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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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3« in en er uf ihl bei en en. in ille E die iZW. gabe idig, anz- rägt. „Die un- Ab- ge- nder egen mter Er- inz- iaß- , ob oder teil- e zu Ab- lande Erlaß men, ■ der , die n in ä ß i- de 3 tag war ßer- i n d. . Bil- ieben bigen ungen innen. ig er-, inen gleich , da ößere ver- ten — 1., die echnet r dem Wehr- t war, baube- gleich- rlagen a Um- eweise ismaße hinter ondere jedem Nr.86 Der Deutsche Erwerbsgartenbau 218 einzelnen Gärtner hinlänglich bekannt Die Gemüsepreise stiegen im Jahre 1922 vom Januar bis Dezember z. B. um das 10fache. Demgegenüber hat sich im Laufe des gleichen Jahres der Reichs index für die Ernährung um etwa das 40fache erhöht, während die Kornpreise im Durchschnitt etwa um das 42fache gestiegen waren, d. h. der Ertrag des Gemüsebau-Grundstücks war um über 75 % gegenüber einem landwirtschaftlichen Betriebe gesunken. 2. Betriebsveränderungen, die nach dem 31. Dezember 1913 vor genommen worden sind und den Wert des Grundstücks vermindert haben, sind anzuführen und zwar: Früher vorhandene reiche Pflanzenbestände sind infolge Betriebsumstellungen verschwunden, Vorräte an Koks, Düngemitteln und sonstigen Betriebsmitteln, die unter normalen Verhältnissen mindestens in der betriebserforder lichen Höhe vorhanden waren, konnten in den letzten Jahren nicht wieder beschafft werden, da der Jahresertrag nicht einmal dazu ausreichte, die Kosten für die Lebenshaltung des Betriebsinhabers zu decken. Noch vorhandene Betriebsmittel und sonstige Teile des Betriebs- und Anlagekapitals mußten sogar veräußert werden, um den Betrieb überhaupt durchhalten zu können. Aus den gleichen Gründen konnten im Betriebe vorhandene Gewächshaus- und Mist beetanlagen nicht instand gehalten werden und sind nun dem Verfall nahe, also entwertet. Gerade Gewächshausanlagen sind häufig abgerissen worden, um wenigstens das notwendigste Be triebskapital zu erhalten. Besitzer von Obstanlagen haben in dem harten Winter 1916-17 durch Frost erhebliche Ausfälle in ihrem Baumbestände gehabt. Neupflanzungen konnten aus finanziellen Gründen nicht erfolgen. Die wirtschaftliche Lage der Obstzüchter hat sich insbesondere infolge der äußerst gedrückten Preise des Vorjahres derart verschärft, daß betriebsnotwendige Ergänzungs pflanzungen nicht mehr vorgenommen werden konnten. Bäume, die keinen vollen Ertrag mehr abwerfen, wurden abgeschlagen, ohne Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Neuanlagen, die geplant waren, konnten nicht ausgeführt werden. 3. Soweit in letzter Zeit Mißernten vorgekommen sind, können diese als wichtiger Grund angeführt werden. In vielen Fällen wird man über Mißernten in diesem Jahre, die in Gemüse baubetrieben insbesondere in Gurken, Tomaten, Bohnen usw. zu verzeichnen sind, hinausgehen und auf Mißernten in den Vorjahren zurückgreifen können, da infolge dieser Mißernten eine derartige Kapitalknappheit in den Betrieben eingetreten ist, daß alle die Be- triebsminderungen und Betriebsschädigungen eingetreten sind, die unter 2 erläutert wurden. Auch Hagelschäden können als wichtiger Grund geltend gemacht werden. 