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WlBciErnstlhalcrA»Mr Tageblatt für AohengeiiiKruglljac, Göerkmigwih, Hersdars, Aermsdorf, A-rnsdorf, Wüsteubmud, Ursprung, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. E »» —- Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche und Privat-Anzeige«. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sann- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstallen. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis bcigegeben. Nbon n Bei Abholung monatlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ ement: Frei ins Hans monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnsertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 1V Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 55. Sonnabend, den 7. März 1903. 30. Jahrgang. Heute Sonnabend, vormittags 8 Uhr, wird im hiesigen Ralhause das Fleisch einer wkgen Tuberkulose beanstandeten Kuh in rohem Zu ¬ stande, ü Pfund 45 Pfg-, öffentlich verpfändet. Knn. Deutscher Reichstag. 272. Sitzung vom 5. März. Beginn 1'/, Uhr. Das fast leere Haus seht die Elatsberatung fort beim Etat des Reichs justizamts. Abg. Lenzmann (fr. Vpt.l dankt dem Staats sekretär für seine Resvrmtütigkeil ans dem Gebiete von Strasprozeß und materiellem Strafrecht und wünscht, es möchte nicht etwa diese jetzt in der Sonderkommission in Vorbereitung begriffene Re form erdrückt werden dnrch ein Uebermaß von Wünschen. Er selbst wolle daneben dem Staats sekretär noch besonders eine baldige Regelung des Strafnachlasses ans Herz legen, d. h. der baldigsten Begnadigung oder vielmehr, da es das Richtigere sei, den Strafnachlaß von dein erkennenden Gericht nnd nicht von einem Gnadenakt abhängig zu machen, der bedingten Verurteilung. Weiter möchte er den Staatssekretär bitten, daß man mit einem Straf- vollzngsgesetze nicht warten möge, bis die Reform des Strafprozesses nnd des Strafrechts vollzogen sei. Der Strafvollzug bewege sich zum Teil noch in ganz mittelalterlichen Formen, so namentlich bei der Todesstrafe und der Zuchthausstrafe. Bei der Vollstreckung dieser wie der Gefängnisstrafe bedürfe es eines Vollzngsgesetzes, besonders auch zwecks Ausschluß der Willkür unterer Organe. Auch ans dem Gebiete des materiellen Rechts gebe es Reformen, aus die man nicht länger warten sollte. So die Reform des groben Unfug-Para graphen! Wenn dieser bis jetzt noch nicht refor miert sei, so liege das offenbar nur an dem Pvlizei- geist, für den dieser Paragrapb eine begueme Hand habe sei, um das zu bestrafen, was man sonst nicht bestrafen könne. Das preußische Züchligungsrecht gegenüber dem Gesinde müsse abgeschaffl nnd die Bestimmung über den gualifizierten Hausfriedens bruch müsse reformiert werden, ebenso derjenige über einfachen Diebstahl in wiederholtem Rückfälle, denn dabei sei den Umständen, die ost sehr harm los lägen, zn wenig Rechnung getragen. Auch der Majestätsbeleidigungs-Paragraph müsse endlich ein mal abgeschaffl oder doch reformiert werden. Anch mit dem Dynamilgesetz und mit der behördlichen Erhebung von Kompetenzkonflikten, wenn es sich nm Uebergrisse von Beamten handele, müsse auf geräumt werden. Staatssekretär Nieberding: Der Vorredner meint, er habe neulich, als er zwischen Richtern dcS Ostens und Richtern des Westens distinguierte, an parteiische Richter im Osten nicht gedacht, son dern von „politischen" Richtern gesprochen, inso weit sie bei der Rechtsprechung die politische Stellung deS Angeklagten negierten. Nach meiner Ansicht hätte der Vorredner jene damaligen Aeußerungen lieber unterlassen sollen. Auch seine heutige Aus legung ändert an dieser meiner Ansicht nichts. Denn anch nach dieser heutigen Auslegung bleibt er dabei, als seien die Richler im Osten in ihrer Rechtsprechung schlechter, als die im Westen, lind das kann ich nicht als berechtigt anerkennen. Wollte ich aus alle die einzelnen Rescumvorschlägc des Vorredners eingehen, so müßte ich den ganzen Nachmittag in Anspruch nehmen. Es würde dabei doch nur eine ganz akademische Unterhaltung her anskommen und