Volltext Seite (XML)
Nr. 31. — 1. Jahrgang. Der Neukölln-Berlin, 3. August 1923 Deutsche Erwerbsgartenbau 38. Jahrgang der Wochenzeitschrift des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe Hauptgeschäftsstelle: Neukölln-Berlin, Bergstraße 97-98. — Fernsprecher: Amt Neukölln Nr. 1123. — Postscheckkonto: Berlin Nr. 29 86 Mitteilungsblatt des Reichsverbandes deutscher Gartenbaubetriebe sowie des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes, des Verbandes württembergischer Gartenbaubetriebe, des Verbandes badischer Gartenbaubetriebe, der Verbindung der selbständigen Gärtner Hessens, der Vereinigung Pfälzer Gärtnereibesitzer, des Gartenbau-Verbandes für den Freistaat Sachsen und zahlreicher gärtnerischer Sonderzüchtervereinigungen; Verkündungsblatt der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel, der Gärtner- krankenkasse, Sitz Hamburg. — Bezugspreis: Deutschland und Deutsch-Oesterreich monatlich 10000.— Mark, Ausland nach Währung, Einzel-Nummer: freibleibend. — Die Mitglieder des „Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe“ und der süd deutschen gärtnerischen Verbände erhalten den „Deutschen Erwerbsgartenbau“ für den Mitgliedsbeitrag kostenfrei zugestellt. Auszüge aus dem Inhalt des „Deutschen Erwerbsgartenbaues" nur bei ausführl. Quellenangabe, Nachdruck von Artikeln nur mit besond. Genehmigung der Hauptschriftleitung gestattet Der Verlag sieht sich infolge der unaufhaltsam fortschreitenden allgemeinen Teuerung gezwungen, den Postbezugspreis seiner Zeitung im Einverständnis mit der Postverwaltung als freibleibend“ zu bezeichnen. Der Bezugspreis für den Monat August ist von 3600 auf 10000 Mk. erhöht worden. Wir bitten hiermit alle Bezieher, welche den „Deutschen Erwerbsgartenbau“ bei der Post bestellt haben, unserem Postscheckkonto Berlin 2986 sofort den Unterschiedsbetrag in Höhe von 6400 Mk. zu überweisen. Falls die Nachzahlung abgelehnt wird, sind wir berechtigt, die Lieferung unseres Blattes vom 21. August an einzustellen. Verband deutscher Gartenbaubetriebe. Gärtnertag des Reichsverbandes deutscher Gartenbaubetriebe am 5. August 1923 in Erfurt. Der Gärtnertag in Erfurt verspricht eine bedeutsame Kundgebung der deutschen Erwerbsgärtnerei zu werden. In der wirtschaftlich schwersten Zeit, die wir alle je erlebt haben, soll diese Tagung der deutschen Gärtner mit dazu beitragen, die Lage des Berufsstandes zu verbessern. Jeder Berufsgärtner muß sich bewußt werden, daß eine starke Berufsvertretung mit allen Mitteln und immerwährend tätig sein muß für die Weiterentwicklung des Berufes und für die Herabminderung der Nöte der Zeit. Wenn jeder Berufsgärtner bereit ist mitzuarbeiten an der Gesundung der Gesamtheit des Berufsstandes, dann vermag der Verband auch dem Einzelnen am besten zu dienen. Die ganze deutsche Berufsgärtnerei muß sich eins wissen in dem festen Willen, die eigene Berufsvertretung überall, wo sich dazu Gelegenheit bietet, als einen wichtigen Wirtschaftsfaktor hervortreten zu lassen. Erfurt ist eine solche Gelegenheit und der Erfolg wird um so größer sein, je größer die Kundgebung sein wird. Die Treue zur Berufsvertretung muß nach außen hin kraftvoll in die Erscheinung treten. Deshalb auf nach Erfurt! Die Brennstoffnot. Auf unsere Eingabe an den Reichskommissar für die Kohlen- Verteilung, die wir in voriger Nummer in ihren Hauptpunkten wiedergegeben hatten, ging uns nunmehr folgender Bescheid zu: (26. 7. 1923 — D. 2. 556/7. 23): „Es ist mir bekannt, daß in den gärtnerischen Betrieben in der Hauptsache bisher Schmelzkoks ver wendet worden ist. Wenn ich in meinem Schreiben vom 19. Juli 1923 — D. 2. 339/7. 23 — den Bezug von Gaskoks erwähnt habe, so geschah dies, weil ich angesichts der zurzeit herrschenden Ver hältnisse nicht in der Lage bin, den Gärtnereien den Bezug von Schmelzkoks zu ermöglichen. Die infolge der Ruhrbesetzung nur geringen verfügbaren Mengen müssen in erster Linie der Industrie zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft zugeführt werden. Da für die Zentralheizungen, deren sich die Gärtnereien bedienen, der Gas- koks als durchaus geeigneter Ersatz Verwendung finden kann, habe ich lediglich diesen Brennstoff erwähnt. Die Rücksichten auf einen einzelnen Erwerbszweig können mich nicht veranlassen, diesen unter Zurücksetzung der berechtigten An sprüche der Gesamtheit bevorzugt zu behandeln. Ich muß deshalb die Gärtnereien ebenso wie alle anderen Verbraucher darauf ver weisen, ihren Bedarf ratenweise bis zum Schlüsse der Heizperiode zu decken." Obwohl unsere Eingabe in dankenswerter Weise durch den Ver- band deutscher Blumengeschäftsinhaber lebhaft unterstützt worden ist, ist unserer dringenden Forderung, wie aus obiger Zuschrift hervorgeht, nicht entsprochen worden. Ueber weitere Maßnahmen zur Behebung der Brennstoffnot wird nunmehr der Ausschuß in seiner Sitzung am 4. August in Erfurt beraten. —d. Der Versand gärtnerischer Erzeugnisse vom unbesetzten Deutchland nach den besetzten Gebieten. Nach der Ordonnanz 183 der Interalliierten Rheinlandkommission vom 12. Juni 1923 unterliegt der Warenversand vom unbesetzten Deutschland nach den besetzten Gebieten seit dem 25. Juni der Genehmigung der Interalliierten Rheinlandkommission und. der von ihr dazu bestimmten Unterorgane. Der Eingang der Waren in die be setzten Gebiete über die Ostgrenze wird von der vorherigen Einr holung einer interalliierten Bewilligung, der sogenannten Zulaufi FemaemmAegaBaTasa mamagmmensHem g Bei der ständig fortschreitenden Geldentwertung darf Ä 6ük 0332622 62226GäVE b nicht unter den Teuerungszahlen verkauft werden!