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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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Nr. 31 Der Deutsche Erwerbsgartenbau 191 bewilligung, und der Entrichtung einer vorläufig festgesetzten Zollge bühr von 25 % der im interalliierten Zolltarif vorgesehenen Sätze ab hängig gemacht. Die Reichsregierung hat die Einholung von Zu laufsgenehmigungen bei interalliierten Stellen und die damit ver bundene Zollzahlung bei Strafe verboten. Einfuhr- und zollfrei bleiben laut Artikel 2 der Ordonnanz ledig- dich die nach Maßgabe des interalliierten Zolltarifs zollfreien Waren und Grubenhölzer. Zu den zoll- und einfuhr freien Waren gehören fast sämtliche gärtnerischen Erzeugnisse, wie aus nachstehender Aufstellung hervorgeht: Zolltarifnummer 21. Andere Feldrübensamen, Möhrensamen, Zichoriensamen; Ge müsesamen, Dillsaat, Blumensamen, Tabaksamen sowie sonstige anderweit nicht genannte Sämereien für den Landbau. 23. Kartoffeln, frisch. 32. Farbpflanzen und Teile von solchen, auch gesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, gemahlen oder sonst zerkleinert. 33. (1) Küchengewächse, frisch: Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl. 38. (IV) (VI) Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schößlinge zum Verpflanzen und sonstige lebende Gewächse, ohne oder mit Erdballen, auch in Töpfen oder Kübeln; Pfropfreiser; Cycas- Stämme ohne Wurzeln und Wedel. 39. Orchideenbulben, nicht eingewurzelt. •40. Blumen-Zwiebeln, -Knollen und -Bulben, vorstehend nicht ge nannt. 41. Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen zu Binde- oder Zierzwecken, frisch. 42. Blätter, Gräser, Zweige (auch solche mit Früchten), zu Binde oder Zierzwecken, frisch. 44. Blumen, Blätter (auch Palmwedel und zu Fächern zugeschnit tene Palmblätter), Blüten, Blütenblätter, Gräser, . Seemoos, Knospen, Zweige (auch solche mit Früchten), zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, getränkt (imprägniert) oder sonst zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit zubereitet, auch gefärbt. 45. Weintrauben: frisch (Tafeltrauben) in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 kg einschl. eingehend. 47. Anderes Obst: frisch: Aepfel, Birnen, Quitten: unverpackt, verpackt, Aprikosen, Pfirsiche, Pflaumen aller Art, Kirschen, Weichsein, Mispeln, Hagebutten und Schlehen sowie anderes vorstehend nicht genanntes Stein- und Kernobst: Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Brombeeren, Hei delbeeren, Holunderbeeren, Preiselbeeren, Wacholderbeeren und sonstige Beeren zum Genuß. 71. Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräu ter, Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zum Ge werbegebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, ge brannt, geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Obstkerne, anderweit nicht genannt, ungeschält oder geschält; Baum schwämme, roh oder bloß geklopft und vom Holze gereinigt; Weberkarden (Weberdisteln); Wermut (Absinthkraut), auch getrocknet oder gemahlen. Obwohl die Reichsregierung auch die Ordonnanz 183 der Inter alliierten Rheinlandkommission für rechtswidrig und rechtsungültig erklärt und auf Grund der Notverordnung vom 16. März 1923 ver boten hat, die Zulaufsbewilligung der Besetzungsbehörde einzu holen und den Zoll an fremde Kassen zu zahlen, können die aufge- führten gärtnerischen Artikel doch vom unbesetzten Deutschland nach den besetzten Gebieten versandt werden, da für sie weder die Einholung der Bewilligung und die Zahlung der Abgabe gefordert wird. Es ist beim Versand in das besetzte Gebiet aber zu berück sichtigen, daß die Verkehrsverhältnisse doch außerordentlich schwierig sind Was lehrt uns die Gartenbau-Ausstellung in Forst ? Der Wehrinselpark in Forst hatte am 7. und 8. Juli große Tage. Die Leitung der Forster Rosenschau hatte es verstanden, für ihre Sache geschickt und nachdrücklich Reklame zu machen, wofür ihr die Forster Erwerbsgärtner zu Dank verpflichtet sein müssen. Trommeln gehört zum Handwerk. Wer seine Arbeit richtig gewür digt wissen will, muß der Mitwelt bekannt geben, daß er gearbeitet hat und darauf aufmerksam machen, daß die geleistete Arbeit sehenswert ist. Die Forster Austellungsleitung hat richtig gear beitet und der Erfolg war. auf ihrer Seite. Es war am Sonntag eine förmliche Völkerwanderung nicht allein von Einwohnern aus Forst, sondern auch sämtliche Städte der Umgebung waren mit einer ansehnlichen Besucherzahl in der Ausstellung vertreten. Der klingende Erfolg muß ein durchaus guter gewesen sein. Daraus mag man an anderen Orten die Folgerung ziehen, daß bei richtiger Durchführung kleinere lokale Gartenbau-Ausstellungen auch heute noch, ja sogar heute mehr als früher ihre Wirkung ausüben. Weiter aber hatte man in Forst auch in