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Der Deutsche Erwerbsgartenbau
- Bandzählung
- 38.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820646769-192300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820646769-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820646769-19230000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Deutsche Erwerbsgartenbau
-
Band
Band 38.1923
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 12. Januar 1923 1
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1923 9
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1923 14
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1923 20
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1923 26
- Ausgabe Nr. 7, 23. Februar 1923 33
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1923 40
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1923 43
- Ausgabe Nr. 10/11, 16. März 1923 49
- Ausgabe Nr. 12, 23. März 1923 55
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1923 62
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1923 68
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1923 75
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1923 82
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1923 89
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1923 97
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1923 106
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1923 112
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1923 220
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1923 124
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1923 131
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1923 138
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1923 145
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1923 153
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1923 157
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1923 165
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1923 174
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1923 182
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1923 190
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1923 194
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1923 198
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1923 203
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1923 211
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1923 216
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1923 222
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1923 226
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1923 230
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1923 234
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1923 242
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1923 246
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1923 250
- Ausgabe Nr. 44, 2. November 1923 I
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1923 255
- Ausgabe Nr. 46/47, 23. November 1923 257
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1923 266
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1923 272
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1923 277
- Ausgabe Nr. 51/52, 21. Dezember 1923 282
-
Band
Band 38.1923
-
- Titel
- Der Deutsche Erwerbsgartenbau
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102 Der Deutsche Erwerbsgartenbau Nr. 18 Gr. Glogau. Vers, am 16. 3. (eing. 20. 3.). Die Vers, stellte Richt preise für Gemüse- und Blumenpflanzen auf. Gleichzeitig wurde die Lohnfrage zeitgemäß geregelt. KelbaB. Gr. Oberbarnim-Uckermark. Vers, am 20. 3. (eing. .23. 3.). Den Mit gliedern wird empfohlen, die R u p f 1 i n'sche Denkschrift zu beziehen. Ferner wurde den Gruppenkollegen nahegelegt, die für sie geeigneten Gemüsesamen selbst zu ziehen. Die Löhne der Arbeitnehmer sollen den Zeitverhältnissen angepaßt werden. Nächste Vers. Anfang Mat m Wriezen. Die Kollegen werden gebeten, Ruhrkinder aufzunehmen. Hülse. Gr. Westfalen-Süd. Vers, am 28. 