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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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51/52 in wes n sein, ne Bl solchen schütt nichts ■ Gärt, en Be vertige 1 starli werden vie die Höhe, iischen Preis- lür die n, die veran r den hie zu e der ehmen iß die ist ein schafft i. Des- raßen- m we- •gehen eichen, riewei raßen- igende i Jst, idurch i Ver- ; gute le Ar zwar kann in. — ;e der tigung e der , muß e der ältnis- rf die : wirt» lerufs- fläch- mdern dlage, bevor en. — dt. Q rlin sitzen» faltete es des maß- änder i, daß nach i Aus id für andes n Bei d Be» stages r des Ola iniste- id des thafts: n und mstah Nr. 61/52 Der Deutsche Erwerbs gartenbau 28* Haltet Preise! In der Grundpreisliste sind von den Spitzenverbänden die für gärtnerische Erzeugnisse dringend notwendiger Preise festgelegt. Jeder Gärtner muß danach streben, diese Preise für seine Blumen-, Gemüse- und Obsterzeug nisse zu erhalten. Nur durch richtige Preisstellung können wir unsere Existenz erhalten. Wer seine Ware verschleudert, richtet sich selber zu Grunde. Die Referenten schilderten die traurige Lage des Gartenbaues in allen seinen Zweigen. Dr. Ebert-Berlin verbreitete sich über Preisbildung für Obst und Gemüse und über die schädlichen Aus wirkungen von Verordnungen der Landespolizeibehörden usw. — RupfTin- Lindau sprach über die Notlage der Gärtnerei im all gemeinen und T e t z n e r - Berlin über die Notlage der Baumschulen. Dr. T a s c h - Berlin trat nachdrücklichst für Steuerentlastung aller gärtnerischen Betriebe ein. Am Schluß der Tagung wurden folgende Forderungen bekanntgegeben: 1. Die mit einem Zusammenbruch des Gartenbaues Hand in Hand gehende Gefährdung der Volksversorgung mit Obst und Ge- gemüse erfordert zwingend weitgehendes Entgegenkommen der Staatsregierung hinsichtlich der Steuerbelastung dieses Berufs zweiges. In dem Maße in dem der Gartenbau durch eine solche Entlastung leistungsfähiger gemacht wird, erspart das Reich Mittel für die Einfuhr von Lebensmitteln. Der Steuer verlust wird wett gemacht durch Devisenersparnisse. 2. Vereinfachung des gesamten Steuersystems, damit eine Ueber- sicht über die steuerliche Belastung und demgemäß die Erhaltung einer ordnungsmäßigen Betriebsführung ermöglicht wird. 3. Keine neue Steuer ohne Berücksichtigung der bereits vorhande nen Steuerbelastungen. 4. Klare Anweisung an die unteren Finanzbehörden, die Erlasse des Reichsfinanzministeriums zu beachte«, in denen bereits die Notlage des Gartenbaues berücksichtigt wird. 5. Herabsetzung des der Steuererhebung zu Grunde liegenden Wehrbeitragswertes unter Berücksichtigung des Ertragswertes der Grundstücke. 6. Ermäßigung oder Erlaß der Steuern, besonders der Vermögens steuer bei nachweisbarer Bedürftigkeit nach Anhörung von Be rufssachverständigen der einzelnen Berufszweige, welche von den Berufsverbänden bzw. Landwirtschaftskammern für jeden Finanz bezirk zu benennen sind. 7. Allgemeine Einführung und Anerkennung von freiwilligen Vor- einschätzungskommissionen, die neben Beamten der Finanzämter aus örtlichen unter Mitwirkung der Berufsverbände gewählten Vertrauensmännern zusammengesetzi sind und deren Vorein- Schätzungen der eigentlichen Einschätzungskommission zur Be achtung vorzulegen sind. 8. Ausreichende Vertretung des Gartenbaues in den Einschätzungs- kommissionen, soweit der dahingehende Erlaß des Reichsfinanz- ministeriums noch nicht