Volltext Seite (XML)
Nr 66. Pulsnitzer Tageblatt. — Sonnabend, den 19. März 1927. Seite 2. Eine Reihe ausgezeichneter Bilder, vom Ehrenmal in Frei berg, aus Galizien, Rumänien, Siebenbürgen und aus der Ukraine, sind dem Buche angefügt, ebenso eine Ehrentafel der Gefallenen, die mit weit über tausend Namen zeugt von den todbereiten Kämpfen des jüngsten sächsischen Regiments. Zum Vorzugspreise von 5,50 M können es die ehemaligen Regimentskameraden beziehen von der Vereinigung ehem. 182 er Dresden E. V. in Dresden N. 6, Bautznerstr. 1. — fEine amerikanische Spende für das Notopfer der deutschen Turnerschaft.) Der Newarker Turnverein in den Vereinigten Staaten hat auf Veranlassung eines deutschen Turners, namens B. Rasack, der Deutschen Turnerschaft für den Bau ihrer Turnschule 25 Dollars übermittelt. Diese erfreulrche Spende beweist, welche Anteilnahme auch im Auslande dem Bau der Turn schule in der Deutschen Turnerschaft entgegengebracht wird, und gleichzeitig die Anhänglichkeit, die man in den ameri kanischen Turnvereinen, die meist von deutschen Turnern gegründet sind, der deutschen Heimat bewährt. Wie wir hören, wollen auch noch andere amerikanische Turnvereine dem schönen Beispiel des Newarker Turnvereins folgen. Ohorn. fKursus für Hauskrankenpflege.) Die Schlußstunde des seinerzeit abgebrochenen Kursus für Hauskraukenpflege siudet nunmehr am kommenden Mittwoch, den 23. März, abends 7 Uhr im Betsaal statt. Sämtliche Teilnehmerinnen werden gebeten, daran teilzunehmen. Dre«d<». (Maul- und Klauenseuche.) Nach dem amtlichen Bericht des Landesgesundheitsamtes ist die Maul- und Klauenseuche in Sachsen am 15. März in 65 Ge meinden und 76 Gehöften festgestellt. Der Stand am 28. Februar war 64 Gemeinden und 76 Gehöfte. Dresden, 19. März. lSachsen fordert 900 Mil lionen Mark vom Reiche.) Wie der Telunion-Sach- sendienst erfährt, werden jetzt im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Neuregelung des Reichsfinanzaus gleiches, die bekanntlich für Sachsen eine sehr ungünstige Wendung genommen haben, die Forderungen des sächsischen Staates für die Uebereignung seiner Staatsbahnen an das Reich erneut zur Diskussion gestellt. Der mit dem Reich abgeschlossene und vom Landtag genehmigte Vertrag vom 1. April 1920, sah eine Abfindungssumme vor, die zu einem Teile durch Uebernahme der fundierten und schwebenden Staatsschulden Sachsens durch das Reich beglichen wurde. Außerdem verblieb ein Restkaufgeld, das nach einem beson deren Schlüssel zu berechnen war. Eine Regelung dieser Restkaufschuld, die von unterrichteter Seite auf 800 bis 900 Millionen Mark geschätzt wird, ist bisher noch nicht erfolgt. Eine Einigung zwischen dem Reiche und den be teiligten Ländern konnte in den geführten Verhandlungen nicht erzielt werden. Bei der Regelung des Reichsfinanz ausgleiches sollte diese Frage endgültig bereinigt werden. Da jetzt auch von Preußen und Bayern ähnliche Ansprüche geltend gemacht werden, wird Sachsen diese Angelegenheit nunmehr mit stärkerem Nachdruck verfolgen. Dresde«. (Beschlagnahme der Dresdener „Volksbegehr".) Die in Dresden erscheinende Zeitung „Volksbegehr", das Organ des Reichsbnndes für Aufbau und Aufwertung e. V. wurde gerichtlich beschlagnahmt, weil sie in ihrer letzten Nummer eine Aeußerung veröffentlichte, m der eine Beleidigung des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht erblickt wird. Gegen die Beschlagnahme soll, wie verlautet, Beschwerde