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Hchnstein-ErnsttlM AnMcr Tageblatt für Aohenftei» ßrnftthal, Gberlungwih, Dersdorf, Aermsdorf, Gernsdorf, Wüstenbraud, Urspruttg, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. — Weitverbreitetes Insertions-Orga« für amtliche und Privat-Anzeige«. ——— Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegeben. Abonnement: Bei Abholung monatlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ Durch die Post bezogen Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. 25 Mk. excl. Bestellgeld. Fnsertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 61. Sonntag, den 15. März 1903. 30. Jahrgang. Amtlicher Teil. Freitag und Sonnabend, den 20. nnd 21. März 1903, bleiben sämtliche Geschäftsräume des Rathauses (Altstadt) wegen Reinigung geschlossen, und werden nur dringliche, keinen Aufschub duldende Sachen erledigt Hierzu, sowie zur Entgegennahme der dem Standesamte zu erstattenden Todesanzeigen ist das Wachtzimmer (Nr. 9) an beiden Tagen vormittags Von 11 bis 12 Nhr geöffnet. Die Sparkasse (Stadthaus) ist Sonnabend, den 21. März ISO!), ebenfalls wegen Reinigung der Geschäftsräume geschlossen. Hohenstein-Ernstthal, am 12. März 1903. Der Stadt rat. II>. Polster, Bürgermeister. W. Der diesjährige Viehmarkt wird Montag, den 23. d. M. abgehalten. Stättegeld wird nicht erhoben. Hohenstein-Ernstthal, am 12. März 1903. Der Stadtrat. vr. Polster, Bürgermeister. W. Amtliche Bekanntmachungen. Auf dem die Firma Erhard Hörmann in Oberlungwitz betreffenden Blatte 44 des Handels register- für die Dörfer ist heute verlautbart worden, daß dem Kaufmann Ernst Alfred Haupt in Oberlungwitz Prokura erteilt worden ist. Hohenstein-Ernstthal, am 12. März 1903 Königliches Amtsgericht Verpachtung. Donnerstag, den 19. März, »achm. 5 Uhr soll an Ort und Stelle die Grasuntzung auf dem neuen Friedhof aus 3 Jahre abteilungsweise verpachtet werden. Gersdorf, den 10. März 1903. Der Kirchenvorstand. Pastor Böttger, Vors. Rutz- und Brennholz-Auttion auf Oberwaldenburger Revier. Mttst., am 1 (bi.) Unterst. 11/21 30 10/26 16/22 16/22 5/9 10/15 190 2 1 100 260 47 1 301 Ndlhlz.-Stämme Lbh.-Klötzer Ndlhlz.-Klotz „ Stangen vormittags 9 Uhr 14 Laubholz-Stämme (bi.) von 1 „ Stamm Rmtr. N.-Brennscheite, „ Lbhlz. u. 13 Rmtr. Ndhlz.-Brennklöppel, fi. Schneidelreisig und ES sollen im Gasthofe „zur Katze" in Obertirschheim Donnerstag, den 19. März c. 0,50 Wllhd, t Lbhlz - u. 47,90 Wllhdrt. Ndlhz.-Reisig aufbereilet im Hauptrevier Abt. 2« und 34 Kahl schläge, Abt. 29 und 30 Einzelhölzer, versteigert werden. Fürstliche Forstverwalt. Oberwaldenbnrg. Deutscher Reichstag. 283. Sitzung vom 13. März. Beginn 1'/. Uhr. Vor Eintritt in die Tages ordnung verliest Präsident Gras Ballestrem ein ihm heute zugegangenes Schreiben, worin der Abg. v. Oldenburg (Bund der Landw.» erklärt, sein von der Kommission für ungültig erklärtes Mandat niederzulegen. Alsdann wird die Beratung des Militäretats fortgesetzt mit der gestern abgebrochenen Debatte über die Forderung (5. Rate) für den Truppenübungsplatz in Neuhammer und die dazu von der Kommission beantragte Resolution: Den Reichskanzler zu ersuchen, bei künftigen Anforderun gen für neue Truppenübungsplätze zuvor genaue Entwürfe und Kostenanschläge festzustellen nnd den in Betracht kommenden Grunderwerb durch Vor verträge sichern zu lassen. Kriegsminister v. Goßler: Die Angriffe der Presse gegen die in dieser Angelegenheit in Betracht kommenden Persönlichkeiten lassen sich meines Er achtens nicht rechtfertigen Der gewählte Platz er schien s. Zt. in bezug auf Grunderwerb nicht teuer, und es waren namentlich auch ländliche Grund stücke nur im geringsten Umfange zu beseitigen Ehe ich Details berühre, muß ich aus die Etats frage eingehen. Etatsüberschreitungen liegen über haupt nicht vor, denn es sind ja von den schon bewilligten 6 Millionen sogar noch 1 bis 2 Millionen übrig. Deshalb kann von einer Etatsüberschreitung keine Rede sein. Was den Grafen Dohna-Mallwitz anlangt, so handelt es sich garnicht um Privatbesitz desselben, sondern um Familienbesitz. Bei dem Waldbesitz waren die Schätzungen sehr schwierig. Gegen den Oberförster Märckner läßt sich garnichts sagen, er Hal sich als ein sehr tüchtiger Mann be wiesen. 