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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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177. Der Deutsche Erwerbsgartenbau Nr. 29 d) Der Steuerpflichtige schließt regelmäßig sein Wirtschaftsjahr Km 30. Juni ab und hat für seine Steuererklärung 1922 das am 30. 6. 22 ermittelte Einkommen zugrunde gelegt. Seine Steuerschuld beträgt 5000 M., die vierteljährliche Vorauszahlung also 1250 M, Dann hat er am 15. 8. 1250X100 = 125 000 M. Einkommensteuer zu entrichten. — , -d. Die Umsatzsteuerfreiheit des Zwischenhandels. Wichtig für Landschaftsgäriner und Gartenarchitekten. Nach § 7 des Ur satzsteuergesetzes ist der Zwischenhandel (vergl. Handelsblatt 1922 S. 253 u. 328) von der Umsatzsteuer be freit Besondere Buchungsvorschriften zur Kontrolle derartiger Handelsgeschäfte haben bisher kaum bestanden. Durch die „Be kanntmachung einer Verordnung über Abänderung der Ausfüh- rungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 9. 6. 23" (Reichs- Ministerialblatt Nr. 32 vom 22. Juni 1923) § 93a wird nunmehr be stimmt, daß der Unternehmer, der die Steuerfreiheit nach § 7 des Gesetzes in Anspruch nehmen will, diejenigen Entgelte, die er für umsatzsteuerfreie Lieferungen vereinnahmt, getrennt von den Ent gelten für seine sonstigen Leistungen zu buchen hat. Die Buchung hat zu enthalten: 1. Den Gegenstand nach der handelsüblichen Be zeichnung und nach Mengen Gewicht oder Stückzahl; 2. Name (Firma) und Wohnort (Sitz) des Lieferers und des Abnehmers; 3. Tag der etwaigen Absendung des Gegenstandes an den Ab nehmer; 4. das vereinnahmte Entgelt; 5. den Hinweis auf die entsprechenden Belege und 6. einen Vermerk über die Abwicklung der Lieferung an den Abnehmer (z. B. durch Umkartierung, selbständiges Abholen des Abnehmers, Verteilung durch selbständige Beförderung auf Grund eines besonderen oder lediglich eines Beförderungsvertrages.) Führt der Unternehmer kaufmännische Bücher, so reicht es aus, wenn sich aus den Büchern ohne weiters (z. B. durch Unterstreichen mit roter Tinte oder durch entsprechenden Zusatz) ergibt, für welche Entgelte Umsatzsteuer- Freiheit nach § 7 des Gesetzes beansprucht wird. Diese Vorschriften sind für den Landschaftsgärtner und Gartenarchitekten, die die Möglichkeit besitzen, häufig von der Vergünstigung des § 7 Ge brauch zu machen, von wesentlicher Bedeutung. -d. Die Gefahren des Exports. Dem Export gärtnerischer Erzeugnisse haften große Schwierig keiten an, die häufig vom kleineren Gärtner verkannt werden und Ihm infolgedessen große Verluste bringen können. Es erscheint darum dringend erforderlich, daß jeder Gärtner sich reiflich über legt, ob er zur Ausfuhr seiner Erzeugnisse' sich nicht mit einer Soliden, bekannten gärtnerischen Exportfirma in Verbindung setzt, tim den bestehenden Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen und sich vor unvermeidlichen Verlusten zu schützen. Uns ging nachfolgende Zuschrift zu, aus der deutlich ersichtlich Ist, wie große Verluste durch Nichtkenntnis der für den Export erlassenen Bestimmungen entstehen können. „Am 12. April sandte ich nach Schlaggenwald bei Karlsbad i. B. einen Karton mit Blüten stauden, wofür ich ca. 7000 M. Porto verauslagte. Den Betrag für die Stauden hatte ich im voraus durch Postanw. erhalten. Ich legte allerdings nur eine weiße und eine grüne Zollinhaltserklärung bei. Am 19. 