erhoben werden. — (Jagdschutzverein.) Der Landesvorstand des Allgemeinen Deutschen Jagdschutzvereins, Landesverein Sachsen, ladet zur Jahresversammlung für Dienstag, den 29. März, mittags 12 Uhr nach Dresden, Fremdenhof „Drei Raben", ein. Meitze«. Meißens Jahrtausendfeier.) Am Donnerstag Abend war eine aus den verschiedensten interes sierten Kreisen der Bevölkerung zusammengesetzte Versamm lung einberufen, welche sich mit der in zwei Jahren stattfin denden Feier anläßlich der 1000. Wiederkehr der Gründung der Stadt Meißen befaßte. Der Grundgedanke für die Feier soll sein, die Stadt Meißen nicht zu belasten, sondern ihr bleibende Werte zu übereignen. Generaldirektor Pfeifer ent wickelte aus diesen Gedanken heraus den von ihm aufgestellten Plan. Er sprach über die Errichtung einer Stadthalle durch den Ausbau der Franziskanerkirche. Weiterhin wünschte er die Einrichtung eines Stadtmuseums in dem 3. Stockwerk der Albrechtsburg. Ferner die von den Stadtverordneten schon beschlossene Erbauung eines Schwimmbades, Herstel lung eines Glockenspiels für den«Stadtkirchturm durch die Staatliche Porzellanmanufaktur und endlich als eine alte Dankespfticht, wenn die Staatliche Porzellanmunusaktur sich entschließen würde zur Jahrtausendfeier der Stadt Meißen einen Kaedlerbrunnen zum Geschenke darzubringen. Zur Weiterführung aller gestellten Aufgaben wurde als beste Lösung die Form eines eingetragenen Vereins angesehen, der den Namen Heimatvcrein Meißen E. V. führen soll. Zum 1. Vorsitzenden wurde der Leiter der Staatsmanufak tur Generaldirektor Pfeiffer, zum 2. Vorsitzenden Rechts - anwalt Dr. Rautenstrauch gewählt. Mit der Gründung die ses Vereins ist der erste bedeutungsvolle Schritt zur Ver wirklichung einer würdigen Jahrtausendfeier der Stadt Meißen getan. Rtesa. (Glückwunsch-Schreiben Hinden burgs.) Der Zimmerpolier Karl Hummitzsch aus Leute witz bei Riesa, der seit dem 15. April 1871, also 56 Jahre, bei der Firma Moritz Förster, Baugeschäft und Schiffswerft, tätig ist und seine Arbeit nur um seiner gesetzlichen Militär pflicht zu genügen, unterbrochen hat, erhielt ein Glückwunsch handschreiben des Reichspräsidenten v. Hindenburg. Leipzig. (Bei lebendigem Leibe verbrannt.) Von einem tragischen Schicksalsschlag wurde ein jungverheira tetes Ehepaar, wohnhaft in Leipzig-Schönefeld, Emil-Schubert- Straße, heimgesucht. Beide Eheleute gehen regelmäßig auf Arbeit und haben die Angewohnheit, ihr sich selbst überlas senes Kind den Tag über in verschlossenen Gäumen zurück zulassen. Scheinbar durch Langeweile veranlaßt, hat am Donnerstag vormittag das 2'/, Jahre alte Mädchen zu Streichhölzern gegriffen, damit gespielt, wobei ihre Kleidungs stücke Feuer fingen. Der Umstand, daß das Kind in ver schlossenen Räumen gehalten wurde, hinderten es, sich genü gend bemerkbar zu machen, weshalb es bei lebendigem Leibe verbrennen mußte. Leipzig. (Freispruch eines Lehrers wegen Züchtigung eines Schülers.) Der Lehrer Nagel aus Roßwein war am 14. 1. 1927 wegen schwerer Körper verletzung vom Landgericht Freiberg in der Berufungsinstanz zu 120 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Nagel hatte 2. 6. 