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Nr. 24. — 1. Jahrgang. Der Neukölln-Berlin, 15. Juni 1923 Deutsche Erwerbsgartenbau 38. Jahrgang der Wochenzeitschrift des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe Hauptgeschäftsstelle: Neukölln-Berlin, Bergstraße 97-98. — Fernsprecher: Amt Neukölln Nr. tl 23. — Postscheckkonto: Berlin Nr. 29 86 Mitteilungsblatt des Reichsverbandes deutscher Gartenbaubetriebe sowie des Bayerischen Gärtnerei-Verbandes, des Verbandes württembergischer Gartenbaubetriebe, des Verbandes badischer Gartenbaubetriebe, der Verbindung der selbständigen Gärtner Hessens, der Vereinigung Pfälzer Gärtnereibesitzer, des Gartenbau-Verbandes für den Freistaat Sachsen und zahlreicher gärtnerischer Sonderzüchtervereinigungen; Verkündungshlatt der Gartenbau-Beruf sgenossenschait, Sitz Cassel, der Gärtner krankenkasse, Sitz Hamburg. — Bezugspreis: Deutschland und Deutsch-Oesterreich monatlich 900.00 Mark, Ausland nach Währung. Einzel - Nummer: freibleibend. — Die Mitglieder des „Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe" und der süd- deutschen gärtnerischen Verbände erhalten den „Deutschen Erwerbsgartenbau“ für den Mitgliedsbeitrag kostenfrei zugestellß Auszüge au« dem Inhalt da« «Deutschen Erwerbsgartenbaues“ nur bei austührl. Quellenangabe, Nachdruck von Artikeln nur mit besond Genehmigung der Hauptachriftleitung gestattet Gärtnertag des Reichsverbandes deutscher Gartenbaubetriebe am 5. August 1923 in Erfurt- + Nähere Mitteilungen in den nächsten Nummern des „Deutschen Erwerbsgartenbaues“. Bekanntmachung über die Beitragsregelung für das III Vierteljahr1923. Nach eingehenden Beratungen in Gemeinschaft mit den Rechnungsprüfern hat der Hauptvorstand in seiner Sitzung am 11. Juni beschlossen, den Beitrag für das III. Vierteljahr 1923 der ungeheuren Entwertung unseres Geldes in den letzte« Wochen anzupassen. Er soll infolgedessen betragen : für Stufe 1 (Betriebe ohne Arbeitskräfte) .... 10 000 Mk. . „ 2 ( • bis zu 3 Arbeitskräften) 15 000 • „ • 3 ( , „.6 „ ) 25 000 , » • 4 ( „ „ . 12 „ ) 35 000 » » • 5 ( „ über 12 „ ) 50 000 • Bei der Bemessung der Höhe des Beitrages mußte der Hauptvorstand neben der eingetretenen Geldentwertung, die nahezu das Fünffache beträgt, berücksichtigen, daß die im August geplante Ausschußsitzung und der Gärtnertag größere Summen erfordern werden. Trotz der außerordentlichen Kosten hielt es aber der Hauptvorstand für unbedingt notwendig, den Ausschuß in Erfurt zusammenzurufen, damit in persönlicher Aussprache mit den Ausschußmitgliedern über die Lage des Berufes und des Verbandes gesprochen werden kann. Die Ausschußmitglieder sind die Vermittler zwischen dem Hauptvorstande einerseits und den Landes und Provinzialverbänden und Gruppen andererseits. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich in gemeinsamer Aussprache mit dem Hauptvorstande über alle wichtigen Fragen zu unterrichten, damit sie im Lande aufklären und helfen können. Der Haupt vorstand muß andererseits die Ansichten der Ausschußmitglieder hören, um von ihnen wiederum über die Vorgänge im Reiche unterrichtet zu wenden. Die Kosten für die notwendigen gemeinsamen Beratungen dürfen infolgedessen nicht gescheut werde«, und es wurde von einer Reihe zufällig anwesender Ausschußmitglieder, die an einr Sitzung der Preußischen Hauptlandwirt schaftskammer am nächsten Tage teilzunehmen hatten, dem Hauptvorstande gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß es im Lande einfach nicht verstanden werden könnte, wenn man in der Festsetzung der Beiträge allzu ängstlich vorgehen würde; denn die Mitglieder wären mit wenigen Ausnahmen der Meinung, daß bei den seit Jahren unzulänglichen Verbandsbeiträgea Hauptvorstand und Hauptgeschäftsstelle gar nicht in der Lage sein könnten, allen Erfordernissen des Berufes und der einzelne« Mitglieder Rechnung zu tragen. Alle Arbeiten am Berufe und am Verbände erfordern aber in erster Linie eine ge sunde Grundlage des Verbandes. Jeder Einzelne muß deshalb durch rechtzeitige Zahlung seinds festgesetzten Beitrages zur Arbeitsfähigkeit des Verbandes beitragen. Der Hauptvorstand des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe. Otto Bernstiel, 1. Vorsitzender. K. Fachmann, Generalsekretär. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, daß diese Beitragsregelung nur für die Mitglieder des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe, nicht aber für die Mitglieder der süddeutschen Verbände gilt, die ihre Beitragszahlungen entsprechend den Mitteilungen der Vorstände der süddeutschen Verbände unmittelbar an ihre Verbände zu leisten haben.