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Hohenstein-EMMr AMiger Tageblatt für K^enst-in-HrnstMk, Gö-rlungwitz, H-rsdorf, A-rmsdorf, A-rnsdorf, Wüstmbrm d, Urspmng, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. 7^ Weitverbreitetes J«seriio«s-Orga» für amtliche und Privat-Anzeigen. ------ Abonnement Frei ins Haus «ei Abholung moiatlich Sonnabend, den 18. Juni 1904 Nr. 139 Femsprecher Nr. 151. Jnfertionsgebühreu: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Var«. 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegebea. G-MM-lle: B-Hnstr. S. 31. JahrgaNg 35 Pfg. monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. die einzelne Nummer 5 Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Der 2. Termin Semeindeanlage« für 1904 ist spätestens bis 27. Juni d. I. anher zu bezahlen. Dienstag und Mittwoch, den 21. und 22. dss. Mts , vormittag von 9 bis 12 Uhr findet Vereinnahmung in Ackermann's Restaurant statt. Alle verbleibenden Reste werden dem Vollstreckungsbeamten zur zwangsweisen Beitreibung überwiesen. Oberlungwitz, am 16. Juni 1904. Der Gemeinbevorstanb. Lieberknecht. — Freibank: Heute gepökeltes Schweinefleisch, Psd. 40 Pf. Deutscher Reichstag. 99. Sitzung vom 16. Juni. Abg. Stadthagen (Soz.) begründet vor anfangs schwach besetztem Hause die sozialdemokratische Interpellation über den dem preußischen Abge ordnetenhause zugegangenen Gesetzentwurf, betr. Erschwerung des Vertragsbruchs ländlicher Arbeiter und des Gesindes. Die Vorlage verstoße gegen das Reichsrecht. Das Reichsgericht habe bereits anerkannt, daß ein ähnliches in Lübeck erlassenes Gesetz mit dem Reichsgesetze unvereinbar sei. Partikulargesetze dürfen nicht erlassen werden über Materien, deren Regelung bereits in irgend einer Weise von der Reichsgesetzgebung in Angriff ge nommen worden sei. Die preußische Vorlage laufe auf eine Verrufserklärung der Arbeiter hinaus und verletze die Gleichheit vor dem Gesetz in empörender Weise, und zwar zu gunsten der ostpreußischen Großgrundbesitzer, vor deren Ausbeulung schon die italienische und ebenso die russische Regierung ihre Staatsangehörigen gewarnt hätten. Das Gesetz verletze die Reichsgewerbeordnung, denn es be stimme : Jeder, der die Vertragsbrüchigen Arbeiter in Dienst nimmt, gleichviel in welchen Dienst, wird bestraft. Ebenso verletze das Gesetz die Reichs verfassung, welche bestimme, daß Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Das Gesetz mache den Arbeiter vogelfrei und leiste dem Arbeitswucher Vorschub. Maßgebend aber sei das Bürgerliche Gesetzbuch. Der 8 630 desselben regele das Ver hältnis auch des ländlichen Arbeiters zu seinem Arbeitgeber und lasse keinen Raum für Bestimmungen für den Fall des Kontraktbruchs. Ueberdies ver stoße eine solche Verrufserklärung gegen die guten Sitten und verpflichte somit gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Schadenersatz, wie erst neuerdings erfreulicherweise ein Gericht gegenüber den Kühnemännern anerkannt habe. Ein ähnlicher Gesetzentwurf, der sich sowohl mit dem Kontrakt bruch der gewerblichen, wie auch der ländlichen Arbeiter beschäftigte, sei 1874 dem Reichstage vor gelegt und von diesem verscharrt worden. Damit sei schon zur Genüge dargetan, daß diese Materie überhaupt Gegenstand der Reichsgesetzgebung sei. Staatssekretär Nieberding: Wenn der Herr Vorredner gesagt habe, die peußischen Minister hätten jene Vorlage eingebracht mit dem Bewußt sein, einen Einbruch in Reichsrechte zu begehen, so richte sich diese Aeußerung von selbst. (Beifall und Lachen.) Der Reichskanzler müsse sich ein Urteil darüber, inwieweit durch jenes Gesetz einzelne Interessen bevorzugt, andere Interessen verletzt werden, in diesem hohen Hause versagen. Darüber werde im preußischen Abgeordnetenhause das preußische Staatsministerium, dem der Herr Reichs kanzler als Ministerpräsident angehöre, sich aus- lafsen. Hier in diesem Hause kann