Suche löschen...
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 4( Der Deutsche Erwerbsgartenbau 262 je Woche 51840 345600 1440Mlliard. 2. mark betragen. P. Görler, Pausitz b. Riesa. je Monat 216000 Antwort auf Frage 2 917. Die einachste Untersuchu wäre jedenfalls durch Verbrennen. Der Rauch von Hornspär riecht doch jedenfalls ganz anders, als von Steinnuß. Ich sei habe es noch nicht probiert; aber ich denke, es wird gehen. P. Görler, Pausitz b. Riesa. Entlassung von Arbeitnehmern. Wird ein Arbeitnehmer entlassen, so ist auf dem Entlassungs schein der Grund der Entlassung zu vermerken, damit nachgeprüft werden kann, ob der Entlassene zum Bezüge der Erwerbslosen- unterstützung berechtigt ist. In den meisten Fällen wird auf dem Entlassungsschein als ürund vermerkt: „Mangel an Arbeitsgelegen heit“, obwohl diese Angabe nicht zutreffend ist. In der Regel er folgt die Entlassung, weil der Betrieb eine derart geringe Einnahme bringt, daß sie nicht einmal zur Entlöhnung ausreicht Durch den üblichen Vermerk erhalten die Behörden ein schiefes Bild von der wirtschaftlichen Lage des Berufes. Um diesem Uebelstände abzu helfen, und gleichzeitig die Behörden über die Notlage des Berufes aufzuklären, empfehlen wir allen Mitgliedern, bei Arbeitnehmer-Ent lassungen stets zu vermerken: „Die Entlassung erfolgt, weil die Ein nahmen aus dem Betriebe nicht mehr dazu ausreichen, um die Löhne für fremde Arbeitskräfte zu decken.“ Kleine Mitteilungen , x..«« Lohnsteuergesetz. Für die Woche vom 11.—17., ebenso vom 18.—25. November beträgt der Multiplikator 300000, die Ermäßigungen dementsprechend. 3. an Werbungskos’en um M 18000 72000 432000 1800 , Die einzubehaltenden Steuerbeträge sind in jedem Falle auf volle 10 Millionen M. nach unten abzurunden. für je 2 Stunden ie Tag 1. für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau um jeK 2160 8640 für jedes Kind um je M 14400 57600 Herausgeber und Verleger: Verband deutscher Gartenbaubetriebe. Preßgesstzliche Verantwortung u. Hauptschriftleitung: Generalsekretär K. Fachinann. Verantwortlich: für wirtschaiti. und fachlichen Teil Gartenarcltitekt C. O. Schmidt fär den Nachtichteateil Syadikus K. Siegmund, tir den Anzeigenteil M. Schröter, »amtlich in Neukölln. Antwort auf Frage Nr. 292 0. Im Jahre 1913 benuti ich statt der bekannten Gummiringe bei Wasserheizung Hanfrin welche gut mit Mennige durchtränkt waren. Der Hanf wird f dreht, mit Mennige gut durchtränkt und dann zu einem Ringe vs einigt, zwischen die Flanschen gebracht. Sodann werden die Schra ben angezogen, und die Verbindung ist dicht und hält besser als n 'Gummiringen, welche öfter nachgezogen werden müssen, da sonst tropfen. In den 10 Jahren, seit wann ich diese Art Verb düng benütze, habe noch keine Verdichtung erneuern brauchen. 1 liger ist sie natürlich auch, schon deshalb, weil man auch ein Sti Tau, nachdem man es aufgedreht hat, dazu benutzen kann. Jos. Bollenbeck, Erteilung von Wertzeugnissen. Dem Herrn Arthur Voigt, Gartenbaubetrieb in Leuben-Dr den ist für die Azaleen-Neuheiten Oekonomierat Simmgen, Ge> Höntsch und Frau Adolph Kärger am 12. Juli 1923 ein Wertzeugnis des Reichsverbandes deutscher Gartenbaubetri erteilt worden. Dem Herrn Mathias Tantau, Rosen-Spezial-Kulturen t Versandgeschäft, in Uetersen, Holstein ist für die Rosen-Neul „Rotelfe“ am 12. 11. 23 ein Wertzeugnis des Reichsverbandes de scher Gartenbaubetriebe erteilt worden. Der geschäftsführende Vorstand: OttoBernstieL Adolf Ernst. Öen Betrieb dadurch zu halten, daß eine Umstellung auf den Anbau von Gemüse und landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorgenommen wurde. Diese Umstellung ist aber nur dort möglich gewesen, wo ausreichende Landflächen zur Verfügung standen und die letzte finanzielle Reserve des Betriebes sie gestattete. Unmöglich kann eine derartige Umstellung von solchen Betrieben vorgendmmen werden, die nur über kleine Landflächen verfügen, d. h., also gerade die klei nen Betriebe (Familienbetriebe) sind zum Untergang verurteilt Selbst Versuche, den Betrieb dadurch zu retten, daß der Betriebs inhaber den Winter über als Fabrikarbeiter arbeitete, sind geschei tert Der langsame Verfall der Kleinbetriebe ist nicht mehr aufzu halten, wenn ihnen nicht durch Landzuteilung bis zur Größe einer selbständigen Ackernahrung geholfen wird.