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HchcnstmMOHckr Anzeiger Tageblatt für Ashcngein-Grnftkal, Göerlungwitz, Heisdorf, Aermsdorf, Wernsdorf, Wüstmbrard, Urspmng, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. Weitverbreitetes Jnseriions-Organ für amtliche und Privat-Anzeige«. -— Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn- . tagsbeilage gratis beigegeben. Abonnement: Bei Abholung monatlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ Durch die Post bezogen Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich I. M. 25 Pfg. .25 Mk. excl. B-üellgeld. Jnsertionsgebühre«: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Aurtahme der Inserate für die folgende Nummer bis vor«. LV Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Sonnabend, den 7. Mai 1904. G-MM-ll-: B°h»p. g. 31. Jahrgang. Nr. 105. Fernsprecher Nr. 151. Der am so. April d. I. fällig gewesene 1. Termin Einkommen- und Ergänz««gs- steuer ist ungeachtet etwaiger Reklamationen spätestens bis zum 21 Mai 1004 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung abzuführen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 5 Mai 1904 ——— Dr. Polster, Bürgermeister. St. Die Gemeindeanlagen per 1. Termin d. I. sind ungeachtet etwaiger Reklamationen bis spätestens zum 16. Mai d. I. an unsere Stadtsteuereinnahme abzuführen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 5 Mai 1904 Di. Polster, Bürgermeister. St. Sonnabend, den 7. Mai d. I. bleibt das hiesige Gemeindeamt wegen Reinigung der Geschäftsräume für den Verkehr geschlossen. Das Standesamt ist an diesem Tage von 11 bis V?12 Uhr vormittags geöffnet. Nur dringliche, keine« Aufschub erleidende Sache« finde« in dieser Zeit Erledigung. Oberlungwitz, am 4. Mai 1904. Der Gemeindevorstand. Lieberknecht. Heute rohes Rindfleisch, Pfd. 40 Pf g. Freibank. Der Geburtstag des deutschen Kronprinzen. Der älteste Sohn unseres Kaisers, Kronprinz Wilhelm, wird am heutigen 6. Mai 22 Jahre alt. Der Prinz, zur Zeit bekanntlich Hauptmann und Chef der zweiten Kompagnie des ersten Garde- Regiments zu Fuß in Potsdam, der aber bald in das Garde-du-Corps-Regiment eintreten dürfte — er überragt seinen Vater an Körpergröße — ist im letzten Jahre mehr und mehr der Gegenstand der Auf merksamkeit geworden. Ein humoristischer Zug in seinem Charakter, der ganz an seinen Großvater, den Kaiser Friedrich, erinnert, ein frisches, schneidiges Wesen, große Neigung zum Sport, persönliche außerordentliche Liebenswürdigkeit und eine gewisse Selbständigkeit haben den Prinzen in seinem näheren Kreise, sowie in Potsdam und Berlin recht beliebt gemacht. Die zwanglos-einfache Art seines Auf tretens gefällt allgemein, und eine ganze Reihe von Geschichten werden erzählt, die dies bekunden. All gemeines Behagen hat die Eis-Erzählung aus dem letzten Winter erweckt, wo der Kronprinz einem Kindermädchen den Schlitten mit ihren kleinen Schutzbefohlenen abnahm und ihn selbst lustig auf dem Eisspiegel umherfuhr; die Tatsache ferner, daß der Thronfolger bei dem ersten Jungen eines Sergeanten seiner Kompagnie nicht nur die Paten stelle übernahm, sondern auch während der heiligen Handlung den Täufling selbst hielt usw. Die erste Aufführung des Beyerleinschen Dramas „Zapfen streich", dessen Beiwohnung in vielen Garnisonen Offizieren in Uniform nicht gestattet ist, besuchte der Kronprinz im Berliner Lessing-Theater, und auch noch andere Proben einer eigenen Auffassung sind bekannt geworden. Während des verflossenen Jahres wurde der Prinz zu wiederholten Malen zum glücklichen Bräutigam gemacht, allein er ist es bis heute noch nicht, und es dürfte auch noch eine geraume Zeil dauern, bis er den schmalen Reif am Finger trägt. Unser Kaiser heiratete mit wenig mehr als 22 Jahren; sein Aeltester nimmt sich also mehr Zeit. Wir wünschen, daß sich der Kronprinz, dessen einst so verantwortungsvolle Pflichten warten, sich recht zur Freude seiner kaiserlichen Eltern und des deutschen Volkes entwickeln möge. Die oben erwähnten kleinen Züge zeigen, daß er ein Sohn seiner Zeit ist; wir sind gewiß, daß er auch ein rechter Mann für seine Zeit werden wird. Deutscher Reichstag. 