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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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Nr. 12 Der Deutsche Erwerbsgartenbau 57 --—----------------------------------------- ( wieder auf einer anderen Stelle zusammenzusetzen und so der Wechselwirtschaft gerecht zu werden. Die Zahl der benötigten Fensterverbinder berechnet man wie folgt: zu den 4 Fenstern des Querschnitts gehören 1 First- und 2 Seitenverbinder, also die Zahl der für die Hauslänge bestimmten Fenster + 1 Stück als Schluß ergibt die Anzahl der Firstverbinder. Die Fensterzahl für die Hauslänge X 2 + 2 Seitenverbinder als Schluß ergibt die Zahl der Seitenverbinder. Beispiel: Eine Ueberdachung soll 10 Fenster lang werden, so werden gebraucht: 10 X 1 + 1 = 11 Stück Firstverbinder und 10 X 2 H Seitenverbinder. Die Verbinder werden für 42 mm und 52 mm starke Fenster hergestellt. Kopfsteuer. Die Finanznot zwingt die Gemeinden, alle für sie nur irgend erreichbaren Steuerquellen zu erschöpfen. Nicht immer bleiben sie mit ihren Besteuerungsversuchen in den ihnen gesetzlich vorge- schriebenen Grenzen, wie die Erfahrung gelehrt hat. Dies trifft vor allem für die Kopfsteuer zu, deren Einführung in letzter Zeit von verschiedenen Gemeinden versucht worden ist Auf Grund eines Ein- Spruches gegen eine Kopfsteuerordnung ist die Genehmigung der Regierung versagt worden mit der Begründung, daß Gemeinde steuern, die außerhalb des Rahmens der Gewerbebesteuerung von den Arbeitgebern nach der Höhe der von ihnen gewährten Arbeits entgelte erhoben werden, geeignet sind, die Steuereinnahmen des Reichs zu schädigen; ihrer Erhebung stehen überwiegende Inter essen der Reichsfinanzen entgegen. Der Reichsfinanzminister führt hierzu in einem Erlaß vom 22 2.23 — III B 559 — aus: Die Stadt gemeine C. hatte eine Steuerordnung erlassen, die alle natürlichen und juristischen Personen, die in der Stadt Arbeitnehmer jeder Art gegen Entgelt beschäftigten, einer Steuer von 1 v. H. aller Ver gütungen unterwarf. Die Erträge waren zur teilweisen Deckung der Kosten der sozialen Fürsorge bestimmt Die Steuer trug den Namen „Sozialabgabe“. Gegen die Steuerordnung war Einspruch gemäß § 5 andessteuergesetz erhoben worden. Die Abgabe wurde als mit dem Reichsrecht nicht vereinbar angesehen, weil sie der Einkommensteuer gleichartig sei (§ 2 LStG.); ferner wurde in der Steuerordnung ein Verstoß gegen § 3 LStG. erblickt Auf meinen Antrag ist nunmehr am 1. Februar 1923 auf Grund des § 6 Abs. 2 LStG. folgender Be schluß des Reichsrates ergangen: „Die von der Stadtgemeinde C. beschlossene Abgabe ist geeignet, die Steuereinnahmen des Reichs zu schädigen, ihrer Erhebung stehen überwiegende Interessen der Reichsfinanzen entgegen.“ Wir empfehlen unseren Mitgliedern in allen Orten, in denen die Einführung einer Kopfsteuer versucht werden sollte, mit Hinweis auf den hier angeführten Erlaß des Reichsfinanzministers Einspruch zu erheben. Von den Erfolgen eines solchen Einspruches bitten wir die Hauptgeschäftsstelle zu unterrichten. -d. Gewerbesteuer. Die Arbeiten zur Reform des Gewerbesteuergesetzes, die im Vor jahre mit Rücksicht auf die Reform der Reichsfinanzgesetzgebung ausgesetzt worden waren, sind nunmehr erneut vom Preußischen Finanzministerium in Angriff genommen worden. Wir haben diese Gelegenheit nicht vorüber gehen lassen, ohne unsere dringenden Wünsche und. Forderungen zur Abänderung des Gewerbesteuer gesetzes dem Finanzministerium vorzutragen. Unsere Eingabe zielt darauf ab, endlich das Ziel zu