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3686 Nichtamtlicher Teil. W 104, 6 Mai 1901. John Henry Schwerin am 29. November I960, Hugo Spanier am 30. Januar 1801. Wir gedenken gern dieser verstorbenen Berufsgenossen und ehren ihr Andenken, indem wir uns von unseren Plätzen erheben. Es schieden ferner aus der Bereinigung aus, respektive wurden satzungsgemäß aus unserer Liste gestrichen die Herren I. Becker, vr. Bieber, H. Jerosch, E. Meyerhoff, D. von Oertzen, C L. Stempel!. Unsere Bereinigung hat demnach im beendeten Ge schäftsjahre einen Abgang von 13, dagegen einen Zugang von S4 Mitgliedern gehabt und setzt sich heute aus 267 Mit gliedern zusammen. Auch im Vorjahre kam der Vorstand zweimal in die Lage, Gesuche um Ausnahme ablehnen zu müssen. Das den Abgewiesenen auf Grund unserer Satzungen zustehende Recht, die Entscheidung über ihre Ausnahme in die Vereinigung durch die Vereinsversammlung herbeizuführen, wurde von den Betroffenen nicht in Anspruch genommen. Gemäß des Z 7 Absatz o der Satzungen ist dem Vor stande die Organisation der Vertretung solcher Mitglieder, die bei den Hauptversammlungen des Börsenvereins nicht an wesend sein können, zur Pflicht gemacht. In Ausführung dieser Obliegenheit übertrug der Vorstand zur Ostermeffe 1900 an 21 Stellvertreter 147 Stimmen, während 10 Voll machten für Stimmvertretung nicht berücksichtigt werden konnten, weil dieselben zu spät in unsere Hände gelangten Immerhin mochten von den 248 Stimmen, über welche die Ver einigung verfügte, in Leipzig vertreten sein, so daß von den bei den Abstimmungen in der Kantate-Versammlung 1900 gezählten 565 gültigen Stimmen sicher ein Drittel derselben auf Berliner Börsenvereins-Mitglieder entfallen sein müssen. Die Kantate-Versammlung 1900 brachte der von unserer Vereinigung, insbesondere durch die Herren Heyfelder, Bollert, vr. de Gruyter angeregten Lehrlingsausbildungs frage eine weitere Förderung, indem der Börsenoerein die Anträge des zur Beratung derselben eingesetzten außer ordentlichen Ausschusses, dem auch Ihr Vorsitzender angehört, annahm und Geldmittel zur Schaffung von buchhändlerischen Lehrbüchern bereitstellte. Infolge dieser Bewilligung wurde es möglich, durch ein Preisausschreiben zur allgemeinen Mitarbeit aufzufordern, und der Ausschuß erwartet am 1. Mai d. I., dem Schlußtermin der Ausschreibung, in Be sitz einer Anzahl Manuskripte zu kommen, die ihn in die Lage setzen, geeignete buchhändlerische Leitfäden erscheinen zu lassen, zum Segen des Jungbuchhandels und damit des Gesamtbuchhandels. Nicht allein bei Bearbeitung der Lehrlingsfrage, sondern auch sonst im Laufe des Jahres zeigte es sich, daß unser Verhältnis zum Gesamtbuchhandel, zum Börsenverein sowohl als zu den einzelnen Provinzialvereinen, ein freundliches ist, und daß unser Anschluß an den Verband der Orts- und Kreisvereine dasselbe weiter günstig beeinflußt hat. Der Verein der Dresdner Buchhändler lud uns ein, am 16. September 1900 in Dresden an einer Versammlung von Vertrauensmännern der Orts- und Kreisvereine, in welcher über die Organisation und die Hauptaufgaben einer Sortimenterkammer beraten werden sollte, teilzunehmen. Wenngleich der Vorstand sich von vornherein über die Schwierigkeiten, die sich der Gründung einer Sortimenter kammer entgegenstellen, klar war, beschloß er dennoch, der Einladung Folge zu geben und die Herren Prager und Siegismund zu delegieren. Die Dresdner Beratungen brachten die Bestätigung der von uns gehegten Bedenken. Die Versammlung sah von der Gründung einer Sortimenterkammer ab, wählte aber eine Kommission, »der die Aufgabe erteilt wurde, die für die