der Herr Reichs kanzler sich nur aussprechen über Fragen, die das Reich angehen. Der Vorredner habe den Inhalt des Gesetzentwurfs zum Teil falsch wiedergegeben. Zur Entschuldigung diene ihm allerdings, daß der Ent wurf schwer zu verstehen sei. (Große Heiterkeit.) Man müsse da doch auch die Motive ansehen und die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses. Der Inhalt gehe in der Hauptsache dahin, daß der be straft werden solle, der als Arbeitgeber einen länd lichen Arbeiter, der kontraktbrüchig geworden ist, ebenfalls wieder im landwirtschaftlichen Gewerbe in den Dienst nimmt. Es ist richtig, daß das aus dem Entwurf nicht deutlich hervorgeht. (Erneute stürmische Heiterkeit.) Die Auffassung des Herrn j Reichskanzlers ist in zwei Sätzen zu sagen: I.Bei der gegenwärtigen Lage der Reichsgesetzgebung kann es den Landesgesetzgebern nicht verwehrt werden, in den von mir bezeichneten Punkten strafrechtlich vorzugehen; 2. der preußische Gesetzentwurf ist mit dem Reichsrecht durchaus vereinbar, und der Herr Reichskanzler hat daher keine Veranlassung, eine Verletzung des Reichsrechts zu besorgen. Es ist allerdings die Grenze zwischen der Kompetenz der Einzelstaaten und der Kompetenz des Reiches in dem Entwurf nicht an allen Stellen mit der Deutlich keit gezogen, wie es gewünscht werden muß (große Heiterkeit), und nach dieser Richtung hin bedarf der Entwurf einer Korrektur. (Stürmische an haltende Heiterkeit. Rufe links: Herr Schönstedt wird sich freuen!) Ich wiederhole damit nur, was schon Gegenstand der Verhandlungen im Ab geordnetenhause war. Man ist dort ja auch bereit, den Entwurf entsprechend zu ändern. Solange wir nicht wissen, in welcher Form das Gesetz aus den Beratungen hervorgehen wird, kann der Herr Reichskanzler nicht eingreifen. Als preußischer Ministerpräsident werde er sicherlich die Stellung des Reiches wahren. Mit dem, was der preußische Entwurf bezwecke, decke er sich mit den Bestimmungen, wie sie schon in anderen Bundesstaaten bestehen. Es liegt darin kein Verstoß gegen reichsgesetzliche Bestimmungen. Die Rechte des Reiches erscheinen durch den Entwurf nicht bedroht. Der Herr Reichs kanzler wird also auch zur Wahrung der Rechte des Reiches nichts tun. (Lachen links.) Abg. v. Kröcher (kons.): DaS formale Recht zu dieser Interpellation ist zweifellos, ebenso zweifellos aber ist e?, daß der Vertreter einer Partei, deren Diktator innerhalb und außerhalb dieses Hauses urdi et orbi verkündet hat, daß die Partei das Reich vernichten wolle, nicht das Recht hat, hier die Rechte des Reiches zu wahren. Ich habe zwar keinen Auftrag von meiner Fraktion, dies zu erklären, glaube ab-r, mich hierin mit meinen Freunden in Uebereinstimmung zu befinden. (Lachen links.) Abg. Müller-Meiningen (freis. Volksp.): Die Erklärungen des Staatssekretärs seien die denkbar schärfste Kritik dieses Werkes deutscher Minister gewesen. (Sehr richtig!) Als im Jahre 1900 Anhalt und Reuß sich ein solches Gesetz erlaubt hätten, habe Spahn ein derartiges Gesetz für un denkbar erklärt. Und nun komme in Preußen diese Vorlage! Wenn überhaupt ein Rückschritt erfolge, da sei Preußen in Deutschland voran. (Rufe links: Sehr richtig! Abg. Gamp ruft da gegen: Keine Ahnung!) Auch mit dem krassesten Partikularismus gehe Preußen voran. (Abg. Gamp: Lernen Sie doch erst die Verhältnisse kennen!) Dieses Gesetz sei ein Ausnahmegesetz allergefährlichster Art gegen die Arbeiter und ver stoße in unerhörter Weise gegen das Reichstags recht. Nack der ablehnenden Stellung, die der Reichstag noch 1900 gegen derartige Gesetzesvor schläge eingenommen habe, sei diese preußische Vorlage geradezu eine Provokation des Reichs tags. (Sehr wahr!) Um die Landflucht der Ar beiter zu verhindern, solle man den ländlichen Ar beitern das Koalitionsrecht geben. Abg. Herold (Zentr.) konstatiert, daß das Zentrum im preußischen Abgeordnetenhause erklärt habe, daß es nur diejenigen Arbeitgeber (und Gesindevermittler) bestraft wissen wolle, die einen Arbeiter zum Kontraktbruch verleiten wollen, um ihn für sich in ihrem eigenen Dienst zu verwenden. Und in diesem Streben sollte im Interesse von Glauben und Redlichkeit jedermann das Zentrum unterstützen. Abg. Dove (freis. Vereinig.) äußert sich im Sinne "Müllers-Meiningen. 