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HchmstkiErnstthalcr MM Tageblatt für Laßenstein-KrnMal, Gverlungwih, Hersdorf, Aermsdorf, Meinsdorf, Wüstmbrmd, UrsMng, Mittelbach, Langenberg, Falkm, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim re. - — Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche «n- Privat-Anzeigen. -------— Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegebea. 9!?. 68. Fernsprecher Nr. 151. Abonnement Frei ins Haus Bei Abholung 35 Pfg. monatlich monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. die einzelne Nummer 5 „ Jnsertiousgebühre«: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Mittwoch, den 23. März 1904. G-MM-lle: B-hugr. s. 31. Jahrgang. Allgemeine Ortskrankenkaffe Hohenstein-Ernstthal. Auf Grund von tz 65 des Kassenstaluts bringen wir nachstehend die in der Generalversamm lung vom 19. Dezember 1903 nach tz 54 Ziffer 10 des Statuts beschlossenen Vorschriften, nach Ge nehmigung derselben durch die Aufsichtsbehörde, zur Kenntnisnahme und strengen Nachachtung der Versicherten. Hohenstein-Ernstthal, den 21. März 1904. Der Borstand. Emil Riedel. Borschristen für erkrankte Mitglieder. Jede Erkrankung eines Kassenmilgliedes ist vor Inanspruchnahme eines Arztes bei der Kassen verwaltung sofort anzumelden. Ist die Erkrankung mit Erwerbsunfähigkeit verbunden, so muß dies ebenfalls sofort nach der ersten Untersuchung beim Ärzte seitens der Patienten bei der Kassenverwaltung gemeldet werden. Erwerbsunfähige Mitglieder haben das Fortbestehen ihrer zur Unterstützung berechtigenden Krankheit allwöchentlich durch den Kassenarzt auf dem Krankenschein bescheinigen zu lassen. Die Aus zahlung des Krankengeldes erfolgt an jedem Sonnabend unter Vorlegung der vorbezeichneten ärztlichen Bescheinigung. Der Tag der Krankmeldung beim Arzt gilt als Tag der Erkrankung, wenn die Erwerbs unfähigkeit bis mittags 12 Uhr eingetreten ist und ein früherer Beginn der Erwerbsunfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Die Gesundmeldung hat am letzten Tage der Krankheit, spätestens am folgenden Tage mündlich oder schriftlich zu erfolgen, auch bei Entlassung aus Heilanstalten. Erkrankte und infolgedessen arbeitsunfähige Kaffenmitglieder dürfen a) ihre Wohnung nur mit Bewilligung des behandelnden Kassenarztes und nur zu der von diesem auf dem Krankenscheine angegebenen Ausgehezeit verlassen, b) alkoholartige Getränke nur auf Verordnung des Arztes genießen, e) kein öffentliches Lokal oder Schankstellen ohne vorherige Erlaubnis des Vorsitzenden be suchen, ä) keine auf Erwerb gerichtete oder sonst ihre Genesung hindernde Handlungen vornehmen, 6) während der Krankheitsdauer den zuerst genommenen Arzt nur mit Genehmigung des Kaffenvorstandes und des behandelnden Arztes wechseln, 1) den Kassenbezirk nur auf Anordnung eines Kassenarztes mit Genehmigung des Kassen vorstandes verlassen, vor ihrer Gesundmeldung durch den Arzt und während des Bezugs von Krankengeld die Arbeit nicht aufnehmen. Aus Deutsch-Südwestafrika folgt auf die Hiobspost aus Owikokorero, wo bei dem Ueberfall der Vorhut der Glasenappschen Ab teilung sieben Offiziere und 19 Mann fielen, eine erfreuliche Nachricht. Gouverneur Leutwein tele graphiert unter dem 21. März, daß nach einer Meldung aus Grootsontein die Strecke längs des Omuramba- und Omatakoflusses vom Feinde frei ist. Oberleutnant Volkmann ist angewiesen worden, die Linie zu sperren. Das ist die erste Kunde aus dem Nordosten seit langer Zeit. Das bisherige Fehlen von Mit teilungen aus jener Gegend hatte bereits zur Be unruhigung Veranlassung gegeben, deren Grund losigkeit sich nun glücklicherweise herausgestellt hat. Dem Oberleutnant Volkmann von der Schutztruppe, der dort treue Wacht hält, standen ursprünglich 60 Reiter und Reservisten zur Verfügung. Er hat inzwischen aber Verstärkung erhalten. Groot- fontnn,^wohin viele Flüchtlinge gekommen sind, ist Zu dem Gefecht bei Owikokorero schreibt der frühere Schutztruppenoffizier v. Perbandt in der „Tägl. Rdsch." u. a.: „Ich bin der Ansicht, daß in erster Linie die ganz unzureichende Ausrüstung der Kolonne v. Glasenapp mit Pferden daran (an den schweren Verlusten) schuld ist. Wäre diese Abteilung gut beritten gewesen, dann wäre sie ge schlossen