wir würden in der Beratung nicht weiterkummen. Ich gehe deshalb nur ein aus den bedingten Strafaufschub und den Strafvollzug. Was erstere Frage anlangt, so bitte ich das Haus, doch erst noch einmal eine Weile abzuwarten, wo hin die von den verbündeten Regierungen eingc- schlagene Methode führt. Es wird sich dann wohl zeigen, daß diese Methode schließlich aus dasselbe hinauskommt, ivas der Reichstag anstrebt. Ich selbst bin ja der Meinung, daß wir einmal zu ei nem Strafaufschub-Gesetz kommen müssen. Aber so lange die Mehrzahl der verbündeten Regierungen noch nicht auf diesem Standpunkt steht, werden Sie einsehen, daß ich hier für deren Standpnnkt eintreten muß. Was den Strafvollzug anlangt, so habe ich nie geleugnet, daß es dabei Punkte gibt, die sofort durch Gesetz geregelt werden könnten. Aber es ist nicht möglich, jetzt schon ein alle ver schiedenen Fragen des Strafvollzuges vollkommen regelndes Gesetz zu schaffen. Und zwar so lange nicht, als mir noch nicht wissen, wie sich die ganze Strafgesetz-Materie gestalten wird. Wollen wir jetzt schon Einrichtungen für einen einheitlichen Strafvollzug schaffen, so würden wir Gefahr laufe», dieselben unter nutzlosem Aufwand von Kosten wieder umzugcstalten. Abg. Spahn (Ztr.) erklärt ebenfalls auf grund seiner richterlichen Erfahrungen, daß in der Recht sprechung zwischen Osten und Westen kein Unter schied sei. Redner bittet dann den Staatssekretär unter Hinweis auf die schon vor zwei Jahren vom Reichstag beschlossenen Resolution, aus eine Gesetzes vorlage hinzuwirken behuss Erweiterung des Ge setzes über den unlauteren Wettbewerb, namentlich auch, um den unreellen Ausverkäufen, den Nach schüben, entgegenzuwirken. Weiler verbreitet er sich über die Ueberbürdung des Reichsgerichts. Eine Vermehrung der Senate, überhaupt eine Ver- mehrung des Personals verbiete sich, weil sonst die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Reichsgerichts leiden würde. Abg. Esche (ntt.) dankt gleich Lenzmann dem Staatssekretär für die Einsetzung einer Kommission zur Reform der Strafprozeßordnung und würde sich freuen, wenn die Mitteilung Lenzmanns zu träfe, daß auch eine Kommission zur Revision des Strafgesetzbuches eingesetzt werden solle. Er wünscht Heraufsetzung des Strafmündigkeitsalters aus das >4. Lebensjahr. Die Zahl der rückfälligen Jugend lichen habe erschreckend zugenommen. Es empfehle sich das englische System der Besserung in Er ziehungsanstalten. Die Nachweisungen über die bedingten Begnadigungen zeigten, daß diese sich nur dort bewährt hätten, wo die Jugendlichen noch keine Bekanntschaft mit den Strafanstalten gemacht hätten. Staatssekretär Nieberding: Für die Heraus setzung des Strafmündigkeitsalters hat sich bei den verbündeten Regierungen noch vor 2 Jahren wenig Stimmung gezeigt Das Reichsjustizamt wird aber die Frage im Auge behalten und erneut Erwägungen darüber veranstalten. Dem Abg. Spahn stimme ich durchaus darin bei, daß das Reichsgericht über lastet ist, daß aber eine Vermehrung der Senate ausgeschlossen ist. Der Präsident des Reichsgerichts, ebenso wie sämtliche Senatspräsidenten haben sich in diesem Sirne ausgesprochen. Abhilfe ist nur möglich durch Erhöhung der Revisionssnmmen. Ein dahingehender Vorschlag ist ja aber vor wenigen Jahren erst vom Reichstage abgelehnt worden. Ehe ich den verbündeten Regierungen wieder der artige Vorschläge machen kann, muß ich die Gewiß heit haben, daß auch dieses hohe Haus dem zu stimmen würde. Abg. Heine (Soz.) bemängelt zunächst die Zu sammensetzung der Strafprozeß-Kommission. Es seien darin nur die Interessenten ganz bestimmter Meinungen vertreten. Wenn z. B. eine Fraktion, die sich am meisten sür die Berufung in Straf sachen interessiert hat, in der Kommission ganz unvertreten ist, so kann man den Reform Beratungen nur mit Mißtrauen enlgegensehen. Redner gebt dann ans die Frage der willkürlichen Verhaftungen, wie überhaupt der volizeilichen Uebergrisse ein, die schon neulich hier gelegentlich der bezüglichen Inter pellation zur Sprache gebracht worden seien. Im preußischen