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MustmMMckr Anzeiger Tageblatt für Lnhengcin-Krnsttkal, HLerlnngnuh, Hcrsdors, Aermsdorf, Wernsdorf, Wüst>nbraid, Ursprung, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. - Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche «nd Privat-Anzeigen. Bei Abholung monatlich die einzelne Nummer 5 »» Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Donnerstags den 4. Februar 1904 Nr. 28 Fernsprecher Nr. 151. Jnsertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für -auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Aunahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. LV Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegeber. G-schästsst-ll-: Bahnstr. s. 31. Jahrgang 35 Psg. monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. Abonnement: Frei ins Haus Es sind bei uns eingegangen: 1 ., Nr. 1 und 2 des diesjährigen Reichsgesetzblattes mit folgendem Inhalte: Verordnung, betr. Abänderung der Verordnung über den Urlaub der Reichsbeamten und deren Stellvertretung vom 2. November 1874 und der Verordnung, betr. den Urlaub der gesandtschafllichen und Konsularbeamten und deren Stellvertretung, vom 23. April 1879; Bekanntm., betr. die dem Internationalen Ueberein kommen über den Eisenbahnfrachtoerkehr beigefügte Liste; Bekanntm., betr. den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen; 2 , das 1. Stück vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt« für das König reich Sachsen, enthaltend: Bekanntm., die Lehr- und Prüfungsordnung für die Realschulen betr.; Verordnung, die von den Standesbeamten für Zwecke der Bevölkerungsstatistik zu liefernden Nachweise über Legitimationen unehelicher Kinder durch nachfolgende Ehe, sowie über Scheidungen und Nichtig keitserklärungen von Ehen betr.; Bekanntm., die Rangstellung der Oberstudienräte und der Studienräte in der Hofrangordnung betr.; Bekanntm., eine Abänderung der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 9. Juni 1897 betr; Bekanntm., die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1904 zu gewährenden Vergütung betr.; Bekanntm, Ergänzung und Abänder ungen der Hofrangordnung betr.; Verordnung, den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arznei mitteln betr. Diese Gesetzblätter liegen im Rathause, Zimmer Nr. 1, 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht aus. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 1 Februar 1904 vr. Polster, Bürgermeister. We. Heute rohes Rindfleisch — Pfd. 40 Pf. — Freibank. Zum Aufstand im Herero- gebiete. Nachdem die Bestätigung von der Ergebung de« Hauptteil« der Bondelzwart« im Süden unseres süd westafrikanischen Schutzgebiet« eingelroffen ist, kann jeden Tag mit der Rückkehr der gegen sie verwen deten Mannschaften unter Gouverneur Leutwein in da« Hererogebiet gerechnet werden. Dazu kommen die 230 Mann Ablösung, die j?tzt in Swakopmund landen, alle« in allem gegen 700 Mann, denen e« zum mindesten gelingen wird, die bedrängten Stationen zu entsetzen. Da« weitere ergibt sich nach dem gleichsall« nicht mehr fernen Eintreffen der Verstärkungen von selbst. Hauptmann a. D. v. Perbandt, der früher der Schutztruppe für Südwestasrtka angehörte, rät dringend, jetzt nicht am notwendigen Material für die Truppen zu sparen, denn e« wäre eine falsche Sparsamkeit, die un« später recht teuer zu stehen kommen könnte. „Man denke", so schreibt er in der Tägl. Rundsch., „die Truppe, welche für den Feld- und Bewegung«krieg gegen die Herero in Frage käme, wäre wegen Mangel« an Reit- und Zugtieren nicht bewegungsfähig genug, und den Herero« gelänge e«, sich außerhalb unserer Grenzen in momentane Sicherheit zu bringen; eine wie starke Truppe wäre dann notwendig und wie lange müßte diese in Südwestafrika gehalten werden, allein um unsere Grenze zu sichern! Denn wenn die Truppe nach Vertreibung de« Gegner« ehesten« wieder zurückgezogen würde, dann würden die Ent wichenen ebenso