4. Infolge Kapitalknappheit sowie infolge der Unmöglichkeit, trotz aller Bemühungen unseres Verbandes die Versorgung des Gartenbaues mit Brennstoffen sicher zu stellen, sind viele Betriebe picht mehr in der Lage, den Winter über ihre Gewächshausanlagen in Betrieb zu nehmen. Infolgedessen verfügen diese Betriebe wäh rend des ganzen Winters über keine Einnahmen. Viele Betriebs inhaber sind sogar gezwungen, da die Sommereinnahmen nicht ausreichend waren, den Winter über in industriellen Betrieben und in Bergwerken zu arbeiten, uni wenigstens den Lebensunterhalt iür die Familie zu erwerben. Solche Betriebe, die zum gemeinen Wert veranlagt worden sind, können dazu noch anführen, daß Baugelände mangels jeglicher Bautätigkeit seinen früheren Wert verloren hat. In Hannover kostet z. B. eine Baustelle heute 100 Millionen Papiermark. Ein Gartenbaubetrieb in Größe von 4 Baustellen war dort zu einem Wehrbeitrag von 100000 Goldmark veranlagt worden. Der heutige Papiermarkwert als Bauland beträgt 400 Millionen Papiermark, auf Gold umgerechnet also kaum noch 1/259 des alten Wertes. Sie können ferner darauf hinweisen, daß aus den gleichen Gründen die Voraussetzungen des Jahres 1913 nicht mehr zutreffen, denn in absehbarer Zeit ist nicht darauf zu rechnen, daß ihre Grundstücke als Bauland in Anspruch genommen werden, so daß eine ander weitige Veranlagung auf der Grundlage des Ertragswertes nunmehr vorgenommen werden muß. Besondere Schwierigkeiten für die Zahlung der Abgaben bieten sich für Baumschulbetriebe und Tür alle Versand gärtnereien, denn der Herbstversand beider Betriebszweige beginnt erst im September, z. T. sogar erst im Oktober. Erst in dieser Zeit werden diesen Betrieben nennenswerte Einnahmen zu fließen. Das Frühjahrs-Versandgeschäft ist gegen die Vorjahre ganz bedeutend zurückgegangen. In vielen Fällen sind die Be triebe nicht in der Lage gewesen, aus den Frühjahrseinnahmen die Unkosten für die Sommerkultur aufzubringen. Sie mußten viel mehr von ihren Abnehmern bereits Abschlagszahlungen auf Herbst lieferungen entgegennehmen oder sich anderweitig Kredit be schaffen. Diesen beiden Betriebszweigen muß auf Antrag daher wenigstens Stundung gewährt werden. Werden die oben ausgeführten Gründe dem Finanzamt vorge tragen, wird es sich nicht verschließen können, daß hier Fälle vor liegen, in denen sich aus Billigkeitsgründen eine wesentliche Er mäßigung, häufig sogar ein völliger Erlaß ergeben muß. Es dürfte sich empfehlen, daß jeder einzelne Steuerpflichtige das Fi nanzamt nochmals auf den Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 25. 4. 22 — III P. 2615 — hinweist und beantragt, daß zur Begutachtung der von ihm gemachten Angaben die auf Grund des angezogenen Erlasses von der Gruppe dem Finanzamt mitgeteilten Sachverständigen vernommen werden. Mit diesen Ausführungen betrachten wir alle an die Hauptgeschäftsstelle ergangenen Anfra gen über die Landabgabe für erledigt. — d. Wertbeständige Beiträge und Leistungen der Gärtner-Krankenkasse. Die Kosten der Sachleistungen der Krankenkassen (Arzt, Apotheke, Krankenhausverpflegung, Heilmittel) steigen mit der Geldentwertung, während bisher die Beiträge nur nach einem vom Reichsarbeits minister bestimmten Höchstgrundlohn erhoben werden konnten. Die Anpassung dieses Höchstgrundlohnes an die Geldentwertung und den tatsächlichen Arbeitsverdienst erfolgte mangelhaft und sehr verspätet, so daß den Einnahmen der Kassen durch Beiträge allein schon an Sachleistungen viel höhere Anforderungen gegenüberstanden, wäh rend die nach dem Grundlohn festgesetzten Krankengelder der Geld entwertung in keiner Weise folgen konnten. Die Folge davon war eine verminderte Leistungsfähigkeit und eine Verschuldung der Krankenkassen, die in vielen Fällen sogar zur Zahlungsunfähigkeit bezw. starken Beschränkung der Leistungen führte. Wenn die Gärt nerkrankenkasse noch in ihrer alten Leistungsfähigkeit erhalten blieb, so ist das der aufopfernden Mitarbeit der Verwaltungsstellen und der regen Tätigkeit der Hauptkasse, alle Außenstände zu erfassen, in allererster Linie zu