Abgeordnetenhaus« habe der Minister v. Hammerstein für diese polizeilichen Mißgriffe allerlei Entschuldigungen vorgebracht unter Angabe unwahrer Behauptungen. (Vizepräsident Graf Stolberg: Ich nehme an, daß der Redner nur hat sagen wollen, daß der Minister objektiv Unwahres mitgeteilt hat, nicht subjektiv!) Redner fortfahrend: So habe ich es gemeint. Wenn aber der Herr Präsident mich immer unterbrechen will, wenn wir einer Meinung sind, dann werde ich in meiner Rede nicht weit kommen. (Große Heiterkeit links. Graf Stolberg, erregt und lebhaft klingelnd: Wenn ich Sie unterbrechen will, ist meine Sache, ich verbitte mir jede Kritik meiner Geschäftsführung!) Redner fährt fort: Ein Minister sollte aber auch nicht objektiv solche unwahren Angaben in solcher Weise Vorbringen. Im Falle Kiel war noch skandalöser als das Verhalten der Polizei die Rechtfertigung durch den Minister v. Hammerstein. Es bedarf unbedingt eines Reichsgesetzes, um für- derartige polizeiliche Mißgriffe die Beamten ver antwortlich zu machen. Abg. v. Chrzanowski (Pole) beantragt und be fürwortet eine Resolution bctr. Anweisung an die Standesbeamten, die mit a resp. mit ka endigenden Namen polnischer Frauen nnd Mädchen mit dieser Endung in die Standesregister einzntragen, also nicht mit i oder ki. Nach einer kurzen Entgegnung des Staats sekretärs äußert Abg. Raab (Antisem I sein Be dauern über das Reichsgerichtserkenntnis, wonach der Vermieter aus dem Vertragswege sein Zurück haltungsrecht auch aus solche eingebrachten Sachen ausüben darf, welche nach der Zivilprozeßordnung dem Psändungsrecht entzogen sind. Staatssekretär Nieberding: Das Reichsjustiz aml und auch die preußische Justizverwaltung hegen schwerste Bedenken gegen dieses Erkenntnis nnd meinen, daß es so nicht bleiben kann. Der preußische Justizminister hat auch schon die Staatsanwälte angewiesen, in einschlägigen Fällen Anklagen gegen die Mieter nicht zu erheben. Eventuell sollen die Staatsanwälte Revision einlegen und damit die Sache noch einmal vor das Reichsgericht bringen. Abg. Müller-Meiningen (sr. Ppt.) verbreitet sich über eine Reihe bekannter Fälle von polizeilichen Mißgriffen und bringt anch eine Reihe neuer Fälle zur Sprache. Staatssekretär "Nieberding erklärt, er könne alle diese Fülle im Augenblick nicht auf ihre Richtigkeit prüfen, könne dagegen dem Hause mitteilen, daß sich die große Mehrzahl der verbündeten Regierungen bereits den Beschlüssen der preußischen Regierung belr. Gesangenen-Transport, Fesselung re. ange schlossen habe. Abg. Beckh (fr. Vpt.) bringt Mißstände im Gerichtsvollzieher-Wesen znr Sprache. Daraus wird der Reichsjustiz-Elat bewilligt. Freilag l llhr: Reichsschatzamt. Schluß '/„7 Uhr. Bo« der früheren Kron prinzessin. Aus Lindau wird gemeldet: „Ter Mannschasts- bestand der Gendarmerie wurde durch auswärtige Abkommandierung verstärkt znm Zwecke der Be wachung der Villa Toskana. Das geschah all jährlich, wenn der toskanische Hof hier weilte, doch wurde dieser Dienst nicht gerade auffällig nusge übt, so daß ihn Nichleingeweihte kaum wahrnahmen. Gegenwärtig aber ist dies anders. Außer einem in der Villa angebrachten Sicherheitsposten pa trouilliert längs der am Park der Villa vorbei- ziehcndcn Staatsstraße beständig ein Gendarm in Uniform ohne Obergewehr. Es soll wohl damit gegebenenfalls ein Besuch der Villa durch Giro» oder Wölfling abgehalten werden. Die hiesigen Photographen haben von auswärtigen illustrierten Tagesblättern und Journalen zahlreiche Aufträge für Photographien der Villa Toskana erbaltcn." Das Brüsseler Blatt „Petit Bleu" veröffent licht eine von Giron ausgcbende Mitteilung, die erklärt, er habe niemals die Absicht gehabt, die Prinzessin Luise von Toskana in Lindau zn besuchen. Die Mitteilung stellte weiter fest, daß die Prin zessin angeblich weder ihren Eltern, noch dem sächsischen Hose jemals versprach, die Beziehungen mit Giron dauernd abzubrechen. Wenn eine vor läufige Trennung erfolgte, so sei dieselbe die Folge einer Vereinbarung zwischen der Prinzessin und Giron. Allerdings habe der sächsische