schnell wieder zurückdrängen, und da« ganze Spiel könnte von neuem beginnen. Daß dasselbe für den Süden unserer Kolonie gilt, brauche ich nicht besonder« zu erwähnen, denn der Hottentotte ist ein noch flüchtigerer Gegner al« der Kaffer. Wird diesmal aber reiner Tisch gemacht und der Eingeborene in Sükwest wenn möglich ent waffnet, dann kann das jetzige Unglück sür dis späteren Zeiten der Kolonie noch zum Nutzen ge reichen". Sehr erfreulich ist die Nachricht, baß die von dem Vermessung«schiff „Wolf" in Kamerun abge schickten Geschütze in Swakopmund eingelroffen sind. Sie bilden eine wertvolle Verstärkung der bereits an Ort und Stelle befindlichen Artillerie. Von den Führern der Herero wird kein günstige« Bild entworfen. Krieger sind die wenigsten. Der „Oberhäuptling" Maharero ist ein Liebhaber von Branntwein und Weibern; Ansehen genießt er kaum. Macht und Ansehen geben bei den Herero« nur stattliche Viehherden; wer sic besitzt, kann leicht Unterhäuptling werden. Für unsere Truppen in Südwestafrika sind nun, ähnlich wie bet der Chinaexpediiion, Feldtelegramme eingerichtet worden. Die Mannschaften haben einen sogenannten Schlüssel erhalten, der gegen hundert häufig zu erwartende, den Verhältnissen de« Kriege« angepaßle Nachrichten enthält. Diese Nachrichten werden gebührenfrei befördert, wenn ihre Notwendig keit vom Vorgesetzten bescheinigt worden ist. Die nächste Feldpost nach Südwestafrika geht am Sonnabend von Hamburg ab. Wie die Schief. Ztg. au« Berlin erfährt, sollen in Südwestasrika etwa 100 Ansiedler getötet worden sein. Heule soll ein Ministerrat stattfinden. Das Blatt meint, wahrscheinlich werde heute eine stärkere Trupvensendung beschlossen werden. W>e mitgeleilt wird, ist Oberleutnant Kirsten von den reitenden Jägern in Chemnitz zur Leitung der Pserdetran«port« von Argentinien nach Süd westasrika au«ersehen. Der genannte Offizier, als einer der besten Retter und Pferdekenner der säch sischen Armee bekannt, hat auch die ostasialische Expedition mitgemachl und wurde sür seinen kühnen Patrouillenritt, der ihn tagelang in da« von Boxern unsicher gemachte Innere China« führte und dem Oberkommando de« Grasen Waldersee wertvolle Meldungen brachte, mit der höchsten KriegSau«- zeichnung, dem St. Heinrtch«-Orden, vom Könige belohnt. Oberleutnant Kirsten, welcher ein geborener Crimmitschauer ist, gehörte vor und nach der China- Expedilton dem Grimmaer Husaren-Regimente an. Berlin, 3. Februar. Wie der Kommandant de« „Habicht" au« Swakopmund meldet, ist der Femd von Oljimbingwa abgezogen, sodaß für die südlich von Karibib gelegenen Orte keine Gefahr mehr bestehen dürste. Hamburg, 3. Februar. Au« Windhuk sind drei hiesigen Familien beruhigende Nachrichten zuge gangen. Die Depeschen besagten, daß alles wohl und keine Gefahr mehr vorhanden sei. Zur ostastatischen Krise. Wie die „Agence Havas" meldet, ist die russische Antwortnote an Japan im wesentlichen mehreren Regierungen mitgeteilt worden. Sie hat ein-m Meinungsaustausch hervorgerufen, Hauptfach u zwischen den Vereinigten Staaten, Frankreich un England. Die Zugeständnisse, die in der Note gemacht werden, sind größer, als man allgemein erwartet hatte, und die Gefühle der Gerechtigkeit und Loyalität, die der Kaiser von Rußland in derselben zum Ausdruck bringt, haben überall den Eindruck hervorgerufen, daß der Krieg vermieden werde. Dies hat zu der Ueberzeuqung geführt, daß Japan, wenn die Krise trotz der Genugtuung, die ihm in weitestgehendem Maße von Rußland gegeben wird, einen anderen Ausgang nehmen sollte, die ganze Verantwortung für seine Ent schlüsse trägt und sich moralisch isoliert befinden wird. Die Antwortnote soll nur noch eine endgültige Fassung erhalten und wird Japan am Sonnabend übermittelt werden. Petersburg, 2. Febr. Der russischen Tele graphenagentur wird unter heutigem Datum aus Wladiwostok gemeldet: „Die im hiesigen Hafen liegenden russischen Kriegsschiffe „Gromoboj", „Rossija", „Bogatyr" und „Rjurik", sowie das Transportschiff „Lena" sind ausgerüstet und seeklar- gemacht worden. Alle Holzteile sind gestern ent fernt worden. Die Schiffe stehen zum sofortigen Auslaufen bereit. Die Hafenausfahrt wird durch Eisbrecher freigehalten. Loudon. 