1926 dem Schüler Schindler im Einverständnis mit dessen Vater mehrere Schläge mit einem Stock gegeben. Die Schuldirektion hatte darauf Strafantrag gegen Nagel gestellt. Nachdem er in der 1. Instanz freigesprochen worden war, fällte dann das Landgericht Freiberg als Berufungsinstanz das obige Urteil. Nunmehr hatte sich der 1. Strafsenat des Reichsgerichtes mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Das Gericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und sprach den Angeklagten frei. In der Urteilsbegründung heißt es, daß das Reichsrecht das Züchtigungsrecht in den Schulen vor sehe und daß eine solche Bestimmung nicht durch Landrecht gebrochen werden kann. Plaue« (In die Fremdenlegion verschleppt.) Französischen Werbern sind, wie der „Vogtl. Anzeiger" mit teilt, vor acht Wochen wieder einmal zwei von hier stam mende junge Leute, der Markthelfer Albin Lamprecht und der Arbeiter Kurt Krüger, in die Hände gefallen und von ihnen verschleppt worden. Beide sind 18 Jahre alt. Sie haben jetzt ihren Angehörigen Nachricht aus Sidi Bel-Abbes, Französisch Marokko, gegeben, daß sie sich in der französi- sischen Fremdenlegion befinden. Beide waren am 22. Ja nuar 1927 mit einem unbekannt Gebliebenen von Plauen weg gefahren und gaben nur von Mainz aus kurze Nach richt. Es besteht kaum ein Zweifel, daß sie einem franzö sischen Werber in die Hände gefallen sind. Die Angehörigen wollen alles versuchen, um ihre Söhne den Klauen der Fremdenlegion zu entreißen. Gewerbe- und Grundfteuerzuschläge in der Gemeindetammer Dresden. Die Gemeindekammer hat am 14. d. M. über eine größere Anzahl von Fällen entschieden, in denen der Gemeinderat und die Gemeindeverordneten sich über die Höhe der Zuschlagssteuern für die Gewerbe- und Grundsteuern auf da« Rechnungsjahr 1926 nicht ge< einigt hatten. Soweit die Fälle im Einiqungsverfahren nach § 34 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu behandeln waren, wurde überwiegend dem Antrag des Siadtrats entsprechend der Beschluß der Stadtverordneten auf Er hebung von 150 v. H. der Staatssteuerbeträge ersetzt. Der Antrag des Stadlrates wurde bei einer Mittelstadt völlig abgelehnt; bei einer Großstadt und einer kleineren Stadt dagegen wurde der mi tlere Satz von 125 v. H. als den städtischen Finanzen einerseits und den Interessen der Steucrpflicktigen anderseits angemessen erkannt. Die überwiegende Mehrzahl der Fälle traf Gemeinden, deren Gemeinderat die Gemeindckammcr deswegen angegang n hatte, weil er aus dem ablehnenden Beschluß der Gemcindevcrordneten einen schweren Nachteil für die Gemeinden im Sinne von § 86 der Gemeindeordnung befürchtete. Auch in diesen Fällen hat mit wenigen Ausnahmen die Prüfung der eingereichten Unterlagen zu dem Ergebnis geführt, daß dem Standpunkte des Gemeinderates Rechnung getragen wurde. Trotz dem konnte in allen den Fällen, wo der Gemeindcrat einen von 100 v. H. abweichenden Antrag gestellt hatte, die Entscheidung nicht dazu führen, daß kraft der Entschließung der Gemeindekammer ein anderer Prozentsatz zu erheben sei; denn die Gemeindekammer hat in dem Ver» fahren nach § 86 der Gemeindeordnung, wie sie schon mehrfach ausge» sprachen hat, nicht die allein der Aufsichtsbehörde vorbehaltene Befug» nis, einen Beschluß der Gemeindeverordneten zu ersetzen. Demnach konnte sie in den Fällen, in denen sic den Beschluß der Gem indeverordneten als für die Gemeinde schwer nachteilig im Sinne von Paragraph 86 der Gemeindeordnung erkannte, doch nur diesen Beschluß aufheben. Sie hat dies in diesen Fällen getan und dabei ausgesprochen, daß die Gemeindeverordneten, um der gesetz lichen Pflicht aus § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung gerecht zu werden, wonach die Gemeinde ihre geldwirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung zu halten hat, eine neue der Entscheidung der Gemeindekammer Rech nung tragende Entschließung zu taffen hätten. Dabei sei, soweit noch irgend tunlich, zu beachten, daß mit Sicherheit die Wirksamkeit eines Gemetndesteuergesetzes für direkte Steuern nur angenommen werden könne, wenn es im Rechnungsjahr seines Wirksamwerdens zustande ge kommen sei. Für den Fall, daß die Schaffung eines rechiswirksamen Orlsgesetzes nicht mehr möglich fei, trete die gesetzliche Folge ein, daß die Zufchlagssteuern für 1926 in der gesetzlich für den Fall des Nicht- Zustandekommens eines Ortsgesctzcs festgeleqten Höhe, d. H. 100 v. H. der Staatssteuerbeträge zu erheben seien. Sonach hat in diesen Fällen die von der Gemeindekaminer ausgesprochene Aufhebung des Gemeinde« verordnetenbcsch.usses praktisch für das laufende Stsuerjahr nur bedingte Bedeutung. Sie hat aber zum mindestens die Folge, daß die Auf sichtsbehörden über den Standpunkt der Gemeindckammer unterrichtet sind und daß für die Entschließung der beteiligten Stellen in Bezug au? die Zuschlagsteuern für das Rechnungsjahr 1927 die notwendige Klarheit geschaffen ist. Um diejenigen Fälle, in denen eine Entscheidung der Gemeinde kammer über die Zuschlagsteuern für das Rechnungsjahr 1926 noch nölig ist, tunlichst in diesem Rechnungsjahre noch erledigen zu können, hat die Gemeindekammcr einen Unterausschuß eingesetzt, der, falls nö tig, etwa für den Beginn der nächsten Woche einberufen werde» wird und die Ermächtigung hat, solche Fülle selbständig zu entscheiden. Zur Wohnungsangelegenheit Lampert—Milde Der Verband der SächsischenGrund- und Hausbesitzer-Vereine e. V., Dresden, bittet uns um Aufnahme folgender Notiz: „Die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei hat vor eini gen Tagen im Auftrage des Arbeits- und Wohlfahrtsmini steriums und des Ministeriums des Innern durch die Presse den Versuch einer Berichtigung verbreiten lassen, die sich mit den bekannten Veröffentlichungen in der Wohnungsangelegen heit Lampert—Milde befaßt und die wegen gewisser sachlicher Unrichtigkeiten und der ihr vesteckt zugrunde liegenden Ten denz nicht unwidersprochen bleiben kann. Da der Bearbeiter der erwähnten Angelegenheit dieser Tage verreist ist, vermag der Verband der Sächsischen Grund- und Hausbesitzervereine im Augenblick leider noch nicht in ausführlicher Weise auf die Darlegungen der beiden Ministerien einzugehen. Er legt indessen schon jetzt zur Vermeidung von irrtümlicher Verbreitung Wert darauf, festzustellen, daß es unerfindlich erscheint, wie von ministerieller Seite von schweren Verstößen des an der Wohnungsangelegenheit beteiligten Studienrats Milde gesprochen werden kann. Studienrat Milde hat den infragestehenden Wohnungstausch nicht, wie behauptet wird, ohne Genehmigung des Wohnungsamtes, sondern auf direk tes Anraten des Wohnungsausschusses zu Kamenz in die Wege geleitet und durchgeführt. Ein strafbarer Schwarzbezug kommt demnach im vorliegenden Falle gar nicht in Frage. Was weiter den Verstoß der angeblichen Telegrammfälschung anlangt, so kann dieser weder direkt noch indirekt dem Stu dienrat Milde zum Vorwurf gemacht werden. Studienrat Milde hat an der Abänderung des betreffenden Telegramms auch nicht das geringste Interesse gehabt, da der Wohnungs ausschuß auch ohne das Telegramm den Wohnungstausch genehmigt hat. Die Fälschung muß vielmehr andernorts vorgenommen worden