Suche löschen...
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Der Deutsche Erwerbsgartenbau Nr. 6 27 noch mehr als Gehalt und Unkosten aus dem Betrieb herauszuwirt- schäften. Der Herr Baron möchte einen guten Gewinn sehen, seinen ausgedehnten Park umsonst gepflegt naben, Obst und Ge müse für sich und seine ganze Verwandtschaft umsonst haben usw. Der Kollege auf solchen Posten hat einen wenig guten Stand und kann ja nicht dafür, daß er allein schon 3 bis 4 selbständigen Gärtnern das Brot nimmt. Aber dieser Kollege hat es doch in der Hand, seine Herrschaft darauf hinzuweisen, zu überzeugen, daß im Grunde genommen die Erzeugung landwirtschaftlicher Pro dukte weit lohnender ist. Wir selbständigen Gärtner fangen an, aus Angst und Not Korn und Kartoffeln zu bauen, während der Landwirt .die Preise für gärtnerische Erzeugnisse drückt. Auch hier und in vielen anderen Sachen noch gibt es Arbeit — viel Ar- beit für die einzelnen Gruppen. Zoll, Handel und Verkehr ============= Bewilligungen des Ein- und Ausfuhramtes Ems sind ungültig. Durch eine Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 25. 1. — II B 2 Nr. A.V. 100/23 — sind alle nach dem 23. 1. vom Ausfuhramt Ems ausgestellten Aus- und Einfuhrbewilligungen für ungültig erklärt worden. Zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbe- willigungen, auch für die Firmen des alt- und neubesetzten Gebietes, sind nur noch die dem Reichskommissar für Aus- und Einfuhr bewilligung unterstehenden Bewilligungsstellen berechtigt ohne Rücksicht darauf, ob die Ware aus dem alt- oder neubesetzten Ge biet oder dem unbesetzten Deutschland ausgeführt oder dahin ein« geführt werden soll. Die Importeure oder Exporteure in den be setzten Gebieten haben sich vom 23. 1. ab mit allen Aus- und Ein+ fuhranträgen nur noch an die zuständigen deutschen Außenhandels+ stellen zu wenden, die sich dafür einsetzen werden, durch beschleu- nigte Bewilligung den Warenverkehr- in jeder Hinsicht zu erleich tern. Kein Zollbeamter, kein Verwaltungsbeam- ter, keine Bank, kein Exporteur, kein Importeur darf sich an die Verordnungen der Rheinland kommission halten. Diese Verordnungen müssen unwirksam gemacht werden. Kieme MiH-eihmgen ■ Vermögenssteuer und Lebensversicherung. Zum sonstigen der Vermögenssteuer unterliegenden Vermögen im Sinne des § 9 des Vermögenssteuergesetzes zählen auch „noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens- und Kapital Versicherungen“. Diese Ansprüche werden nach § 143 der Reichsabgabenordnung entweder mit % der eingezahlten Prämien bezw. Kapitalbeträge oder mit dem Rückkaufswert angerechnet, wenn dieser kleiner ist als % der eingezahlten Prämien. Als Rückkaufswert kann aber nicht jeder zwischen den Beteiligten willkürlich vereinbarte Schein preis, sondern nur ein ernstlicher in den Versicherungsbedingungen oder Satzungen festgelegter Rückkaufswert gelten. Da wohl allge mein der Rückkaufswert kleiner ist als % der insgesamt eingezahl- ien Prämien, dürfte es in der Regel zwar im Interesse des Steuer pflichtigen liegen, diesen Wert in die Steuererklärung einzusetzen; es bleibt dabei aber zu berücksichtigen, daß die Versicherungsanstal ten für die Berechnung besondere, nicht unerhebliche Gebühren in Anrechnung bringen, so daß die Einsetzung des Rückkaufswertes bei Lebensversicherungen, für die bis zu 100000 M. Prämien be reits gezahlt sind, nicht ratsam ist. In diesen Fällen empfiehlt es Hausse. An den Staatsbürger werden im Februar große Anforderungen festeilt, die ihm eine außerordentlich große Arbeit aufbürden, n