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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Autor
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52 Der Deutsche Erwerbsgartenbau Nr. 10/11 Richtlinien der Gärtnerei - Zentrale Breslau für den Anbau 1923, Von Max Tillack in Breslau. Topfpflanzen. Die bisherige Erzeugung ist da, wo nicht Spezialkulturen bestehen, in allen Arten wegen unsicherer Absatz- Verhältnisse und außerordentlich hoher Gestehungskosten einzu schränken. .In gemäßigtem Umfange sind Treibpflanzen heranzu ziehen und jeder Einkauf auf das notwendigste zu beschränken. Die voraussichtlichen Frachtverhältnisse werden irgend welchen Versand fast unmöglich machen. Es können nur Kulturen, die wenig Wärme verlangen, aufrecht erhalten werden. Schnittblumen. Einzuschränken ist die planlose Massen- anzucht von Sommerblumen wie Löwenmaul, Tagetes, Calendula, Land-Nelken, dgl. Astern und Levkojen sowie Dahlien in den gerin geren Sorten. Besonders sind die geringwertigen Schnittstauden voll ständig auszumerzen. Mehr als bisher muß auf beste Sorten und Qualitätsanzucht Wert gelegt werden; und können nur diejenigen Betriebe für Sommerblumenerzeugung in Betracht kommen, die in einigen Arten bisher hervorragend geliefert haben. Im allgemeinen muß die Sommerblumenerzeugung zu Gunsten der Gemüseerzeu gung zurücktreten, solange die geschäftlichen Aussichten so gering sind. Für Winter und Herbst gelten dieselben Bedingungen hin sichtlich Sorten und Qualität. Dort, wo die Topfpflanzenerzeugung eingeschränkt ist, kann die Kultur geeigneter Schnittblumen für Herbst und Winter ausgedehnt werden, soweit gute Sorten und beste Kultur in Aussicht stehen. Trotz ungünstiger Verhältnisse wird der auswärtige Verkauf und: Versand von Schnittblumen in Qualitäts- ■ wäre erhalten bleiben und stehen deshalb für gute Herbst- und Win- terschnittblumen bei planmäßigem Anbau angemessene Preise in Aussicht. Dies wird besonders zu merken sein, wenn die Anzucht nicht zu groß und Qualität und Sortierung hervorragend sind. Gemüse. Die Gemüseerzeugung ist nur dort, wo die Verhält nisse äußerst ungünstig sind, einzuschränken, ist aber andererseits mehr als bisher den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Es wird der allgemeine Massenanbau von Frühbeetsalat aus wirtschaft lichen Gründen einzuschränken sein und in den Frühbeetfenstern die Voranzucht von Frühgemüsepflanzen, die Kultur von Frühtoma ten, Blumenkohl und Oberrüben zur Ausnutzung kalt zu betreiben empfohlen. Es ist ferner der Massenanbau von Radies zu unterlas sen und nur diejenigen, die in diesem Artikel bisher bevorzugte Ware hervorbrachten, können in gleichem Umfange wie bisher anbauen. Spinat kann in größeren Flächen nur gegen vorherigen Anbauver trag an Konservenfabriken empfohlen werden. Es ist dringend er forderlich, mehr als bisher nur wenige Arten Gemüse anzubauen, zu denen Erfahrung, Lage, Boden usw. raten. Besonders wird zum Anbau von Wintergemüse geraten und empfohlen, Frühkartoffeln beste Saat nach zeitigem Abernten und Kunstdüngung vorher kräftig herangezogene Gemüsepflanzen der bevorzugten Dauersorten anzu bauen. Tomaten, Karotten, Bohnen, Erbsen, werden in nur großen Quantitäten und vorgeschriebenen Sorten für die Konservenindustrie und zum Versand benötigt, und sind dann zum Anbau zu empfehlen. Auch bei Gemüse muß dringend ersucht werden, nur beste