durch die Post bezogen Frei ins Haus monatlich 42 Psg. vierteljährlich 1. M. 25 Psg. 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnfertiousgebühreu: die sechsgespallene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Psg., für auswärts 12 Psg. Reklamen 25 Psg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Aunahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm« 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 279. Fernsprecher Nr. 151. Donnerstag, den 1. Dezember 1904. G-MDM-: B°h»str. z. 31. Jahrgang. «WM Herrn Polizei-Expedient Knh ist von uns der Titel Polizeiregistrator verliehen worden. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 28. November 1904. vr. Polster, Bürgermeister. We. Die Eröffnung des nutzer- ordentlichen Landtages. Dresden, 29. Nov. Zum ersten Male wieder seit König Georgs Heimgange entfaltete sich am DienStag in den historischen Paraderäumen des Königlichen Residenzschlosses die Pracht und der Glanz der Krone. Die seit Anfang der Woche in der Hauptstadt versammelten Stände des Landes wurden in der althergebrachten feierlichen Weise von König Friedrich August empfangen und ihre Tagung durch Ihn offiziell eröffnet. Langsam, in feierlichem Zeremoniell nahte der Königliche Zug : König Friedrich August und Prinz Johann Georg unter Vortritt und in Begleitung der höchsten Würdenträger der Krone, der Staats minister und der Angehörigen der ersten und zweiten Klasse der Hofrangordnung, der Kammerherren und deS großen Dienstes. Als der König den Saal betrat, brachte der Präsident der ersten Kammer, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Graf v. Könneritz auf Lossa, ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät auS. Der König bestieg den TKron und nahm, umgeben von dem großen Dienste, vor dem Sessel Aufstellung, rechts von ihm sein Bruder Prinz Johann Georg, weiter seitwärts die Minister. Sich leicht verneigend begrüßte darauf der Monarch die Versammlung und nahm, daS Haupt mit dem Helme bedeckend, auf dem Throne Platz. Darauf verlas er die vom Staatsminister v. Metzsch über reichte Thronrede, welche folgenden Wortlaut hatte: Meine Herren Stände! Nur wenige Monate sind vergangen, seitdem Mein nunmehr in Golt ruhender heißgeliebter Vater beim Schluffe des versammelt gewesenen Landtages an dieser Stelle zu Ihnen gesprochen und Sie Seines Königlichen Dankes für die von Ihnen in gewohnter Treue geleistete Arbeit ver sichert hat. Die damals an Sie gerichteten Worte haben zum Scheidegruß werden sollen, sie waren die letzte Kundgebung des geliebten Königs an Sein Volk und an Sein Land Schmerzerfüllt sehe Ich Sie heute an der nämlichen Stelle versammelt, nachdem nach Gottes unerforschlichem Ratschlusse dem Lande dieser edle Fürst, Mir Mein teurer Vater, ge nommen worden ist. Wenn in dieser schweren Heimsuchung Mir etwas Trost und Beruhigung gewähren kann, so sind es die Beweise aufrichtiger Treue und An teilnahme, welche aus diesem Anlasse in allen Kreisen zum Ausdruck gelangt und Mir in so wohltuender Weise entgegengebracht worden sind. Es ist Mir Bedürfnis, für die auch auf diese Weise betätigte Treue der Gesinnung und der Anhänglichkeit an Mich und an Mein Land den tiefempfundenen Dank auszusprechen. Ich weiß, daß auch Sie, Meine Herren Stände, die Sie die Tugenden des Verewigten kannten und in langjähriger gemeinsamer Mitarbeit schätzen ge lernt haben, mit Mir und dem Volke den schweren Verlust fühlen, der uns durch den Heimgang des edlen Fürsten bereitet worden ist, und daß Sie Sein Andenken heilig halten werden. Nicht besser aber können Wir Sein Andenken ehren, als wenn Wir in Seinem Geiste fort arbeiten und weiterbauen auf dem Grunde, den er gelegt hat. Und so ist es denn, wie Ich bereits dem Volke und dem Lande gegenüber ausgesprochen habe, auch Mein fester Wille, die Regierung im Sinne und Geiste des Verewigten sortzuführen. Die