3. Februar. Eme Note, welche den Blättern gestern abend zugestellt wurde, besagt, daß die japanische Gesandtschaft erklärte, keine weiteren Nachrichten über den Konflikt mit Rußland zu be sitzen. Man wisse auch noch nicht, ob die russische Note überhaupt abgegangen sei. Das Gerücht, wonach Japan Rußland ersucht habe, die Antwort zu beschleunigen, wird in Abrede gestellt. * Paris, 3. Febr. Von offiziöser Seite er fährt der „Temps", daß Rußland in der Antwort- note bezüglich Koreas weitgehendste Zugeständnisfe machte. Alle von China bezüglich der Mandschurei geschloffenen Verträge, auch den, die Errichtung japanischer Konsulate, sei Rußland gewillt, zu respektieren. Ueber seine politischen Verhältnisse zur chinesischen Provinz Mandschurei habe Rußland jedoch nur mit China abzurechnen. Schanghai, 3. Febr. Die südlichen Vizekönige und Gouverneure drängen die Regierung in Peking, mit Japan gemeinsame Sache zu machen, falls Rußland die Räumung der Mandschurei ablchne. Wie ferner verlautet, hat Rußland die Stadt Kintschai im Norden besetzt. Die Entschädigung unschuldig Verhafteter erfährt in dem bereits in einer der letzten Nummern des .Anzeigers" kurz skizzierten Gesetzentwurf noch folgende Regelung: Der Anspruch auf Entschädigung soll aus geschlossen sein, wenn der Verhaftete die Unter suchungshaft vorsätzlich herbeigeführt oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat. Der Anspruch kann ausgeschlossen werden, wenn das zur Unter suchung gezogene Verhalten des Verhafteten gegen die guten Sitten verstoßen hat. Der Anspruch soll auch dann ausgesprochen werden können, wenn der Verhaftete entweder wegen Verbrechens oder wiederholt wegen Vergehens oder Uebertretung des 8 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuches (wegen Landstreichens, Bettelns, Müßiggang, Arbeitsscheu usw.) zu Freiheitsstrafen verurteilt worden ist und seit der Verbüßung der letzten Strafe bis zur Ver haftung fünf Jahre verflossen sind. Gegenstand des dem Verhafteten zu leistenden Ersatzes ist der für ihn durch die Untersuchungshaft entstandene Vermögensschaden. Unterhaltsberechtigten ist in soweit Ersatz zu leisten, als ihnen durch die Verhaftung der Unterhalt entzogen worden ist. Ueber die Verpflichtung der Staatskasse zur Ent schädigung wird von dem Gerichte gleichzeitig mit seinem den Verhafteten freisprechenden Urteile durch besonderen Beschluß Bestimmung getroffen. Der Beschluß ist mcht zu verkünden, sondern durch Zu stellung bekannt zu machen, sobald das freisprechende Urteil rechtskräftig geworden ist. Er unterliegt nicht der Anfechtung durch Rechtsmittel. Diese Vorschriften sollen entsprechende Anwendung finden, wenn der Verhaftete durch Beschluß des Gerichts außer Verfolgung gesetzt wird. Zur Kritik dieses Gesetzentwurfs schreibt die „Köln. Ztg.": Wir glauben nicht, daß derselbe in seiner vorliegenden Gestalt Gesetzeskraft erlangen wird und darf. Der Entwurf ist ein Kompromiß zwischen dem Drängen des Volkes w.d seiner Ver tretung nach einem gerechten Ausgleich auf der einen und aus der finanziellen Zurückhaltung der Regierung auf der anderen Seite. So sehr wir die finanziellen Fragen als beachtenswert anerkennen, so sind wir doch der festen Uebeczeugung, daß ge rade in dieser Frage, wo es sich um den geringsten Teil der Rehabilitierung eines an Vermögen und Ehre geschädigten Bürgers handelt, die finanziellen Rücksichten hinter der Pflicht der Staatsregierung auf einen Ausgleich der von ihr herbeigeführten Schäden zurücktreten müssen. Die Regierung hin gegen hat die finanziellen Bedenken in durchdringender Weise auf ihre gesetzgeberischen Vorschläge ein wirken lassen, und dabei sind unsere oft erhobenen Mindestansprüche auf