8 1 der preußischen Vorlage sei nicht aufrecht zu erhalten, da 8 41 der Gewerbeordnung jeden berechtige, Arbeiter an zunehmen ohne irgendwelche nicht in der Gewerbe ordnung selbst festgelegte Beschränkungen. Der Geist der Vorlage entspreche auch der Richtschnur, die die Reichsgesetzgebung bisher eingenommen habe. Man wolle die Landarbeiter an die Scholle fesseln. Es gebe sehr oft vollwichtige Gründe für die Arbeiter, den Dienst plötzlich zu verlassen, und da der neue Arbeitgeber oder der Gesinde- vermittler diese Gründe nicht sofort prüfen könnten, so werde man im Zweisellsfalle sich negativ ent scheiden und die betreffenden Arbeiter lieber nicht engagieren. Abg. Lukas (nat.-lib.) erklärt die Interpellation für verfrüht, so lange man nicht wisse, wie das Gesetz eigentlich aussehen werde und ob es über haupt je zu stände komme. Daß das Reich die Materie regeln könnte, wenn es wollte, sei zweifel los, aber so lange das Reich sie nicht geregelt habe, könne Preußen damit vorgehen. An sich sei gegen die Regelung der Materie durch die preußische Vorlage mit Erfolg keine Einwendung zu erheben; ob das Gesetz mit dem Reichsrecht im Einklang stehe, werde allerdings erst geprüft werden müssen. Abg. Gamp (Reichsp.) weist die Behauptung des Abg. Müller-Meiningen über angebliche Rück ständigkeit Preußens zurück, es sei das eine Ueber- hebung eines Nichtpreußen. Sachlich stünden seine Freunde auf dem Standpunkte Herolds, es hätte daher überhaupt kein Grund vorgelegen, sich so aufzuregen. Abg. Breiski (Pole) spricht sich abfällig über die preußische Vorlage aus. Nachdem noch Äbg. Haase (Soz.) den Stand punkt der Interpellation vertreten, schließt die Besprechung. In dritter Lesung werden sodann die Togo anleihe nebst zugehörigem Nachtrags-Etat, die Garantievorlagen für die ostafrikanische Eisenbahn Dar-es-Salaam—Mrogoro und die Servistarif novelle genehmigt, und die auf Antrag Gröber von der Kommission beschlossene Resolution be treffend eine möglichst baldige Revision des Ge setzes über die Naturalleistungen der Armee in der Richtung, daß die von den Einquartierungs lasten besonders betroffenen Gemeinden entsprechend erhöhte Entschädigungssätze erhalten sollen, ange nommen. Inzwischen ist eine Vorlage eingegangen und zur Verteilung gelangt betreffend Vertagung des Reichstags bis zum 29. November. Es folgt die dritte Beratung des Gesetzes be treffend Kaufmannsgerichte. Es liegt hierzu wieder der Kompromißantrag vor: Die Wahlaltersgrenze für aktives und passives Wahlrecht auf 25 resp. 30 Jahre zu erhöhen und das aktive Wahlrecht der Frauen zu streichen. Abg. Singer (Soz.), Müller-Meiningen (freis. Volksp) und Schrader (freis. Vereinig.) erklären, daß ihre Freunde infolge der Annahme des Kom promißantrages das Gesetz ablehnen. Abgg. Trimborn (Zentr.), Henning (kons.) und Heidelberg (nat.-lib.) treten für den Kompromiß antrag ein. Staatssekretär Graf Posadowsky bemerkt u. a., es sei Pflicht der Höflichkeit gewesen, die zu dem Frauenkongreß hier erschienenen Damen gastlich zu empfangen; daraus folge aber nicht, daß man sich mit allen Teilen des Programms dieser Damen einverstanden erklären könne. Abg. Lattmann (Wirtschaft!. Vereinig.) und Zimmermann (Reformp.) erklären die Zustimmung ihrer Freunde zu der Vorlage auch im Falle der Annahme des Kompromißantrags. Der Kompro mißantrag wird darauf in seinen verschiedenen Teilen und dann das ganze Gesetz in der Gesamt abstimmung angenommen gegen Sozialdemokraten, Freisinnige Vereinigung und dem größeren Teil der Freisinnigen Volkspartei. Endlich wird die