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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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243 Der Deut sehe Erwerbs gar t e n b a t Nr. 41 Nr.4 die größte Beachtung aller Betriebe, die ihre Erzeugnisse zum Ver sand bringen. Wir verweisen nochmals aut die Ausführungen in Nr. 30 des Verbandsorgans sowie auf unsere Anzeige in Nr. 38, wo die amtliche Bekanntmachung dieser Tarifänderungen angegeben worden ist. Diese Anzeige kann in Zweifelsfällen den üterab- fertigungsstellen vorgelegt werden, damit sie selbst in den Tarif büchern nachschlagen und sich von der Richtigkeit der gemachten Angaben überzeugen können. Einführung wertbeständiger Personen-, Gepäck- und Expressgut- und Gütertarife. Mit Wirkung vom 1. September 1923 sind wertbeständige Per sonen-, Gepäck- und Expreßgut- und Gütertarife eingeführt worden, d. h. die Fahrpreise und Frachtsätze werden in Grundpreisen aus gedrückt, die vervielfacht mit einer jeweils bekanntzugebenden Schlüsselzahl den Erhebungsbetrag ergeben. Diese Maßnahme soll eine schnellere Anpassung der Fahrpreise und Frachten usw. an die allgemeinen Geldverhältnisse ermöglichen, und die für die Durch führung einer Erhöhung nötige Zeit abkürzen. Die Grundpreise für den Personentarif betragen: 19,8 Pf. für 1. Kl., 9,9 Pf. für 2. Kl., 3,3 Pf. für 3. Kl. 2,2 Pf. für 4. Kl. für 1 km. Der Expreßgutsatz ent spricht wie bisher dem um 60% erhöhten Satz der allgemeinen Eilgutklasse. Die Schlüsselzahl, mit der die Grundpreise zu ver- .vielfältigen sind, wird jeweils unter Wirtschaitszahlen im Verbands organ bekanntgegeben. Die fertig gedruckten Fahrkarten werden nach wie vor ohne Preis ausgegeben. Die Gebühren im Deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, Teil I und im Reichsbahn- 'Personen- und Gepäcktarif, feil II, werden bis auf wenige Aus nahmen auf Grundpreise zurückgeführt. Für sie gilt die Schlüssel zahl des Personenverkehrs ebenfalls. Zahlung der Presseabgabe. Die Presseabgabe muß nicht notwendig durch Rückvergütungs- marken entrichtet werden; sie kann vielmehr vorher bei der Rück vergütungskasse für die deutsche Presse, Berlin SW 68, Zimmer straße 86, Bankkonto Deutsche Bank, Depositenkasse C, Berlin W 9, Potsdamer Straße 127-28, auf dem Bankwege oder durch Post scheck auf das Postscheckkonto, Berlin NW 7, Nr. 29 073 einge- zahlt werden. In solchen Fällen ist auf die Ausfuhrerklärung, auf die sonst die Pressemarken zu kleben sind, ein Vermerk zu machen: ,Presseabgabe in Höhe von M entrichtet“. Der Vermerk ist unterschriftlich zu bescheinigen. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß die Marken auf der Rückseite der Ausfuhrerklärung und, soweit diese hierzu nicht ausreicht, auf ein mit ihr fest verbundenes Blatt zu kleben sind, nicht aber auf die Devisenablieferungserklärung. Jede Marke ist mit dem Datum der Ausfuhrerklärung und dem Firmenstempel bezw. Namenszeichen des Absenders zu versehen, also zu entwerten. Sofern die Rückvergütungsmarken fälschlicherweise auf die Devisen ablieferungserklärung geklebt werden, laufen die betreffenden Fir men Gefahr, die Abgabe nochmals entrichten zu müssen. Neufestsetzung der Gebühren bei unserer