Volltext Seite (XML)
HohknstkinMnsNhalcr AnM Tageblatt für Lnßenü-in ErnWal. Hberlungwitz, Hcrsdorf, Dermsdorf, Iernsdorf, ««»-«. -MM»-» S-««. «»«. Die diesjährige Impfung der Kinder findet im Waisenhaus 2 Treppen, Zimmer Rr. 18 und 19, NN den nachverzeich- yeten Tagen in folgender Ordnung statt: Zur Impfung zu bringen sind die Erstimpflinge rr) ans dem Ortsteile Altstadt: Montag, den 11. Mai, von Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit X, U, 1!, v, und 1' anfängt: Dienstag, den 12. Mai, von '/»n« /«<» Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit 6, U, .1, IL und I. anfängt: Mittwoch, den 13. Mai, von ^5— ,6 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit R, di, 0, k, und Ii anfängt; Donnerstag, den 14. Mai, von '/.,,5—'/.K Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit 8, '1', II, V, IV, X, X und X ansängt: d) aus dem Ortsteile Neustadt: Freitag, den 15. Mai, von ' 4—' 2» Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit k, II, v, 11, 1, 0 und U anfängt: Sonnabend, den 1ti. Mai, von /,4 ' ,5 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit IL, H, A, A, 0, I' und anfängt: Montag, den 18. Mai, von '^4 '/,» Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit ü, 8, T, II, V, IV, X, Vund X anfängt. Die Termine für die Wiederimpstinge werden in den Schulen bekannt gegeben. Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche und Privat-Anzeigen Abonnement: Bei Abholung 35 Pfg. monatlich vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. die einzelne Nummer Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. 30. Jahrgang Freitag, den 8. Mai 1903. Nr. 105 Jnsertionsgebnhren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 1V Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegeben. Frei ins Haus monatlich 42 Pfg- Stadtkellcr-Verpachtung. Die Gastwirtschaft des Stadthauses (ehem. Ernstthaler Ratskeller) soll vom 22. November dieses Jahres ab auf 6 Jahre wiederum verpachtet werden. . Die Pachtbedingungen können im Rathause, Zimmer Nr. l, eingesehe» werden. Abschrift wird gegen Erlegung 1 M. — Pf. erteilt. Unterverpachtung wird nicht zugelassen. Pachtgebote sind unter Beifügung derjenigen Zeugnisse, die für Gesuche um Erteilung der Schankkonzession erforderlich sind, bis 31. Mai 1903 einzureichen. Hohenstein-Ernstthal, den 5. Mai 1905. Der Stadtrat. I)i. Bolster. Bürgermeister. W. Der Jmpfpflicht unterliegen alle diejenigen Kinder, welche 1 .1 im Jahre 1902 hierselbst geboren und noch am Leben sind : 2 .) im vergangenen Jahre ohne Erfolg geimpft, wegen Krankheit zurückgestellt worden sind oder deren Impfung von den Erziehungspflichtigen hinterzogen worden ist; 5 .) im vergangeneii oder im laufenden Jahre in Hohenstein-Ernstthal zugezogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht Genüge geleistet haben; 4 .) im Jahre 1903 ihr 12. Lebensjahr zurücklegen und 5 .) bereits 12 Jahre alt gewesen, von der Impfung aber im Jahre 1902 zurückgestellt bezw. ohne Erfolg geimpft worden sind oder sich der Jmpfpflicht entzogen haben. Diejenigen, welche die Zurückstellung ihrer Kinder wünschen, haben durch ärztliches «reugnis den Grund der Zurückstellung bis spätestens 1. Oktober 1903 in der Expedition für das Impfwesen, Rathaus Zimmer Sir. 5, uachzuweisen. Die geimpften Kinder sind am 8. Tage nach der Impfung dem Jmpfarzte zur Revision tRachschauung) im Jmpflokale wieder vorzustellen und zwar die Kinder der Altstadt in der Zeit von V20—5 Nhr, die Kinder der Neustadt in der Zeit von ' 4 Nhr nach mittags. Des Himmelsahrtstages wegen sind die am 14. Mai zur Impfung gelangenden Kinder bereits am 20. Mai wieder vorzustellen. Wir fordern Eltern, Pflegeeltern, Vormünder und die Vorsteher der hiesigen Schulanstalten hierdurch aus, mit ihren Kindern, Pflegebefohlenen und Schulzöglingen pünktlich in den anberaumten Impf- und Nachschauterminen zu erscheinen. Im Nebrigen sind nachstehende Anordnungen streng zu besolgen: 1 .) Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diph therie, Group, Keuchhusten, Flecklpphus, rofenarlige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termin nicht gebracht werden. 2 .) Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Aus führung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mit teilung zu machen. 3 .) Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Hinterziehung der Impfung wird gemäß 8 14 Abs. 2 des Jmpsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 5« Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Hohenstein-Ernstthal, den 6. Mai 1903. Der Stadtrat. Dl. Polster, Bürgermeister. Worms. Amtliche Bekanntmachurtgen. Konkursverfahren. Neber das Vermögen des Gastwirts Ludwig Wilhelm Karl Böttcher in Hohenstein-Ernst thal < Gasthof zum deutschen Hause) wird heute am tt. Mai 1903, vormittags IO Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet. Der Kaufmann und Lokalrich ter Johannes Koch in Hohenstein-Ernstthal wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. Mai 1003 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestel lung eines Gläubiger-Ausschusses und eintretendeu Falles über die in tz 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 0. Juni 1903, vormittags 11 Nhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nicht an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgeson derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Kon kursverwalter bis zum 31. Mai 1903 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht. Nachklänge ans Rom. Die Kritiker sind an der Arbeit, um die offen baren und handgreiflichen Erfolge der Romfahrt unseres Kaisers zu verdunkeln. Sie haben nament lich an dem unter Entfaltung des größten Pompes abgestatteten Besuch unseres Kaisers im Vatikan mancherlei auszusetzen. Sie behaupten, wenn der Vatikan in dieser Weise als Macht respektiert werde, werde er sich auch als eine solche fühlen und betätigen. Dadurch aber würden dem ita lienischen Staat die ärgste» Schwierigkeiten be reitet, deren Rückschlag sich wiederum in einer Lockerung der Beziehungen Italiens zum Drei bunde bemerkbar machen würde. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß die dem Vatikan vom Kaiser bewiesenen Auszeichnungen schon jetzt eine gewisse Wirkung erkennen ließen, was daraus ber- vorgehe, daß der Papst die Mitglieder des kaiser lichen Gefolges mit einem wahren Ordensregen überschüttete, während dem Reichskanzler Grafen Bülow mit der Ueberreichung einer Sammlung sämtlicher unter dem Pontifikate Leos XIII. ge- präglen Medaillen eine ganz besondere Ehrung zu teil geworden sei. Auf alle diese und zahlreiche ähnliche Aus lassungen ist zu erwidern, daß, wenn wirklich sei tens des Kaisers eine Auszeichnung des Papstes erfolgt wäre, die der italienischen Regierung hätte Ungelegeuheiten verursachen können, doch der Nächst beteiligte, der König Viktor Emanuel, dagegen Protest eingelegt und seinem Verdruß durch kühle Zurückhaltung Ausdruck gegeben haben würde. Davon ist aber ganz und gar keine Rede gewesen. Das Verhältnis der beiden Monarchen war tat sächlich das denkbar herzlichste, und die Kund gebungen des italienischen Volkes hatten durch den Papstbesuch nichts an Wärme und Herzlichkeit ein gebüßt. In Rom selbst weiß man also, daß Kaiser Wilhelm durchaus korrekt handelte. Was sollen demgegenüber die abfälligen Bemerkungen derer, die gern päpstlicher als der Papst selbst wären! Bei seiner Begegnung mit dem Kardinal-Staats sekretär Rampolla soll übrigens Graf Bülow auch ausdrücklich erklärt haben, daß er z. Z. eine Ab schaffung des tz 2 des Jesuitengesetzes nicht habe ermöglichen können. Ob diese Angabe zutrifft, wissen wir freilich nicht, wahrscheinlich ist sie jeden falls im hohen Maße. Die politische Bedeutung der Romfahrt unseres Kaisers liegt ja auch ganz sicherlich nicht in dem Besuch des Vatikans, auch nicht in der Angelegen heit des Jesuitengesetzes, sondern in der Frage der neuen Handelsverträge. Und diese Frage ist nicht nur oberflächlich berührt, sondern aufs eingehendste erörtert worden. Noch am Tage vor der Abreise hatte der Reichskanzler lange Unterredungen mit dem italienischen Ministerpräsidenten Zanardelli und dem österreichisch-ungarischen Botschafter in Rom, Pasetti. Diese Konferenzen haben ganz augenscheinlich der Handelsvertragsfrage gegolten, die hoffentlich