diesem Monat muß er im ungünstigsten Falle nicht weniger als 6 Steuererklärungen und 3 Steuerbilanzen anfertigen. Für den! Gärtner kommt allerdings in der Regel nur die Abgabe der Ein kommensteuererklärung (vergl. Artikel „Deutscher Erwerbsgarten- bau“ Nr. 1/2), der Vermögenssteuererklärung mit einer Berechnung zur Zwangsanleihe (vergh Artikel „Deutscher Erwerbsgarfenbau 3 Nr. 3) und der Umsatzsteuererklärung in Frage. Bei gärtnerischen Betrieben, die gleichzeitig Bindereien anfertigen, kommt die Abgabe einer Luxussteuererklärung hinzu, wenn sie Bindereien angefertigt haben, deren Einzelwert den vom Reichsfinanzministerium im Ein vernehmen mit unserem Verbände und dem VdB. festgesetzten Richt preis (bis 30. Juni 22 — 30 M., 1. Juli bis 30. September = 500 M., 1. Oktober bis 31. Dezember — 2000 M., ab 1. Januar 23 = 10000 M.) überschritten hat. Ferner hat eine Reihe von Betrieben eine Gewerbesteuererklärung und in Ausnahmefällen auch eine Ka pitalertragssteuererklärung abzugeben. — Größere Betriebe, ins besondere handelsgerichtlich eingetragene Firmen müssen außerdem neben der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches anzu- fertigenden Handelsbilanz eine hiervon abweichende Steuerbilanz für die Einkommensteuer, gegebenenfalls auch für die Körper schaftssteuer, anfertigen und schließlich noch eine besondere Ver mögensbilanz für das Vermögenssteuer- und Zwangsanleihegesetz — in Anlehnung an die Handäsbilanz — aufstellen. Bei den schwankenden Wirtschaftsverhältnissen wird nun der Steuerpflichtige vor die schwierige Frage gestellt, mit welchen Wer ten er sein Vermögen bezw. sein Inventar in den einzelnen Aufstel lungen und Erklärungen angeben soll. Hier muß die Tätigkeit der von den Gruppen gewählten Sachverständigen für die Finanzämter einsetzen. Pflicht der Sachverständigen ist es, sich eingehend mit den Bewertungsvorschriften ver traut zu machen, in den Gruppen eingehende Beratungen zur Klärung besonders schwieriger Fragen herbeizuführen und mit den zuständigen Finanzämtern Fühlung'zu nehmen, um eine möglichst einheitliche und gerechte Steuerveranlagung aller Betriebe in ihren Bezirken zu ermöglichen. Das Reichssteuerblatt Nr. 23 vom 29. Dezember 1922, welches die Bewertungsrichtlinien für die erste Veranlagung zur Vermögenssteuer und zur Zwangsanleihe enthält, gehört unbedingt in die Hand jedes Sachverständigen. Diese Num mer kann entweder vom Verlag Carl Heymann, Berlin W8, Mauerstr. 43-44 oder vom Gesetzsammlungsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4 bezogen werden. — <L Selbsthilfe. Von Karl Solleder in Heubach (O. A. Gmünd). Wir verarmen und sind verarmt; dies ist eine unverrückbare Tatsache. Die taumelnde Selbsttäuschung der hohen Papiermark ziffern ist noch nicht genügend erkannt, um Vielen die bitterernste Wirklichkeit in den realen, nüchternen Erkenntniskreis zu rücken. Die Sparrücklage, der goldene Boden des Mittelstandes, wird in der heutigen Entwicklungsphase immer mehr unwirtschaftlich. Der Tauschhandel gewinnt wieder längst verblichene Bedeutung. Ja, der Tauschhandel unserer Väter, die Banknote intensiv als flüch tiges Zwischenglied nützend. Heute verkaufen, und ohne „den Reiz, das Erworbene zu genießen“, gleich wieder kaufen. Doch in glei chem Maße, wie sich die Notenziffern erhöhen, schrumpft der zah- lenmäßige Besitz unserer Realwerte in sich zusammen. Was wir früher von den kargen Rücklagen leicht erwerben konnten, ist uns heute mit den scheinbar höchsten Notenwerten nur noch in be schränktestem Umfange möglich. Die