berücksichtigt ist 9. Schnellste Gewährung von Kredit aus Staatsmitteln nach näheren besonderen Vereinbarungen mit den Berufsverbänden zur Ab wendung des im Gartenbau drohenden Zusammenbruches. —dt Die Landabgabe. Außer den von uns im Reichsfinanzministerium erwirkten Er- lassen vom 31. August und 10. September ist nunmehr ein weiterer Erlaß vom 5. November 1923 — IIIC. 13700 — herausgegeben worden. In diesem Erlaß, der gerade für unseren Beruf von be sonderer Bedeutung ist, wird u. a. ausgeführt: „Entgegenzukommen ist nur den Leistungsschwachen; bei diesen darf vor allem die Einziehung der Steuern, wie ich be reits wiederholt betont habe, nicht dazu führen, daß Be triebe zum Erliegen gebracht oder wirtschaft liche Existenzen vernichtet werden. Es dürfen daher insbesondere auch Steuerpflichtigen nicht die zur Fortführung eines Betriebes notwendigen Betriebsmittel gepfändet werden. Bei Ge suchen um Stundung ist zu prüfen, ob eine valorisierte Stundung die erforderliche wirtschaftliche Erleichterung bringt. ' Muß damit gerechnet werden, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antrag stellers in absehbarer Zeit keine Veränderung erfahren, so wird zu prüfen sein, ob nicht ein Erlaß zweckmäßiger ist als eine unvalori- sierte Stundung. Ist ein Pflichtiger mit der Abgabeentrichtung im Rückstand, so sind Zwangsmaßnahmen nur nach genauer Prüfung der Wirtschafts verhältnisse des Pflichtigen vorzunehmen; sie sind also nur dann zu ergreifen, wenn davon ausgegangen werden kann, daß der Pflichtige die Abgabe entrichten kann, ohne die zur Fortführung des Betriebes erforderlichen Betriebsmittel angreifen zu müssen .... In meinen Erlassen vom 10. September 1923 — III C 10 660 — unter Nr. 6 b und vom 29. September 1923 — IIIC 11 900 — unter Abschnitt B habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die kleine ren Betriebe mitbesonderer Schonung zu behan deln sind. Dies gilt namentlich für solche Fälle, in denen der Betrieb das einzige Vermögen des Pflichtigen bildet und die aus dem Betrieb ge- wonnenen Erträge nur zum notwendigen Unter halt für den Steuerpflichtigen und seine Familie ausreichen. In solchen Fällen wird die Landabgabe zu er lassen sein. Aber auch bei mittleren und größeren Betrieben kann sich durch Verschärfung der Wirtschaftslage die Gewährung steuer licher Erleichterungen als notwendig erweisen. Für die Bemessung der Abgabe ist grundsätzlich der bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag festgestellte Wehrbeitragswert maß gebend. An dem Wehrbeitragswert ist aber dann nicht starr festzu halten, wenn seine Zugrundelegung er hebliche Härten für den Abgabepflichtigen zur Folge haben würde. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn bei der Wehrbeitragsveranlagung der gemeine Wert zu grunde gelegt worden ist und hierdurch für die Land abgabe eine wesentlich höhere Belastung eintreten würde als es bei Zugrundelegung des Ertragswerts der Fall sein würde. Hier ist gegebenenfalls durch entsprechenden Teilerlaß der Landabgabe Ab hilfe zu schaffen. Zu einem-derartigen Erlaß sind die Finanzämter ohne Rücksicht auf die Höhe des zu erlassenden Betrages befugt. Im übrigen dehne ich die im § 37 der Durchführungsbestimmungen vorgesehene Erlaßbefugnis der Finanzämter und Landesfinanzämter dahin aus, daß die Finanzämter zum Erlaß von Beträgen bis zu 30 Goldmark und die Landesfinanzämter zum Erlaß von Beträgen bis zu 150 Goldmark befugt sind.