erreichen, welches der Verband sich bereits gesteckt hatte, als Ende des Jahres 1890 der Entwurf eines Preußischen Gewerbesteuergesetzes bekannt wurde, nämlich, Strei chung der Worte „mit Ausnahme der Kunst- und Handelsgärtnerei“ im § 4 Ziffer 1 des Gesetzes. Damit soll erreicht werden, daß der gesamte erzeugende Gartenbau von der Steuer befreit und nur der Handel mit fremden fertigen Waren der Steuer unterworfen wird. Ueber den Erfolg unserer Eingabe werden wir zu gegebener Zeit berichten. Getreideuml ag e. Bei der Durchführung des Getreideumlagegesetzes haben sich bei der vorjährigen Veranlagung in vielen Gegenden Härten er geben, die zu einer kaum tragbaren Belastung einzelner Gartenbau betriebe führten. Für den Fall einer Verlängerung des Gesetzes muß deshalb rechtzeitig Vorsorge getroffen werden, daß die Be lastung der Gartenbaubetriebe auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Wir bitten alle von der Umlage im vergangen Jahre betroffenen Mitglieder, uns zu diesem Zwecke ausführliches Material möglichst umgehend zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Material muß, um die Belastung ermessen zu können, ersicltlich sein: Art und Größe des Betriebes, der Reinertrag (ohne Berücksichtigung der Umlage), Höhe der Abgabepflicht, Höhe des Verlustes, den der Abgabepflich tige durch die Abgabe des im freien Verkehr erworbenen Getreides zum Zwangspreise erlitten hat. In den Fällen, in denen der Anbau von Getreide selbst betrieben wird, sind noch Angaben über den Um fang und den Ertrag der eigenen Nebenfläche und darüber notwen dig, welche Mengen infolge der Abgabepflicht zum Zwecke einer ordnungsmäßigen Fortführung des Betriebes zugekauft werden mußten. . Ausfuhr nach Deutsch-Oesterreich. Nach Mitteilung der Oesterreichischen Qartenbaugesellschaft sind die Zollämter ermächtigt, ab 15. Februar d. Js. für lebende Pflanzen (ausschließlich Blumenzwiebeln und Knollen) wieder ohne besonderes Ansuchen gegen Entrichtung der Manipulationsgebühr (K 1000 pro Paket oder Stückgut, K 10 000 pro Waggon) die Ein fuhrbewilligung zu erteilen. Fragekasten Antwort zur Frage 2871 Die Anzucht der Calla aus Samen ist an sich keineswegs schwierig oder umständlich, wird aber dennoch sehr selten einmal durchgeführt. Zunächst ist ein guter, keimfähiger Samen erforderlich. Wer schon einen Bestand blühbarer Calla be sitzt, ziehe sich das Saatgut selbst. Es sind natürlich nur die schön- , sten, besten Blüten als Samenbilder zu wählen. Wird das Saatgut ’ im Verlauf des Winters ausgesät, wenn im allgemeinen die frühen I Aussaaten vorgenommen werden, dann ist nach 2—3 Wochen das : Auflaufen der Sämlinge im Gange. Eine leichte, sandige Humus- ! erde ist zur Aussaat erforderlich, die Saatschalen stehen im warmen Hause und sind gleichmäßig feucht zu halten, doch nicht etwa naß. Auch solange die Sämlinge noch jung sind, darf keine zu hohe Feuchtigkeit gehalten werden. Das Verstopfen der Sämlinge ist ; möglichst bald vorzunehmen. Auch soll es nach 4—5 Wochen wie- । derholt werden. Die Erde ist immer noch leicht und durchlässig zu j geben. Auch müssen die jungen Sämlinge eine gute, mittlere Wärme im Hause erhalten. ' Für späterhin ist es am besten, wenn die jungen Pflanzen frei ausgepflanzt werden. Voraussetzung dazu ist, daß sie genügend stark sind. Ein Auspflanzen ins Freiland, so wie es mit den alten . Calla, getan wird, ist aber weniger gut. Die jungen Pflanzen stehen ’ im ersten Jahre besser im Mistbeetkasten. Irgend ein abgeräumter, vielleicht noch mäßig lauwarmer Kasten erhält etwa im Mai eine 