84. Sitzung vom 5. Mai. Die nachgesuchte Genehmigung zur Fortsetzung bezw. Einleitung des Strafverfahrens gegen die Abgg. Fusangel, Hilpert und Pichler wird nicht erteilt. Die Geschäftsordnungskommission beantragt, zu dem Schreiben des Ersten Staatsanwalts von Flensburg über eine in den Geschäftsräumen der dem Abg. Jessen gehörenden Zeitung „Flensborg Avis" stattgehabte Haussuchung den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage sämtliche Aktenstücke mitzuteilen, die wegen des inkriminierten Artikels im „Flensborg Avis" gegen den Redakteur Christiansen, gegen den Abg. Jessen und gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft in Flensburg erwachsen sind. Abg. Gröber (Zentr.) konstatiert als Referent der Kommission, daß diese zunächst auf die Sache materiell noch nicht eingegangen sei. Der Staats anwalt erkläre, es handle sich gar nicht um ein Strafverfahren gegen Jessen, sondern um ein solches gegen Unbekannt, und in einem solchen sei nach ß 103 der Strafprozessordnung eine Haussuchung auch bei einem Abgeordneten statthaft. Nur irr tümlicher Weise seien vom Gericht die Aktengegen Unbekannt als Akten gegen Jessen rubriziert worden. Das erscheine so merkwürdig, daß sich die Kom mission veranlaßt gesehen habe, die Einforderung sämtlicher Akten zu beantragen. Abg. Stockmann (Reichsp.) ist mit diesem An träge einverstanden. Die Informationen über die Kommissionsverhandlungen, wie sie in verschiedenen Zeitungen wiedergegeben seien, rühren offenbar einseitig von dänischer Seite her. Der Sachverhalt sei: Als bei der letzten Landtagswahl am Wahl tage die Entscheidung zu Gunsten Hansens fiel und die Dänen in einer Versammlung zu Grafenstein Hochs auf Hansen ausbrachten, stimmten die Deutschen zur Antwort das schleswig-holsteinische Lied an. Da sprang ein dänischer Landmann mitten zwischen die Deutschen auf einen Tisch und fing zu pfeifen an. Ein Deutscher nahm einen Rohrstuhl, drückte ihn auf den Kopf des Dänen und stieß diesen damit vom Tisch herunter. (Heiter keit.) Es entstand dann eine Rauferei, und darüber brachte der „Flensborg Avis" den Artikel mit einer geradezu landesverräterischen und gotteslästerlichen Ausdrucksweife. Der Antrag der Kommission wird angenommen. Die Beratung des Gesetzentwurfs, betr. Ent schädigung unschuldig Verhafteter wird dann bei 8 1 fortgesetzt. Abg. Stadthagen (Soz.) befürwortet den Antrag seiner Freunde, den Entschädigungsanspruch auch auszudehnen auf die im staatsamvaltschastlichen Ermittelungsverfahren verhafteten und wieder außer Verfolgung gesetzten Personen, ebenso auf Fälle polizeilicher Sistierungen. Auch soll, wenn der Ver haftete vor der Freilassung stirbt, der Anspruch der Hinterbliebenen auf Entschädigung bestehen bleiben. Redner rügt den Mißbrauch der Straf justiz, der mit unnötigen und unzureichend moti vierten Anklagen und Verhaftungen getrieben werde. Die Regierung scheine zu beabsichtigen, diesen be stehenden Rechtszustand noch zu verschlechtern. (Präsident Graf Ballestrem rügt diese Wendung.) Abg. Storz (Südd. Volksp.) wirst der Regierung vor, sich auch hier wieder vom Fiskalismus leiten zu lasten. Auch wer nur im staatsanwaltschaft- lichen