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Börsenblatt >. d. deutschen Buchhandel. Amtlicher Teil. SS81 Aus der im Juni vorigen Jahres in Mainz abgehal tenen, glänzend verlaufenen fünfhundertjährigen Ge burtstagsfeier Gutenbergs war der Börsenverein durch den ersten Vorsteher und den ersten Schriftführer vertreten. Der elftere legte bei dem Festakte am Gutenberg-Denkmale einen Kranz zu Füßen des Meisters nieder. — Bei der in Leipzig abgehaltenen Gutenbergfeier hatte, in Abwesenheit der Leipziger Mitglieder des Vorstandes, Herr Richard Reisland die Güte, den Börsenverein zu vertreten. In Anbetracht des regen Verkehres zwischen dem Buch handel Leipzigs und Stuttgarts hielt es der Vorstand für angezeigt, eine direkte telephonische Verbindung zwischen diesen beiden Städten in Anregung zu bringen Unterstützt von der Handelskammer Leipzig, wandten wir uns in einer Eingabe an die Kaiserliche Oberpostdirektion zu Leipzig, während zugleich Hand in Hand mit uns der Stuttgarter Verlegerverein und der Württembergische Buch händlerverein mit Unterstützung der Handelskammer Stutt gart bei der Württembergtschen Generaldirektion der Posten und Telegraphen vorstellig wurden. Der Bescheid, den wir hierauf erhielten, ging dahin, daß zur Zeit eine Leitung zur Abwickelung dieses Verkehrs nicht zur Verfügung stehe, daß aber nach der noch im Laufe des Jahres 1900 erfolgenden Fertigstellung weiterer Fernsprechlinien nach Süddeutschland die Angelegenheit erneut geprüft werden solle. Seither ist uns eine weitere Mitteilung nicht zugegangen. Einer an uns herangetretenen Anregung folgend, haben wir eine Eingabe an den Reichskanzler gerichtet, worin wir darum bitten, die deutsche Reichsregierung möge die urheber rechtlichen Beziehungen zu den beiden Republiken von Argen tinien und Paraguay durch Beitritt zur Litterarkonvention von Montevideo v. 11. Nov. 1888 auf die nämliche Grund lage stellen, wie dies von seiten Frankreichs, Italiens und Spaniens geschehen ist Ist die praktische Wirksamkeit einer solchen Konvention in diesem Falle vielleicht nicht allzuhoch anzuschlagen, so ist cs doch prinzipiell wichtig, daß nach und nach möglichst viele Länder sich zu einem gegenseitigen lttte- rarischen Schutze bekennen. Wie schon im vorjährigen Geschäftsberichte mitgeteilt wurde, haben wir den Versuch gemacht, eine Ermäßigung des Zolls auf gebundene Bücher bei der Einfuhr nach Italien herbeizuführen. Diese Bemühungen haben bis jetzt leider keinen Erfolg gehabt. Die das Zeitungswesen betreffenden Bestimmungen des deutschen Postgesetzes (Postzeitungstarif) haben Er schwerungen für die Verleger und namentlich für die Sorti menter mit sich gebracht Der Vorstand betrachtet es als mit dem Geiste unserer Satzungen unvereinbar, daß Zeitschriften durch die Post billiger zu beziehen sind als durch den Buch handel. Wir werden daher ernstlich bestrebt sein, solchen Preisansätzen entgegenzutreten. Es sind bereits Ermitte lungen im Gange, in welchem Umfange solche Preisdifferenzen vorliegen. Zu unserem Bedauern sind wir kürzlich gezwungen ge wesen, in zwei Fällen schwere unqualifizierbare Angriffe auf die Ehre des deutschen Buchhandels zurückzu weisen. Es handelt sich in einem Falle um einen in der »Zukunst«! vom 10. Nov. 1800 veröffentlichten Ausspruch des genügend bekannten vr. Hans Blum, worin gesagt war, daß der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen Leipzig einmal in amtlicher Eigenschaft sich