Außenhandelsstelle. Mit Wirkung vom 11. September 23 sind die Gebühren der 'Außenhandelsstelle auf wertbeständiger Grundlage neu festgesetzt worden. Im Hinblick auf die wirischaftliche Lage der Außen handelsstelle ist verfügt worden, daß Anträgen auf Rückerstattung von Gebühren bis auf weiteres nicht zu entsprechen ist. 3. an Werbungskosten um . M 480 57,6 384 und seine Ehefrau um je M 2. für jedes Kind uni je.. je Woche 1 382,4 9216 11 520 je Tag 230,4 1 536 1920 je Monat 5 760 38 400 48 000 • Lohnsteuergesetz. Für die zweite Oktoberwoche ist der Multiplikator auf S festge- jetzt worden, so daß sich der 10%ige Lohnabzug vom Einkommen um folgende Beträge (in Tausend M.) ermäßigt: Kleine Mitteilungen . ■ - — Luxussteuerfreie Grenze 1 Milliarde! In gemeinschaftlichen Verhandlungen mit dem Verband deutscher Blumengeschäftsinhaber im Reichsfinanzministerium ist es uns ge lungen, die Freigrenze für luxussteuerpflichtige Bindereien auf eine Milliarde mit Wirkung vom 1. Oktober festzusetzen. v für je 2 Stunden 1 für den Steuerpflichtigen Die einzubehaltenden Steuerbeträge sind in jedem Falle auf volle Hunderttausend M. nach unten abzurunden. Eine ausführliche Dar- stellung des gesamten Lohnsteuergesetzes wird in einer der näch sten Nummern erfolgen, da dieses Gesetz in den letzten Wochen zahlreiche einschneidende Aenderungen erfahren hat. Die Entrichtung von Steuern, Bei unpünktlicher Entrichtung der Vorauszahlungen zur Ein kommensteuer und Körperschaftssteuer oder der auf diesen aufbau. enden Rhein-Ruhr-Abgabe betrug bisher der Zuschlag das Vierfache des Rückstandes für jeden angefangenen halben Monat. Bei Zah lung innerhalb der ersten Woche nach Fälligkeit wurde der Zuschlag nicht erhöben. Mit Wirkung vom' 1. Oktober wird nicht mehr der. feste Zuschlag in Höhe des Vierfachen erhoben, sondern der Rück« stand wird auf seinen Goldwert zurückgeführt und hiernach der am Tage der tatsächlichen Zahlung zu entrichtende Papiermarkbetrag nach Maßgabe des für die Landabgabegeltenden Goldumrechnungs- satzes ermittelt. Durch diese neue Verordnung ist die bisher zuge: lassene Zahlungsfrist von einer Woche weggefallen. Dies recht fertigt sich deshalb, weil es sich nicht mehr darum handelt, die baldige Zahlung der Vorauszahlungen und der Rhein-Ruhr-Abgabe zu erzwingen, sondern diese Zahlung im ganzen Monat Oktober freigestellt ist und nur einer Benachteiligung des Reiches durch die Entwertung der Papiermarkbeträge entgegengewirkt werden soll. Diese Neuregelung gilt zunächst nur für die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer sowie die Rhein-Ruhr« Abgabe. Im übrigen, insbesondere für die Umsatzsteuer, auf die bis zum 10. Oktober eine Vorauszahlung zu entrichten ist, bleibt es bei der bisherigen Regelung; es tritt also nach Ablauf von einer Woche nach Fälligkeit die Vervierfachung ein. (Mitteilung des Reichsfinanzministeriums.) Wirtschaftszahlen. Großhandels-Index 1t Statist Reichsamt 1913 = 1 . . . 25. 9. 36,2 Mill. | 2. 10. 84,5 Mill. Lebenshaltungskosten-Index 1t Stat.Reichsant 1913/14=1 . 24. 9. 28 Mill. 1. 10. 40,4 Mill. Buchhandel-Schlüsselzahl . . Kohlenpreis (Ruhr- Fettförder- 5. 10. 6. 10. 60 Mill. 75 Mill. 8. 10. 11. 10. 