Volltext Seite (XML)
Nr. 28 D er Deutsche Erwerbsgartenbau 185 einzusenden. Die Altersgrenze beträgt ab 4. 4. 50 Jahre. Im übrigen ■wird auf die Satzung verwiesen. Nachträglich ist ein Eintrittsgeld von 500 M. zu zahlen. Schumacher. Gr. Lippstadt n. Paderborner Lande. Vers, am 15. 4. (eing. 19. 4.). Ueber die Sterbekasse des Prov.-Verb. wurde Bericht erstattet. Zur Auf stellung von Richtpreisen wurde eine Kommission (Spieker, Fenne, S t r i e w e. Kehl) gewählt. Diese Kommission wird nach Bedarf alle 14 Tage eine Preisliste herausgeben, die gegen Erstattung der Kosten be zogen werden kann. Die Berechnung der Preise erfolgt nach den von der Abtl. f. Wirtschaft des Reichsverb, errechneten Teuerungszahlen. K e h l. Gr. Torgau. Vers, am 8. 4. (eing. 18. 4.). Eine Sterbekasse wurde ge gründet. In den Vorst, wurden gewählt: Kibart. Tamheyn und R i e g. Aufnahmefähig sind Gruppenmitgl u. deren Ehegatten. Die Um lagegebühr beträgt bei jedem Sterbefall pro Mitglied 1000 M. Beitritts erklärungen u. Geldsendungen sind an Kibart, Falkenberg zu richten. Ackermann. Gr. Wittenberg. Vers, am 15. 4. (eing. 19. 4.). Die auswärtigen Kol legen wurden zum Anschluß an die neugegründete Verkaufsgenossenschaft aufgefordert Die Gründung der Krankenkasse ist in Frage gestellt, da nach einem neuen Gesetz alle Krankenkassen, die weniger als 1000 Mit glieder haben, zusammengelegt werden sollen. Die Preise für Blumen stauden und Pflanzen bleiben in der beschlossenen Höhe. Mit Rücksicht auf die Kosten erfolgt keine Drucklegung. Marktpreise wurden festge setzt. Die Gründung einer Sterbekasse wird in der nächsten Vers, ver- handelt werden. Schildhauer. Gr. Tilsit. Vers, am 16. 4. (eing. 21. 4.). Eine vom Prov.-Verb. her ausgegebene Grundpreisliste wurde an die Mitglieder verteilt. Die Liste kostet 2000 M. Die in der Liste aufgeführten Preise sind Friedenspreise und sind mit den jeweilig im Verbandsorgan veröffentlichten Teuerungs zahlen der Abt. f. Wirtschaft des Reichsverbandes zu vervielfachen. Für die wichtigsten Erzeugnisse wurden die Preise während der Sitzung er rechnet. Die in letzter Sitzung gewählte Preisbildungskommission tritt wöchentlich einmal zusammen und stellt Preislisten auf. welche ständig dem Magistrat, den Hausfrauenvereinen und sämtlichen Handelsfrauen zur Verfügung gestellt werden. W. Schmidtke, Gr. Welmarischer Kreis. Vers, am 10. 4. (eing. 24. 4.). Die von der Preisbildungskommission beschlossenen Preise wurden genehmigt. Die Naumburger Kollegen haben versprochen, die Preise zu halten. Preis erhöhungen sollen mitgeteilt werden. Die Preisliste wird den einzelnen Mitgliedern zugesandt. Für die Sterbekasse innerhalb der Gr. sollen für jeden Sterbefall 1000 M. erhoben werden. Die Auszahlung im Sterbe- falle beträgt 75 000 M. Ein Anschluß an die Sterbekasse des Landesverb, wurde abeglehnt. Der Abschluß eines Lohntarifes wurde abgelehnt, die Mitglieder aber aufgefordert, ihren Gehilfen angemessene Löhne zu be willigen. damit nicht noch mehr gute Kräfte dem Berufe verloren geben. Da durch die Teuerungszahlen der Abt. f. Wirtschaft des Reichsverb, ein großer Fortschritt erzielt worden ist. soll im begonnenen Sinne weiter- gearbeitet werden. M. Jahn. Gr. Westfalen-West. Vers, am 5. 4. (eing. 25. 4.). Innerhalb der Gr. soll eine Interessengemeinschaft der Landschaftsgärtner gegründet werden. Anmeldungen zur Sterbekasse des Prov.-Verb. sind an J. Kamp. Haspe i. W. zu richten. Mit den Blumengeschäftsinhabern sollen Anbauverträge abgeschlossen werden. Der Obm. wird bis zur nächsten Vers, ent sprechende Verträge ausarbeiten. Bei Besprechung der Lohnfrage wurde darauf hingewiesen, daß die festgesetzten Preise gehalten werden müßten, um den Gehilfen auch einen angemessenen Lohn zahlen zu können. W. T h i e 1 e n h a u s. Gr. Vorpommern. Vers, am 15. 4. (eing. 25. 