4. forderte der Empfänger dringend ein Ursprungs zertifikat (Attest) worauf ich sofort noch einmal Zollinhaltserklä rungen absandte. Nun fordert das Zollamt in K. noch eine Einfuhr- bewilligung. Nach 5 Tagen kommt ein Formular, welches der Empfänger sofort zurückgibt mit dem Bemerken, daß die Sendung beschleunigt werden muß, da sie lebende Pflanzen enthält. Nach 14 Tagen kommt nun die Einfuhrbewilligung mit einer Nachnahme Von 685 Kronen zurück. Nun kommt nach 5 Tagen diese von K. wieder mit dem Bemerken zurück, daß die Valutaklausel in Prag beim Finanzministerium für Außenhandel anzubringen ist. Nach 11 Tagen ist diese von Prag zurück und sofort ist -dies nach K. zurückgesandt worden. Dann nach 4 Tagen kommt dies von K. wieder mit dem Bemerken zurück, daß nunmehr noch ein Reblaus attest fehlt. Das Paket Blütenstauden ist zurückgekommen; eine Reklamation wird von meinem Abnehmer eingeleitet werden, ob ich aber meinen Schaden in voller Höhe ersetzt erhalten werde, er scheint mir mehr als zweifelhaft.“ —d. Die Auskunftstätigkeit im gärtnerischen Pflanzenschutz der Pilanzenphysiologischen Versuchsstation der Höh. Gärtnerlehranstalt zu Dahlem 1920 und 1921. Von Dr. O. Höstermann in Berlin-Dahlem. Die pflanzenphysiologische Versuchsstation der Höheren Gärt- nerlehranstalt Berlin-Dahlem wird von einem immer größer wer denden Kreis görtnerischer Praktiker beim Auftreten von Schädigungen an gärtnerischen Kulturpflanzen um Auskunft und Rat angegangen. Die sachliche Erledigung dieser Anfragen und die hierzu häufig nötig werdenden Untersuchungen nehmen einen großen Tel der Tätigkeit des wissenschaftlichen Per sonals der Versuchsstation in Anspruch. Das Bedürfnis nach einer weiteren solchen Auskunftsstelle für den Gärtnerberuf machte sich schon viele Jahre vor dem Kriege be merkbar 1 ), wenn auch damals, entsprechend dem relativ geringen Werte beispielsweise eines einzelnen pflanzlichen Individiums die Auskunftsstelle fast nur bei seuchenhaftem Auftreten einer Krank heit oder wenn das- Uebel zu einer allgemeinen Kalamität gewor den war, in Anspruch genommen wurde. Die. Verhältnisse sind seitdem andere geworden. Für den Besitzer eines Gartenbaubetrie bes, den Kleingärtner, den Schrebergartenbesitzer oder Siedler stellt jeder Baum und jede Kulturpflanze heutzutage einen Wert dar und dementsprechend ist auch das Interesse, welches er an dem Gedeihen derselben nimmt, ein größeres geworden. Wir unterziehen uns der Rat- und Auskunftserteilung gern und ohne Kosten für den Anfrager ?). Die Auskunftserteilung liegt durchaus im Rahmen der wissenschaftlichen Tätigkeit und Aufgaben der Versuchsstation. Gewiß ist, daß sehr oft die gleichen Anfragen einlaufen, aber ebenso schnell ist in diesen Fällen von uns die Diag nose gestellt und daher ist die Auskunft eine kleine Mühe, welche in keinem Verhältnis zu dem Nutzen steht, welchen sie unserer Volkswirtschaft heute leisten kann. Andererseits ist aber zu berücksichtigen, daß wir durch diese aus dem ganzen Reiche, besonders allerdings aus Mitteldeutschland, an uns ergehenden Anfragen unter Umst. auf neue oder im allgemeinen seltener auftretende Schädiger auf merksam gemacht werden, so daß wir rechtzeitig in der wissen schaftlichen und gärtnerisches Fachpresse auf Auftreten und Be kämpfung derselben hinweisen können. Wir erhalten Fingerzeige, von wo wir uns benötigtes Untersuchungsmaterial gegebenenfalls