verdanken. Nunmehr hat der Reichsarbeitsminister verordnet, daß die Kran kenkassen als Höchstgrundlohn das Fünffache (für das besetzte Ge biet das Sechsfache) der Reichsteuerungszahl zu berücksichtigen haben. Das heißt also mit änderen Worten, daß sich die Kranken kassenbeiträge wöchentlich der Wirtschaftslage nach dieser Berech nung anpassen müssen. — Die Gärtner-Krankenkasse geht nun noch einen Schritt weiter, indem sie eine vollkommene Wertbestän digkeit der Beiträge und Leistungen herbeiführt. A1 s Grundlage gilt die im Anzeigenteil dieser Zeit tang abgedruckte Grundtabelle (welche wir auszu schneiden und aufzubewahren bitten), in der die Beiträge und Leistungen nach Grundzahlen festgesetzt sind. Um nun den je weiligen Stand der Grundtabelle zu errechnen, vervielfacht man die Grundzahlen nach der für die betreffende Woche gültigen Schlüssel zahl, die im Verhältnis zur Reichsteuerungszahl aufgestellt und ver ändert wird. Für die Zahlung der Beiträge gilt die Schlüsselzahl des Zahlungstages, jedoch für die Leistungen, wie Kranken-, Haus oder Taschengeld, Heilmittel, Zahnbeihilfen und Sterbegeld die Schlüsselzahl des Fälligkeitstages, da der Kzse unmöglich zugemutet werden kann, die Last der Geldentwertug lur die fällig gewordenen und zur Abholung bereit liegenden Geldbeträge auf sich zu nehmen. — Die Schlüsselzahl wird wöchentlich vom Kassenvorstand festge setzt, ihren Verwaltungsstellen durch Postkarte bekanntgegeben und außerdem laufend durch die Kassenorgane veröffentlicht. Sie gilt für die Woche vom Sonntag bis einschließlich Sonnabend. Schlüsselzahl für die Zeit vom 1. bis 8. 9. 23: 550 000. Der ungeheure Vorteil dieser Neuerung liegt auf der Hand. Die versicherten Mitglieder haben nicht mehr zu befürchten, daß ihre schwer erarbeiteten Beiträge entwerten und dadurch die Leistungs fähigkeit der Kasse beeinträchtigt wird, denn es passen sich nunmehr die Leistungen automatisch der Geldentwertung an, wodurch endlich eine Krankenversicherung geschaffen ist, auf die man sich, wie in Friedenszeiten, verlassen kann. Weitere Auskünfte durch die Gärtner-Krankenkasse,. Hamburg 21 und ihre 550 Verwaltungsstellen. Aufnahmeanträge sind daselbst an zufordern. Gärtner-Krankenkasse (Ersatzkasse), Hamburg 21. Der Blumengeschäftsinhabertag in Kassel. In den Tagen vom 24 .bis 26. August fand in Kassel der Ver bandstag des Verbandes deutscher Blumengeschäftsinhaber statt. Die wenige Tage zuvor erfolgte außerordentliche Erhöhung der Eisen bahnpersonentarife hatte die Vertreter aus allen Teilen des Reiches nicht zurückzuhalten vermocht, so daß sich die Haupttagung am Sonntag in der prächtigen Kasseler Stadthalle zu einer eindrucks vollen Kundgebung gestaltete. Der Begrüßungsansprache des 1. Vors. schlossen sich die Aus führungen der Vertreter der Regierung, der Stadt Kassel und der erschienenen Verbände an. Unser Reichsverband deutscher Garten baubetriebe war durch den 2. Vors. A. Erns t, Möhringen b. Stutt gart, durch den Provirizialverbandsvorsitzenden C. Lohse, Kirchen ' und durch Generalsekretär Fachmann vertreten, der die Grüße des Reichsverbandes überbrachte. Er wies dabei ganz besonders auf die gemeinsame Notlage beider Berufe und auf das Ungerechtfertigte der Stimmen hin, die für die Not des Blumengeschäftsinhabers dem Gärtner alle Schuld zuschieben 'möchten und betonte, daß der Zu-' sammenbruch zahlreicher gärtnerischer Betriebe — nach Schätzungen betrüge die Zahl in einigen Teilen bis zu 30 v. H. — auch das Ein gehen von Blumengeschäften hätte nach sich ziehen müssen, weil. naturnotwendig die Gesamtzahl der Blumengeschäfte stets in ge-
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