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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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2 Der Deutsche Erwerbsgartenbau Nr. 172 Arbeiten der Verbände Anklang und Unterstützung gefunden haben. Daß diese Entwicklung an hält und auch den letz ten Berufsangehörigen im entlegensten Winkel erfaßt, wird ein Neujahrswunsch jedes ehren amtlich tätigen und jedes beamteten Arbeiters am Berufsstande gewesen sein! —n. Vom Erzeuger zum Verbraucher. • Wie notwendig eine straffe Organisation des Absatzes gärtne rischer Erzeugnisse ist, geht aus einer Notiz, die der Berliner „Vorwärts“ in seiner am 28. Dezbr. erschienenen Nr. 610 brachte, deutlich hervor. Dort sagt ein Gemüseerzeuger unter der Ueber- Schrift „Marktgewinne“ wörtlich: Markt-Gewinne! Ja, man schaudert, wenn man sich in das Getriebe eines'Marktes in Berlin W. begibt und die bei den Gemüseständen vorhandenen Preiszettel mustert. Rotkohl Pfund 50 M„ Weißkohl 25 M., Grün kohl 35 40 M., Mohrrüben 16, 18, 20 M„ Kohlrüben 20 M., Sellerie 80 M., Porree das Bund 100 M. Das sind Preise, bei denen ja den armen Hausfrauen — auch der wohlhabenden Kreise — die Augen übergehen müssen. Ich mustere den Porree, dieses prächtige Ge müse, das ich in Dänemark wie Spargel gekocht und mit weich ge machter (nicht zerlassener) Butter überdeckt als ein sehr schmack haftes Gericht kennengelernt habe. Ich mustere wie gesagt das Bündel, und der Gedanke kommt: „Die Beene kennst du doch!“ — ist das nicht dein Porree, den du vor wenigen Tagen deinem Händ ler mit 12 M. pro Pfund verkauft hast? Deine Fachkenntnis setzt dich in den Stand, das Gewicht eines solchen Bundes zu taxieren: es werden 1% Pfund sein. Also Produzentenerlös: 1%X12 = 18 M. (noch vor kurzem gab es nur 10 M. pro Bund). Jetzt Kon- sumentenpreis 100 M., also Differenz: 100- 18 — 82 M Wer steckt den Gewinn ein? Der Händler, der die Ware vom Produzenten abholt und sie dem Großhändler in der Stadt zuführt, daun der Großhändler und endlich der Kleinhändler, also drei Arten von Zwischengliedern zwischen Produzenten und Konsumenten. Verteilen wir die 82 M. auf die drei, so hat jeder 27 M. Verdienst na, das ist nicht das richtige Wort - seien wir gerecht! - also besser gesagt 27 M. Einnahme. Und der Produzent hat 18 M. Einnahme! Ist das nicht zum Heulen? Beweist das nicht, daß etwas faul in der heutigen Wirtschaftsorganisation ist? Und ein zweites Beispiel: Mohrrüben — Produzent erhält 6 M. pro Pfund Konsument zahlt 18—20 M. Ein drittes Beispiel: Grünkohl — Produzent erhält 8 M. — Kon sument zahlt 35—40 M. Ein viertes Beispiel: Kohlrüben — Produ zent 6 M. („rangieren wie Mohrrüben im Preis“, sagt mein Händler) — Konsument 20 M.!!! Ich habe diese vier Gemüse-, arten herausgegriffen, weil sie sich am leichtesten bis tief in den Winter hinein halten — Porree und Grünkohl steht ja auch noch jetzt draußen im Felde —, das Risiko für die Einwinterung und Aufbewahrung also am geringsten ist. Und doch solche enorme Zwischengewinne. Auch Rotkohl hält sich besser als Weiß- und Wirsingkohl, er hat ja stets vor dem Kriege höher im Preise ge standen, aber die jetzige Preisdifferenz ist denn doch zu kraß! Und wie soll man es ändern? Der einzelne ist machtlos; denn wenn er seine Ernte direkt selbst verkaufen wollte, so fräßen die Spesen so viel weg, daß ein Vorteil für Konsument wie Produzent nicht herausschaut. Nur auf dem Wege der Genossenschaft ist es zu