2. (eing. 21. 3.). Die Satzung der Sterbekasse wurde angenommen u. der Anschluß an die Prov.-Sterbe- kasse beschlossen. Nach dem 1. 4. wird ein Eintrittsgeld erhoben. Die Entlohnung der Mitarbeiter muß mit den steigenden Preisen Schritt halten. Darum Preise halten! Die Friedens-Grundpreise wurden fest gelegt u. gehen den Mitgl. zu. Der Or.-Beitrag wird in Höhe des Ver bandsbeitrages erhoben, ohne Opfer ist kein Verband möglich. Die Zahlung muß umgehend an den Kass. O. Wilke, Hagen erfolgen auf Postscheck Dortmund Nr. 12733. Hülsberg. Gr. Allenstein. Vers, am 8. 3. (eing. 23. 3.). In die neugegründete Sterbekasse werden nur Mitglieder und deren Frauen ohne Unterschied des Alters bis zum 1. April d. J. aufgenommen. Bei einem Eintritt nach dem 1. April ist für das erste Jahr der doppelte Beitrag zu zahlen. Ueber 60 Jahre alte Mitglieder werden nach diesem Zeitpunkt nicht mehr aufgenommen. Bei einem Sterbefall im 1. Jahre wird eine Unter stützung von 50 000 M., bei einem später eintretenden Sterbefall eine Unterstützung von 100 000 M. gezahlt. Der jährliche Beitrag je Mitglied beträgt 2000 M. Die Frühjahrspreise wurden beträchtlich erhöht. Als Sachverständiger für das Finanzamt wurde Ziegert, als Stellv. Fuchs, als Sachverständiger für die Preisprüfungsstelle wurde Fuchs, als Stellv. Ziegert gewählt. Der Rabatt an Kollegen und sonstige Wiederverkäufer wurde auf 30 % festgesetzt. Die Gründung einer Nebengr. der Gutsgärtner ist eingeleitet, sie wird am 8. 4. zum ersten Male zusammentreten. Pufahl Gr. Berlin. Vers, am 21. 3. (eing. 27. 3.). Die Gründung einer Sterbe kasse wurde befürwortet. 120 Mitglieder meldeten sofort ihren Beitritt an. Die für Gemüsepflanzen und Stauden festgesetzten Preise sollen An fang April jedem Mitgliede durch Postkarte mitgeteilt werden. Bisheriges Ergebnis der Rhein-Ruhr-Sammlung 300 000 M. E. Dageförde. Gr. Bez. Borna. Vers, am 4. 3. (eing. 27. 3.). Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: H. Haubenreißer, Obm.; H. Heyne mann, Stellv.; E. Heinze, Kass.; W. Schulz, Stellv.; H. Heinze, Schriftf.; H. Klopfer, Stellv.; als Sachverständige für das Finanzamt wurden gewählt: H e y n e m an n, Elbisbach und Seidler, Frohburg. Die Denkschrift von R u p f 1 i n soll gemeinsam bezogen werden. H. Heinze. Gr. Forst-Sorau. Vers, am 7. 3. (eing. 20. 3.) Die Gr. ist mit der Loslösung der Sorauer Kollegen einverstanden. Für die Gr. wird eine Umlage von 500 M. erhoben. W. Frohnecke, Gr. Tilsit. Vers, am 12. 3. (eing. 29. 3.). Zu den Vers, wird nur noch durch den „Deutschen Erwerbsgartenbau“ eingeladen. Die Friedens preise wurden ermittelt. Einen Abdruck erhält jedes Mitglied bei der nächsten Sitzung. Der Verkaufspreis wird durch Vervielfachung des Friedenspreises mit der jeweiligen Teucrungszahl errechnet. Schmidtke. Gr. Hildesheim u. Umg. Vers, am 11. 3. (eing. 31. 3.). Die Grün dung einer Sterbekasse wurde beschlossen. Berechtigt zum Beitritt sind die Gr.-Mitgl. nebst Ehefrauen. Bei vorkommenden Sterbefällen wird für jedes Mitglied 1000 M. erhoben. Friedenspreise wurden festgesetzt. Durch Vervielfachung mit den Teuerungszahlen ist der jeweilige Ver kaufspreis zu errechnen. Der Berufsschulunterricht ist auf wöchentlich 8 Stunden festgesetzt und soll möglichst in die Wintermonate verlegt werden. . J. E b e r. Gr. Schleswig-Holstein L Vers, am 29. 3. (eing. 3. 4.). Für Blumen- und Gemüsepflanzen wurden Kleinhandelspreise in Anlehnung an die Teuerungszahlen festgelegt. Eine Sterbekasse wurde gegründet, zu der zunächst drei Umlagen zu je 500 M. erhoben werden. Kreutzfeldt. Landesverb. Braunschweig. Vers, am 6. 3. (eing. 5. 4.). Die Um lage für die Sterbekasse wurde von 100 auf 1000 M. erhöht, das Ein trittsgeld von 100 auf 200 M. Die Einwilligung der Gr. soll eingeholt werden. K. W innig. Gr. Braunschweig. Vers, am 6. 3. (eing. 5. 4.). Die Gr. gehört zur Niedersächsischen Wirtschaftsgemeinschaft. Weidner wurde als Vertr. für die Wirtschaftskommission gewählt. Ueber Samenanbau soll in der nächsten Vers, endgültig Beschluß gefaßt werden. K. Winni g. Gr. Dessau. Vers, am 30. 