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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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34 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.Nr. 7 gedörrt, zu Speisezwecken, Gemüse, eingelegt oder sonst zubereitet“. (Das frische Gemüse gehört in die niedrigeren alten Klassen B bis D, das sind die neuen Klassen C bis E, soweit der Aus- uahmetarif Nr. 17 nicht in Frage kommt; vergl. Teil III Ziffer 1. Obst fällt z. B. unter den Ausnahmetarif Nr. 14, vergl. III3.) „Andere schonungsbedürftige Güter der Klasse A sollen folgen“. Der Satz hat für uns insofern eine gewisse Bedeutung, als alle Güter, die nicht in der „Gütereinteilung des Deutschen Eisenbahn- Gütertarifs“ genannt sind, in die höchste Klasse A gehören, z. B. auch Schnittblumen. Natürlich ist bei Beurteilung dieser Angelegenheit die Wirkung einer Tariferleichterung auf die Frage der Auslandsblumen zu berücksichtigen. Die Güter der neuen Klasse B genießen eine Frachtermäßigung von 15 v. H. gegenüber der Klasse A. Die Frachten der beiden Tarifklassen für Stückgut „Alge- meine Stückgutklasse (I)“ und „Ermäßigte Stückgutklasse (II)“ in ihrem Verhältnis zu den Frachten der Wagenladungsklassen sind herabgesetzt worden, (s. o. Abs. 3.) Hiermit ist auch eine entsprechende Ermäßigung der Frachten für Eilstückgut, beschleu- nigtes Eilstückgut und Expreßgut verbunden. Die alte Wagenladungsklasse E, jetzt F, in der sich 2. B. Mülldünger (vergl. Teil III Ziff. 7) u. a. Düngerarten, mit Aus nahme der künstlichen Düngemittel, befinden, hat eine Neben tlasse für 10 t erhalten, für die der Frachtsatz 30 v. H. höher ist als für die Hauptklasse F. Im Gegensatz zu den übrigen 5 Klassen fehlt bei Klasse F die 5t-Nebenklasse. Die sonstigen Tarifänderungen, abgesehen von einigen Aus nahmetarifen, haben für uns keine große Bedeutung. III. Ausnahmetarife. Die ständigen Frachterhöhungen fast in jedem Monat des ver gangenen Jahres und die am 1.1.23 wiederum eingetretene Steige- rung um 70 v. FI. haben die Bahn u. a. veranlaßt, einige neue Aus- nahmetarife zu schaffen und bestehende abzuändern. Eine erheb liche Bedeutung für die Gärtnerei haben sie im allgemeinen freilich nicht. Was will es heißen, wenn auf Grund eines Ausrahmetarifs ein Frachtnachlaß von 20 oder 30 v. H. gewährt wird und gleich zeitig sämtliche Frachttarife um 70 v. H. erhöht werden! Außer dem kommen die Erleichterungen auch nicht den lebenden Pflanzen urmnittelbar zugute, sondern nur den gärtnerischen Hilfsstoffen, einem Teil des Dauergemüses, dem Obst und den Kartoffeln, und auch diesen Gütern fast nur beim Bezug von Wagenladungen. Im merhin, es sind gewisse Erleichterungen. Wären sie nicht vorhan den, so wäre die Verkehrslage noch trostloser. Nachstehend das für unseren Beruf Wichtigste aus den Ausnahmetarifen. 1. Der Ausnahmetarif Nr. 17 für frischen Grünkohl, Rot- und Weißkraut sowie Wirsing, der mit dem 31.12.22 außer Kraft getreten war, ist wieder eingeführt worden. Er gilt auf Widerruf längstens bis zum 31. 3. 23, bezieht sich auf Wagen ladungen und hat nur für den Feldgemüsebau und Großhandel Be deutung. (Vergl. „Der Deutsche Erwerbsgartenbau“ S. 15). 2. Die Ausnahmetarife für frische Kartoffeln (Nr. 10 für Wa@enladungen und Nr. 13 für Frachtstückgut) sind mit Gül tigkeit vom 24. 1. 