Novelle zum Reichsschuldbuch- Gesetz debattelos in erster und zweiter Lesung erledigt. Präsident Graf Ballestrem beraumt um 7 Uhr 50 Minuten die nächste Sitzung an auf 8>/^ Uhr mitderTagesordnung: Beratung derVertagnngS» Vorlage. Er fügt hinzu, man habe sich vielfach gewundert über den späten Termin dieser Vorlage, aber der Kaiser habe ja das Recht, den Reichstag auch schon vor dem 29. November wieder einzu berufen und werde jedenfalls davon Gebrauch machen für den Fall, daß wichtige Gesetzesvorlagen zu erledigen sind, besonders im Falle der Vorlegung von Handelsverträgen. Bei Beginn der neuen, der 100. Sitzung, prangt auf dem Präsidialtisch ein riesiges Bukett. Der Vertagungsantrag wird ohne Debatte angenommen, und zwar, wie der Präsident unter großer Heiter keit konstatiert, mit sehr erfreulicher Einstimmigkeit. Debattelos wird ferner noch in dritter Lesung das Reichsschuldbuchgesetz angenommen. Abg. v. Normann (kons.) dankt dem Präsidenten namens des Hauses für seine Geschäftsleitung. (Lebhafter Beifall.) Präsident Graf Ballestrem dankt seinerseits dem Hause für das ihm bewiesene Vertrauen und die ihm gewährte Unterstützung. Darauf erhebt sich Reichskanzler Graf Bülow zur Verlesung der allerhöchsten Botschaft, durch welche der Reichstag bis zum 29. November ver tagt wird. (Die Sozialdemokraten verlassen nun eiligst den Sitzungssaal.) Präsident Gras Ballestrem schließt die Sitzung mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser. Bom russisch-japanischen Kriegsschauplatz. Der kühne Versuch des neuernannten russischen Oberbefehlshabers zur See, Admirals Skrydlow, das Wladiwostok-Geschwader mit dem von Port Arthur zu vereinigen, scheint gescheitert zu sein. Wenigstens wird der .Köln. Ztg." aus Tokio ge meldet, daß drei russische Kriegsschiffe, die in der Straße von Tsuschima kämpften, von dem japa nischen Admiral Kamimura aufgebracht worden seien. Seit der Ankunft Skrydlows entwickelte das Wladiwostok-Geschwader eine lebhafte und sehr be merkte Tätigkeit. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Japaner starke Streitkräfte vereinigten, um diese Gefahr zu beseitigen. Trifft aber die Nach richt von der Aufbringung dreier Kriegsschiffe des Wladiwostok-Geschwaders zu, dann sind die Nach richten von einer Vereinigung des Geschwaders Kamimuras mit dem Togos unbegründet, dann hat sich Japan auch nicht auf größere Kämpfe vor Port Arthur eingelassen; es wäre zu solchen nach den empfindlichen Verlusten, welche die Kriegsflotte Togos in letzter Zeit durch Minen erlitten, außer Stande. WaS auf der Kwantung - Halbinsel vorgeht, entzieht sich erst recht der öffentlichen Kenntnis. So schnell, wie es sich die Japaner anfangs ge dacht hatten, geht es mit den Kriegsoperationen dort jedenfalls nicht. Die eigentliche Belagerung hat noch nicht begonnen, von der Eroberung Port Arthurs garnicht zu reden. In ungewisser Lage befindet sich der russische General Stackelberg mit seinen augenscheinlich unzureichenden Truppen, die durch Beunruhigungen der japanischen Armeen im Rücken die Belagerung Port Arthurs aushalten sollen. Die Lage des Generals Stackelberg gestaltet sich immer gefahrvoller. Die Japaner setzen ihre ganze Kraft daran, diesen vorgeschobenen Posten, der ihnen so sehr hinderlich ist, zu ver nichten. Wenn auch, wie vorauszusehen, die Nach richt über eine vollständige Niederlage der Ruffen bei Futschou — sie sollten 1000 Mann an Toten und sämtliche Feldgeschütze verloren haben — eine Bestätigung nicht erhielt, so erfahren wir doch aus einwandsfreien Quellen von harter Bedrängnis der Kolonne Stackelberg. Wie General Kuropatkin selber meldet, wurden am 14. d. M. bei Wafangou die Russen von einer starken japanischen Ueber- macht den heftigsten Angriffen ausgesetzt. Obwohl der Bericht Kuropatkins noch nicht den AuSgang, l l ) l » l 1 r a i a l a t e a r » n g i, H I- U k- I- n b !' e- er S- st id i« r« er !N n. !l.