3. (eing. 6. 4.). Es wurde beschlossen, sich der Sterbekasse der Gr. Magdeburg anzuschließen. Als Gruppen- beitrag wurden 200 M. festgesetzt. Zum Sonderausschuß für Gärtnerei erfolgen demnächst Neuwahlen. Hierzu ist ein Zusammenschluß sämt- sicher Erwerbsgärtner Anhalts erforderlich. Die Gründling einer Spar- und Darlehnskasse im Anschluß an eine landwirtschaftliche Genossen schaft, ebenso die Gründung einer Einkaufsgenossenschaft sollen an gestrebt werden. W. Satzinger. Gr. Helmstedt. Vers, am 5. 4. (eing. 9. 4.). Die Sterbekassenumlage Ist vom Landesverb, von 100 M. auf 1000 M. je Mitglied erhöht worden. Die von der Kommission festgesetzten Richtpreise wurden genehmigt. Der Gr.-Beitrag wurde von 100 M. auf 500 M. erhöht. G. Bartsch. Gr. Halberstadt. Vers, am 3. 4. (eing. 25. 4.). Die von der Preis bildungskommission festgesetzte Preisliste über Gemüse- und Blumen pflanzen ist vom Obm. gegen Erstattung der Unkosten zu beziehen. Die rückständigen Gr.-Beiträge sind schleunigst einzuzahlen, da sie sonst durch Nachnahme eingezogen werden. Ueber den deutschen Muttertag sprach Obm. Kühne und empfahl, soviel als möglich zu dessen Gelingen bei- zutragen u. unter Abgabe von Blumen zu äußerst verbilligten Preisen — wenn nicht vorerst kostenlos — den Muttertag zu fördern. Er warnte dringend vor einer aufdringlichen, plumpen Reklame, die doch nur zu leicht den geschäftlichen Charakter durchblicken ließe. Das edle, ge- mütstiefe Empfinden, das an dem Ehrentage zum Ausdruck kommen soll und aus einem feinsinnigen Idealismus der deutschen Seele hervorgellen möchte, darf durchaus nicht schon im Aufkeimen durch unvorsichtige Er werbsmaßnahmen entweiht und herabgewürdigt sein, wenn der Muttertag dem deutschen Volke ein Ehrentag werden und bleiben soll. Kühne. Prov.-Verb. Westfalen, Lippe u. Osnabrück. Die Gruppen Westfalen- Ost u. Lippe teilen mit, daß die Fa. Paul Schneider, Blumengeschäftsin haber in Bielefeld seit einiger Zeit Blumen aus dem uns feindlichen Auslande einführt. Die vorgenannte Firma ist seitens des Vorstandes der Gr. Westfalen-Ost gebeten worden, von einer weiteren Einfuhr der Blu men Abstand zu nehmen, widrigenfalls die Gr. zu Gegenmaßnahmen sich genötigt sehe. Unter dem 9. 4. 23 teilt nun die Gr. Westfalen-Ost mit, daß die Verwarnung ohne Erfolg geblieben und infolgedessen die in Aus sicht genommenen Qegenmaßnahmen nunmehr in Anwendung gekommen sind. Wir bitten alle in Frage kommenden Verbandsmitglieder, im Inter esse unseres Gesamtberufes die Maßnahmen der Gr. Westfalen-Ost und Lippe in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Vorstand. I. A.: J. Kamp. Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat Sachsen Nach längeren Verhandlungen ist es gelungen, dem Gartenbauausschuß einen Sitz im sächsischen Landeseisenbahnrat einzuräumen. Mitglied wird Gtnbes. H. S e i d e 1, Dresden-Laubegast, Stellv. Bschbes. V. Teschendorff, Cossebaude-Dresden. Wer in das Verzeichnis der auf Reblaus untersuchten Gärtnereien aufgenommen werden will oder wer eine Aenderung in dem Verzeichnis wünscht (etwa Ersetzung der irreführenden Bezeich nung „Kunst- und Handelsgärtnerei“ durch einen anderen Ausdruck), hat spätestens bis zum 1. Februar eines jeden Jahres der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde davon Kenntnis zu geben. Das neue Verzeichnis, das wie das vorjährige vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft herausgegeben wird, dürfte wieder Mitte Juni erscheinen. An den im März 1923 stattgefundenen Qehilfenprüfungen im Freistaat Sachsen haben sich 222 Lehrlinge beteiligt. Es erhielten 28 die Zensur „sehr gut“, 138 „gut“, 53 „genügend“, 3 haben nicht be standen. 