richtiger Weise ver standen mit den städtischen Behörden, an ihrer Spitze mit dem Herrn Oberbürgermeister, und mit der städtischen Gartenverwal- tung zusammenzuarbeiten. Es ist erfreulich, daß die Forster Gärt ner hierin vorbildlich zu Werke gegangen sind. Ferner hat man die als Abnehmer in Betracht kommenden Großindustriellen für die Rosen zu interessieren gewußt, und der Umstand, daß der Verein deutscher Rosenfreunde in Forst eine stattliche Anzahl neuer Mit glieder aufnehmen konnte, wird sich in geschäftlicher Beziehung günstig auswirken. Leider ging die Bedeutung der Forster Rosenschau nicht über den Rahmen einer lokalen Veranstaltung hinaus. Wir haben bereits in der vorigen Nummer fachlich über die Ausstellung berichtet Wir bedauern es außerordentlich, daß die Ausstellung ein Spiegel bild der deutschen Rosenzucht nicht geben konnte, und es erscheint uns notwendig, darauf hinzuweisen, daß enge Zusammenarbeit zwischen Züchtern, Kultivateuren und Abnehmern bei solchen Aus stellungen nur befruchtend auf das Geschäft einwirken kann. Der Wehrinselpark hat sich als Ausstellungsort glänzend be währt und ist für die Aufnahme einer Rosen-Ausstellung besonders gut geeignet; er dürfte, wenn eine künstlerisch geschickte Hand zu greift, zu einer landschaftsgärtnerischen Anlage ausgestaltet wer den können, die zu den schönsten Zukunftshoffnungen berechtigt. Es muß aber baldige durchgreifende Arbeit geleistet werden, wenn nicht wertvolle Pflanzenbestände Schaden leiden sollen. Der Ost deutsche Rosengarten im Wehrinselpark zu Forst wird um so größere Bedeutung gewinnen, je besser der Rahmen, also der Wehr- inselpark selbst ausgestaltet wird. Zoll, Handel und Verkehr ===== Die neuen Bahntarife. Mit Wirkung vom 1. August betragen die Einheitssätze für den Kilometer auf der Reichsbahn in der 1. Kl. 3200 M., 2. Kl. 1600 M., 3. Kl. 500 M., 4. KL 330 M. . Die Schnellzugszuschläge für die Benutzung der D-Züge betragen in der 1. Zone (bis 75 km): 1. Kl. 64 000 M„ 2. Kl. 32 000 M., 3. Kl. 10000 M.; in der 2. Zone (bis 150 km): in der 1. KL 128 000 M., 2. Kl. 64 000 M„ 3. KL 20 000 M.; in der 3. Zone (über 150 km): in der 1. Kl. 192 000 M., 2, KL 96 000 M., 3. KL 30000 M. Platzkarten kosten in der 1. KL 24000 M., 2. Kl. 12 000 M., 3 .Kl. 4000 ’M.; Bahnsteigkarten 3000 M. Der Einheitssatz für Gepäck beträgt 128 M. für 10 kg und 1 km. Die Mindestfracht 9000 M. Kleine Mitteilungen ==========— Die Brotversorgungsabgabe. In Anpassung an die Geldentwertung ist durch Bekanntmachung vom 19. 7. der erste Teilbetrag der Brotversorgungsabgabe, der am 1. August fällig wird, auf das Zehnfache des endgültig festgesetzten Betrages der Zwangsanleihe erhöht worden. (Vgl. Nr. 30, S. 167.) Fragekasten . Frage Nr. 291 1. Woher kommt es, daß dieses Jahr von un seren Kastengurken jetzt schon viele bitter werden. Besonders da von befallen sind die weißen Arnstädter. Die Pflanzen sind sehr schön und frisch. Boden gut und sehr reichlich. Ist vielleicht das kalte Wetter im Juni und jetzt die große Hitze daran schuld. Wie kann man das Bittere daran beseitigen?. H. Frage Nr. 2912. Ich möchte Stroh gegen frischen Mist ein tauschen (Pferdemist) und bitte ich um Auskunft, wieviel Zentrier Mist ich für 1 Zentner Stroh beanspruchen kann. A. B. Frage Nr. 2913. Welches ist der beste und bewährteste Anstrich von Mistbeelfensterrahmen aus Kiefernholz? Oelfarbe oder Holzkonservierungsmittel? (Höntsch-Fluid oder andere). W. Schw. Bücherschau — — - Der praktische Kleingärtner. 2 Auflage Handbuch für allo Zweige der Kleingärtnerei. 132 Seiten Text mit vielen Abbildungen und 3 Gartenplänen von Adolf Grabe, Hauptschriftleiter der Blätter für Kleingartenbau, Mitglied der Versicherungskommission der Frankfurter Kleingärten. Preis Mk. 2450. Verlag von Rud. Bechthold & Comp., Wiesbaden. (Zu beziehen durch alle Buchhandlungen.) — Die Rücksicht auf die Ernährung und die un erschwinglichen Preise zwingen zu sparsamer und rationeller Be bauung des heimatlichen Bodens, die selbsttätige gärtnerische Be wirtschaftung der eigenen oder gepachteten kleinen Scholle, dem Kleingarten. Die Arbeit im Kleingarten bietet nicht allein eine Menge ökonomischer Vorteile, sie ist auch eine Quelle köstlicher Freude und Erholung. Das aus der Hand eines Praktikers hervor gegangene wirklich brauchbare Büchlein können wir bestens emp fehlen. Der Gärtner muß es lesen, damit er sich auf die Bedürf nisse des Kleingärtners einstellen kann. Herausgeber und Verleger: Verband deutscher Gartenbaubetriebe. Preßgesetzliche Verantwortung u. Hauptschriftleitung-. Generalsekretär K. Fachmann. Verantwortlich: für den wirtschaitl. und fachlichen Tel Gartenarchitekt C Q Schmidt, für den Nachrichtenteil Syndikus K. Siegmund, für den Anzeigenteil M. Schroter, »ümtlich in Neukölln.
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