echte Gottesfurcht und Duldsamkeit des Heimgegangenen Fürsten, Sein edles und selbst loses Sich Selbst niemals genugtuendes Pflicht gefühl sollen für Mich vorbildlich sein und bleiben allezeit. Ich habe Sie berufen, um nach den Vor schriften des 115 Absatz 2 der Verfassungs urkunde über die nach ß 22 Absatz 2 dieser Urkunde '.m Falle eines Regierungswechsels er forderliche anderweite Feststellung der Zivillffte und über verschiedene damit im Zusammenhänge stehende Fragen mit Meiner Regierung eine Vereinbarung zu treffen. Die zu diesem Ende Ihnen zu unterbreitenden Vorlagen befinden sich bereits in Ihren Händen und sehe Ich Ihrer darauf zu fassenden verfassungsmäßigen Ent schließung entgegen. Mein in Gott ruhender Vater hat Seine letzte an Sie gerichtete Ansprache mit dem Wunsche geschlossen, daß das gemeinsame auf die Förde rung des Wohles Seines treuen Sachsenlandcs gerichtete Streben von des Himmels reichstem Segen begleitet sein möge. Möge dieser Wunsch sich auch unter Meiner Regierung verwirklichen und möge das Nure Kleinod des gegenseitigen Vertrauens zwischen Fürst und Volk, welches stets den schönsten Schmuck Meiner Vorfahren auf dem Throne gebildet hat, auch ferner unverkümmert erhalten bleiben. Nach Verlesung der Rede gab der König das Manuskript an den Staatsminister v Metzsch zu zurück, und dieser erklärte nunmehr den außerordent lichen Landtag der Monarchie auf allerhöchsten Be fehl für eröffnet. * * * Der Gesetzentwurf, betr. die königliche Zivilliste Dresden, 29. Nov. Das soeben ausgegebene königliche Dekret Nr. 1, einen ersten Nachtrag zum ordentlichen Staatshaushaltsetat auf die Finanz periode 1904/05 betreffend, enthält die Vorschläge der Regierung bezüglich der Neuregelung der Zivil liste und der Apanagen. Die Zivilliste soll auf dem bisherigen Betrage von 3 350000 Mark fest gesetzt bleiben, auch für die Prinzessin Mathilde wird nur der durch tz 34 des Kgl. Hausgesetzes festgelegte Betrag von jährlich 37 000 Mark ver langt, außerdem als einmaliger Aufwand 18500 Mart, gemeinjährig 9L50 Mark für die Einrichtung des Hauses der Prinzessin. Infolge des Wegfalles von 137 500 Mark Apanage des Kronprinzen Friedrich August, welche nach ß 40 des Hausgesetzes noch drei Monate nach eingetretenem Erledigungs falle, also bis 1. Februar 1905 zu zahlen ist und auf der anderen Seile infolge der Mehrforderung von 9915 Mark (Erhöhung der Apanage der Prinzessin Mathilde von 20 000 Mark auf 37 000 Mark vom 1. Nov. 1904 ab) und von den be zeichneten 9250 Mark erhöht sich der Reservefond, welcher bisher 534107 Mark betrug, um 118 333 Mark, also auf insgesamt 652 440 Mark. Aus den dem Dekret beigegebenen Erläuterungen ist folgendes bemerkenswert: Bei dem letzten im Jahre 1902 eingetretenen Thronwechsel ist die Zivilliste auf Grund des zwischen der Krone und den Ständen getroffenen Abkommens für die Zeit vom 1. Juli 1902 bis zum 31. Dezember 1903 auf gemeinjährig 3500 000 Mark, auf die Zeit vom 1. Januar 1904 mit Rücksicht darauf, daß den königlichen Hosbeamten und -Dienern in gleicher Weise wie den Staatsdienern Wohnungsgeldzuschüsse zugebilligt werden sollten,auf gemeinjährig 3 550000 Mark festgesetzt worden. Die Stände haben nach Erwägung aller einschlagenden Verhältnisse dem Vorschlag der Regierung, die Zivilliste so zu be messen, ihre Zustimmung nicht versagt und bei dieser Gelegenheit anerkannt, daß die der Zivilliste insgesamt obliegenden Ausgaben durch die Fest stellung auf den erwähnten Betrag noch nicht völlig ausgeglichen werden und die Herstellung des Gleich gewichtes zwischen Einnahmen und Ausgaben sich daher nur bei Durchführung wesentlicher Ersparnis maßregeln werde ermöglichen lassen. Nachdem in zwischen noch nicht 2'/, Jahre verflossen sind, be stehen die Gründe, die für die Notwendigkeit, die Zivilliste auf mindestens 3550000Markfestzusetzen, angeführt worden sind, unverändert fort. Man wird