4.). Es wurde beschlossen, Friedhofsarbeiten auch ohne Erlaubniserteilung durch die Behörden auszu- füh-en. Pflanzen- n. Staudenpreise wurden festgesetzt. E. Axnick. Gr. Freiberg (Si.) u. Umg. Vers, am 5. 4. (eing. 24. 4.). Preise wur den festgesetzt. Für Baumschulartikel gelten die Preise des VdG. Die Preise für die anderen gärtnerischen Erzeugnisse wurden an Hand der Teuerungszahlen der Abt. f. Wirtschaft errechnet. Die Errichtung einer Einkaufsgenossenschaft wurde erörtert. Fr. Meyer. Gr. Hannover I. Vers, am 12. 4. (eing. 25. 4.). Zur Sterbekasse (Wohl fahrtspflege) wusden zwei Ausschußmitglieder (Meier. Markgraf) und zwei Kassenprüfer (W. Küster. Steinwachs) gewählt. Die Mit glieder wurden zum Beitritt zur Wohlfahrtspflege aufgefordert. Die An zucht von Sommerblumen muß mindestens um die Hälfte eingeschränkt werden. Jetzt zeigt sich bereits, daß eine Ueberproduktion an Kopfsalat herrscht. Gegen Ausführung der Gartenarbeiten im Caf Kröpke durch die städtische Gartenverwaltung soll beim Magistrat Protest eingelegt werden. Die für Gemüsepflanzen festgesetzten Preise wurden besprochen. Die Gärtnereigenossenschaft hat noch einen Posten Frühkartoffeln abzu geben. . W. G r o b e. Kleine Mitteilungen ========================== Gärtnerei-Zentrale Schlesien, Gemüse- und Obstverwertung A.-G. Infolge bedeutender Ueberzeichnung des Gründungskapitals von 100 Millionen Mark und veranlaßt durch die schnelle Entwicklung des Unter nehmens sowie der erweiterten Aufgaben, sind die Gründer nochmals zusammengetreten und haben das Stammkapital um weitere 50 Millionen erhöht. Die Beträge sind vom Vorstand und Aufsichtsrat übernommen und sind bereits aus Berufs- wie Interessentenkreisen wiederum stark überzeichnet. Die Zuteilung der Stücke hat begonnen; sie sind in der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Breslau 1, Münzstraße 16, zu ent nehmen. Die A.-Q. steht mit mehreren großen Unternehmungen in Verbindung zur Errichtung einer Interessengemeinschaft, soweit nicht geeignete Unternehmen direkt in die A.-Q. aufgehen. Der Geschäfts verkehr hat sich trotz seines bedeutenden Umfanges reibungslos abge- wickelt, da die Zusammenfassung bestehender erfahrener Kräfte In Aus gleich der Erzeugung und des Großhandels sich sehr vorteilhaft er wiesen hat. Zeichnungen auf Stammaktien können nicht mehr entgegen genommen werden. Vorzugsaktien werden nur dort begeben, wo direkte Belieferung an die A.-G. oder deren Zweigniederlassungen laut Liefe- rungsverpfliebtung möglich ist. Grundpreisfestsetzung für Freilandrosen. Der Verein Frankfurter Rosenzüchter hat beschlossen, für Freiland- rosen folgende Grundpreise festzusetzen: I. Qualität (lange Rosen) 8 Pfg., II. (halblange) 5 Pfg., III. (kurze) 3 Pfg. Der Verkaufspreis wird errechnet durch Vervielfachung des Grundpreises mit der jeweiligen Teuerungszahl. Persönliche Angelegenheiten .. ■ . Vor einiger Zeit verstarb nach längerem Leiden unser Mitglied Jolis. Bahnsen, Flensburg. Er war Mitbegründer des in diesem Jahre 50iähr. Flensburger Handelsgärtnervereins und hat lange Jahre hindurch als Schriftführer Außerordentliches geleistet. Seiner Begabung und seinem unverwüstlichen Humor verdanken wir sehr viel. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Gr. Schleswig-Holstein-Nord. I. A.: W. Petersen. Vor einiger Zeit verstarben • unsere Mitglieder, die Gärtnereibesitzer Herm. Voigt, Christ. Wegener, Friedr. König, sämtlich in Zerbst, Theod. Schmidt, Bln.-Baumschulenweg, Wilh. Klaschke, Cottbus. Am 11. 4. starb nach langem Leiden unser langjähriges Mitglied und Ehrenvorsitzender, der Landschaftsgärtner Paul Eggert im 62 Lebens- Jahre. Durch seine Tüchtigkeit und seinen edlen Charakter bewahren wir ihm ein ehrendes Andenken. Verein selbständiger Landschaftsgärtner u. verwandter Berufszweige Stettin u. Umg. I. A.: Edm. Frey dank. Am 28. 