23 um weitere 50 v. H. ermäßigt worden. Die Fracht wird jetzt berechnet: a) für Wagenladungen zu zwei Zehnteln (anstatt bisher vier Zehnteln) der regelrechten Frachtsätze der Tarifklassen F und F 10, b) für Frachtstückgut für ein Viertel (anstatt bisher die Hälfte) des Gewichtes, mindestens für 20 kg, zu den Frachtsätzen der ermäßigten Stückgutklasse. Wichtig für die Bezieher von Saatgut! 3 Für frisches Obst, mit Ausnahme der Südfrüchte und Weintrauben, ist mit Gültigkeit vom 27. 1. 23 ein Ansnahmetarif Nr. 14 eingefülrt worden. Es muß zur Verwendung im Deutschen Reiche bestimmt sein. Der Tarif gilt längstens bis zum 31.3.23. Die Fracht wird berechnet nach den um 50 v. H. ermäßigten Fracht sätzen der jeweilig geltenden regelrechten Tarifklassen. Obst ge- Eört in die neue Klasse B, bisher war es in Klasse A (vergl. Teil II, Ziff. 1). 4, Anstelle des bisherigen Ausnahmetarifes 11 ist ein neuer Ausnahmetarif für Düngemittel mit Gültigkeit vom 22. 1. 23 einge führt worden. Daraus sei erwähnt, daß die bisherige Frachtermä ßigung von 20 v. H. für Düngekalk und Düngemergel auf 30 v. H. für' Düngekalk und auf 40 v. H. für Düngemergel erhöht worden ist. Weiterhin sind 11 stickstoffhaltige Düngemittel (Ammoniak, Sal peter usw.), die bisher zur Klasse E gehörten und noch nicht begün stigt waren, in den Ausnahmetarif versetzt worden. Das bedeutet praktisch einen Frachtnachlaß von 10 v. H. Dasselbe gilt für das Superphosphat, hier beträgt die Ermäßigung 20 v. H., bei Kalisalzen 20 und teilweise auch 30 v. H. 5. Für Torfstreu und Torfmull (Ausnahmetarif 10a) Ist mit Wirkung vom 1. 1. 23 eine Ermäßigung, allerdings nur au Weitere Entfernungen, eingetreten. Sie beträgt von 401 km an 25 v. H., von 601 km an 35 v. H. 6. . Von den Stationen Groß-Berlins nach allen Reichsbahnstatio nen bis zur Entfernung von 350 km (zum Vergleich: Strecke Berlin- Dresden 193 km) ist mit Gültigkeit vom 12. 1. 23 ein neuer Aus- nahmetarif (11b) für Stalldünger in Wagenladungen eingeführt worden. Die Frachtsätze betragen die Hälfte der Klasse F, zu der Stalldünger normal gehört, gekürzt um 20 v. H. 7. Bei den schier unerschwinglichen Preisen für Stalldünger — in Dresden z. B. kostete Anfang Februar 1923 die Fuhre Stallmist frei Gärtnerei durchschnittlich 25 000 M. — wird vom Gartenbau in zunehmendem Maße Mülldünger . (Straßenkehricht) aus den Großstädten verwendet, natürlich nicht zum Erwärmen der Früh beete, sondern nur als Bodenverbesserungsmittel. Er ist besser als sein Ruf. Die Fracht für Mülldünger ist aber so ungeheuerlich hoch, daß auch dieser Ersatzdünger nicht mehr bezogen werden kann. Kostet doch nach einem etwa 18 km von Dresden entfernt liegenden Orte eine Wagenladung Mülldünger, die selbst nur einen Wert von rund 500 M. hat, 35 000 M. Fracht; das Verhältnis des Wertes des Gutes zur Höhe der Fracht ist also wie 1:70. Aehnlich liegen die Dinge bei den Fäkalien. Die Großstädte wissen nicht mehr, wohin mit diesen Stoffen und schicken sich an, sie in die Flüsse zu leiten, zumal die Landwirtschaft infolge des dauernd offenen und nassen Wetters die Fäkalien nicht auf das Land fahren konnte. Welche volkswirtschaftliche Vergeudung in einer Zeit, in der man auch das letzte Quentchen Nährstoff der Kulturpflanzenernährung zuführen sollte! Und die Ursache? Im mer wieder die hohen Frachten. Etwas über Gemüsepreisbildung- Von C. Burkhardt in Mühlhausen i. Th. Nachdem genug geschrieben und geredet worden ist von der SO überaus traurigen Lage der Gemüsegärtnerei, rufe ich alle Gärtner und Gemüsegärtner auf, mit allen Kräften dafür einzutreten, daß die Preise der Gemüse so gestellt werden, daß sich die Kultur lohnt und in Zukunft überhaupt durchführbar ist. Ich will vorerst versuchen zu ergründen, wie die jetzigen lächer- liehen Preise entstehen konnten: In den seligen Friedenszeiten be kümmerte sich niemand um die Gemüsezüchter. Mir ist es auch nicht bekannt geworden, daß jemand eine Gemüsegärtnerei eine Goldgrube genannt hätte. Ich weiß aber, daß der einfache Arbeiter, der nebenbei ein Stück Land bebaute, sagte: „Gemüse pflanzeich nicht, das Zeug kaufe ich billiger am Markte, damit schinde ich mich nicht ab.