“ In unseren weiteren Ausführungen haben wir dargelegt, daß mit dem Untergang der Kleinbetriebe ein weiterer Ausfall in der Ge- müseversorgung Deutschlands eintreten wird, so daß immer grö ßere Summen in das Ausland zum Ankauf ausländischen Gemüses wandern werden. Diese Entwicklung könne aber gehemmt und auf gehalten werden, wenn den Kleinbetrieben soviel Land zur Ver- fügung gestellt würde, daß sie ihre Betriebe wieder wirtschaftlich gestalten können. Ueber das Ergebnis unserer Verhandlungen wer den wir zu gegebener Zeit berichten. -d. Die preußische vorläufige Steuer von Grundvermögen ist durch Verordnung vom 22. Oktober 1923 (Preuß. Gesetzsamm lung S. 478) auf wertbeständige Grundlage gestellt worden. Nach dieser Verordnung beträgt die Steuer monatlich bei bebauten Grundstücken, die nicht dauernd land- oder forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken zu dienen bestimmt sind, 0,20 Gold- mark, bei allen übrigen Grundstücken 0,25 Goldmark für je 1000 M. des Wertes. Als Grundstückswert gilt der Wert, der für die Ver anlagung zur Ergänzungssteuer (nach dem Preußischen Gesetz vom 14. Juli 1893/19. Juni 1906/26. Mai 1909) für den Veran lagungsabschnitt 1917-1919 festgestellt worden ist. Die Steuer ist jeweils am 15. eines jeden Monats, erstmalig am 15. November, an den Vorstand der Gemeinde, in der das Grundstück gelegen ist, un- aufgefordert zu entrichten. — Da wir bisher amtlich festge stellte Ergänzungssteuerwerte für gärtnerische Grundstücke nicht erhalten konnten, vermögen wir nicht abzuschätzen, wie stark diese Steuer in ihrer neuen Form die einzelnen Betriebe belastet. Wir bit ten deshalb unsere preußischen Mitglieder, uns den Ergän zungssteuerwert ihres Grundstückes mit einer genauen Betriebs- Schilderung mitzuteilen, damit wir gegebenenfalls beim preuß. Fi- nanzministerium die notwendigen Schritte einleiten können. Als Ver gleichsmaßstab wäre auch die Kenntnis des Wehrbeitragswertes für das gleiche Grundstück vön großer Bedeutung. Soweit einzelne Mit glieder bereits Erfahrungen mit dieser Steuer gesammelt haben, bit- „ten wir auch um deren Bekanntgabe. Zoll, Handel und Verkehr • ... - — Aufhebung der Presseabgabe. Auf Grund der Verordnung vom 1. 11. 23 (Deutscher Reichsan zeiger Nr. 256 vom 3. 11. 23) und der Verfügung des Reichskom- Fragekasten =========================== Antwort auf Frage 2915. Der Rota-Generator hat s bei mir zur Niederhaltung der Roten Spinne ganz gut bewäl Allerdings muß man schwefeln, wenn sich die ersten Spin zeigen; gegen starken Befall hilft er auch nicht. Der Schwefel’ brauch ist gering. Meine Frau, die allerdings etwas techniscl Verständnis hat, arbeitet sehr gut mit demselben. Reparaturen w den fürs erste nicht nötig sein, denn er ist sehr solid gearbei Für noch zweckmäßiger halte ich es allerdings, wenn man i leicht auseinander nehmen könnte. Der Preis dürfte etwa 35 Go missars vom 6. 11. 23 — Nr. I. 3. 202/23 — ist die Erhebung Presseabgabe mit Wirkung vom 4. 11. 23 in Wegfall gekom Eine Berechnung der Abgabe erfolgt für alle Bewilligungen 5. d. Mts. ab nicht mehr.' Etwaige Anträge auf Rückvergütung Presseabgabe sind bis zum 15. 12. 23 an die Sonderabteilung Aus- und Einfuhr von Pflanzen und Sämereien Berlin S. W. Kcniggrätzerstr. 100a, einzureichen. Rechtsprechung Reichsgericht und Aufwertung der Hypotheken, I Noch immer versuchen Hypothekenschuldner, ihre in gt Gelde aufgenommenen Hypotheken unter Ausnutzung des 2 Standes der Mark zum Nennwert oder mit einem unverhältnismä niedrigen Aufschläge abzustoßen. Derartige Versuche müssen den Hypothekengläubigern entschieden zurückgewiesen wer Sollte der Schuldner die Hilfe des Gerichts zwecks Löschung Hypothek in Anspruch nehmen, kann der Hypothekengläub nach dem jetzigen Stande der Rechtsprechung dem Ausgang e Prozesses ruhig entgegensehen. — Das Reichsgericht hat sich der Frage der Hypothekenaufwertung direkt noch nicht beschä Es hat aber in einem Prozesse, in welchem es sich um Zahl einer tun Jahre zurückliegenden Schuld handelte, die der Schule nur zum Nennwerte tilgen wollte, den Schuldner verurteilt, Schuldsumme entsprechend der inzwischen eingetretenen Geld wertung aufzuwerten. In diesem Urteil vom 16.3.23 — VII156 — heißt es: „Der Kläger verstößt gegen Treu und Glaub indem er den Beklagten, der seine Auslagen vollwertigem Gelde gemacht hat, nunmehr r einer Summe abfinden will, die nur einen kl n en Bruchteil des vom Beklagten aufgeweng ten Vermögens wer tes darstellt 1 Kläger müßte sich zu einer Zahlung erbieten, deren V< kehrswert der verauslagten Summe entspräche (§ 157, § BGB.).“ Dieses Urteil ersetzt jede direkte Stellungnahme des Reichsgeric zur Frage der Hypothekenaufwertung. —c Nr. E= Nove 26. 26. I 27. ' 28. 28. 29. Dez 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 3. 3. 3. 4. 4. 862 bat Hilt an Mit En fas: Vei eilt ma o T i. 2. 3 4. atu be ge Pr ne jet Di P: fü re fa G ut er füi kr de we dei we sei sai we
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)