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Wtnstcin-ErnsttlMtr Anzeiger Tageblatt für Kahenst-in-ßrnMar, Hb-ll«ngwitz, Hersdors, KrtFsdorf, I-rnsdorf, Wüjtkiibroi d, Urspmng, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. ----- Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche «ad Privat-Anzeige«. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Kummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegebe i. Abonn Bei Abholung mo tätlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ ement: Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnsertionsgebühre«: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Aunahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 1V Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 19. Fernsprecher Nr. 1S1. SoNlltÜg, dkN 24. ZiMMr 1904. Geschäftsstelle: Bahnstr. S. 31. JahlMNg. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers wird Mittwoch, den 27. Januar 1904, abends 8 Uhr im Saale des Altstädter Schützenhaufes ein — vaterländischer Kommers — veranstaltet, zu welchem wir mit der Bitte um zahlreiche Teilnahme hierdurch einladen. Besondere Einladungen an Behörden oder Privatpersonen ergehen nicht. An die gesamte Einwohnerschaft richten wir noch die Bitte, durch Beflaggen der Häuser zu einer würdigen Feier des Tages beizutragen. Hohenstein-Ernstthal, den 22. Januar 1904. Der Ausschuß für vaterläudische Festlichkeiten. Der Stadtrat. Rechtsanwalt l)r. Dierks, Vorsitzender. vr. Polster, Bürgermeister. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. Mordversuch! Gestern abend gegen Uhr wurdehier die verehel. Rauschenbach in ihrer in der ersten Etage gelegenen Wohnung auf dem freien Vorsaal, wo Licht brannte, von einem Unbekannten in mörderischer Weise überfallen und vermutlich mit einem Schlüssel durch 20 Schläge auf den Kopf schwer verletzt. Die Frau hat in der Verzweifelung ein Fenster nach der Straße zu durchgeschlagen, um Hilfe zu rufen, worauf der Täter, von dem noch jede Spur fehlt, die Flucht ergriffen hat. Die Frau kann denselben nur wie folgt beschreiben: Untermittelte untersetzte Statur, ver mutlich dunklen Schnurrbart, hat Helles Shawltucd mit Knoten um den Hals getragen und ein braunes Jacket angehabt. Derselbe hat zweifellos seine Kleider mit Blut besudelt, namentlich den rechten Rockärmel. Der Verdacht lenkt sich auf einen Handwerksburschen. Es wird um sachdienliche Recherchen auf Herbergen pp. und bei Erfolg um sofortige Nach richt gebeten. Hohenstein-Ernstthal, den 23. Januar 1904. Der Stadtrat. Vv. Polster. Nach ßtz 22, 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 beginnt die Militärpflicht mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Rekru- tierungs-Stammrolle, und zwar in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar, anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. demjenigen Orte, an welchem sein, oder, sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern od^r seines gesetzlichen Vertreters ordentlicher Gerichtsstand sich befindet Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und, wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorznlegen, so fern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. Sind Militärpflichtige vom Aufenthaltsorte zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Hand lungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w), so haben ihre Ellern, gesetzliche Vertreter, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens des Militärpflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine entgültige Entscheidung über die Dienst pflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militär jahre erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes und Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militär- pflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushcbungsbeznk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche üe in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte der- jenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3« Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Es werden oaher alle nach Hohenstein-Ernstthal gehörigen Militärpflichtigen, soweit sie im Jahre 1884 geboren bezw. in früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, im Katte der Abwesenheit aber deren Eltern, gesetzliche Vertreter, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn hiermit zur Befolgung der vorersichtlichen Bestim mungen, insbesondere aber dazu aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1994 unter Vorlegung der Geburts- oder Losuugsscheine die vorgeschriebene Anmeldung hierselbst im Rathaus, Meldeamt, Zimmer Nr. 5, zu bewirken. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 7. Januar 1904. Vv. Polster, Bürgermeister. Ws. Die Wassersteuer auf die Monate Oktober bis mit Dezember 1SV3 ist längstens bis zum 30. Januar 1004 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an unsere Stadtsteuer-Einnahme — Rathaus, Zimmer Nr. 2 — abzuführen. Hohenstein-Ernstthal, am 16. Januar 1904. Der Stadtrat. vr. Polster. Gßlr. Obligatorische Fortbildungsschule. Dienstag, den 20. Januar, abends 0 Uhr, findet in der Turnhalle eine Vorfeier des Gebmlstaaes Sr. Maj. Kaiser Wilhelms II. statt, wozu die geehrten Mitglieder der städtischen Kollegien, die Eltern und Arbeitgeber der Schüler ergebenst ein geladen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 23. Januar 1904. Das Lehrerkollegium. Dir. Patzig. 2. Bezirksschule. Am Geburtstage Sr. Maj. Kaiser Wilhelms 11. wird vormittags 9 Uhr in der Turnhalle ein —67§<D Festaktus abgehalten, wozu die geehrten Mitglieder der städtischen Kollegien, die Eltern und Pfleger unserer Kinder, sowie alle Freunde und Gönner der Schule ergebenst eingeladen werden. Hohenstein-Ernstthal, den 23. Januar 1904. Das Lehrerkollegium. Dir. Patzig. Der Feldzug gegen die Herero. Die Lage in unserem südwestafcikaniscben Schutz gebiet Hal sich nicht geändert, und e« ist nur zu wünschen, daß der soeben abgegangene erste Hilfs- 1ran«port noch rechtzeitig genug an Ort und Stelle einlrifft. Glücklicherweise hat sich in Kolonialkriegen immer gezeigt, daß selbst eine kleine Zahl von Weißen sich verhältnismäßig lange gegen Einge borene halten kann. Hierdurch wird die Hoffnung bestärkt, daß unsere Landsleute auf den Stationen gerettet werden. Windhuk und die übrigen Stationen, die von den Herero eingeschloffcn sind, haben Entsatz in erster Lini« von dem Gouverneur Oberst Lemwein zu erwarten, der jedenfalls so schnell wie möglich von Süden aus dem Ausstandrgebiet der Bondel zwart« herankommt. Nach Privatnachrichten ist Kaufmann Boysch aus Windhuk, der als Leutnan. zur Schotzttuppe eingezogen war, bei Okahandja gefallen. Vielleicht gehörte er zu einer Truppe, die dem hart bedrängten Orte Hilfe bringen wollte. Die in Karibik» angesammelten Streitkräfte, darunter die Mannschaften vom Kanonenboot „Habicht", wollen einen Vorstoß machen. In erster Linie käme der Entsatz de« 50 Km. nach Süden gelegenen Otziimbingwe in Frage oder de« gleichweit entfernten Omaruru im Norden. Es scheint Inder zweiselloe zu sein, daß die ein zelnen Ansiedlungen des Gebiets nördlich und öst lich von Karibik» den Ausständischen zum Opfer ge fallen sind. Die gesamte weiße Bevölkerung der Bezirk« Karibik betrug 281 Seelen; im Bezirk Omaruru lebten 184. In dem ersteren Bezirk waren 2r Farmen vorhanden, in Omaruru 15. Einzelne Stimmen wünschen, daß ein Teil der Hilfitruppen nach der Lüderitzbucht gehen und von dort in den Süden de« Schutzgebiet« maischieren solle, um ihn gegen etwaige Angriffe der erreg en Eingeborenen zu schützen. Man schlägt sogar vor, diese Abteilung in dem englischen Hafen Porl Nolloth landen und durch englische« Gebiet nach dem Oranjefluß vorgehen zu kaffen. Die Köln. Z'g., die in dieser Angelegenheit gut unterrichtet ift, be merkt dazu: E« ist die« aller!ing« der kürzeste Weg nach Warmbad, aber eine Reihe von politischen Momenten spricht dagegen, ibn zu benutzen, wenn nicht die dringendste Veranlassung dazu vorliegt. Die Meldung, das in Kamerun stalionterte Spezial- sLiff „Wolf" habe den Befehl erhalten, sofort nach Swakopmund abzugehen, ist, nach der Nordd. Allg. Zig., unzutreffend. E« entsendet nur eine Abteilung von 25 Mann. Au« Swakopmund wird berichtet, daß die mit der Eisenbahn abgegangenen weiteren 29 Mann Karibik erreicht haben. Die Stalion«- gebäude in Obabi« und Habi« sind zerstört. Mit der Reparatur der Bahn jrnseit« Kartbib wurde begonnen. In einem Patrouillengefecht bei Kuba»