machen, wie Holland gezeigt hat. Aber die Einigkeit fehlt — wir leben doch im lieben deutschen Land!' Soweit der „Vorwärts“. Wir fragen dazu die unter solchen Zuständen am meisten leidenden Produzenten, ob sie diese Mißwirt schaft solange weiter treiben wollen, bis sie sich im wahrsten Sinne des Wortes bankerott gearbeitet haben. Der Verband ist be reit, Genossenschaftswirtschaft überall mit allen Kräften zu för dern. An den Mitgliedern liegt es, ihre Bereitwilligkeit zur Ge meinschaftsarbeit zu erkennen zu geben. Die Kleinarbeit muß überall in den Gruppen einsetzen. Der Wille, das deutsche Volk aus eigener Kraft mit Gemüse zu versorgen, muß erstarken und durch geeignete Verkaufsorganisationen muß der Nutzen aus der Gemüseerzeugung in die Taschen der Erzeuger geleitet werden. Gefahren für das Exportgeschäft, Gegenwärtig reisen eine große Anzahl Händler von Gärtnerei zu Gärtnerei und kaufen alle für das Exportgeschäft geeigneten Ar tikel auf zu Preisen, die den Weltmarktpreisen durchaus nicht ent sprechen. In den meisten Fällen gelingt es diesen wilden Händ lern, größere Posten Ware an sich zu bringen. Diese Waren wer den dann an das Ausland weiterverkauft. Hierbei wird gar nicht danach gefragt, ob der dem Ausland gestellte Preis den Weltmarkt preisen entspricht oder nicht. Vielfach wird das Geschäft im Aus land zu solchen Schundpreisen gemacht, daß dadurch die Erzeuger in dem betreffenden Lande empfindlich geschädigt werden und in ihrer Not die Hilfe ihrer Regierung in Anspruch zu nehmen ge zwungen sind. Dadurch entstehen dann sehr bald Ausfuhrerschwe rungen, die im Interesse der Erzeugung der deutschen. Erwerbs- a gärtnerei tief bedauerlich sind. Durch solche Händler wird dem ganzen Berufsstande unendlicher Schaden zugefügt, und es muß mit allen Kräften versucht werden, ihnen den Boden abzugraben. Die soliden Exportfirmen haben leider auch nicht immer den deutschen Erzeugern gegenüber so gehandelt, wie man es von ihnen erwarten sollte und tragen einen gewissen Teil der Schuld daran, daß wilde Händler das Geschäft im Auslande verderben. Von den großen Exportgeschäften muß verlangt werden, daß sie mit ihren Liefe ranten, den kleinen Erzeugern, mit offenen Karten spielen und ihnen entsprechend hohe Preise für die für das Ausland bestimmten Ar tikel zahlen. Damit dienen sie sich selbst auch am besten; denn wenn erst einmal in Erzeugerkreisen bekannt sein wird, daß diese Geschäfte Exportpreise zahlen, dürfte es dn wilden Händlern schwer werden, Ware zu billigem Preise zu erhalten, mit der sie im Auslande ihr Schäfchen ins Trockene bringen können. Eia anderer Fall gärtnerischer Gedankenlosigkeit muß hierbei ebenfalls erwähnt werden. Es ist wiederholt vorgekommen, daß wilde Händler, die eine gewisse Ware für das Ausland gebrauchen, sich der Zwischenvermittlung kleinerer Gärtner, denen sie dann 5—10 % Provision bewilligen, bedienen, weil sie selbst die Ware von den Erzeugern zu Inlandspreisen nicht erhalten konnten. Wer sich dazu hergibt, solche wilde Händler zu unterstützen, schadet der Gesamtheit der deutschen Gärtnerei und unbewußt auch sich selbst dadurch, daß er zur Niederhaltung der Preise in erheblichem Maße beiträgt. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen kleinere Gärtner von großen Exportgärtnereien große Mengen Pflanzen be zogen und diese Pflanzen mit einem Aufschläge von nur 10 % an wilde Händler weiterverkauft haben. Diese wilden Händler ver kauften dann im Auslande die Pflanzen an die Kunden der Export gärtnerei zu Schundpreisen, verdarben also das bis dahin gute Geschäft und schädigten die Erzeuger im Auslande auf das Emp findlichste. Kein deutscher Gärtner darf solche Geschäftsgebräuche unterstützen. Wer Ware zu verkaufen hat, die für den Export ins Ausland geeignet ist, wende sich an solche Firmen, die als solide und zuver lässig bekannt sind und die bereit sind, Preise für die Exportware zu bezahlen, die dem wirklichen Wert der Ware auf dem Weltmärkte entsprechen. Wenn der deutsche Erwerbsgärtner nicht bald er kennt, daß nur durch solides Oebahren auf dem Weltmärkte ein sicheres und dauernd gutes Auslandsgeschäft ermöglicht wird, wird er sich selbst auf dem Weltmärkte unmöglich machen und für ein Exportgeschäft in großem Maßstabe auf die Dauer nicht in Frage kommen. Es muß Aufgabe aller Gruppenobmänner sein, in den Sitzungen auf diese Gefahr hinzuweisen und in enger Zusammen arbeit aller am Export beteiligten Kreise Besserung her beizuführen, damit das Auslandsgeschäft, das den deutschen Er werbsgartenbau, wenn er es richtig in die Hand nimmt, auf die höchste Stufe führen kann, nicht verdorben wird. —dt. Aenderung des Reichs- einkommen- und des Lohnsteuergesetzes. Durch die Novelle vom 23. Dezember 22 sind nachstehende Aenderungen des Einkommen- und Lohnsteuergesetzes für das Jahr 1023 vorgenommen worden: a) Einkommensteuer. 1. Tarif. Der Tarif beginnt bei 1 Million Mark und steigt dann viermal um je 1 Million, viermal um je 2 Millionen, zweimal um je 3 Millionen. Für die erste Million beträgt die Steuer 10 % des steuerbaren Einkommens. Sie erhöht sich für die einzelnen Staffeln um je 5 % bis zu 60 % für alle ein Einkommen von 18 Millionen übersteigenden Beträge. 2. Allgemeine Abzüge. Der Steuerbetrag ermäßigt sich für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau um je 2400 M., sofern das Einkommen 1 000 000 nicht übersteigt, um je 12 000 M. für jedes zum Haushalt zählende minderjährige Kind, wenn das steuerbare Einkommen bei 2 Kindern nicht mehr als 2 000 000 M. beträgt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um je 250 000 M. Beiträge zur Sterbekasse sind abzugsfähig bis zur Höhe von 8000 M.; Lebensversicherungsprämien bis zu 48 000 Mark; Spareinlagen bis zu 48 000 M„ sofern die Rückzahlung des Kapitals nur für den Todesfall bezw. frühestens nach 20 Jahren vereinbart' ist und die Vereinbarung dem zuständigen Finanzamt angezeigt wird. Die Gesamtsumme der Abzüge für Lebensver sicherungen und Spareinlagen darf jedoch den Betrag von 48 000 Mark nicht übersteigen. 3. Besondere Abzüge. Der Steuerbetrag ermäßigt sich für Rentner um 20 000 M., sofern das steuerbare Einkom men den Betrag von 600 000 M. nicht übersteigt. — Besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die Leistungsfähig keit des Steuerpflichtigen beeinträchtigen, können auf Antrag zu einer Ermäßigung oder zu einem Erlaß der Einkommensteuer führen, sofern das steuerbare Einkommen den Betrag von 2 000 000 Mark nicht übersteigt. — Die Kapitalertragssteuer wird bei Rentnern auf die Einkommensteuer in voller Höhe in Anrechnung gebracht, wenn das steuerbare Einkommen nicht mehr als 250 000 Mark beträgt, zur Hälfte, wenn das Einkommen nicht mehr als 500 000 M. beträgt. b) Lohnsteuer. Die Steuer gilt bei einem Einkommen bis zu 1 000 000 M. durch den 10 % igen Abzug als getilgt. Der 10 % ige Abzug ermäßigt sich
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