Qualität zu erzeugen. Ramschsorten und Ramschware sind zu vermeiden. Sortierung und Verpackung muß gewissenhaft ausgeführt werden. Obst. In Erdbeeren wird empfohlen, besonders kalte Treibware sowie nur haltbare Sorten anzubauen. Alle Obstsorten müssen in sauberster und bester Verpackung geliefert werden. Allgemeines. In Gemüse muß die Zentrale mehr wie bis her besonders mit Dauergemüse für die Winterversorgung beliefert werden, damit anderweitiger Bezug erspart werden kann. Zur Stüt zung der eigenen Lebenshaltung wird es notwendig sein, teilweise landwirtschaftliche Produkte anzubauen; trotzdem aber muß auf die Notwendigkeit der Erhaltung der gärtnerischen Kulturen, der Ver sorgung unserer bisherigen Abnehmer, mit Rücksicht auf die immer hin in absehbarer Zeit wieder zu erhoffenden, günstigeren wirt schaftlichen Verhältnisse hingewiesen werden. Zoll, Handel und Verkehr — Exportanzeiger. In den gärtnerischen Exportkreisen wurde seit langem das Fehlen Pines Anzeigenblattes, das allen gerechterweise an ein fachliches Ex portblatt zu stellenden Anforderungen entspricht, schwer empfun- den Die bisherigen Exportnummern der Berliner Gärtnerbörse konnten dem bestehenden Mangel nicht abhelfen, da die Leitung dieses Blattes trotz dringlicher Vorstellungen seitens unseres Ver bandes sich nicht dazu entschließen konnte, den Wünschen und For derungen des deutschen Erwerbsgartenbaues genügend Rechnung zu fragen. In Verfolg der Eisenacher Besprechungen im Juli 1922 plante deshalb unser Verband, die Herausgabe eines Export anzeigers selbst in die Hand zu nehmen. Dieser Plan wird nun dadurch verwirklicht werden, daß der Verlag des „Allgemeinen Samen- und Pflanzenanzeigers“ (Gebr. Junghanss), Leipzig sich bereit erklärt hat, in Gemeinschaft mit dem Reichsverbande deutscher Gartenbaubetriebe und dem Bunde deutscher Baum schulenbesitzer die Herausgabe zu übernehmen. Damit wird ein weiterer, überaus wichtiger Schritt zur Gesuna düng des gärtnerischen Anzeigen wesens getan, zu- mal durch die Kontrolle über dieses Exportblatt durch den von den beiden interessierten Verbänden eingesetzten Aufsichtsrat die Gewähr geboten ist, daß die Belange des deutschen Erwerbsgartenbaues un bedingt gewahrt werden. Die erste Nummer dieses Anzeigers wird in den nächsten Tagen erscheinen und in größerer Auflage an alle kaufkräftigen ausländischen Gärtner versandt werden. Es liegt im Interesse jedes Einzelnen, das neue Unternehmen nach besten Kräf ten zu unterstützen. d Aus- und Einfuhrleitsätze für Exporteure in den besetzten Gebieten, 1. Französische und belgische Waren sollen überhaupt nicht ein geführt, Lieferungen nach diesen Ländern sollen nicht bewirkt wer den. Ueber die französische und belgische Grenze (Antwerpen!)' sollten keine Waren ausgeführt werden. Die Ausfuhr erfolgt am besten, von Orten des unbesetzten Deutschland, wenn auch damit Umwege und Schwierigkeiten verbunden sind. 2. Warenverkauf darf nur an solche Personen erfolgen, die die unbedingte Gewähr dafür bieten, daß sie die Verordnungen und Be stimmungen der deutschen Regierung achten und Stellen der Rhein landkommission oder Besatzungsmächte nicht in Anspruch nehmen. Personen, die der Verschiebung deutscher Waren nach dem Ausland verdächtig waren oder sind, dürfen keine Waren erhalten; ebenso wenig ausländische Einkäufer oder Vertreter ausländischer Häuser, bei denen der Verdacht besteht, daß sie sich der Bewilligungsstellen der Besatzungsmächte bedienen wollen. 