gedeihliche Fortentwickelung des Sortiments erforderlichen Maßregeln schriftlich niederzulegen und auf Grund der be stehenden Organisation der Kreis- und Ortsvereine und des Verbandsvorstandes Ausarbeitungen und Vorschläge zu machen, deren endgültige Annahme erst durch die Kreis- und Ortsvereine erfolgen» sollte. Diese Kommission, bestehend aus den Herren Francke-Bern, Fuendeling-Hameln, Goeritz- Braunschweig, D.Roft-Leipzig, Seippel-Hanchurg, Siegis- mund-Berlin, tagte am 28. Oktober v. I. in Eisenach und einigte sich über einen neuen Entwurf der Satzungen für den Verband der Orts- und Kreisvereme. Dieser Ent wurf, der in Osnabrück nochmals revidiert wurde, ist nun mehr sämtlichen Mitgliedern zugestellt. In der diesjährigen Delegiertenversammlung soll über ihn beraten und be schlossen werden. Die Kunden-Rabattbewegung, welche auf der Delegierten versammlung der letzten Ostermesse noch lebhafte Diskussionen veranlaßte, gelangte durch das Eingreifen des Börsenvereins- Vorstandes Ende des Jahres 1900 zu einem gewissen Ab schluß. Zwar ist es weder den Beratungen der verschiedenen Vereine, noch dem Börsenverein gelungen, die Frage so zu lösen, wie sie nach den Forderungen der Provinzial - Sorti menter zu lösen gewesen wäre, aber durch das bereitwillige Eintreten des Verlagsbuchhandels ist es immerhin möglich geworden, die gegen störende Auswüchse zu treffenden Maß regeln zu stärken. Der Börsenvereins-Vorstand lud am 1. November v. I. die Berliner Verleger zu einer Beratung über die Kunden-Rabattbewegung ein. Eine stattliche Ver sammlung faßte eine Resolution, in der sie dem gesamten deutschen Berlagsbuchhandel empfahl, »sich zu verpflichten, vom 1. Januar 1901 an bis auf Widerruf ausnahmslos solchen Buchhändlern und Wiederverkäusern, welche laut Mit teilung des Vorstandes des Börsenvereins gegen die Bestim mungen in 8 3 Ziffer 4, 5 oder 6 der Satzungen verstoßen haben, gar nicht oder nur zum Ladenpreis zu liefern». Mit dem 1. Januar 1901 traten die verschärften Maßregeln in Kraft, und soweit wir deren Ergebnisse überblicken, glauben wir eine für die Allgemeinheit günstige Wirkung derselben verzeichnen zu können. Für die zur diesjährigen Kantate-Versammlung vorzu nehmenden Neuwahlen in den Börsenvereins-Vorstand und die Vereinsausschüsse hat uns der Wahlausschuß seine Vor schläge unterbreitet. Wir glaubten denselben zustimmen zu sollen. Nach langer Zeit sehen wir auf der Kandidatenliste für den Börsenvereins-Vorstand wieder einen Berliner Kol legen namhaft gemacht, und wir dürfen an diesen Umstand die Hoffnung knüpfen, daß diese Vertretung dem Berliner, sowie dem Gesamtbuchhandel zum Nutzen gereichen werde. Die Satzungen der Vereinigung schreiben in ihrem ersten Paragraphen dem Vorstande die Aufrechterhaltung und Durch führung der Börsenvereins-Bestimmungen vor, und so haben wir auch im verflossenen Jahrs es als unsere Pflicht erachtet, den Börsenverein in seinen Bestrebungen für die Gesamt interessen des Buchhandels zu unterstützen und dabei das satzungstreue Berliner Sortiment gegen Uebergriffe einzelner Firmen zu wahren. Auch in diesem Jahre war die Zahl der vom Vorstande bearbeiteten Beschwerden wegen Ver fehlungen gegen dis Verkaufsbestimmungen eine beträchtliche, doch verursachten die Lieferanten des neuen Warenhauses von H. Tietz, welches durch Preisunterbietung das Berliner Sortiment in noch nicht dagewesener Weise schädigte, die Hauptarbeitslast. Es liefen bei uns ein 88 Klagen und zwar 11 gegen Mitglieder der Vereinigung, 25 gegen andere Berliner Hand lungen und 2 gegen auswärtige Firmen. Bei den unsere Mitglieder betreffenden 11 Fällen be-