geblieben und die Avantgarde und das rechte Seitendetachement würde nach Eintritt in das Gefecht rechtzeitig vom Gros unterstützt worden sein, so daß die Uebermacht der Herero, wie es jetzt geschehen ist, nicht zur Geltung gekommen wäre. An ein Verschulden des Führers, der in dem be greiflichen Bestreben, an den Feind heranzukommen, in forcierten Märschen diesem Bestreben Ausdruck gibt, kann um so weniger gedacht werden, als die militärischen Eigenschaften des Majors v. Glasenapp über jeden Zweifel erhaben sind — Das Terrain ist in der dortigen Gegend sehr unübersichtlich. Klippen und dichter Busch wechseln mit einander ab, und der Platz Owikokorero ist schon vor vielen Jahren einnial der Zeuge eines Ueberfalls gewesen, den, wenn ich mich recht erinnere, die Herero mit Erfolg gegen die Hottentotten ausführten." Die „Staatsb.-Ztg." meint, es sei nutzlos, im Augenblick darüber Betrachtungen anzustellen, ob nicht das Blutbad bei größerer Umsicht hätte ver mieden werden können Es will dem Blatte scheinen, als ob schon zu sehr gezögert und gekargt worden sei. Die amtlichen Kreise befleißigen sich einer merk lichen Zurückhaltung in der Beurteilung des Falles. In den Kreisen der „Südwestafrikaner" wird aber der „Deutsch. Tagesztg." zufolge erklärt, daß ein solcher Schlag nur einem Offizier hätte passieren können, der mit den Kampfgewohnheiten der dortigen Eingeborenen nicht vertraut sei. Dazu kommt noch, daß der Häuptling Tetjo einer der verschlagendsten ist. Das Selbstbewußtsein und der Widerstand der Herero werde durch die den Deutschen bei gebrachte Schlappe sehr gestärkt werden. Bom russisch japanische« Kriegsschauplatz. Auf dem Kriegsschauplätze herrscht Stille, die diesmal vielleicht als die Stille vor dem Sturme gelten darf. Es ist Tauwetter eingetreten, die Terrainverhältnisse verändern sich in wenigen Tagen vollkommen. Liautung, daS bisher ganz unzu gänglich war, wird jedenfalls noch vor Ostern vom Eise befreit sein, ebenso werden sich in der Mand schurei und in Korea die Verhältnisse ändern. Es wird sich dann zeigen müssen, ob an der bisherigen Tatenlosigkeit nur unüberwindliche Schwierigkeiten, die eine Folge des Wetters waren, die Schuld trugen, oder ob diese noch in anderen Umständen zu suchen ist. Daß namentlich für die japanischen Truppen die Beschwerden und Entbehrungen ganz un gewöhnlich große sind, hat der Mikado selbst in der Rede hervorgehoben, mit der er den japanischen Den Krankenbesuchern ist der Zutritt zu dem Aufenthaltsort des Kranken jederzeit zu gestatten, falls dies nicht vom Kassenarzt untersagt ist. Die Kranken sind verpflichtet, dem Krankenbesucher jede auf die Krankheit, die Mitgliedschaft und die vom Arzte verordneten Heilmittel bezügliche Auskunft zu erteilen und demselben den Kranken schein zur Einsicht vorzulegen, sowie Wohnungsveränderungen, welche während der Erkrankung ein treten, am Tage nach dem stattgehabten Wechsel bei der Kasse anzuzeigen. Auf Erfordern des Vorstandes haben sich erkrankte Mitglieder einer Nachuntersuchung durch den Vertrauensarzt zu unterziehen bezw. von demselben behandeln zu lassen. Hier wohnhafte Kaffenmitglieder, als welche alle gelten, die nicht regelmäßig über Nacht außer halb zubringen, dürsen sich nur mit Genehmigung des Kaffenvorstandes und des hiesigen Kassenarztes zur Kur nach außerhalb begeben. Die Mitglieder sind verpflichtet, andere von ihnen eingegangene Versicherungsverhältnisse, aus welchen ihnen Ansprüche auf Krankenunterstützung zustehen, bei eintretender Erwerbsunfähigkeit auf dem jedesmaligen Krankenscheine in der vollen Höhe des ihnen aus anderen Kassen zustehenden Betrages anzugeben. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden für jeden einzelnen Fall nach Bestimmung des Vorstandes mit einer Ordnungsstrafe bis zum dreifachen Betrage des täglichen Krankengeldes bestraft. Hohenstein-Ernstthal, den 12. Februar 1904. Der Borstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse. (I^. 8.) Emil Riedel, Vors. Koch. Genehmigt Hohenstein-Ernstthal, den 16. März 1904. (15. 