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1003 1848.) Macht herangewachsen, alle Quellen des Erwerbs in dieser Zeit benom men. Ein Nolhschrei folgt dem andern, und es wird zur Ehrensache der Regierung, das Inventar der buchhändlerischen Erbschaft, welche ihr aus früheren Verwaltungen geworden, ernstlich zu prüfen. Leiden, welche dem Menschen durch große Geschicke auferlegt werden, lernt er mit De- muth ertragen; aufregender ist ihm schon der Kampf mit den Kräften, die ihm aus näheren Kreisen des Lebens feindselig entgegenlreten; erbittern wird ihn aber stets, wenn die Macht, in der er Schutz und Förderung erwarten kann und muß, sein Dasein untergräbt. Dieß ist die Stimmung der bayerischen Buchhändler zu ihrer Regierung, welche freilich das jetzige Ministerium nicht verschuldet hat, die es aber kennen lernen muß, um zu helfen, wo Hülfe nöthig ist. Die Hülfe, die man erwartet, soll nicht in directer Unterstützung bestehen, wie sie andern Gewerben geworden, sondern in Beseitigung gewalt samer Eingriffe von Seite des Staats selbst, von Seite eines Vereins, dem alle Kräfte der kirchlichen Verwaltung für seine Handelszwecke zu Gebote stehen. Die Staatsmonopole gegenüber den bürgerlichen Gewerben in Bayern. (AuS der Augsburger Abendzeitung No. 245 vom I. Sept. 1848.) Wenn das preußische Ministerium zu Berlin vor 2 Jahren den Gewerbtceibenden aus Schlesien auf ihre Beschwerde — daß sie nicht mehr im Stande seien, mit der vom Staate betriebenen „S e e - Handlung", (welche in sich verschiedene Industriezweige vereinigt) zu concurriren, und gezwungen wären, den größten Theil ihrer Ar beiter zu entlasten, — antwortete, daß die See Handlung stets ein Drittel mehr aufnehmen würde, als sie verabschiedeten, so sieht man, wie unbarmherzig der Bureaukratismus der früheren Staatsverwal tung seine hohlen Theorien den Gewerbsleuten gegenüber durchführte, weil keine Stimme laut werden durfte. — Im grellsten Wider spruch gegen diese Theorie, die so viele Bewohner Schlesiens ins Elend stürzte, äußerte sich jüngst der jetzige Minister Hansemann in der Reichskammer zu Berlin über diese Staatsanstalt, indem er sagte: daß sich der Erfahrungssatz auch hier praktisch bestätige — alle vom Staate betriebenen Gewerbe brächten nichts ein und schade ten dem bürgerlichen Gewerbsstande; er werde die verschiedenen Ge- werbszweige der Seehandlung nach und nach bei passender Gelegen heit veräußern. Möge unsere jetzige Staatsregierung diesen Ecfah- rungssatz ebenfalls bald beherzigen*). Die Abstempelung zur Versendung nach England betreffend. In Folge eines in Nr. 79 des Börsenblatts abgcdruckten Arti kels haben wir uns entschlossen, in kurzen Worten unsere Erfahrung in dieser Angelegenheit mitzutheilen. — Wir wollen den in obigem Artikel erwähnten Fall auch von einer andern Seite beleuchten und hoffen dadurch vielleicht in der Folge zur Erledigung dieser Frage bei zutragen. Bekanntlich erschien complet zuAnfang1847 bei KarlHoffmann in Stuttgart: „Grieb's englisches u. deutsches Wörterbuch," und um dieses Werk handelt es sich. Herr Hoffmann forderte uns auf, uns für dieses ausgezeichnete Werk, dessen Erscheinen in Heften seinem Verkaufe hier bis dahin sehr im Wege gestanden hatte, zu interessircn. Nach genau eingezogen en Erkundigungen, auf welche Weise unser Schatzkammeramt gewisse Paragraphen in dem Preu- sisch-Englischcn Vertrage als Richtschnur für das Personal des Zoll amts ausgelegt, d. h. bis wie weit die Vergünstigungen des niedri gen Zolls von unfern Behörden (deren Hauptinteresse augenscheinlich in deren Beschränkung lag) anerkannt werden würden, nahmen wir *) Das Weitere sebe man Börsenblatt