Hos die Prinzessin wissen lassen, daß ein vollständiger Bruch mit Giron die unerläßliche Bedingung sein müsse, unter der sie ihre Kinder wiedersehen würde. Zwischen Dresden und Lindau sollen wegen der Zusammenkunft der Prinzessin Luise mit ihre» Kindern Unterhandlungen gepflogen werden. Es heißt, daß die Prinzen im Mai zu 14tägigem Aufenthalt in Lindau eintreffen werden. Aus Dresden sollen zwei Damen cingetroffen sein, wel che vom Sächsischen Frauenvereine delegiert seien, um authentische Nachrichten über den Verbleib der Prinzessin einzuholen. Wie das halbamtliche WosfscheBüreau meldet, hat am Mittwoch der sächsische Gesandte in Mün chen, Freiherr v. Friesen, in Lindau mit der Groß herzogin von Toskana und der Prinzessin Luise eine lange Unterredung gehabt. Als Ergebnis dieser hochamtlichen Besprechung wird gemeldet, daß die unglückliche Prinzessin auch in Lindan keine längere Zuflucht genießen, sondern ihre Irrfahrt fortsehen soll. Sie wird nun noch etwa acht Tage in der Villa Toskana am Bodensee weilen und dann nach einem andern, einstweilen noch geheim gehaltenen deutschen Ort übersiedeln. Dresden, 5. März. Hier sammelt man Unter- schristen für eine Petition, die sür die Rückkehr der Prinzessin Luise nach Dresden eintritt. München, 0. März. Mit der in etwa Tagen erfolgenden Abreise der Prinzessin Luise von Lindau wird die Tatsache in Verbindung gebracht, daß der süchsische Gesandte am bayrischen Hof, Frhr. von Friesen, vorgestern in Lindau einlraf und mit der Prinzessin Luise nnd der Großherzogin von Tos kana konferierte. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 6. März. Der Kaiser, der Mittwoch abend vor Helgoland einlraf, landete am Donners tag bei Regenweller an der Düne und besichtigle diese, sowie besonders die Buhnenschutzbauten. In seiner Begleitung befanden sich der Grobherzog von Oldenburg und Prinz Heinrich von Preußen. Am heutigen Freilag lriffl der Monarch an Bord de« Linienschiffe« „Kaiser Wilhelm II." in Bremer haven ein. — Am Sonnabend findet in Berlin die Huldigungrsahrl der Automobilisten vor dem Kaiser statt. — Del Kaiser« Bries an Hollmann gibt der „Nordd. Allg. Zlg." Anlaß zu folgender amtlichen Mitteilung. Gegenüber einer Behauptung sozial demokratischer Blätter, der Kaiser habe seinen Brief an Admiral Hollmann über „Babel und Bibel" nicht selbst versaßt, stellen wir fest, daß dieser be deutsame Brief vom ersten bi« zum letzten Wort au« der Feder Sr. Majestät geflossen und daß kein von anderer Seile herrührender Enlwurf dabei irgendwie benützt worden ist. Selbst wer sich hinter die Unkennlni« dieser Umstände zurückzichen wollte, hätte schon an« allen äußeren wie inneren Merkmalen der Kundgebung, die Satz sür Satz da« Gepräge der kaiserlichen Persönlichkeit trägt, ent nehmen können, daß die in leicht erkennbarer Ab sicht ausgestellte Behauptung de« sozialdemokratischen Blatter falsch ist. — Kronprinz Wilhelm und Prinz Eitel-Fried rich sind auf ihrer Orient-Reise am Mittwoch Spät abend aus der griechischen Insel Korfu angckomme», und zwar nach zehnstündiger, herrlicher Seefahrt von der italienischen Hafenstadt Brindisi au«. Die Prinzen werden zwei Tage aus Korfu verweilen, um die dortigen Sehenswürdigkeiten zu besichtigen. Korfu war bekanntlich der Lieblingkauscnlhalt der unglücklichen Kaiserin Elisabeth von Oesterreich, die dort ein wahrer Märchenschloß ihr eigen nannte. — Staatrsekrelär Gras Posadowrky ist infolge einer Erkältung erkrankt und leidet unter Ueber- arbeitung. Er konnte daher der heutigen Sitzung der Budgclkommission nicht beiwohnen. — Die Venezuelasragc wird möglicherweise da« Haager Schied«gerichl überhaupt nicht beschäftigen, da Bestrebungen im Gange sind, die dem Haager Institut vorbehallenen Punkte de» Streite« kurzer Hand in Washington zu erledigen. Ist eine solche Erledigung schnell und sicher möglich, dann wird man ja allgemein der Ansicht zuneigen, daß der kürzeste Weg der beste sei und kein Anlaß vorltege, dar kostspielige Haager Schiedsgericht in Bewegung zu setzen. Der Streit nzuß dann aber auch wirk-