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Das Ende der Papiermarksteuer. ektobor 24. 28. Kohle: koh 1 Tee N für je 2 Stunden je Monat je Tag an Werbungskosten um. 920 2. 3. 921,6 6 144 7 680 21. 21. 1. Pre a)C b)I Gol nun Gold • ■ ialsch unser« je Woche 5 529,6 36 864 46 080 23 040 153 604 192 000 Oroßh Rei« Leben Stal a) P b) 0 Gr. eise Gr. hau Gr. (s. Or. Hoi Gr Or Gr Gr <s. Gi Gi Gi (s. Gi Entsprechend der Steuerleistung in Gold werden küntig auch alle Rückzahlungen und Vergütungen an Steuerpflichtige in Gold Buchh anleihe werden nicht mehr entgegengenommen, jede Zeichnungs verpflichtung erlischt. Nicht berührt wird dadurch die Entrichtung der Brotversorgungsabgabe. Deshalb sind Rechtsmittelverfahren fortzusetzen, die hinsichtlich von Vermögensgegenständen, die der des Unterstammes auf Baumobst. 6. Oekonomierat O. Schindler (Dresden-Pillnitz): Beitrag zur Frage der Obstunterlage. Es sei besonders betont, daß dieser Vortrag mit großem Beifall aufge- nommen wurde. Es war Sorge dafür getragen, daß alle Vorträge in den verschiedenen Sprachen gedruckt waren. Vielleicht erlauben es die Raumverhältnisse, einen Teil dieser Vorträge später im „Deutschen Erwerbsgartenbau“ zu bringen. Eine gemeinsame Be- sichtigung der Ausstellung unter Führung schloß sich diesem an.. Bericht darüber am Schlüsse. Am Abend versammelten sich die Mitglieder auf Einladung beim Bürgermeister und Stadtrat von Amsterdam, in dessen stattlichen Räumen, wo neben herzlichen Begrüßungen, Ansprachen und einem Imbiß neueste Filme über die Jubiläumieier der Königin — man war noch überall in Feststimmung — vorgeführt wurden. Der zweite Tag sollte für uns ein besonderer sein. Schon früh Vereinigte uns eine gemeinsame Fahrt mit dem Zuge nach Gouda, von dort eine Dampferfahrt nach Boskop zur Besichtigung der Gärtnereien. Die Fahrt auf dem Wasser mutete uns an wie eine Reise ins gelobte Land, wo das Herz des Gärtners höher schlägt. Weite Flächen ziehen wie Wandelbilder am Auge vorüber, mir mit Beständen von gartenbaulichen Produkten, das Paradies für Moor pflanzen, Coniferen, Rosen, Stauden, Rhododendron, Azaleen' u. a. m. ist hier vorhanden. Das Gelände durchzogen mit Wasser gräben, die Häuser in grün gebettet, von dem bescheidenen Häuschen bis zur stattlichen Villa, doch alles traut und gemütlich. Am Landungsplätze von den Boskoper Vertretern empfangen, standen zirka 20 Führer. In Gruppen, je nach dem, für was der Einzelne Interesse hat, ob für Stauden, ob für Rosen, Coniferen oder Lehrinstitute und je nach Sprachen eingeteilt, wurden wir durch die Betriebe geführt. Ein jeder kam auf seine Kosten, Theorie und Praxis arbeiten hier Hand in Hand, vereint mit den kaufmännischen Leitern. Es sind Riesenmengen von Pflanzen, die von hier aus den meist Klein- und Mittelbetrieben zum Versand kommen, alles Jungware. 700 Betriebe, deren Besitzer in erster Linie das Interesse haben, daß der Weg für ihre Erzeugnisse frei in alle Welt offensteht. Scheinbar herrscht hier nur diese eine Sorge, denn alle übrigen Vor bedingungen, ein angenehmes Dasein im Berufe zu führen, hat Mutter Natur geschaffen durch die herrlichen klimatischen und günstigen Bodenverhältnisse. Weniger Verständnis haben die Herren für diejenigen Sorgen und Forderungen, die sich in andern Ländern der Gartenbau zum Schutze seiner Existenz stellt. Nur hier trennen sich unsere Ansichten bei den Unterhaltungen, — man ist Gast — und nimmt Rücksicht. Es ist Amerika, welches sich gegen die Einfuhr wehrt und un teren Kollegen in Holland Sorgen bereitet, zumal die verarmten