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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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Nr. 13 Der Deutsche Erwerbsgartenbau 64 50 Prozent durch Einführung eines Dreizonentarifes verteuert wor den. Für die erste Zone (bis 75 kni) gilt der bisherige Nahzonen- satz, für die zweite Zone (bis 375 km) der bisherige Fernzonensatz und für die dritte Zone (über 375 kni) gilt für Pakete bis zu 5 kg der Satz der zweiten Zone, für Pakete über 5 kg wird auf den Satz der zweiten Zone ein Zuschlag von 50 Prozent erhoben. Das Pas. ketbestellgeld und die Paketausgabegebührkommen mil Einführung des Dreizonentarifes in Fortfall. Der Sperrigkeitszuschlag gefallen. Wie bereits von Dänhardtim „Deutschen Erwerbsgartenbau“ Nr. 7 ausgeführt ist, ist mit Wirkung vom l.März 1923 der Sperrig keitszuschlag auf lebende Pflanzen verpackt gefallen. Es hat sich nunmehr herausgestellt, daß zahlreiche Güterabfertigungsstellen über diese Neuerung noch -nicht unterrichtet sind. Wir empfehlen deshalb nachdrücklichst, die Güterabfertigungsstellen darauf hinzu weisen, daß die entsprechende Mitteilung im Nachtrag III Seite 4 unter Ziffer 17 zu finden ist. — Als Verpackung ist jede, auch die einfachste Wurzelverpackung anzusehen, so daß z. B. Baumschul erzeugnisse, deren Wurzeln lediglich mit Stroh umhüllt sind, als verpackt im Sinne der Ziffer 17 des Sperrigkeitsverzeichnisses anzu sprechen sind. Sie sind demgemäß ohne Sperrigkeitszuschlag zu befördern. betrage, der sich aus der. im Januar abgegebenen Umsatzsteuer erklärung ergibt, bis zum 15. April 1923 zu entrichten, und daß die Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer für das erste Vierteljahr 1923 bis zum 30. April 1923 zu leisten sind. Luxussteuer. In neuerlichen Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium ist die Wertgrenze, von der ab Bindereien der Luxussteuer unterlie gen, mit Wirkung vom 1.4. auf 30 000 M. heraufgesetzt worden. Mit Rücksicht darauf, daß im Sommer mit einer wesentlichen Ermäßi gung der Blumenpreise und damit auch der Preise für Bindereien zu rechnen ist, hat sich der Reichsminister der Finanzen jedoch vor behalten, in eine Nachprüfung der Preisfestsetzung mit Wirkung vom 1. Juli 1923 ab einzutreten. ' — i ■ " a Obstbaumpflege. Es ist unbedingt notwendig, die Bäume sorgfältig abzukratzen, oder mit einer scharfen Bürste abzubürsten, damit Rindenborken und sonstige lose sitzenden Teile, unter welchen sich vielfach Unge ziefer aufhält, entfernt werden. Blutläuse werden durch Bepinse lung oder Bespritzung mit Ustin - Lösung gründlich vernichtet. Gegen Mehltau, Fusicladium, Schildläuse usw. spritze man Stamm und Krone mit 5%iger Solbar-Lösung. Ausnahmetarif für Baumschulerzeugnisse. Mit Gültigkeit ab 22. März d. Js. ist ein Ausnahmetarif für ver schiedene wichtige Baumschulenerzeugnisse, gültig bis 15. Mai, ge nehmigt worden. Es ist zu erwarten, daß durch diese Tarifvergün stigung der unter der derzeitigen Tariflage schwer leidende Ver sand von Baumschulenerzeugnissen eine ihm ebenso notwendige, wie im Allgemeininteresse begrüßenswerte Belebung erfährt. Handelsverkehr mit Rußland- Rußlands Außenhandel ist auf monopolartiger Grundlage orga nisiert, in der Art jedoch, daß die Organe des Kommissariats für Außenhandel, der Monopolverwaltung, des „Vnjesjtorg“, nicht etwa alle Geschäfte selbst abzuschließen, sondern die größeren zu geneh migen und so den auswärtigen Handel zu kontrollieren haben. Die Hauptaufgabe der Zentralbehörde „Vnjesjtorg“ besteht darin, die Durchführung eines rationellen Haushaltsplanes, durch Kontrolle des Außenhandels zu ermöglichen. Augenblicklich können Geschäfte abgeschlossen werden: 1) durch die Organe des Kommissariats für Außenhandel; 2) durch wirtschaftliche Organisationen, die hierzu die Genehmigung erhalten haben und unter Kontrolle des Kommis sariats stehen; 3) durch private Gesellschaften und Organisationen sowie gemischte Gesellschaften und Handelsgesellschaften, die ent weder für jedes einzelne Geschäft Lizenz erhalten oder denen auf ' Grund eines besonderen Abkommens mit dem Kommissariat die Be rechtigung zur Ein- und Ausfuhr erteilt wird. Für die Erteilung der Lizenz ist Bedingung, daß ein Anteil vom Gewinn des einzelnen - Geschäfts oder von der Gewinnsumme dieser Geschäfte dem Staate gewährt wird. — Es ergibt sich hieraus, daß das Monopol, ziemlich elastisch ausgebaut ist und sich den Erfordernissen des wirtschaft lichen Lebens axzupassen hat. Einschränkende Bestimmungen über die Einfuhr gärtnerischer Erzeugnisse enthält der russische Zolltarif nicht. Die Zollsätze können von den Interessenten durch die Hauptgeschäftsstelle gegen Erstattung der Unkosten bezogen werden. . Kleine