No. 82. S. 946, wo es mit fast gleichlautenden Worten gegeben ist. keinen Anstand, Herrn Hoffmann in Kurzem folgende Mittheilung zu machen: „Ihr Wörterbuch ist stereotypst und die erste Auflage ihrem „Ende nahe. — Drucken Sie sogleich eine zweite Auflage und „lassen Sie diese zweite Auflage nur mit der Firma Ihrer Wal- „ther'schenBuch Handlung! »Dresden erscheinen, und unsere „Behörden werden jedenfalls dem Vertrage gemäß dieses Buch als ein „sächsisches betrachten und demgemäß verzollen." — Dies geschah und cs wurden von uns eine ziemliche Anzahl ein- geführt und verkauft, was offenbar einer hiesigen Handlung, den Herren Dulau u. Eo., die einen Nachdruck vom großen Flügel- schenWörterbuche gedruckt hat, nicht sehr recht war. — Sie hielt es sogar nicht unter ihrer Würde, beim Zollamts die geheime An gabe zu machen, daß wir das genannte Wörterbuch mit verfälsch ten Titeln eingeschmuggelt hätten. Dies führte zu einer freundschaftlichen Untersuchung (denn un sere Behörden sind gegen derlei geheime Angebereien sehr mißtrauisch und vorsichtig, und sprechen andrerseits auch nicht ein Urtheil, bevor beide Partheien gehört worden sind), und es stellte sich dabei Folgendes heraus: 1) Daß die Instructionen an das Zollamt folgendermaßen lauten: All liooliü luibli-cksll orr'epublirllwä vvilin» lllo llomimanü ele. ete., daß also bei Einfuhr von Büchern es nicht darauf ankommt, wo die erste Auflage verlegt, sondern wo die einzuführende Auf lage verlegt ist; — wir zweifeln nicht, daß man diese Ausle gung als eine richtige und vernünftige anerkennen wird. 2) Daß die Richtschnur für den Vertrag nicht der Druckort, sondern der Ver lagsort nachAngabe des Titelblatts ist; daß ein Buch, wenn auch in den Verkragsländern gedruckt, ohne die Firma eines Vertragslandes als Verlagshandlung auf dem Titel, nicht die Vergünstigung des Vertrags genießen kann. — Und wir fühlen täglich den Nachtheil dieser Auslegung, da z. B. alle Verlagswcrke von Fr. Perthes in Hamburg, ob gleich seit Jahren nicht mehr in Hamburg gedruckt noch ei gentlich verlegt, doch, weil sie den Ort Hamburg auf dem Titel führen, nicht gestempelt werden können. 3) Endlich, daß wir ganz in unserem Rechte waren, daß auch fer ner die Einfuhr dieses Buches unter der Firma W^lrhec'sche Buchhandlung gestattet wurde, was denn auch seitdem in nicht unbedeutender Anzahl geschehen ist. Die Herren Dulau u. Co. scheinen jedoch ihren Eifer für die englischen Staats-Einkünfte (vielleicht auch ihre Furcht vor dem Ab bruch am Absätze ihres Nachdrucks von Flügel) so weit zu treiben, daß, nachdem sie hier zurückgewiesen sind, sie durch eine einseitige Dar stellung der Verhältnisse die Leipziger Deputation vermocht haben, sich für die Nichtstempelung des Grieb auszusprechen. — Der Zweck dieser Zeilen ist es nun, dieselbe aufzufordern, bei der Kreisdireclion diejenigen Vorstellungen zu machen, die sie zu einer gleichlautenden und übereinstimmenden Auslegung mit der der englischen Behörden bestimmen möchte. — Es ist dies wohl um so mehr zu erwarten, da diese Auslegung in dem möglichst freundschaftlichen Geiste zum deut schen Buchhandel gehalten ist. — Die Beurtheilung unserer Hand lungsweise in dieserAngelegenheit, so wie der unserer Gegner, überlas sen wir dem Urtheile des deutschen Buchhandels. London, September 1848. Williams sc Norgare. Das Dcrlagöcomptoir in Grimma läßt sich eine neue Titelfälschung zu Schulden kommen. Das selbe kündigt an: Die Töchter des Major Müller von Onkel Adam," während deutlich auf dem schwedischen Originale als Verfasserin „ Wilhelmine" genannt ist. Diese Anzeige den deutschen Collegen von einem schwedischen Buchhändler. 150 *