4 recht nahrhafte, doch nur mittelschwere Erde, in welche dann die 1 jungen Calla ausgepflanzt werden. Die Entfernung von Pflanze zu , Pflanze richtet sich nach ihrer Stärke und ihres noch wahrschein lichen Wachstums. In der ersten Zeit ist der Kasten geschlossen zu halten, später wird allmählich gelüftet, damit sich eine recht stäm mige; derbe Belaubung bildet. Ist dann ein flotter Wuchs vorhan den, sind die Fenster völlig zu entfernen, damit die Pflanzen frei und offen der Luft und dem Sonnenlicht ausgesetzt sind. Ein ver ständiges Wässern, hin und wieder ein mäßiges Jauchen, gibt den Calla einen gesunden, guten Wuchs den ganzen Sommer hindurch. Etwa Anfang September ist dann das Eintopfen erforderlich. Von nun an bleibt die Behandlung dieser jungen Calla eigentlich die selbe wie die der alten. In einem mäßig warmen Hause, recht hell und luftig gehalten, wachsen sie gut in den Winter hinein. Ob sich im ersten Jahre schon blühende Pflanzen zeigen, wird meistens von ’ der Kultur abhängen. Möglich ist es jedenfalls. Sonst aber müssen 1 2jährige Sämlinge der weißblühenden Sorten bestimmt zur Blüte ge bracht werden. Paul Kache. Antwort zur Frage 2874. Die Beigabe von Knochenmehl dürfte der Cyclamenerde weniger nutzbringend sein als die von feinen Hornspänen. Ersteres ist ein Phosphorsäure- und Düngemittel, letz teres enthält fast ausschließlich Stickstoff. Da aber dem flotten Heranwachsen der jungen Pflanzen gerade der Stickstoff not tut, sind die Hornspäne vorzuziehen. Bekanntlich geben diese aber den Stickstoff als für die Pflanze aufnahmefähigen Nährstoff nur sehr langsam ab. Daher ist ein baldiges Mischen der Hornspäne mit der später zu verwendenden Erde notwendig. Des vorher genann ten Umstandes der langsamen Aufschließung wegen, kann die Gabe ziemlich reichlich ausfallen, ohne den Cyclamen etwa schädlich zu werden. Schließlich muß sie ja auch mindestens so stark sein, daß ein merkbarer Teil des Stickstoffes bald für die jungen Pflanzen frei wird. Es sind je kg Erdmasse 6—8, ja 10 gr Hornspäne beizu geben und gut zu mischen. Da rin Liter mittlere Erdmischung fast 1 kg wiegen wird, sofern die genügende, normale Feuchtigkeit ihr eigen ist, läßt sich das Verhältnis zwischen Erdmasse und Horn späne gut errechnen. Für ältere Pflanzen müßte später dieser Erde 8—14 Tage vor Gebrauch noch gut 1 gr 40 %. Kali je kg Erde hinzugegeben werden und etwa ebensoviel Superphosphat. Paul Kache. Antwort auf Frage 2880. Fliedersamen, frisch von der Pflanze ent nommen, in feuchten, guten Boden gesät, läuft schon im 1. Jahre ganz gut. Doch ganz anders verhält es sich mit ganz trockenem Samen, wie solcher meistens bezogen wird. Dieser liegt gern über und wird vorteilhaft erst zuvor stratifiziert. Jedenfalls sind die Flieder aussaaten nicht immer sicher, wenn man das Saatgut nicht selber ernten kann. H. Gold, Karlstadt a. M. Frage 2885. Ich beabsichtige, im zeitigen Frühjahr im Freien Canina-Hochstämme zu okulieren; diese sollen noch bis zum Herbst verkaufsfähig werden. Kann ich dazu Augen von vorjährigem oder nur von frisch abgetriebenem Holz verwenden? Ist hier überhaupt auf Erfolg bis zum Herbst zu rechnen? B. W. Herausgeber und Verleger: Verband deutscher Gartenbaubetriebe. Preßgesetzliche Verantwortung u. Hauptschrittteitang: Generalsekretär K. Fachmann. Verantwortlich: tür den Wirtschaft!, und tachlichen Teil Gartenarchitekt C. Q Schmidt, für den Nachrichtenteil Syndikus K. Siegmund, für den Anzeigenteil M. Schröter, sämtlich in Neukölln.
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