'Nachträglich Hal aber Graf Dohna-Mall witz eine andere Schätzung eingereicht, gegen die schwer etwas zu sagen war. lind diese Schätzung des Grafen Dohna hat die Familie sogar noch etwas ermäßigt Auf Grund dessen ist dann der Vertrag abgeschlossen worden. Auch erst nach An hörung Sachverständiger, und nachdem vorher schon die Verhandlungen abgebrochen worden und an eine Enteignung gedacht war. Von dieser ist uns aber sehr abgeraten worden, namentlich auch wegen der Länge der Zeit, die das gekostet hätte. Auf Gruud eines Obergutachtens ist dann der Besitz mit 2 750000 Mk. bezahlt worden, d. h. nur 340 000 Mk. mehr, als wir erst zahlen wollten, während Graf Dohna 760 000 Mk. nachlieb. Im ganzen, also nicht nur für den Dohnaschen Besitz, sondern auch für Wiesen und alles übrige Gelände, sind bezahlt worden pro Hektar 663 Mk. 70 Pf., d. h. weit weniger, als für fast alle übrigen Plätze bezahlt worden ist Nur 2 Plätze käme« ursprüng lich noch etwas billiger, aber auch sie gestalteten sich schließlich durch nachträgliche Ausgaben noch höher. Was die Holzverwertung betrifft, so waren die Taxen des Oberförsters einwandfrei. Aber unsere Dispositionen wurden umgerannt durch höhere Gewalt, indem ein großer Teil des Waldes niederbrannte. Und zwar durch Brandstiftung. Auch die Ausrodungen wurden teuerer gegen den Voranschlag. Hauptsächlich weil wir aus Rücksicht auf die ländlichen Besitzer der Umgegend fremde Arbeiter heranziehen mußten. Auch die Holzpreise gingen zurück. Die Wegeanlagen kosteten statt 100 000 Mk., wie die Gutachten der Regierung in Liegnitz gelautet hatten, 312 000 Mk., weil die Aufsichtsbehörde inzwischen ihre Ansichten wegen Notwendigkeit von Wegen im Interesse der Um wohner geändert hatte Ucberschreitungen des Etats liegen also bisher nicht vor. Aber ein Mehrbedarf ist allerdings vorhanden, und deshalb eben wende ich mich jetzt an das Haus und erbitte Mehrbe willigung bis zu 3 Millionen Mark. Was nötig ist, um die Arbeiten ohne Störung fortzusetzen, Tas Schulgeld aus die Monate Januar bi« mit März laufenden Jahre« ist bis spätestens zum dieses Monats an die hiesige Stadtsteuereinnahme — Rathaus, Zimmer Nr. 2 — abzusühren. Hohenstein-Ernstthal, am 4. März 1903. Der Stadtrat. vr. Polster. Bekanntmachung. Der am 15. März 1903 fällige I. Termin Gemeindeanlagen ist spätestens bis zum 31. März 1903 an die hiesige Gemeindekasse bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist vorzu nehmenden Zwangs mitteln abzusühren. Gersdorf (Bez. Chemnitz), am 12. März 1903. Der Gemeindevorftand. Göhler. das muß eben geschehen, wenn nicht die Arbeiten liegen bleiben und dadurch wieder wirtschaftliche Schädigungen entstehen sollen. Ich bitte Sie also, die Etatsforderung von zunächst !'/„ Millionen M. unverkürzt zu bewilligen. Abg. Kardorff (Rpt.): Ich hätte die Wahl eines anderen Platzes lieber geseben. Auch hätte der Kriegsminister zweifellos, so bald er sah, daß auf Grund neuer und viel höher lautender Schätzun gen der Preis sich so bedeutend höher stellte, sich an den Reichskanzler wenden müssen, ehe er die Kaufverträge abschloß. Ich halte es daher für richtig, die Position nochmals an die Kommission zurückzuverweisen. Abg. Bebel iSoz.): 'Nicht nur an den Reichs kanzler, sondern auch an den Reichstag hätte die Sache von neuem gebracht werden müssen. Ich will keiner Person einen Vorwurf machen, aber die Behörden hätten dafür sorgen müssen, nicht übers Ohr gehauen zu werden. Aber auch dem Reichs tage muß ich einen Vorwurf machen. Nämlich daraus, daß derselbe schon Bewilligungsbeschlüsse faßt auf Grund von Voranschlägen, die er nicht hinreichend nachgeprüft hat. Interessant war mir, daß den Unternehmern der Herrichtung des Platzes die Bedingung auferlegt wurde, aus Rücksicht auf die Landwirte der Umgebung fremde Arbeiter her anzuziehen. Wie verträgt sich das mit der sonstigen „Heimatpolitik" der Regierung? Ist das eine soziale Fürsorge für die heimischen Arbeiter, daß man fremde Arbeiter heranzieht? Diese Politik bewegt sich ja freilich auf demselben Boden, wie die Schädigung der Arbeiter in Hannover durch Beurlaubung von Soldaten für die dortige Aus stellung ! Abg. Müller-Sagan (fr. Vpt.): Ich will aus die Angelegenheit nicht ausführlich eingehen, da ich mich nach dem, was Herr Bebel gesagt hat, nur noch wiederholen könnte. Ich will nur einen Punkt besonders betonen. Die Budgetkommission hat von den )'/„ Millionen '/? Million gestrichen, hauptsächlich damit die Restauszahlungen an den Hauptbesitzer des Terrains verzögert würden. 