Länder, Deutschland, Oesterreich und Rußland, auf Jahre hinaus als Absatzgebiet weniger in Frage kommen können. Nachdem unsere Augen trunken von all den Schönheiten, welche wir gesehen, vereinigte uns ein Lunch, den uns die Abteilung Boskop in ihrer Gastfreiheit gab. Von hier brachten uns die Autos zum Haag, wo wir nach inständiger Fahrt über Leiden nach der Restauration Boschek, unmittelbar in der Nähe von Huis teil Bosch eintrafen. Dort hatten wir Gelegenheit, uns vorzubereiten auf den Empfang durch die Königin. Huis ten Bosch dient sonst als Wohnsitz der Königin Mutter, gelegen in einem großen Park, an der Chaussee nach dem Haag, wo alte herrliche Patrizierhäuser, teils Kunstwerke niederländischer Architektur, von Kunstsinn und Wohlstand Zeuge sind. Von unserm Herrn Botschafter S. Exellenz von Lucanus begrüßt, gruppiert neben den Herren aus den anderen Ländern, hatten wir die Freude, von der Herrscherin des Landes begrüßt zu werden. Auch hier strahlte Versöhnung aus. müssen, so wird dieser Steuerbetrag mit 100 vervielfacht; war die Steuer im Juni fällig, so wird der Steuerbetrag mit 30, war sie in Juli fällig, mit 10 vervielfacht. Die Umrechnung in Gold erfolg nach Maßgabe des Landabgabeumrechnungssatzes vom 1. 9. 23 der zu diesem Zwecke auf 1300000 aulgerundet wird. Steuer schulden, die im August d. J. entstanden sind, werden mit ihrem für Rogge per Dollar 1 = und Anschlagsäulen, an denen öffentliche Bekanntmachungen er- folgen, genau auf Bekanntmachungen seines Finanzamtes zu prüfen, da in vielen Fällen nur noch einfache amtliche Bekanntmachungen erfolgen werden. —d. Anrechnung überwiesener Steuerbeträge. Die Annahme und die Einlösung von Bankschecks, die von den Steuerpflichtigen zur Zahlung von Reichsabgaben den Kassen der] Reichslinanzverwaltung übergeben werden, haben bei der gegen wärtigen sprunghaften Geldentwertung durch die verzögerte Gut-J schritt des Gegenwerts eine unerträgliche Schädigung der Reichs- kasse zur Folge. Der Reichsminister der Finanzen hat sich daher; zu der Anordnung gezwungen gesehen, daß die Kassen der Reichs finanzverwaltung bei Entrichtung von Reichsabgaben, Bankschecks bis auf weiteres nicht mehr annehmen. Um aber die Nachteile, die sich durch die Nichtannahme von Schecks für den bargeldlosen Verkehr ergeben können, abzuschwächen, ist nachgelassen worden, • daß bis auf weiteres bei Entrichtung von Abgaben mit Postan weisung oder Zahlkarten als Zahlungstag der Tag angesehen wird, an dem der Betrag bei der Post eingezahlt ist und daher in eine 1 Reichskasse fließt. Dieser Tag ergibt sich aus dem Tagesstempel der Post auf dem der Finanzkasse zugehenden Postabschnitt. Bei Ueberweisungen auf das Postscheckkonto und bei Postschecks ist für den Tag der Zahlung der Tagesstempelabdruck des Postscheck amts maßgebend. Bei Banküberweisungen verbleibt es bei der bis herigen Bestimmung, wonach als Zahlungstag der Tag angesehen wird, an dem der Betrag dein Konto der Finanzkasse gutgeschrieben ist. 25. 25. 25. 2. Ku 3. Ku: 4. Bir Fil am Ta Produ Summ De Te an te, M: Tage Mi»-) 3 980 galt < Entwi Z. trägt Goldm (Nähe Fü umge tages Durch „Verordnung des Reichspräsidenten über Steuerau Wertung und Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren vol 11. 10. 23“ (Reichsgesetzblait I Nr. 97 vom 13. 10. 23) wird be. stimmt, daß künftig sämtliche Steuerzahlungen nach ihrem Golc 1P. wert zu entrichten sind. Diese Regelung gilt zunächst für all Steuerschulden, die nach dem 31. 8. 