100 Mill. 170 Miß. 38,46 Geldm. kohle) M. für 1 To. . . . Brikettpreis (ostelbischer) M. 10. 9. 28,08Goldm. 21.9. 19,08 , für 1 To Roggenpreis (Börse Berlin) M. 10.9. 14,58 » 435 Mill. 17.9. 1700 Mill. per 50 kg. . . . . . . Dollarkurs (.Mittelkurs Berlin) 2. 10. 9. 10. 1= 2. 10. 320 Mill. 9. 10. 1200 Milt 1 Goldzollmark — Umrech- 6.10.— 66,9 Mill. 10.10.- 254,2 Mill. nungskurs für dieLandabgabe 9.10. 12. 10. 1 Goldmark Eisenbahn Schlüsselzahl 2.10. 76 Mill. 9.10. 286 Mill. a) Personenverkehr , . . 2. 10. 30 M 11. 10.10. 60 Mill. b) Güterverkehr .... 25.9. 36 Mill. 10. 10. 72 Mill. Teuerungszahlen nach der Goldmarkberechnung. Berechnungsart: Goldfaktor X Entwertungsfaktor — T.-Z. z. B.: 0,8 X 43,8 Millionen = 35,04 Millionen M. Neukölln, den 9. Oktober 1923. (Nachdruck verboten) Dollarstand im Mittel der letztenSTage Gold- faktor Ent wert ungs- faktor Teuerungs- zahlen 1. Freilandkulturen a)Obst b) Freilandgemüse, Stau den, Schnittblumen . 2. Kulturen u. Glas o. Heiz. 3. Kulturen u.Glas m. Heiz. 4. Bindereien 881 Mill. 0,85 0,8 0,9 1,0 0,9 210 Mill. 178,5 Milt 168 „ 189 » 210 » 189 , Für Grabpilege ist der Friedensgrundpreis mal Lebenshaltungsindex am Tage der Zahlung zu berechnen. Für landschaitsgärtnerische Arbeiten: ' Produktiver Arbeitslohn + 70 % Unkosten, dann auf die sieb ergebende Summe 20 % Gewinn. Der billigste Blumenkranz kostet 189 Millionen M. Teuerungszahlen nach der Goldmarkrechnung kann sich ieder selbst an federn Tage in folgender Weise errechnen: Man nimmt den amtlichen Berliner Dollarbriefkurs der letzten drei Tage (heute 1203 Mill., gestern 840 Mill., vorgestern 600 MUI., zus. 2643 Mill.) und teilt den sich daraus ergebenden Betrag durch 3 (2643 : 3) = 881 Mill. Dadurch erhält man den Tagesdurchschnittskurs. Im Frieden galt der Dollar 4,20 Goldmark. Deshalb ergibt M. 881 Mill.: 4,20 den Entwertungsfaktor der Mark = 210 Mill. Z. B. die Summe der Grundpreise für Waren aus Freilandkulturen be trägt 100 M., der Goldfaktor 0,8, somit 100 M. mal Goldiaktor 0,8 = 80 Goldmark mal Entwertungsfaktor 210 Mill. = 16 800 Mill. Papiermark. (Näftercs siehe In der von den Verbänden herausgegeb. Grundpreisliste). Für Baumschulartikel einschl. Rosen z. Zt. 1/20 Dollar in Papiermark umgerechnet nach dem amti. Berliner Dollarbriefkurs des letzten Börsen tages vor Einzahlung auf- bezw. abgerundet auf volle Millionen. Herausgeber und Verleger: Verband deutscher Gartenbaubetriebe. Preßgesetzliche Verantwortung u. Hauptschriltlaitung: Generalsekretär K. Fachmann. Verantwortlich: für den * wirtachatul. und fachlichen Teil Gartenarchitekt C, 0. Schmidt, tür den Nachrichtenteil Syndikus K. Siegmund, für den Anzeigenteil M. Schröter, slmtlich in Neukölln. Oktobet 12. Gr. Arb 14. Gr. 14. Gr. 14. Gr. 14. Gr. Gai 14. Gr. (s. 14. Gr 14. Gr Bi 14. Gr V• Ul 16. Gr ker 17. L< 7 At 17. Qi Die der w für de | müsser j sendun I der Ge | als wi fordern können Der noch g für die nur In dem Ta Kleb Gän 7. bis 20 000 ( Pers In B fremd 8 der Vei weit, zi Von I9l diesen . Reihen ordnung Danzig sein vol widmet, auf nac Aufn 3 992. 13 993. i 3 994. ] 3 995. 1 3 996. I 3 997. I 3 998. < 13 999. ' 14 000. : 14 001. ’4 002. : 4 003. : 4 004. J 4 005. 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