“ Die Belugnis der Landes finanzämter ist inzwischen durch § 2 Ziff. 2 der „allgemeinen Ver fügung zur Uebertragung von Zuständigkeiten auf die Landesfinanz ämter und Finanzämter v. 29.11.23“ (Reichsteuerblatt Nr. 33 S. 433) auf 300 Goldmark erweitert worden.) Da der für die Landabgabe festgesetzte Wert als Grundlage für die vorläufige Bemessung der Vermögenssteuer 1924 und der Vor auszahlungen auf die Einkommensteuer 1924 dienen soll, empfehlex wir nochmals allen Unterorganisationen dringend, dahin zu wirken, daß die bedürftigen Mitglieder unbedingt die Erleichterungen für die Landabgabe erhalten, auf die sie auf Grund unserer früheren Ausführungen Anspruch erheben können. —d. Große Gartenbau- Ausstellung in Amsterdam, Von E. Binnewies in Alfeld (Leine). Gleichzeitig mit dem Internationalen Gartenbaukongreß veran staltete die Gesellschaft für Gartenbau und Botanik eine größere Jubiläumsausstellnug zur Feier ihres 50jährigen Bestehens. Wer eine äußere Umrahmung durch landschaftlich-künstlerische Ge staltung oder vorhandene Stadtanlagen oder Parks erwartete, war etwas enttäuscht. Eine mächtige Automobilausstellungshalle von 120 m Länge und im Mittelbau 36 m Breite, mit großen Seiten flügeln, diente zur Aufnahme der Ausstellungsgegenstände. Der ge waltige Raum, der eine gute Beleuchtung hatte, war am Eingang erhöht, um einen Ueberblick über die Ausstellung zu haben. Dem Gesamtbilde des Mittelschiffes fehlte leider die dekorative Wirkung, die bei dem prachtvollen Pflanzenmaterial leicht geschaffen werde« konnte. Das Ganze war zu unruhig und eine perspektivische Wir kung wurde nicht erzielt. Die Ausstellung selbst war sehr reich und mannigfaltig beschickt. Leider fehlten die Baumschulartikel, die infolge der räumlichen Verhältnisse nicht gezeigt werden konnten. Das Gesamtbild beherrschten die Dahlien. Diese durchzogen das ganze Pflanzen- und Blumenmeer, und erfreuten durch Farben schmelz und Wärme alle Augen. Große Gruppen von Gladiolen, Chrysanthemum, Nelken, Cyclamen. Primeln, Farnen u. Blattpflanzen gaben dem Mittelparterre das Gepräge. Die im Hintergrund vor der Stirnwand befindlichen Dioramen, mit den davor gruppierten Pflanzen und Früchten aus den Kolonien, konnten an das übrige Bild nicht den rechten Anschluß finden, so interessant und lehrreich diese Abteilung sonst auch war. Ueberwältigend in seiner Art wirkte die Obst- und Fruchtabteilung, die an der linken Außen seite technisch und dekorativ vollendet schön angebracht war, während im rechten Ausbau neben einigen Pflanzengruppen, dar unter auch Orchideen, die Binderei-Ausstellung Platz gefunden hatte. Außerhalb der Halle war die Gemüseausstellung. Ferner wurden Musteranlagen von Volksgärten ausgestellt; doch wird in Deutschland auf diesem Gebiete weit mehr gezeigt, als uns hier in Bild und Kultur vorgeführt wurde. Seitlich vom erhöhten Ein gang der Halle waren Gruppen von Stauden und Schmuckpflanze» für Grotten und alpine Gruppen in sehr großer Reichhaltigkeit aus gestellt. Die Art der Zusammenstellung war vorbildlich. Als Vordergruppe am Eingang zeigte die Firma J. Bier, Moor» drecht, eine Glanzleistung: Schaupflanzen von Farnen. Die Adian- tum, Ruhm von Moordrecht hatten wunderbare Färbung, ganz hell rosa schimmernd, und dürften eine große Zukunft haben. Ferner eine stark gewellte Neuheit: Biers „Triumpj“, die als Sortiments pflanze Bedeutung haben wird. Adiantum-Sortimente, wie sie
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