“ Also waren die Gemüsepreise der Zeit angemessen, oder darunter, je nachdem. Wenn der Gärtner doch sein beschei denes Auskommen hatte, so war das nur durch eisernen Fleiß, lange Arbeitszeit und äußerste Sparsamkeit zu erreichen. Im Kriege wurde die Geschichte ganz anders. Gemüse wurde das Hauptnahrungsmittel, die Behörden suchten mit allen Mitteln den Anbau zu vergrößern, was ihnen auch gelang. Weil Gemüse sehr gesucht war, gingen die Preise etwas höher. Die Bewirtschaf tung der Preise setzte ein. Die Höchstpreise wurden festgelegt, und da wird es wohl manchem unvergeßlich sein, was sich für wider liche Szenen zwischen Käufern und Verkäufern abspielten. Die Folge davon war, daß der Anbau sichtbar zurückging. Als der Krieg beendet war, kam die große Arbeilslosigkeit und geringer Lohn. Lebensmittel und Gemüse waren knapp. Alle Welt schrie: „Wucher“, und beim Gemüse, das ja von allein wächst, wurde am meisten geschrieen. Die Behörden hielten es für ratsam, anzugreifen und die Preise wurden zurückgesetzt Rücksicht auf die Anbauer des Gemüses wurde wenig genommen. Die Löhne waren schon lange bedeutend erhöht und niemand dachte daran, die Preise zu verändern. Wenn jetzt bei dem rasenden Hochschnellen aller Artikel die Gemüsepreise auch etwas mitgehen wollen, ,80 setzt natürlich sofort wieder behördliche Kontrolle ein. Eia jeder weiß, daß Gemüse in keinem Verhältnis zu den jetzigen Preisen der Be darfsartikel irgend welcher Art zu stehen kommt. Nun will ich dazu kommen, eine ungefähre Gegenüberstellung der Gemüsepreise und Löhne zur Zeit und zur Vorkriegszeit anzu führen. Es muß unser Bestreben sein, die Preise unseres Produktes wenigstens auf gleiche Höhe wie die Lohnverhältnisse zu bringen. Die Löhne sind im Durchschnitt auf wenigstens das 1000fache er höht worden. Nun kostete vor 1914 eine schöne Stange Rosenkohl 25 Pfg., also müßte der Preis jetzt das 10COfache, also 250 Mk. bringen. Sie kostet jetzt in Wirklichkeit höchstens 82 Mk. Von einem Einkalkulieren der Mehrkosten aller unserer Artikel, die wir zur Erhaltung unserer Betriebe benötigen, wie z. B. Holz, Glas, Kohlen, Sämereien, welche um das 2000- bis 3000fache und mehr gestiegen sind, kann schon von vornherein keine Rede sein. Daß unsere Forderung gerecht ist, muß wohl jeder vernünftig denkende Mensch und jede Behörde uns zubilligen. Ich will nun nicht sagen, daß diese Preise jetzt sofort ange nommen werden sollen, nein, die Behörden mögen sich auf ihren Preisprüfungsstellen mit diesen Zahlen vertraut machen und dann einschreiten, wenn diese Preise überschritten werden. Ich will je doch bemerken, daß, wenn nicht bald in diesem Sinne eine Aende- rung geschaffen wird, es in diesem Jahre mit dem Gemüsebau schlecht aussehen wird. Es scheint mir, als ob ein großes Sterben in den Gemüsegärtnereien einsetzen wird. Ebenso werden große EPe4g8 a sofort eknsenden Am 1. März 1923 =eae 65* erhöhen sich die Postgebühren um 100 %•
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