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Hohenstem-Erulühaln TagMallun-MeiW Nr. 231 Montag, den 3. ONober 1938 1. Bettage Dachsen und Aachöarkander Hk, (Den amtlichen Bekannt- machungen entnommen) Sammelt Zeitdokumente! Die Deutsche Arbeitsfront Anschlag am schwarten Brett Ausschneiden! Aufbewahren! „Erste Hilfe" im Luftschutz Bet Luftangriffen ist eine gut organisierte Erste Hilfe d. i. sofortige Hilfeleistung slir verletzte oder kampfstofferkrankte Menschen besonders wichtig. Die „Erste Hilfe" ist eine Aufgabe der Laicnhelferinnen. Zu jeder Luftschutzgemeinschaft gehört eine ausgebildete Laienhelferin. Jeder Hausgenosse mutz die Laienhelferin kennen. Er hat die Pflicht, ihr jederzeit zu helfen. Was wird zur ersten Hilfeleistung gebraucht? Jede Luftschutzgemeinschaft soll eine Luslschutzhausapotheke erwerben Die Luftschntzhaus» apotheke enthält Instrumente, Arzneimittel und Verbandstoffe zur ersten Hilfeleistung für Ver letzte und Kampfstoffgeschädigte. Diese Luftschutzhausapotheke ist durch die Apotheken käuflich zu erwerben. Falls eine Luftschutzhausapotheke nicht erhältlich ist, können folgende Mittel als vorläufiger Ersatz beschafft werden, die in einem gut verschlossenen Kasten aufzubewahren sind: a) Verbandpäckchen, Mullbinden, Watte (notfalls saubere Taschentücher oder ähnliches); b) weitze Vaseline oder Borsalbe; c) 2 Dreiecktücher (notfalls saubere, grötzere Mundtücher); ci) 1 Dutzend grotze Sicherheitsnadeln; e) 1 Schere; k) Gegenstände zur behelfsmätzigen Schienung von gebrochenen Gliedmatzen; darüber hinaus, falls erhältlich: s) 3 Brandbinden; b) 2X100 Gramm Lhloraminpuder (dunkel aufzubewahren). Dazu ein sauberes, ca. 1 Liter fassendes Gefätz und ein sauberer Löffel zum Anriihren eines dicken Breies zur Hautent giftung; c) 2X10 Gramm alkalische Augensalbe mit Augenstäbchen; ck) 50 Gramm Baldriantinktur (Beruhigungsmittel), dazu 12 Stück Würfelzucker; e) 50 Tabletten doppelkohlensaures Natron zu je 1 Gramm (für Augenspülung 4 bis 5 Tabletten auf einen Tassenkopf Wasser); k) 500 Gramm Kaliseife (zur Hautreinigung nach Kampfstoffvergiftung). In den Luftschutzräumen müssen Sitz- und Liegemöglichkeiten für Verletzte zur Verfügung stehen. Luftschutzwart und Laienhelferin erteilen weitere Auskunft. Der heroische Freiheitskampf des Sudetendeutschtums soll urkundlich festzehalten werden K8K München, 2. Oktober Das Hauptarchiv der NSDAP, gibt bekannt: „Das grotze erlösende Schicksal, das sich in Eudetendeutschland vollzieht, mutz in allen sei nen Teilen in der Geschichte unseres Volkes für immer erhalten bleiben. Unsere Kinder sollen sich von der heldenhaften Größe der um Volks tum, Sprache und Rasse seit Jahrzehnten rin genden Deutschen erbauen, Beispiel und Mah nung nehmen. Pflicht der Gegenwart ist es, daß alle Schrif ten, Briefe, Ortsgruppenakten, Meldezettel, Aufrufe, Plakate, alle Filme, Photos (Photo graphen- und Amateurbilder), überhaupt alles Bildmaterial darüber, zentral aufbewahrt und bearbeitet werden, um dies große Treueerlebnis, diese herrlichen Taten unseres Führers, urkund lich festzuhalten. Es ergeht daher die Bitte an die schon so oft bewährte deutsche Volksgemeinschaft, insbesondere auch an unsere Sudetendeutschen, alles einschlä gige Material nicht als „Andenken" in Schubladen vermodern zu lassen, sondern ihren Nachfahren zu erhalten. Sendet daher solches Material an das Hauptarchiv der NSDAP., München, Varerstratze 15, unverzüglich ein. Sollten die postalischen Ver hältnisse zu wünschen übrig lassen, dann haltet die Sendung versandfertig. Die Angehörigen der im Kampfe Gefalle nen erhalten nach Photonahme die Originale oder Photokopien (je nach Wunsch mehrfach) zu rück." KdF.-Sportkurse in Hohenstein-Ernstthal Dienstag 20—21 Uhr: Gymnastik im „Stadt keller". Für den Reichssportabzeichen-Vorberei tungskursus sowie Schwimmkursus sind die An meldungen in der Ortswaltung Schönburgstr. 10 abzugeben. * Betriebssportgemeinschaften F. W. Schreiber, Helios, A. R. Greim <L Söhne, I. G. Böttger, Theodor Stiegler GmbH., Anton Haase, Elbeo-Werke Oberlungwitz, Gas werk, Schmidt L Pfeil, Max Berends. Sie Anwelsmgm der ReichMirl- schastÄMmer MLehrlinzHalümg Nachdem der Präsident der Reichsanstalt dem Plan über die praktische Durchführung bezw. über die Mitwirkung der Gliederungen der gewerblichen Wirtschaft bei der Einstellung von Lehrlingen zugestimmt hat, hat die Reichs wirtschaftskammer durch ein Rundschreiben die verantwortungsvollen Pflichten bestimmt, die der gewerblichen Wirtschaft übertragen werden. Abgesehen davon, daß die Betriebe ihre An träge zur Genehmigung der Lehrplätze späte stens bis 1. April für den Herbsteinstellungster min und bis 1. Oktober für den Ostertermin einreichen müssen, haben zu jedem Geneh migungsantrag die in Frage kommenden Glie derungen der gewerblichen Wirtschaft innerhalb von vier Wochen, wenn nicht eine kürzere Frist vorgesehen ist, Stellung zu nehmen. Sie kön nen gegen die Genehmigung einer Ausbildungs stelle Einwände erheben, wenn Zweifel über die Eignung des Betriebes oder über die Angemes senheit der Lehrlmgshaltung bestehen und wenn infolge des Mangels an Jugendlichen eine Be schränkung in der Lehrlingshaltung in bestimm ten Wirtschaftszweigen oder Berufen eintreten mutz. In dem letzteren Falle muß das an das Arbeitsamt abzugebende Urteil jene Betriebe bezeichnen, die wegen des allgemeinen Mangels an Jugendlichen von der Lehrlingshaltung aus geschlossen werden sollen, bezw. ihre Lehrlings haltung beschränken müssen. Die Wirtschafts kammern prüfen anhand dieser Angaben die Angemessenheit der Anforderungen so weit wie möglich nach und bereiten die Beratungen beim Landesarbeitsamt in der Weise vor, daß sie de» Bedarf für die einzelnen Wirtschaftszweige bezw. die Berufe sachgemäß begründen. Die Vor auslese der Jugendlichen im Betriebe und die Vermittelung von Lehrlingen erfolgt nach den bisher geübten Verfahren. Die Verantwort lichkeit der Betriebsführer wird also nicht ge» schmälert. Alle anderslautenden Abmachungen mit den Arbeitsämtern sind durch diese Richt» linien aufgehoben. Än diesen Abschnitten wird das Sudelengebiet besetzt «»rrl-BN»«r»IenN-vt^