dahin ausgesprochen habe, daß im Buchhandel die Usancen überall da anfangen, wo beim Kaufmann der geschäftliche Anstand aufhöre. Nachdem amtlich festgestellt war, daß dieser Ausspruch nicht gethan worden ist, sandten wir der »Zukunft«« eine Berichtigung ein, die auch in Nr. 18 dieses Blattes vom 2. Februar 1901 ab gedruckt worden ist, ivährend wir außerdem im Börsenblatt Nr. S7 vom 21. März 1901 den Angriff als einen verleum derischen kennzeichneten. Der zweite Angriff bestand in einer Aeußerung des Litteraten Martin Hildebrandt, der in einer öffentlichen Versammlung die Behauptung aufstellte, ein Verleger habe ihm gesagt, daß alle Verleger von ihren Verlagsartikeln mehr zu drucken pflegten, als ihnen vertragsmäßig zustehe Auch diesen Angriff haben wir gebührend zurückgewiesen, indem wir im Börsenblatte Nr. 99 vom 30 April 1901 ihn inso- lange für einen verleumderischen erklärten, als Hildebrandt nicht seinen angeblichen Gewährsmann nenne. Wie des näheren aus dem im Börsenblatts Nr. 80 vom 6. April 1901 abgedruckten Bericht des Herrn Hofrats vr. von Hase ersichtlich ist, hat dieser auch im verflossenen Jahre an der Geschichte des deutschen Buchhandels weiter gearbeitet. Da ihm durch anderweitige Entlastung von nun an mehr Muße für diese Arbeit zu Gebote stehen wird, so dürste in nächster Zeit ein rascheres Voranschreiten dieses groß angelegten Werkes zu erhoffen sein. Wie üblich wurde der dem Vorstande von dem Aus schüsse für die Bibliothek überreichte Bericht des Biblio thekars Herrn Konrad Burger im Börsenblatte Nr. 83 vom II. April 1901 abgedruckt. Abermals können wir daraus ersehen, daß unsere schöne Bibliothek, der Stolz des Börsenvereins, sich fortwährend in erfreulicher Weise ent wickelt, was namentlich auch einer ganzen Reihe von wert vollen Schenkungen zu verdanken ist. Schon gebricht es an Raum für unsere Sammlungen, und es wird Bedacht darauf zu nehmen sein, in absehbarer Zeit diesem Mangel zu be gegnen. Leider gestatteten es uns die finanziellen Verhältnisse des Börsenvereins in diesem Jahre wiederum nicht, Mittel für die dringend notwendige Ordnung unserer Blatt sammlungen in den Voranschlag einzustellen, doch soll diese Arbeit, die sich nicht lange mehr ausschieben läßt, so bald es die Verhältnisse irgend gestatten, in Angriff ge nommen werden. Unserem verdienten Bibliothekar, sowie Herrn vr. Boll- sack, der diesen fortwährend in liberalster Weise unterstützt, sprechen wir hiermit den wärmsten Dank aus. Durch den Tod des Herrn Bartholf Senfs in Leipzig ist der Vertrag erloschen, nach dem der Verstorbene das Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Musikalien handels für das Börsenblatt lieferte. An dessen Stelle ist ein neuer Vertrag mit der Firma Friedrich Hofmeister in Leipzig abgeschlossen worden. Zu der alljährlichen Ostermeß-Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehause leistet der Börsenverein wie früher einen erheblichen Beitrag. Ueber die durch den Auszug des Deutschen Buchgewerbc- vereinsim Buchhändlerhause frei gewordenen Räum lichkeiten gedenken wir in der Weise zu verfügen, daß unsere Geschäftsstelle und die Redaktion des Börsenblattes in diese übersiedeln, wogegen die bisher von diesen benutzten Räume an den Verein der Buchhändler zu Leipzig zum Zwecke der Unterbringung der Buchhändler-Lehranstalt vermietet werden sollen. Durch diese Anordnung würde erzielt, daß sämtliche vom Verein der Buchhändler zu Leipzig gemieteten ISO