'Nun höre ich aber, daß im Falle der Absetzung der halben Million die Herrichtungsarbeiten zum Teil eingestellt werden würden. Der Beschluß aus Ab setzung würde also, statt den Vorbesitzer zu treffen, die Rustikalbesitzer der Nachbarschaft schädigen. Schon deshalb ist es nötig, die ganze Angelegen heit nochmals in der Kommission zu prüfen. Weiter ist es auch erforderlich, die Beziehungen zwischen der Heeresverwaltung und den Rustikalbesitzern in Enteignungsangelegenheiten aufzuklären. Es ist da irgend etwas nicht in Ordnung, wie aus einem mir zugegangenen Schreiben heroorgeht. An scheinend liegt ein Mißverständnis vor. Ich be antrage daher Zurückverweisung der Position an die Budgetkommission. Die Zurückverweisung wird hierauf beschlossen. Die Forderung für einen neuen Truppenübungs platz für das 11. Armeekorps (bei Ohrdrufs) wird abgelehnt und zugleich beschlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, bei Errichtung von neuen UebungS- plätzen solche Projekte grundsätzlich auszuschließen, bei denen sich die Schädigung einer größeren An zahl landwirtschaftlicher Betriebe erforderlich machen würde. Der Rest des Militäretats wird debatte los, genau nach den Kommissionsvorschlägen, er- ledigt, und die von ver Kommission vorgeschlagene Resolution zu Gunsten der Stadt Ulm angenom men. Außerdem liegt noch die von der Kommission beantragte Resolution vor, betreffend Aufrecht erhaltung der Konkurrenzen bei Vergebung des Bedarfs an Munition und Artilleriematerial. Abg. Eickhoff (freis. Ver) befürwortet diese Resolution, die kein Mißtrauen gegen die Ver waltung bedeuten solle. Abg. Bebel macht der Regierung zum Vorwurf, die frühere Bildung einer Konkurrenz verhindert zu habe». Die neuliche Behauptung des Ministers, daß wir ohne die Firma Krupp unsere Siege nicht hätten gewinnen können, sei umso ungeheuerlicher, als ja die Firma ihre Fabrikate an alle Nationen abgegeben habe. Die Resolution wird einstimmig angenommen. Damit ist der Militäretat bis auf einige zurück verwiesene Positionen erledigt. Der Etat des Reichsmilitärgerichts wird de battelos genehmigt. Die Titel betr. die Postassi stenten aus dem Postetat werden gemäß dem Etat voranschlage angenommen. Entgegen dem Anträge Müller-Sagan findet also eine Mehranstcllung von 1000 Assistenten nicht statt. Dagegen wird eine Resolution v. Waldow-Reitzenstein, betr. vermehrte Anstellung von Assistenten, „sobald die zunehmende Steigerung des Verkehrs es zuläßt", einstimmig angenommen. Es folgt Beratung des Marine-Etats. Beim Kapitel „Instandhaltung der Flotte und der Werf ten" beschwert sich Abg. Hoch (Soz.l über undurchsichtige und un genaue Lohnstatistiken und zu niedrige Löhne auf den Werften. Geh. Rat Harms: Die Werften seien seinerzeit angewiesen morden, festzustellen, welche Minimal löhne die Arbeiter haben müßten, um auskommen zu können. Darnach seien dann die Löhne für die untersten Klassen normiert worden. Diese Miiümallöhne hätten sich infolgedessen sehr gehoben. So betrug der Durchschnittslohn der Handlanger in Danzig 1892 630 M., 1899 789 M., 1902 824 M. ; sür Kiel lauteten dieselben Ziffern: 756, 849 und 915 M. — Einer Ausführung des Ab geordneten Barth (freis. Ver.) gegenüber bestätigt Geh. Rat Harms, daß bestimmte Vorschriften dar über bestehen, wie weit der Akkord den Tagelohn überschreiten darf. Grundsätzlich solle in Akkord vergeben werden, was sich seiner Natur nach dazu eigne: ver Zeitlohn solle also Ausnahme und der Akkordlohn die Regel sein. Ferner sei es Vor schrift, daß in der Regel der Äkkordverdienst 150 Prozent des Tagelohnes nicht überschreiten solle. Ein Geheimerlaß besteht nicht, und es ist auch durchaus nicht beabsichtigt, einen solchen zu er-