trübe Erscheinung wäre durch zahlreiche praktische Beispiele aus unserem Berufsleben zu bewei sen. In der Folge dieses hastenden und jagenden Handels schießt auch das seichte Gewerbe eines gewissen unproduktiven Händler- Iums üppig ins Kraut. Wir unterschätzen die hohe Bedeutung eines reellen Handels und Verkehrs in keiner Weise und möchten solchen nicht in eine schiefe Stellung rücken. Was wir aber ener- fisch und offen bekämpfen müssen, ist das freche chmarotzertum des unreellen Händlers auf Ko sten des schaffenden Mannes. Es wird jeder sich diese Erscheinungen aus seinem Erfahrungskreise heraus zur Genüge illu strieren können. Wie schützen wir uns vor solchen Schädlingen? Die rege Arbeit unserer großen Verbandsorganisationen anerken nen wir dankbar.. Doch auch unsere Führer werden »ns immer und immer wieder zurück führen müs sen auf eine ehrliche und zielbewußte Kleinar beit im Rahmen unserer Bezirks- und Lokalver- Einigungen. Durch offenen Zusammenschluß solcher, durch redlichen Austausch untereinander, sich losringend vom engen Banne des Konkurrenzneides, wird die moralische und sittliche Kraft des Gemeinsinnes, das gegenseitige Vertrauen gehoben, unsere Einzel existenz, Stand und Beruf, Vereinigungen und Verbände, ja das ganze Volkstum in sich selbst stützend. Vertrauen baut; — Miß trauen zerstört! Beides wächst von innen nach außen, muß im Kleinsten gegründet sein, um ins Große, ins Wahrnehmbare und Wirksame auswachsen zu können. Jeder Einzelne hat bei sich, in sich anzufangen. Die großzügigen Ideen und gut durchdachten Gedanken unserer Führer sowie die oft sehr prakti schen Anregungen einzelner Kollegen in unseren Bezirksversainm- Jungen (ich erinnere nur die Kollegen des Bezirks III der württ. G. 3. an die wirklich sozial gedachten und auch durchführbaren An regungen des Kollegen W. Seeger in Gmünd), bleiben unproduk tiv, wenn sie nicht im gegebenen Rahmen greifbar gemacht, nicht tätig verwertet werden. Noch zum Schluß ein Beispiel: Bei der eben erwähnten Bezirksversammlung des Bez. III w. G. B. in Aalen stand auf der Tagesordnung u. a.: „Samenaustausch“. Leider blieb dieser wesentliche Punkt infolge der Häufung des übrigen Stoffes pur toter Buchstabe und lähmte als solcher wieder die schwachen Anfänge. Was für Werte könnten aber bei zielbewußtem Er fassen solchen Austausches dem Einzelnen und unserem ganzen Stande erhalten bleiben! Die Samenpreislisten gingen uns zu und die Preise haben sich, kaum gedruckt, wiederum erhöht. Ich selbst Stangenbohnen „Phänomen“ an und zwar zum Austausch gegen an dere Sämereien. Gerne wollte man mir das Saatgut abnehmen; och wie? In der Preisliste der genannten Firma wird diese Sorte ot einer bekannten Stuttgarter Samenfirma prima handverlesene Bohnen zu 2200 M. per kg offeriert, mir bietet man, sage und Schreibe 400 M. für das Pfund, mit dem besonderen Vorzug, für die in Tausch zu nehmenden Samen die Katalogpreise zahlen zu dürfen. Wird in solchen Fällen der schaffende Mann nicht schamlos miß- braucht? Könnten wir Kollegen uns nicht durch engeres Zusam- menschließen, durch Pflege gegenseitigen Vertrauens im gleichwer- bigen Austausche vor solchen maßlosen Schädigungen schützen? Werden wir uns hierüber klar, rücken wir durch gegenseitiges, (persönliches Vertrauen und zwar gerade in den Bezirken näher zu- sammen und tauschen unsere geistigen und materiellen Werte offe ner und ehrlicher aus, zu Nutz und Frommen unserer selbst und in seiterem Rahmen zur Gesundung unseres Volksganzen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)