ihnen heute, nach Ablauf dieses weiteren Zeit raumes, eher noch ein größeres Gewicht als ehedem bcizulegen haben. Unter diesen Umständen kann davon abgesehen werden, die einschlagenden Fragen bei dem gegenwärtigen Anlaß wiederum einer ein gehenden Besprechung zu unterziehen; nur darauf möchte besonders hingewiesen werden, daß die Aus gaben, die zur Aufrechterhaltung der Würde der Krone erforderlich sind, trotz aller aus tunlichste Abminderung gerichteten Bestrebungen fortgesetzt eine stete Vermehrung erfahren haben; insbesonders verursacht die allmähliche Durchführung des Dienst- altersstufensqstems für die Beamten der einzelnen Hofdepartements einen immer neuen Aufwand an Besoldungen und Peufiouen. Eine weitere Steigerung der persönlichen Aus gaben ist ferner deshalb unvermeidlich, weil es nicht zu umgehen ist, die Mehrzahl der bisherigen kronprinzlichen Beamten in die königliche Hofhaltung aufzunehmen. Auch müssen der Zivilliste notwendiger weise noch dadurch neue Lasten erwachsen, daß die Kosten der Unterhaltung und Erziehung der Sühne und Töchter des Königs den bisherigen Ausgab n hinzutreten. Hiernach dürfte es keinem Zwerfel unterliegen, daß es nicht unerheblichen Schimerig- keiteu begegnen wird, die verfassungsmäßig der Zivilliste zugewiesenen Ausgaben, die schon vor 2'/^ Jahren mit 3 550 000 Mark kaum zu decken waren, mit dem gleichen Betrage auch in Zukunft zu bestreiten. Gleichwohl wird in Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse darauf verzichtet, eine Erhöhung der Zivilliste zu fordern, vielmehr lediglich der bisherige Betrag beansprucht und der Versuch unternommen werden, Maßregeln zur Erzielung von Ersparnissen in allen Zweigen der Hofverwaltung durchzuführen und auf diese Weise im Rahmen der vorhandenen Mittel den an die Zivilliste herantretenden Ansprüchen gerecht zu werden. Schließlich ist noch daraus Bezug zu nehmen, daß, während im Jahre 1831 der Betrag der Zivilliste und der hausgesetzlichen Gebührniffe nahezu als Aequivalent für die Ueberweisung der Nutzungen des Domänengutes an die Staatskasse anzusehen war, diese Nutzungen jetzt in weit höherem Maße als die Zivilliste gestiegen sind. Selbst wenn man berücksichtigt, daß das Domänengut außergewöhnliche Zuschüsse aus der Staatskasse zur Vornahme von Meliorationen erhalten hat und damit in den Stand gesetzt worden ist, höhere Erträgnisse zu liefern, als wie ohne diese Zuwendungen vielleicht zu erzielen gewesen wären. Im Jahre 1831 be trugen die Neltoerträgnisse der damals als Aequivalent der Zivilliste und der hausgesetzlichen Gebühr»,sse angesehenen Nutzungen insgesamt 2 065 874,71 Mk. Gegenwärtig sind die Nettoerträge dieser Nutzungen anzunehmen zu 9 146 443 Mark, so daß nachiülbzug von 247000 Mark Wittum Ihrer Majestät der Königin-Witwe Carola und gegenwärtig zu zahlende Apanagen übrig bleiben 8 899 443 Mark. Werden dagegen der Berechnung anstatt jener Anschlags summe die wirklichen Ergebnisse des Jahres 1903 zugrunde gelegt, so ergibt sich als Nettoertrag der Nutzungen insgesamt die Summe von 10 400608,24 Mark, wovon 149313 Mark als Anteil am Auf wande für die Justizpflege und an den Besoldungen der Baubeamten abgehen. Es bleiben hiernach 10 251 295,24 Mark, und nach Abzug des Wittums und der Apanagen 10 004 295,24 Mark. Auch schon aus diesem Grunde wird, wenn anders bei der Verabschiedung der Zivilliste ein wenigstens einigermaßen angemessenes Verhältnis zu der jeweiligen Höhe des angegebenenDomanialvermögens hergestellt werden soll, die Zivilliste jedenfalls in dem beanspruchten Betrage zu bemessen sein. Prinzessin Mathilde hat als nachgelassene Tochter des Königs Georg nach ß 34 des Häusgesetzes vom 30. Dezember 1837 bis zu ihrer Vermählung zum standesge mäßen Unterhalt und zur Bestreitung ihrer ge samten Hofstaatsausgaben eine jährliche Apanage von 12 000 Talern Konventionsgeld gleich 37 000 Mk., und zur