eine gerechte Ausgleichung zu kurz gekommen. Die schwerwiegendsten Bedenken gegen den Entwurf ergeben sich aus folgenden Bestimmungen: Der § 1 bestimmt, daß nur dann den betroffenen Personen eine Entschädigung gezahlt wird, „wenn das Verfahren ihre Unschuld ergeben und dargetan hat, daß gegen sie ein begründeter Verdacht nicht vorliegt". Dazu bemerkt die Be gründung: „Bleibt ein begründeter Verdacht be stehen und ist die Freisprechung nur erfolgt, weil der geführte Beweis zu einer Verurteilung nicht ausreichte, so muß der Entschädigungsanspruch ver sagt bleiben." Selbst zugegeben, daß bei einem gerichtlichen Freispruch jedesmal diese beiden Arten der Urteilsbestimmung auseinander zu halten sind, so ist die Unterscheidung als Grundlage für die Beurteilung des Entschädigungsanspruchs nicht zu billigen; denn die Unterscheidung, ob ein wirklicher Freispruch vorliegt, oder nur mangelnde Beweise die Verurteilung gehindert haben, ist so schwierig, daß bei dem Fehlen objektiver Entscheidungsmomente der Entschädigungsanspruch aus einer gesicherten Rechtsforderung zu einem mehr oder weniger vom billigen Ermessen eines Gerichtshofs abhängigen Anspruch, den das subjektive Empfinden der Richter feststellt, herabgesetzt wird. Der tz 2 des Entwurfs schließt den Entschädigungsanspruch aus, wenn die Untersuchungshaft durch grobe Fahrlässigkeit ver schuldet worden ist. Auch diese Bestimmung bedarf der Reform, denn der Begriff der groben Fahr lässigkeit ist ebenfalls ein subjektiver, nicht eine durch objektive Momente fest bestimmte Tatfrage. Weiter haben wir schon früher die Bestimmung des ß 3 bekämpft, nur den Vermögensschaden zu ersetzen, nicht auch den oft viel schwerer wiegenden immateriellen Schaden. Bedenklich ist noch die Bestimmung des tz 4, wonach der über die Ent schädigung erkennende Beschluß der Anfechtung durch Rechtsmittel nicht unterliegt. Bisher war es stets das Bestreben, möglichst nur formelle Beschlüsse unanfechtbar zu lassen, dagegen Gerichts entscheide von so weittragender materieller Wirkung der oberinstanzlichen Prüfung zu unterwerfen. Auch in dem vorliegenden Gesetz wird man von dieser Praxis nicht abgehm dürfen. Sächsischer Landtag. Zweite Kammer. Dresden, 2. Februar. Die Beschwerde- und Petitton-deputation referierte heute über 1. die Petition von Richard Knorr in Fährbrücke Langen bach u. Gen., die Einsetzung einer Kommission zur Regelung der Mühlenrenlen betr. und 2. die Petition de« Mühlengrundstückbesitzer« Brunner in Lichtenstein i. E., eine Neuvermessung seine« Mühlgraben« betr. Die Deputation beantragte, beide Petitionen auf sich beruhen zu lassen und die Kammer nahm diese« Votum einstimmig und ohne Debatte an. Nächste Sitzung: Mittwoch, den 3. Februar, vormittag« 10 Uhr. Tage«ordnung: Allgemeine Vorberatung der Denkschrift über dis Wahlrecht«, reform, sowie der diese Reform betreffenden Anträge der Abgg. Andrä und Gen. sowie Ahnert und Gen. Zur Braudlatastrophe i« Aalesund. Berlin, 2. Februar. Der hiesige Magistrat beschloß für Aalesund eine Beihilfe von 10 000 M. zu gewähren. Hamburg, 2. Februar. Der Flügeladjutant de« Kaiser«, Kapitän v. Grumme, hat heute von Aalesund auf dem Landwege die Heimkehr ange- treten. Vor seiner Abreise sandle er an den Generaldirektor Ballin folgende« Telegramm: „Es freut mich herzlich, Ihnen berichten zu können, daß ich in jeder Beziehung mit „Phönicia" zufrieden bin. E« konnte nicht besser sein oder mehr geleistet werden." — Die Hamburger Hilf«cxpedition der „Phönicia" meldet: Der Druck, der auf der Stadt Aalesund lag, beginnt zu schwinden, und die Wieder aufnahme de» Handels zeigt sich bereit« in dem Umstande, daß die Fischerflotte, mit 800 Mann an Bord, ausgelaufen ist. Dadurch ist auch eine große Entlastung hier etngetreten. Au« Christianta ist ein Wohn- und Spetseschiff für 450 Personen ein getroffen. Die Ruinen werden überall aufgeräumt. Da« Kohlenlager brennt noch, ebenso glimmt e« noch an einigen Stellen.