5 Meidungeu konnten nicht berücksichtigt werden. Die Herbst prüfungen finden im September statt. Bezugnehmend auf unsere Aufforderung, dafür zu sorgen, daß in die neu zu bildenden Steuerausschüsse bei den Finanzämtern Ver treter der Gärtnerei gewählt werden, wird bekanntgegeben, daß auf eine diesbezügliche frühere Eingabe des Gartenbauausschusses das Landes finanzamt Dresden mitgeteilt hat, die Wünsche des Gartenbauausschusses hinsichtlich der Neubildung der Steuerausschüsse im Jahre 1923 berück sichtigen zu wollen. Es wird daher empfohlen, sich bei diesbezüglichen Anträgen bei den Finanzämtern auf diese wichtige Mitteilung des Landes- finanzamfes zu beziehen. Der Gartenbanausschuß hat sich an die beiden Landesfinanzämter mit der Bitte gewandt, die Finanzämter anzuweisen, bei der Steuerver anlagung der Gärtner auf deren schwierige wirtschaftliche Lage weitgehend Rücksicht zu nehmen. Gleichzeitig wurde eine eingehende Schilderung der tatsächlichen Verhältnisse in unserem Beruf gegeben. Nach einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums werden Pflan zensendungen in das Ausland, so weit es sich um Erzeug nisse des Gartenbaues handelt, künftig durch Sachverständige der Höheren Staatslehranstalt für Gartenbau in Pillnitz untersucht. Die Be scheinigung über die Untersuchung wird von derselben Stelle ausgestellt. Anträge sind an die Direktion zu richten. Die Kosten der Untersuchung und der Bescheinigung hat der Antragsteller zu tragen. Das gleiche gilt für die Untersuchung von Gartenbau- und botanischen Anlagen. Schulen und Gärten zum Zwecke der Aufnahme in das Verzeichnis dec auf Reblaus untersuchten Anlagen, die amtlich als den Anforderungen der Internationalen Reblauskonvention vom 3. Nov. 1881 (RGBl. 1882 S. 125) entsprechend erklärt worden sind, sowie für die Untersuchung von Pilanzensendungen gemäß der Verordnung vom 4. Juli 1883 (RGBl. S. 153) und für die Ausstellung von Bescheinigungen hierüber. Mit Gültigkeit vom 15. 4. 23 ist für gewisse Dünsemittel (Actz- kalk, kohlensaurer Kalk. Mergel usw.) der Frachtnachlaß erhöht worden. Näheres auf Anfrage beim Gartenbauausschuß. T h. Simmgen. W. Dänhardt Kleine Mifteibjngen Zur Beachtung! Der Hauptgeschäftsstelle sind vertrauliche Nachrichten über H e r- manu Gliem e, Chicago. III. U. S. A. und H. Böltche, Schliestedt, P. Gr.-Schöppenstedt (Brschw.) zugegangen. Wer mit Genannten in ge schäftliche Beziehungen zu treten beabsichtigt, wird im eigenen Interesse gebeten, Auskunft von der Hauptgeschäftsstelle unter Beifügung eines Freiumschlages einzuholen. Berufsgenossenschaft ■ - ■ Erhöhung der Unfallrentenzulagen und anderer Leistungen der Berufsgenossenschaft. Von M. Pastorft, Oeschäftsf. der GBG. Wegen der Geldentwertung werden zu allen Renten über 33% % und allen Hinterbliebenenrenten Zulagen gewährt, welche die GBG. nach be stimmten, von der Reichsregierung festgesetzten Jahresarbeitsverdiensten berechnen muß. Diese Jahresarbeitsverdienste sind 1922 4mal erhöht worden. Das Gesetz vom 12. 2. 23 hat die zuletzt geltenden Jahres arbeitsverdienste auf das 6- bis 7fache erhöht; bevor die GBG. hierdurch die Rentenzulagen ausgerechnet und angewiesen hatte, wurden durch die VO. vom 28. 3. 23 die Jahresarbeitsverdienste abermals um 75 % erhöht. Im allgemeinen sind die Bezüge der zulageberechtigten Rentenempfänger auf das 35- bis 42fache gegenüber dem Stande vom Okt. v. J. gebracht worden. Die höchste von der GBG. zu zahlende Verletztenrente nebst Zulage beträgt zur Zeit monatlich 112 000 M., die Rente einer Witwe ohne Kinder zwischen 24 500 M. und 33 600 M. monatl. Wie sich bei der Ausrechnung zeigt, schwanken die jetzt von der GBO. anzuweisenden Renten und Zulagen durchschnittlich zwischen 60- bis 80 000 M. monatl — Außer der Erhöhung der Rentenzulagen hat die VO. vom 28. 3. 23 auch folgende Beträge beträchtlich erhöht: Die Einkommensgrenze für die freiwillige Unternehmerversicherung bis 8 400 000 M„ ebenso auch die Grenze für die Versicherungspflicht der Betriebsbeamten; ferner die so genannte Drittelungsgrenze, d. L der Betrag, über den hinaus der Ar beitsverdienst nur mit % angerechnet wird, auf 2 400 000 M. Dies be-
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