sein. Studienrat Milde ist, wie er dem unterzeichneten Verbände mittelt, bereit, an Eidesstatt zu versichern, daß er mit der Fälschung auch nicht das Aller geringste zu tun hat. Es muß vom Arbeits- und Wohlfahrts ministerium sowie vom Ministerium des Innern erwartet werden, daß sie umgehend erklären, vb sie in der Berichti gung Studienrat Milde mittelbar der Urkundenfälschung be zichtigen wollten. Sollte das der Fall sein, so würden, wie der unterzeichnete Verband schon jetzt mitzuteilen in der Lage ist, unverzüglich gegen dre ministeriellen Verbreiter der un beweisbaren Verdächtigungen strafrechtliche Schritte unter nommen werden. Im einzelnen wird, wie gesagt, eine ge naue Stellungnahme zu den Erörterungen der Ministerien in diesen Tagen folgen. Der Verband der Sächsischen Grund- und Hausbesitzervereine e. V., Dresden". Die Einnahmen des Reiches im Februar 1927 Berlin, 18. März. Das Reichsfinanzministerium ver öffentlicht eine Uebersicht der Einnahmen des Reiches an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1926 bis 28. Februar 1927. Danach gingen ein an fortlaufen den Besitz- und Verkehrssteuern im Februar 375996 442 RM: vom 1. April 26 bis 28 Februar 27 4360494391 RM (für das Rechnungsjahr 1926 veranschlagt auf 4,476 Mil liarden). Davon kamen an Einkommensteuern auf im Fe bruar 130020143 RM, vom 1. April 26 bis 28. Februar 27 2124928 861 RM (2,1 Milliarden). An einmaligen Besitz- und Verkehrssteuern nahm das Reich ein im Februar 2 533 793 RM, vom 1. April 26 bis 28. Februar 27 45919921 RM (30 Millionen). Im ganzen sind an Besitz- und Verkehrssteuern aufgekommen im Februar 378529835 RM vom 1. April 26 bis 28. Februar 27 4 406 414 311 RM (4,506 Milliarden). An Zöllen und Verbrauchsabgaben wurden eingenommen im Februar 196 531050 RM, vom 1 April 26 bis 28. Februar 27 2225 219 947 RM (1959 300000 RM). Der Mehrerlrag an Steuern, Zöllen und Abgaben betrug im Februar 575066 004 RM, vom 1. April 1926 bis Februar 1927 6 631854 327 RM (6685138 792 RM). Nanking gefallen? Riga, 18. März. Nach Meldungen aus Moskau soll Nanking bereits von den Kantontruppen erobert worden sein. Eine offizielle Bestätigung dieser Nachricht liegt aber noch nicht vor. In Beantwortung eines amerikanischen Pro testes wegen Beschießung eines amerikanischen Kriegsschiffes durch die Kantonflotte hat sich die Kantonregierung zum Schadenersatz bereit erklärt. Hetze gegen die deutsche Reichswehr im französischen Senat. Verleumdung zur Rechtfertigung der französischen Rii st ungsvermehru NF. Paris. Der elsässische Abgeordnete Eccard ergriff im Lau?e der französischen Senatsdebatte über die Zusatz kredite sür das französische Kriegsbudget das Wort, um einen Vergleich zwischen dem französischen und dem deutschen Heeresbudget zu führen. Der Abgeordnete richtete heftige Angriffe gegen die deutsche Reichswehr, von der er sagte, sie bilde einen Staat im Staate. Die Kredite für das deutsche Heeresbudget 1927 seien unvermindert hoch geblie ben. Die Sozialisten hätten nur eine Verminderung um ein Prozent durchsetzen können. Geßler verweigere die Kontrolle über die Kredite. Der Abgeordnete behauptete weiter, daß russische Fabri ken für die Reichswehr arbeiteten. Erst kürzlich seien 350 000 Geschosse aus Rußland in Stettin eingetroffen. Hin denburg habe erklärt, daß Deutschland wieder dasselbe wer den müsse, was es war; Graf Westarp habe ähnliche beun ruhigende Aeußerungen gemacht. Das alles und ähnliches