3. Wer Bewilligungssteilen der Besatzungsmächte in Anspruch nimmt, dessen Name wird der Oeffentlichkeit bekannt gegeben. Wer unter Inanspruchnahme feindlicher Bewilligungsstellen Waren nach dem unbesetzten Deutschland ausführt, hat Beschlagnahme der Waren und strafrechtliche Verfolgung zu gewärtigen. Kleine Mitteilungen — Abgabe der Steuererklärungen. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen ist vorläufig bis zum 31. März verlängert worden. Da die Verhandlungen über das Geldentwertungsgesetz im Reichstag außerordentlich langsam vor wärts schreiten, kann mit einer Verlängerung bis Ende April ge rechnet werden. Bis zum gleichen Zeitpunkt soll auch die Zeich nungsfrist für die Zwangsanleihe verlängert werden. Allen Steuer- pfichtigen ist trotz der Verlängerung dringend zu empfehlen, jetzt schon alle Vorbereitungen zu treffen, um die Steuererklärungen möglichst beschleunigt fertigstellen zu können. Bildungswesen , Bestimmungen über die Einrichtung von Obergärtnerprüfungen im Freistaat Sachsen. Mit Beginn des Jahres 1923 führt der Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat Sachsen in Dresden Obergättnerprüfungen ein. Sie haben den Zweck, tüchtigen Gärtnern im reiferen Alter, die keine Gärtnerlehranstalt oder Gartenbauschule besucht haben und die zu den staatlichen Prüfungen in Pillnitz nicht zugelassen werden können, zu ermöglichen, den Nachweis zu erbringen, daß sie zur erfolgreichen Ausfüllung einer Obergärtnerstellung geeignet sind. Die Prüfungen sollen alljährlich stattfinden. Anmeldungen sind bis zum 1. April beim Ausschuß für Gartenbau zu bewirken. Der Prüfungsstoff wird folgenden Gebieten entnommen: Pflanzen kunde, Pflanzenschutz, Pfianzenverwertung, Gartentechnik, Betriebs lehre, Pflanzenschutz, Pflanzenverwendung, Gartentechnik, Betriebs- einrichtung. Arbeitsrecht (Tarifrecht), Arbeiterfürsorge, Preis bildung, Absatz- und Genossenschaftswesen, Frachttarifwesen, Buch führung. Wer die Prüfung bestanden hat ist berechtigt, sich als geprüfter Öbergärtner zu bezeichnen. Er erhält darüber eine Ur kunde. Das Nähere enthält ein Merkblatt, welches gegen eine Ge bühr von 100 M. und Porto durch den Gartenbauausschuß beim Landeskulturrat Sachsen, Dresden, Sidonienstr. 14, bezogen werden kann. Auschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat Sachsen. Fragekasten - — Frage 2884. Ich beabsichtige, in diesem Sommer Rhabarber wein herzustellen. Wie mache ich das am besten? Eine Presse steht mir zur Verfügung. F. W. Bücherschau . . —■■ ...^ —— Walter Schmidt, Moderne Kunstdüngerwirtschaft für ertrag reichen Gartenbau. Verlag A. Hartleben in Wien und Leipzig. Grundzahl —.50. Teuerungszahl z. Z. 2000. Eine beachtenswerte kleine Schrift für den Praktiker, der er vielerlei Brauchbares entnehmen kann. Unter anderem werden Richtlinien für die Volldüngung im Gartenbau gegeben, die zur An wendung gebracht dem einzelnen nicht unerhebliche Ersparnisse ermöglichen. Herausgeber und Verleger: Verband deutscher Oartenbaubetriebe. Preßgesetzliche Verantwortung u. Hauptschriftleitung: Generalsekretär K. Fachmann. Verantwortlich: für den Wirtschaft! und fachlichen Teil Gartenarchitekt C. Q Schmidt, für den Nachrichtenteil Syndikus K. Siegmund, für den Anzeigenteil M. Schröter, sämtlich in Neukölln.,
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