23 entstanden sind, und zwa auch dann, wenn die Steuer selbst nicht in Gold berechnet wir« 1. für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau um je M 230,4 für jedes Kind uni je . . M 1 536 Die Umrechnung des Papiermarksteuerbetrages in Goldmark ei folgt nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld. In de 21. Regel wird der Tag zugrunde gelegt, an welchem die letzte Mög , lichkeit zur Zahlung der Steuer bestanden hat. 2 Sind noch Steuerschulden aus dem ersten Halbjahr rückständig 24: so erfolgt auch hier Aufwertung, und zwar in folgender Art: Hätk 24. die Steuer in der Zeit vom Januar bis Mai 23 entrichtet werder vorgenommen werden. Die Vorschriften des „Gesetzes über die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuergesetzen vom 20. 3. 23“ und des „Steuerzinsgesetzes vom 11. 3. 23“ werden außer BrKket Kraft gesetzt. Eine ausführliche Darstellung der neuen Bestim mungen wird in nächster Nummer des Verbandsorgans erfolgen. ) Die Veranlagung und Erhebung der Vermögenssteuar für das Kalenderjahr 1923 wird eingestellt und alle schwebenden Rechtsmittelverfahren niedergeschlagen. Zeichnungen auf Zwangs- einfachen Betrage am 1. 9. in gleicher Weise in Gold umgerechnet. Die Zinsen für Steuer rückstände sind sämtlich in Gold zu ent richten, auch für solche Rückstände, die aus dem ersten Halbjam herrühren. Im letzteren Falle kann allerdings von der Aufwertung oder Verzinsung ganz oder teil- weiseabgesehen werden, wenn unbillige Härten entstehen. besonderen Dankes noch bewußt gegenüber Herrn Wellensiek von der Landwirtschaitlichen Hochschule Wageningen, welcher von der Stunde des Eintreffens bis zum Abschied sich uns zur Ver- lügung stellte. Unter Teilnahme von zirka 300 Kongreßmitgliedern wurde die Sitzung im Universitätsgebäude eröffnet. Vertreten waren folgende Länder: Holland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Eng land,' Frankreich, Belgien, Schweiz, Oesterreich, Ungarn, Tschecho slowakei, Polen, Vereinigte Staaten, Canada, Brasilien und Deutsch land. — Von der deutschen Reichsregierung war Ministerialdirek- tor D r, Abicht vom Landwirtschaftsminisierium Berlin er schienen. Die Gesamtzahl der deutschen Vertreter war etwa 20. Ein gutes Verhältnis zu den übrigen Ländern, dank der besonderen Opfer, welche die Kongreßleitung finanziell brachte und es uns dadurch ermöglichte, als Teilnehmer zu erscheinen. Am ersten Tage wurden folgende Vorträge gehalten: 1. Garten bau und Pilanzenkrankheiten von Frl. Prof. Dr. Joha, Weerdijk (Baarn). 2. Ernst H. Krelage (Haarlem): Die Entwicklung der Dahlie. 3. K. C. von Nes (Apeldoorn): Die Pflege der na türlichen Schönheit, sowie des Landschaftsbildes bei der jetzigen Siedlungsbewegung. 4. Vortrag von Prof. 1.. Daniel (Rennes): Veber Pfropfbastarde. 5. R. G. Hatton (East-Malling): Einfluß Lohnsteuergesetz. Für die dritte Oktoberwoche ist der Multiplikator auf 32 festge setzt worden, so daß sich der 10%ige Lohnabzug vom Einkommen um folgende Beträge (in Tausend M.) ermäßigt: Meratsgeber und Verieger: Verband deutscher Gartenbaubetriebe. Preßgesetzliche Verantwortung u. Hauptschrittleitung: Generalsekretär K. Fachmann Verantwortlich: für dn wirtschaltl. und fachlichen Teil Gartenarchitekt C. Ü. Schmidt, für den Nachrichtenteil Syndikus K. Siegmund, für den Anzeigenteil M. Schröter, sämtlich in Neukölln, Brotversorgungsabgabe unterliegen, eingelegt worden sind. Alle anderen Rechtsmitlelverfahren werden niedergeschlagen. Eisenb: Schließlich wird durch die Verordnung das gesamte Be- steuerungsveriahren auf eine einfachere und billigere Grundlage ge stellt. Jeder Steuerpflichtige tut in Zukunft gut, die Tageszeitungen