Mitteilungen =================================== Genaue Buchung der durch den feindlichen Ruhreinbruch erlittenen Schäden. . ~ Für die Firmen der besetzten Gebiete ist es dringend empfehlens wert, alle Schäden, die sie infolge der feindlichen Gewaltmaßnahmen erleiden, insbesondere Strafzahlungen, Beschlagnahmen usw., sorg fältig gesondert zu buchen und mit den entsprechenden Beweis stücken zu belegen, damit eventl. später die erforderlichen Fest stellungen einwandfrei gemacht werden können. Abgabe der Steuererklärungen. Das Gesetz über die Anpassung der Steuergesetze an die Geld entwertung (Reichsgesetzblatt 1923, Teil 1 Nr. 22 vom 26.3.23) ist nunmehr vom Reichstag angenommen worden. Die Steuer erklärungen sind bis zum 3 0. April abzugeben. Die notwendigen Vordrucke werden den Steuerpflichtigen in der ersten Aprilwoche von den Finanzämtern» zugestellt. Der Zeitpunkt, bis zu dem spätestens zwei Drittel der Zwangsanleihe im voraus zu zeichnen und einzuzahlen sind, ist bis zum 30. April 1923 hinaus geschoben worden. Der Zeichnungspreis beträgt bis zum 30. April 100 Prozent. Erst vom Mai ab erhöht sich der Zeichnungspreis um 10 Prozent monatlich. —■ Es wird ferner darauf hingewiesen, daß bei der Umsatzsteuer der Unterschied zwischen den bisher für die Umsätze 1922 geleisteten Vorauszahlungen und dem Steuer Ein sicheres Mittel gegen die Löwenmaulseuche. Wenn man jetzt in seinen Samenkasten steigt oder Samen be stellt, und man begegnet dem Gewächs „Löwenmaul", dann stelle man sich zunächst einmal vor, wieviel eine Prise von dem staub feinen Samen Pflanzen hervorbringen kann. Wenn man dann be stellt oder aussät, dann nehme man den 10. Teil vom Vorjahr, das wird genügen, um den Bedarf zu decken. Sollte sich die Seuche aber doch als widerstandsfähiger zeigen, so steche man die Aus saat bei gutem Aufgehen des Samens zur Hälfte, noch besser drei Viertel Teile mit dem Spaten um; Dieses Mittel hilft unter allen Umständen. Man muß nur kein Bedauern aufkommen lassen, denn die wohltätige Wirkung wird sich beim Sommerverkauf zeigen. Dasselbe gilt für Aster-, Levkojen-, Calendula- und andere Seuchen. Dr. Eisenbart, Rud. Böhm, Dresden. 2me‘s-* • .... Schlechte Tomatensamen. Von verschiedenen Seiten sind bei uns Klagen über Tomaten samen der } ,Bonner Beste“ eingelaufen, der von der Firma Karl Holzhauer in Kreuznach bezogen worden ist; er sei minder wertig und zu kaum 10 % keimkräftig. Eine uns zugegangene Probe ist mit schwarzen Fleischteilen vermengt, die den Anschein erwecken, als sei der Samen von kranken Früchten geerntet wor den, die im feuchten Sommer 1922 an allen Tomatensorten gegen den Herbst hin auftrafen. Das uns. vorliegende Saatgut in den Ver kehr zu bringen, ist eine unverantwortliche Handlungsweise. Das Saatgut ist natürlich nicht von uns als Originalsaat bezogen wor den, sondern kann nur nachgebaut sein. Gärtnerische Versuchsanstalt der Landwirtschaftskammer - für die Rheinprovinz in Bonn. Fragekasten ==================== Antwort auf Frage 2884: Rhabarberwein. Zwar schätze ich die sen Wein seines Oxalsäuregehalts wegen nicht. Aber sehr viele glauben etwas Gutes zu haben. Ein unschädliches Getränk von an nehmbarem Wohlgeschmack ergibt . folgende Zusammenstellung: 3000 gr Rhabarber, 7500 gr Wasser, 1500 gr Zucker werden ge kocht und durchgeseiht. Zu dem erhaltenen Saft gibt man 100 gr kohlensauren Kalk. Am nächsten Tage seiht man von dem Boden satz ab, gibt 20 gr Weinsteinsäure, 5 gr Chlorammonium und Rheinweinhefe hinzu und vergärt in randvoll gefüllten Gefäßen. Alles weitere dem Fragesteller noch persönlich auf Anfrage. J. Werkmeister, Wetzlar. Frage 2887. Ist der Abfall von Torf (Stichtorf) geeignet zu einer Erdmischung für Topfpflanzen und für welche? Ist Torf asche ein Düngemittel und was enthält sie? W. G. Frage 2890. Wie präpariert und färbt man am besten Buchen laub und Mohnköpfe für Bindereizwecke?. C. G, Frage 2891. Wie ist die praktische Bewässerungsanlage für Freiland einzurichten? Das Wasser soll einem Brunnen entnom- men werden, Rohrnetz in der Gärtnerei vorhanden. W. L. Frage 2892. Habe einen Posten 3jährige Moorerde. Diese wurde mehrere Male unter Zusatz von Hornspänen, Knochenmehl, Kali und Kuhjauche umgesetzt. Zu welchen Kulturen, außer Hor tensien, kann ich diese mit verwenden? Ist sie bei Farnen und Asparagus zu gebrauchen? W. V. Herausgeber und Verleger; Verband deutscher Gartenbaubetriebe. PreBgesetzliche Verantwortung u. Hauptschrittleitung: Generalsekretär «.Fachmann. Verantwortlich: tür den wirtschalu. und lachlichen Teil Gartenarchitekt C. O Schmidt, tür den Nachrichtentell Syndikus K. Siegmund, tat den Anzeigenteil M. Schröter, sämtlich InINeukolin. ,
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