4. verstarb der Leiter des Prenzelgartens in Greiffenberg, Obergärtner August Gläser nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 51 Jahren. Er war ein tüchtiger, unermüdlicher Gärtner und uns ein Heber Kollege. Or. Isergebirge. I. A.: Paul Kieschnick. Am 1. Mai verstarb nach schwerem Leiden der Landesökonomierat August Siebert, Direktor des Palmengartens in Frankfurt a. M. Am Montag, den 14. 5. feierte unser langjähriges Vorstandsmitglied Herm. Vorreyer seine Silberhochzeit. Zahlreiche Gratulanten, Abord nungen von Vereinen sowie auch unser Verstand überbrachten dem im besten Wohlsein befindlichen Silberpaare ihre Glückwünsche. Wir hoffen, daß es ihnen weiter immer gut gehen möge und daß Vorreyer noch recht lange als tätiges Mitglied unserm Vorstande erhalten bleibe. H. Lund, Obm. Bildungswesen Gärtnerlehrlingsprüfungen in der Rheinprovinz. Die Anmeldungen zu den Gärtnerlehrlingsprüfungen haben bis spätestens 15. 7. bei der L.-K. in Bonn zu erfolgen. Später ein laufende Meldungen werden mit Rücksicht auf einen geordneten Gang der Püfungen nicht mehr berücksichtigt. Der Meldung sind anzufügen: Schul- und Fort- bildungsschulzeugnis, Bestätigung der vollendeten oder zu Ende gehenden Lehrieit, Lebenslauf, Beschreibung der Lehrgärtnerei, Tagebuch und Prüfungsgebühr von 2000 M., die nach Bedarf noch erhöht werden kann. Zur Prüfung werden nur Lehrlinge aus anerkannten Lehrwirtschaften angenommen, deren Lehrzeit im Herbst 1923 zu Ende geht und von denen der Lehrvertrag der L.-K. vorliegt. Lehrlinge aus nicht aner kannten Betrieben können nur noch ausnahmsweise geprüft werden, wenn die Betriebe unverzüglich unter Angabe ihrer Grcße, Art und der Zahl der beschäftigten Gehilfen Antrag auf Anerkennung stellen und gleichzeitig eine Bestätigung des Gruppenobmannes beibringen, daß die Anerkennung unbedenklich ausgesprochen werden darf. Obergärtnerprüfungen in der Provinz Brandenburg, Die Anmeldungen zu den Obergärtnerprüfungen für das Frühjahr 1923 müssen spätestens bis zum I. 7. d. J. bei der Geschäftsstelle des Gärtnerei-Ausschusses, Berlin NW 40, Kronprinzenüfer 4-6, erfolgt sein. Anmeldebogen und Bedingungen sind dortselbst in den Dienststundeu eder schriftlich anzufordern. Zugelassen können werden praktisch vor gebildete Gärtner, die 9 Jahre berufstätig sind, das 25. Lebensjahr vollendet haben und z. Zt. in der Provinz Brandenburg beschäftigt werden. Lehrlingsprüfungen in der Provinz Brandenburg. Die Anmeldungen zu den diesjährigen Herbst-Lehrlingsprüfungen müssen bis zum 15. 7. d. J. bei der Geschäftsstelle des Gärtnerei- Ausschusses, Berlin NW 40, Kronprinzenufer 4-6 erfolgt sein. «Bei späterer Anmeldung kann für die Zulassung keine Gewähr übernommen werden. Geprüft werden nur Lehrlinge aus anerkannten Lehr wirtschaften. Anmeldebogen sind persönlich in der obengenannten, Geschäftsstelle während der Dienststunden oder durch Postkarte mög lichst umgehend anzufordern. Die Prüfungsgebühr ist gleitend und richtet sich nach den Teuerungszahlen des R. d. G. Die Höhe derselben wird bei Aushändigung bezw. Einsendung der Fragebog- bekannt gegeben. — Laut Beschluß des Gärtnerei-Ausschusses v. 10. 4. 23 haben Lehrherren, die ihre Lehrlinge in der Zeit vom 15. 7. bis 15. 8. anmelden, eine um 25 °/o höhere Prüfungsgebühr zu zahlen. Sollten nach dem 15. 8. noch Anmeldungen eingehen, so wird die Prüfungs gebühr um 50 °/o erhöht. Das Gleiche trifft zu, wenn der Lehrling bis zur Prüfungsanmeldung nicht zur Stammrolle durch Ein senden einer Lehrvertragsabschrift angemeldet war. Betrieben, die wiederholt versäumen, ihre Lehrlinge sofort nach end gültiger Einstellung zur Stammrolle anzumelden, soll die Anerkennung als Lehrwirtschaft entzogen werden. Die Lehrherren werden an dieser Stelle auf obige Beschlüsse des Gärtnerei-Ausschusses verwiesen und gebeten, Versäumnisse gegebenenfalls umgehend nachzuholen. Aul Wunsch des Gärtnerei-Ausschusses sind die Richtlinien für die Aner kennung von Lehrwirtschaften sowie für die Ausbildung von Lehrlingen