8.) D e r S t a d t r a t. vr Polster, Bürgermeister. Allgemeine Ortskrankenkaffe Hohenstein-Ernstthal. Der Vorstand hat sich durch in letzter Zeit öfter vorgekommene Fälle, in denen Kassenleistungen ohne vorherige Meldung bei der Kassenverwaltung in Anspruch genommen worden sind, veranlaßt ge sehen, folgende Vorschrift zu erlassen, die zur Nachachtung hiermit veröffentlicht wird. Die Mitglieder sind verpflichtet, in allen Fällen, in denen sie die Leistungen der Kasse in Anspruch nehmen wollen, vorher die Kassenverwaltung ev. den Vorstand davon in Kenntnis zu setzen bezw. deren Genehmigung dazu einzuholen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat zur Folge, daß die Bezahlung solcher Forderungen verweigert wird. Hohenstein-Ernstthal, den 21. März 1904. Der B 0 r st a n d. Emil Riedel. Landtag in Tokio eröffnete, welcher schleunigst die Vollmacht zur Aufnahme weiterer Kriegsanleihen und zur Einführung neuer Kricgssteuern geben soll. Die Thronrede des Mikado enthält sich jeder Aeußerung über den voraussichtlichen Ausgang des Krieges, sondern appelliert nur an alle Japaner, gemeinsam für Mehrung des Ruhmes des Reiches durch Kriegsspenden zu wirken. Bezeichnend für die Verhältnisse in China ist eine Petersburger Meldung, wonach der chine sische Statthalter in Girin von seinen Landsleuten ermordet wurde, weil er zu russenfreundlich war. Es ist also tatsächlich so, wie schon wiederholt be merkt: Das offizielle China ist russenfreundlich, das chinesische Volk will den Japanern wohl. Ueber den Besuch des deutschen Konsuls in Niutschwang sind von englischer Seite tendenziös zugespitze Darstellungen verbreitet worden, in denen gesagt wurde, Rußland habe Deutschlands Schutz wegen seines Besitzes, besonders der russisch-chine sischen Bank, erbeten. Der deutsche Konsul sei zur Prüfung dieses Gesuches in der genannten mand schurischen Handelsstadt gewesen, in der die aus ländischen Kaufleute vertragsmäßige Sonderrechte genießen. Frankreich habe ein bezügliches russisches Ersuchen abgelehnt. Tatsache ist, daß der deutsche Konsul nur zur Prüfung der Gerüchte in Niu tschwang gewesen ist, nach denen die Deutschen in dem genannten Orte gefährdet seien. Unruhig ist cs in Niutschwang, wo es unter Umständen in, Handumdrehen zu ernsten Gefechten kommen kann. Es ist daher auch keineswegs verwunderlich, daß die ausländischen Familien die Stadt auf schleunigstem Wege räumen. * * * Die neuesten Depeschen lauten: London, 22. März. Die Morgenblätter be richten aus Tokio: Einem dortigen Blatt zufolge soll die japanische Division, welche am 19. d. M. auf der Halbinsel Liautung gelandet ist, gestern einen Angriff auf die Nordbesestigung von Port Arthur gemacht haben. Gleichzeitig sollen die Kriegsschiffe der Japaner die Stadt und die Festungswerke bombardiert haben. Der Angriff hat am 19. d. M. abends 10 Uhr begonnen und bis 6 Uhr morgens gedauert. 16 Schiffe hätten teilgenommen. Die Japaner sollen angeblich Port Arthur besetzt haben. Em anderes Gefecht, und zwar zu Lande, soll zwischen Japanern und Russen stattgefundcn haben, wobei die Russen 600 Tote und Verwundete gehabt hätten. Eine Bestätigung dieser Nachrichten, welche wenig glaubwürdig er scheinen, ist bisher noch nicht eingelroffen. London, 22. März. „Daily Chronicle" meldet aus Port Arthur: Wie aus guter Quelle berichtet wird, besteht die Garnison von Port Arthur nur aus 4 Regimentern Infanterie, welche zum Schutze von Port Arthur völlig unzureichend seien. Shanghai, 22. März. Nachrichten aus Niu tschwang besagen, daß die Japaner den Aalufluß bei Tatoung überschritten haben. Weiter wird be richtet, daß gestern zwischen Russen und Japanern ein Gefecht stattgefunden habe und daß den Ja panern nunmehr der Weg nach Motin-Syng offen stehe. Letzterer Ort sei von Russen stark besetzt. Der englische Konsul in Niutschwang berichtet, daß die Chinesen die Stadt verlassen. Die Russen haben im Hafen Dschunken versenkt, um den Fluß eingang unpassierbar zu machen. Kopenhagen, 22. März. Der norwegische Kapitän Dygnist, der den Feldzug in der russischen Armee mitmacht, schreibt, General Kuropalkin habe ihm in einer Unterredung mitgeteilt, der Krieg würde zwei Jahre dauern. London, 22. März. Aus Tientsin wird der „Daily Mail" gemeldet: Ein angesehener Kauf mann, der den Russen Spionendienste geleistet hatte, wurde lebendig begraben. Die Bevölkerung zeigt unverhohlen ihre Freude über das an dem Landesverräter vollzogene Urteil.