zu allgemeiner Zufriedenheit gelöst werden wird. In diesem Zusammenhänge erwähnen wir, daß das leitende Organ des Zentrums in Preußen, die „Köln. Volksztg.", soviel verraten zu können glaubt, daß man mit der Vermutung, die Leiter des Zen trums glaubten nicht mehr an eine Einlösung des Versprechens Graf Bülows, auf falscher Fährte sich befinde. Trifft die Angabe über des Reichs kanzlers angebliche Erklärung an Rampolla zu, dann ist die Fährte allerdings nicht falsch, sondern richtig. Tatsächlich wird Graf Bülow ja auf die Einbringung der Forderung an den Bundesrat, den 2 aufzuheben, auch verzichten müssen, da, wie sich jetzt definitiv herausgestellt hat, eine Mehr hcit für den preußischen Vorschlag im Bundesrat gegenwärtig nicht vorhanden ist. Die Feierlichkeiten auf dem Kapitol, die den Beschluß der Feste anläßlich des Kaiserbesuches bildeten, verliefen glänzend. Der Kaiser war fort gesetzt der Gegenstand begeisterter Ovationen des '.wünschen Volkes. Großen Eindruck machte die elektrische Beleuchtung der Ruinen des Palatin, des Forum Romanum und des Kolosseum. Brau senden Jubel erweckte auch die Ehrung des Bürger meisters von Rom, Fürsten Cotonua, durch den Kaiser, der jenem mit den Worten zutrank: „Auf Ihr Wohl und auf das Wohl der Bürger Roms!" Für die Armen der Stadt überwies Kaiser Wil helm dem Bürgermeister von Rom 10 000 Lire. Bom Balkan. Das deutsche Stationsschiff „Loreley" ist gestern vor Saloniki eingetroffen, um sich von der Lage der dortigen Deutschen zu überzeugen. Sollte eine längere Anwesenheit dort nicht geboten erscheinen, so dürfte das Schiff, wie die „Post" mitteilen kann, schon bald wieder nach Konstantinopel zurückkehren. Zur Zeit soll in Saloniki, das noch immer von einer starken militärischen Besatzung bewacht wird, Ruhe herrschen. An energischen Maßnahmen hat es die Pforte auch nicht fehlen lassen. Nach Belgrader Meldungen, denen man aller dings unbedingte Zuverlässigkeit nicht zuschreiben darf, wurden in Saloniki von türkischem Militär und Gendarmen 150 Bulgaren getötet, über ein halbes Tausend verhaftet. Die Leichen der Ge töteten wurden auf den bulgarischen Friedhof ge worfen, wo sie noch liegen sollen, ohne daß bisher an eine Beerdigung gedacht worden wäre. Konstantinopeler Meldungen zufolge wurden aus Anlaß der anarchistischen Untaten in Saloniki in zahlreichen Orten Mazedoniens Verhaftungen vorgenommen. Auch in Konstantinopel selbst wurden mehrere Bulgaren verhaftet. Das Blutregiment versteht die Pforte ja auszuüben, und wird nach dieser Richtung hin eher zu viel als zu wenig tun. Leider ist es mit Massenabschlachtungen nur nicht getan. Ehe Rußland oder Oesterreich-Ungarn den revolutionslüsternen Balkanhelden nicht eiserne Daumenschrauben anlegen, werden geordnete Zu stände in seinen von unaufhörlichen Aufständen und Kriegen erfüllten Gebieten voraussichtlich auch nicht eintreten. Die Botschafter Deutschlands, Frankreichs und Italiens überreichten der Pforte eine gemeinsame Note, worin sie Ersatz für allen Schaden verlangten, den ihre Schutzbefohlenen durch die Dynamitattentate in Saloniki erlitten haben. Tagesgeschichte. Deutsche» Reich. Berlin, 7. Mai. Der Kaiser hat seine Zu stimmung dazu erteilt, daß die Räume de« deutschen Hauses auf der Weltausstellung in St. Loui« mit Möbeln, Gobelins und silbernen Tafelaufsätzen au« seinem, des Kaiser«, Besitz au«gestaltet werden. — Kronprinz Wilhelm überschreitet heute die Schwelle des 21. Lebensjahre«, de« Jahres, mit dem nach deutschem bürgerlichen Recht der Jüngling die Volljährigkeit erreicht. Mag auch der Erbe der Krone Preußen« und des Reiche«, wie alle Hohen« zollern, schon nach der Vollendung des achtzehnten Jahres mündig gesprochen sein, der Tag, der sonst dem Deutschen die rechtliche Selbständigkeit verleiht, wird in den Augen des Volke« auch im Leben des Thronfolger« al« ein Tag von besonderer Bedeutung gelten. Der freudige Ausruf de« alten Kaiser« bei der frohen Kunde von der im Marmorpalai« glück lich erfolgten Geburt des ersten Urenkel«, der Nus „Hurra, vier Kaiser!" lebt heute in der Erinnerung de« Volke« wieder auf, und er findet im Herzen der Deutschen einen freudigen Widerhall.