Ermittelungsverfahren verhaftet und wieder sreigelasten sei, müsse auf die Entschädigung An spruch haben. Abg. Jtschert (Zentr.) lehnt im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes den sozialdemo kratischen Antrag ab, der auch formell zu be anstanden sei. Abg. Bargmann (freis. Vp.) stimmt dagegen mit seinen Freunden dem sozialdemokratischen An träge zu. Es gehe weder an, zwei Klassen Frei- gesprochener zu schaffen, noch den bloß im staats- anwaltschaftlichen Ermittelungsverfahren Verhafteten die Entschädigung vorzuenthalten. Abg. de Witt verwahrt das Zentrum gegen den Vorwurf, umgefallen zu sein. Das Zentrum habe auch hier nur seine traditionelle Politik ver folgt, den Spatz in der Hand zu behalten und die Taube auf dem Dache flattern zu lassen. Es folgen Auseinandersetzungen zwischen dem Abg. Müller-Meiningen und dem großherzoglich sächsischen Ministerialdirektor Paulsen über den Fall Lohmüller-Bremen. Abg. Stadthagen (Soz.) polemisiert gegen das Zentrum und bestreitet gegenüber einem Zuruf, daß die Sozialdemokratie in Altenburg schlecht ab- geschnitten habe. Freilich, wenn man die Neu wahlen so beeile, daß nicht einmal neue Wähler listen aufgestellt würden, sei es nur natürlich, wenn die sozialdemokratische Stimmenzahl wegen Weg zugs von Arbeitern sich verringere. Schließlich wird, unter Ablehnung des sozial demokratischen Antrags, ß 1 in der Fassung der Vorlage angenommen. Bei 8 2 schließt der Absatz 2 den Entschädigungs anspruch aus, wenn die inkriminierte Tat des Ver hafteten Unsittlichkeit oder grobe Unredlichkeit in sich schließt, oder im Trunkenheitszustande begangen wurde. Abg. Müller-Meiningen (freis. Volksp.) bean tragt, diese Bestimmung durch eine andere zu er setzen, wonach der Anspruch wegfällt, wenn der Angeschuldigte versucht hätte, jemand zu einer falschen Aussage oder dazu zu verleiten, sich der Zeugnispflicht zu entziehen. Abg. Frohme (Soz.) beantragt außerdem einen Zusatz dahin, daß auch das Bestreben wahrer, dem Angeschuldigten bekannter Tatsachen seinen Anspruch nicht aufheben soll. Die Anträge werden abgelehnt, 8 2 in der Kommissionsfassung angenommen. Zu 8 3 bean tragen Freisinnige und Sozialdemokraten den Zusatz, daß auch wegen des Schadens, der nicht Vermögens schaden sei, der Verhaftete eine billige Entschädigung beanspruchen könne. Abg. Müller-Meiningen (freis. Volksp.) empfiehlt den Antrag. Staatssekretär Nieberding glaubt nicht, daß der Bundesrat eine solche Bestimmung, die zu kautschuk- artig sei, akzeptieren würde. Auch prozessuale Gründe sprächen dagegen. Der beantragte Zusatz wird abgelehnt und 8 3 unverändert angenommen. Zu 8 4 wird nach kurzer Debatte ein Antrag Müller angenommen, demzufolge der Entschädigungs beschluß des Gerichts dem Unterhaltsberechtigten des Verhafteten durch Zustellung besonders bekannt zu machen ist. Zu 8 6 wird ferner ein Antrag angenommen, der die Anmeldungsfrist für Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs von drei auf sechs Monate ausdehnt. Der Rest des Gesetzes wird unverändert ange nommen. Sächsischer Landtag. Zweite Kammer. Dresden, S. Mai. Die Kammer beschäftigt sich zunächst mit Kapitel 104 de» ordentlichen Etat» für 1904/05, betr. daS finanzielle Verhältnis Sachsens zum Reiche. Den DeputationSbericht erstattet Abg. Däbritz- Nischwitz. Er weist auf den unhaltbaren Zustand de« finanziellen Verhältnisse» der Bundeistaaten zum Reiche hin und beantragt: Die Kammer wolle be schließen, bei Kapitel 104 die Einnahmen und Nurgabcn mit je 42 286 300 Mk. zu bewilligen. Sodann erfolgt die Schlußberatung über Titel 9 de« außerordentlichen Etat« für 1904/05, Neubau deS CtändehanseS einschließlich der Nebenanlagen (1 331000 Mark letzte Rate) betr., sowie über Einsetzung einer Zwischendeputation für den Ständehau«neubau. Der Antrag der Deputation, den Titel zu bewilligen, findet ohne Debatte einstimmige Annahme. Es folgt die Beratung über Kapitel 7 und 45 de» ordentlichen Etat« für 1904/05, betr., die „Leipziger Zeitung" und daS „Dre-dner Journal". Deputationtberichlerstatter Abg. Faciu«-Lugau bemerkt u. a.: Der Geschäftsgang der „Leipziger Z'g." hat sich bereit« erheblich gebessert. Die Deputation will, daß die wissenschaftliche Beilage beibehaltcn wird. Die Landtag«mitteilungen de« „Dreid. Journ." sind sehr lückenhaft, z. v., wenn e< sich um Geschäft«ordnung«debatten handelt. Be merkungen über Beifalltbezeugungen, welche doch dem Berichte erst da« richtige Kolorit geben, lassen zu wünschen übrig, und namentlich versagen die Mitteilungen, wenn e« sich um technische Au«etn- andersetzunqm handelt. Abg. Günther-Plauen (freis.) meint, eine Ren tabilität der beiden Blätter könne nur durch ihre Verschmelzung erreicht werden. Die Einnahmen der beiden Blätter rührten doch wohl in der Haupt sache nur au« den amtlichen Inseraten her; e« seien also eigentlich gar keine Einnahmen. Berichterstatter Abg. Faciu«: Die Deputation siche einer etwa vorzunehmenden Verschmelzung der beiden Blätter durchau« nicht ablehnend gegenüber, sie glaube aber, erst einmal die wirtschaftliche De pression varübergehen lassen zu müssen, um zu sehen, ob die Blätter nicht doch rentierten. Die Kammer genehmigt hierauf bei Kapitel 7, „Leipziger Zeitung", die Einnahmen mit 238 650 Mk. und bewilligt die Au«gaben mit 246 660 Mk., bei Kapitel 45, „Dre«dner Journal", die Ein nahmen mit 101 000 Mk.. die Au«gaben mit 154 438 Mk. gegen die Stimme de« Abg. Günther. Hieraus kommt die Kammer zur Schluß- beratung über die Neuordnung des Gemeindesteuerwesens AI« Berichterstatter referierten Sekr. Rüder-Roß- wein und Abg. Langhammer-Chemnitz. Die Debatte eröffnet Abg. Leithold-Tettau (kons.): Namentlich den kleinen Landgemeinden müssen feste Direktiven ge geben werden, wie sie ihre Regulative auszustellen haben. Wa» jetzt in der einen Gemeinde richtig ist, ist in der Nachbargemeinde unter gleichen Ver hältnissen grundfalsch. Die Schmerzen«kinder der kleinen Gemeinden sind die Kirchen- und Schulan lagen. Wa» meine Stellung al« angeblich agra rischer Gemeindevorstand der Industrie gegenüber anlangt, so bin ich jederzeit gegen eine Vorau«be- sieuerung der Industrie gewesen. (Bravo link«.) Wie gegen jede Voraulbelastung der Industrie, bin ich auch gegen jede Voraulbelastung de» Grundbe sitzer, auch der Haulbesttzer. Wa« die Einbeziehung der Kirchen- und Schulanlagen in da« Gemetnde- sicuergesctz anlangt, so wird da« der Staat«regier- ung viel Mühe machen. E« bedarf einer Au«- einandersetzung mit den katholischen Kirchenge meinden, und dazu wünsche ich der Regierung viel Glück. Auch alle verbriefte Rechte sind zu be- achten. Sekretär Ahnert-Zwenkau (nat.-lib.) erklärt sich mit dem Resultat der Beratungen der Deputation einverstanden. So sehr eilig sei aber die Sache nicht; e« genüge, wenn sie einem der nächsten Land tage vorgelegt werde. Die vorgesehene sog. Tanz steuer werde vor allem die minderbemittelten Klaffen treffen, sie werde viel mehr Unzufriedenheit und un nötige polizeiliche Scherereien schaffen, al« ihr ganzer Ertrag wert sei. Auch die Btersteuer werde nur den Minderbemittelten treffen; da« Volk frage sich nicht mit Unrecht, warum man nicht Luxur steuern einsühre. Redner geht dann auf den Be- zirk«au«gletch ein. Diese Maßregel habe etwa« sozialdemokratische« an sich. Uebrigen« sei e« auch fraglich, ob die Verteilung der zusammengeflossenen