Einrichtung ihres Hauses 6000 Taler Konventionsgeld gleich 18 500 Mark aus der Staatskasse zu erhalten. Nach dem Ausge führten würden von hier nicht in Betracht kommende, auf die Staatskasse verwiesene Bezüge der Sekundogenitur, abgesehen die Gebührnisse für die Mitglieder des königlichen Hauses, welche sich bisher auf 4 080 000 Mk. jährlich bezifferten, nämlich 3 550 000 Mk. Zivilliste, 210 000 Mk. Wittum der Königin-Witwe, 300 000 Mk. Apa nage des Kronprinzen, 20 000 Mk. Apanage der Prinzessin Mathilde, nur noch 3 797 000 Mark jährlich betragen, nämlich 3 550 000 Mk. Zivilliste, 210 000 Mk. Wittum Ihrer Majestät der Königin- Witwe, 37 000 Mk. Apanage Ihrer königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde, so daß ohne Berücksich tigung der einmaligen Leistung von 18 500 Mk. sich die bisherigen Gebührnisse des königlichen Hauses um jährlich 283 000 Mk. ermäßigen. Deutscher Reichstag. 101. Sitzung vom 29. November. Beginn der Sitzung 2'/« Uhr. Das Haus ist gut besetzt. Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung, indem er die Abgeordneten nach der langen Ver- tagung aufs herzlichste begrüßt. Er fügt hinzu: Meine Herren, der Reichstag wird sich mit wich tigen Gesetzen zu beschäftigen haben, die das Wohl des Volkes auf das lebhafteste berühren. Ich mache nur aufmerksam auf den Etat und die Militär gesetze und zuletzt, d. h. nicht zuletzt der Wichtig keit nach, sondern zuletzt in der Reihenfolge, die Handelsverträge, die das Wohl des Reiches und weitester Geschäftskreise so nahe angehen. Um diese wichtigen Gesetze erledigen zu können, muß ich an Sie die Bäte richten, daß Sie sich eifriger als in der letzten Zeit an den Sitzungen des Reichs tags beteiligen. Der schreckliche Absentismus, der uns in der letzten Zeit verfolgt hat, muß aufhören. Jeder, der ein Mandat übernimmt, muß sich dessen bewußt sein, daß er damit sich auch verpflichtet, hier zu erscheinen. (Rufe: Sehr richtig!) Ein gegangen ist der Etat, der Gesetzentwurf über die Friedenspräsenzstärke des Heeres und der Entwurf über die gesetzliche Festlegung der zweijährigen Dienstzeit. Der Präsident gedenkt dann noch des Ablebens des Königs Georg von Sachsen, des Graf-Regenten Ernst von Lippe, sowie der Abgg. Deppe, Fülst Bismarck und Schmidt-Aschersleben. Das Haus ehrt die Verstorbenen in der üblichen Weise durch Erheben von den Plätzen. Aus der Tagesordnung stehen Petitionen. Ueber verschiedene Pet'.tionen, unter anderen die von Darmhändlern, um Aenderung des Schlachtvieh- und Fleischbeschau gesetzes, beantragt die Kommission teils Ueberweisung als Material, teils Uebergang zur Tagesordnung. Abg. Scheidemann (Soz.) beantragt dagegen Ueberweisung zur Berücksichtigung. Jenes Gesetz dürfe nur gehandhabt werden als Sanitätsgesetz, und nicht auch, wie dies die Agrarier wollten, zur reinen wirtschaftlichen Verhinderung der Einfuhr von Fleisch nnd Vieh. Dem Volke dürsten die Nahrungsmittel nicht unter sanitären Vorwänden verteuert werden. Ihm (dem Redner) sei noch nie eine so starke Unve>schämtheit vorgekommen, wie in Preußen in dem Fleischbeschaugesetz als Sanitäts- aesetz. Habe man doch dort die Städte an der Nachuntersuchung tierärztlich abgestempelten Fleisches verhindert. Die Stätte für den Verkauf minder wertigen Fleisches nenne man bekanntlich Freibank; der preußische Landtag, wo so minderwertige Ge setze gemacht würden, sei auch eine solche Freibank. (Heiterkeit links, Unruhe rechts.) Präsident Graf Ballestrem ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung. Abg. Graf Reventlow (Wirtschaft!. Vgg.) nimmt die Handhabung des Fleischbeschaugesetzes dem Vor redner gegenüber in Schutz. Die von Scheidemann so gelobte Nachuntersuchung in den Städten sei lediglich ein Ausfluß fiskalischer Interessen und solle nur den Stadtsäckel füllen. Abgg. Wallau (natl), Herold (Zentr.), Held (natl.) und Graf Schwerin-Löwitz (kons.) wenden