erbitten können und bekommen ein reiches Anschauungsmaterial für unsere Sammlungen und für die Vorlesungen und Uebungen über Pflanzenkrankheiten. Neben den zahlreichen Versuchen auf pflanzenpathologischem Gebiet * 3 ) ist uns also auch die Auskunfts erteilung an die Praxis von hoch zu bemessendem Wert für eine gute Ausbildung des gärtnerischen Nachwuchses. Erforderlich für eine sachgemäße Auskunft ist die Einsendung ausreichenden und brauchbaren Untresuchungsmaterials. III. Nichtparasitäre Krankheiten. Zu starke, einseitige Stickstoffdüngung, besonders bei Verwendung animalischer Düngemittel, ist ein weit verbreiteter Fehler,, welchem viele Krankheitserscheinungen zugeschrieben werden müssen (geringe Widerstandsfähigkeit gegen Frost, geringer Blütenansatz, Herabsetzung der Widerstandsfähigkeit gegen Krank heiten durch Bildung weicherer Gewebe usw.). — Stippigkeit der Aepfel, deren Ursache noch umstritten ist, wurde sehr oft festgestellt. — RissigesObst, verursacht durch allzu schroffen Wechsel von Trockenheit und Feuchtigkeit, wurde mehrfach zur Be- utachtung eingesandt. — Wassersucht der Johannis- eeren, in der Hauptsache eine Folge einseitiger (Ueber-) Er nährung, ist öfter beobachtet worden. — Knospensucht bei Johannisbeeren wurde in mehreren Fällen festgestellt. — Beschädigungen, hervorgerufen durch zu starke Bewässe rung, wurde bei Erica - Kulturen festgestellt. — Zu große Luftfeuchtigkeit im Treibhause führte zu Korkbildung an Blättern und Stengeln von Clivien, Cyclamen, Pelargonien und Phyllocactus. — Korkbildungen an den Stielen von Weinbeeren und Intumescenzen an den Wein blättern kamen verschiedentlich in Gewächshäusern zur Beobach tung. Die Ursache ist in zu großer Luftfeuchtigkeit zu suchen. Gummifluß an Kirschen ist ein allgemein verbreitetes Uebel, dessen Ursache z. T. Sorteneigentümlichkeit ist, z. T. auf anormale Ernährung (Kalkmangel) zurückgeführt werden kann. — Auf un zweckmäßige Bewässerung zur Zeit der Bildung des Steines war das Abfallen der Kirschen einige Zeit nach dem Fruchtansatz zurückzuführen. — Die Blätter von Treibhaus- gurken zeigten mehrfach Sonnen-Brennflecke. — Chlo rose (Bleichsucht) wurde häufig an Chrysanthemen und Hortensien festgestellt. Wir beobachteten sie bei erstgenannten Pflanzen, deren ganze Spitzen 15 bis 20 cm lang mit allen Blättern chorotisch waren. Besonders neigen hierzu die Sorten: Queen Mary, Helene Haus ¬ wald, Madame Dukham und Drapps Dom; andere Sorten, wie Noe, j. E. Brooks, Wilh. Rödde und Monacco haben weniger dar unter zu leiden. Die Ursache dürfte in zu starker Bewässe rung („im Vergießen“) liegen. — Diese gleiche Ursache im Verein mit falscher Erdmischung und einseitiger Ueberdüngung mit Stickstoff-haltigen Düngesalzen ist als Grund der Hortensienerkrankungen anzunehmen. Die Hortensie braucht, was oft übersehen wird, einen humosen Boden. — Auch Chlorose an Freilandbohnen wurde 1921 beobachtet. Die Erscheinung trat besonders an den Sorten auf, welche sich auch sehr anfällig gegen die Brennfleckenkrankheit erwiesen haften. Es 1) Vergl. Jahresbericht d. Kgl. Gärtnerlehranstalt Dahlem 1913. 3) Es wird nur um Einsendung des Rückportos für die Antwort ebeten. Alle Anfragen werden als streng vertraulich be- andelt. *) Siehe Bericht der Höh. Gärtn. Lehranst. Berlin-Dahlem 1920/21 & 93-121. P. Parey 1922, Berlin.
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