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3254 Nichtamtlicher Teil. 124, 1 Juni 1896. gewerbemuseums und und der Pflege des buchgcwerblichen Ausstellungswesens, so haben wir Ihnen doch auch über die fortschreitenden Erfolge unseres Bestrebens zur Hebung des buchgewcrblichcn Unterrichlswesens zu berichten. Auf diesem Gebiete haben wir uns eigener Unternehmungen zu enthalten gehabt Wir können aber mit Freude darauf blicken, daß die von uns angeregte Wiederaufnahme der Buchdrucker-Lehranstalt seitens der Innung der Buchdruckereibesitzer zu Leipzig zu einer Blüte dieses Unternehmens geführt hat, für deren unablässige und in großem Sinne gehandhabte Förderung wir der Leipziger Buchdrucker-Innung zu herzlichem Danke verpflichtet sind. Nicht minder aber haben wir auch fest- zustcllen, daß die königliche Kunstgewerbeschule mehr und mehr die Bedürfnisse des Buchgewerbes in den Vorder grund gestellt hat. Eine neuerdings uns gewordene Mit teilung des königlichen Ministeriums des Innern läßt uns erkennen, daß die hohe Regierung die Weiterbildung der königlichen Kunstgewerbeschule ganz in dem Sinne plant, in dem der Centralverein sich von Anbeginn bemüht hat zu Gunsten des gesamten Buchgewerbes einzutreten. So dürfen wir hoffen, daß mit der Zeit sich die königliche Akademie mit der Kunstgewerbeschule in ihrem Kern zu einer deutschen Hochschule für das gesamte Buchgewerbe ausgesprochenermaßen umbilden wird. --Weiter habe ich Ihnen über das zu berichten, was inzwischen gethan worden ist, um für den von Ihnen beschlossenen Bau die Wege zu bahnen. Zunächst hat bald nach unserer letzten Hauptversammlung die Kantate- Versammlung des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler durch Genehmigung des Vorstandsberichtes beschlossen, in die Regulierung der Grenze zwischen dem Grundstücke des Börsenvereins und dem vom Centralverein angestrebten zu willigen und diesem auch volles Fensterrecht nach dem Grundstücke des Börsenvereins zu gewähren. Wir sind dem Bürscnverein der Deutschen Buchhändler für dieses freund nachbarliche Entgegenkommen zu lebhaftem Danke ver bunden. Dasselbe ist uns deshalb von besonderem Ge wichte, weil wir erkennen, daß der Börsenverein der Deutschen Buchhändler unsere Bestrebungen als das auf faßt, was sie sein sollen, als eine Ergänzung seiner Auf gaben. So dürfen wir hoffen, daß wir auch in Zukunft aus gütige Förderung dieser Bestrebungen rechnen können. »Weiter haben wir die erfreuliche Mitteilung zu machen, daß der Rat der Stadt Leipzig in seiner Plenarsitzung vom 16. Mai einstimmig beschlossen hat, dem Centralverein für das gesammte Buchgewerbe das von uns angestrebte Grundstück zwischen Plato-Straße, Dolz-Straße, Gerichtsweg und dem Garten des Buchhändlerhauses zur Errichtung des Deutschen Buchgcwerbehauses und der Gutenberg-Hallc unentgeltlich als Eigentum zu überlassen. Das Entgegen kommen ist umsomehr anzuerkennen, als der Platz nicht der Stadt selbst, sondern zunächst dem Johannis-Hospital gehört, mit dem der Rat zu diesem Zwecke betreffs des Preises ein überaus günstiges llebcreinkommcn getroffen hat. Wir hegen die bestimmte Zuversicht, daß die Ver sammlung der Stadtverordneten dieser Zuwendung des Rates zuslimmcn wird. Die Stadt Leipzig hat schon bei der Dar bietung des Grundstückes für das Deutsche Buchhändlerhaus gezeigt, welches Gewicht sie darauf legt, den Buchhandel zu fördern. So glaubten wir von vornherein darauf rechnen zu dürfen, daß die städtischen Vertretungen auch dieser Förderung und Festigung des Buchgewerbes, die auch dem Buchhandel selbst sich vorteilhaft erweisen wird, zusliinmcn werde. Wir sprechen dem Rate der Stadt Leipzig unseren tiefgefühlten Dank für diese Würdigung der Bedeutung unseres Gewerbes aus. Das Buchgewerbe selbst hat cs an eigener, kräftiger Bethätigung für das geplante Deutsche Buchgewerbehaus nicht fehlen lassen. Konnten wir Ihnen schon in der ordentlichen Hauptversammlung davon berichten, so dürfen wir Ihnen nunmehr mitteilen, daß der Gesamtbetrag der aufgelegten Anteilscheine von 300 000 Mark von Angehörigen des Buchgewerbes in Leipzig gezeichnet worden ist, dabei hat sich dieZahl derjenigen, die Anteilscheine im Betrage von je 10 000 Mark gezeichnet haben, auf 25 er höht, darunter die Zeichnung eines Leipzigers für eine an gesehene auswärtige Anstalt. Wenn wir zunächst uns darauf beschränkt haben, die Leipziger Kollegen um Zeichnung von Anteilscheinen zu er suchen, so hatte dies seinen Grund darin, daß die Leipziger Mitglieder in erster Reihe dazu berufen waren, mit Leistung und Wagnis einzutreten. Erst nachdem hierdurch eine Sicherung gewonnen war, wollten wir weiter hinaus in den Kreis der Berufsgenossen treten. Für Anteilscheine würde dies nur in dem Falle nötig sein, wenn die von uns beabsichtigte Hypothek etwas niedriger zu bemessen sein würde und dafür noch Anteilscheine zu beschaffen wären. Der Rath der Stadt Leipzig hat sich Vorbehalten, die Höhe der Hypothek zu bestimmen, um sich im Falle den Rückkauf des Grundstückes zu sichern. Wir haben dem gern zugestimmt. Die deutsche Buchdrucker-Berufsgenossenschaft hat auf die Tagesordnung ihrer ordentlichen Genossenschafts- Versammlung in Berlin am 9. Juni die »Anlegung der verfügbaren Bestände des Reservefonds« gesetzt. Nach den von Ihnen gutgeheißenen Geschäftsberichten der ordentlichen Hauptversammlungen vom 29. Oktober 1894 und vom 28. April 1896 haben wir uns zunächst mit der deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft wegen der Hypothek ins Vernehmen zu setzen. Auf Grund des Vorgetragenen ersuchen wir Sie um Zustimmung zu der folgenden Erklärung: »Da der Rat der Stadt Leipzig sich die Ent schließung wegen der Höhe der vom Vereine auf das ihm unentgeltlich als Ergentum zu übergebende Grund stück Vorbehalten hat, so wird der Vorstand ermächtigt, im Einverständnis mit dem Rat und dem Darleiher die Höhe wie den Zinsfuß der Hypothek endgültig fest zustellen und Anteilscheine von 3 Prozent in dem Be trage auszugeben, daß Hypothek und Anteilscheine zu sammen den schon früher gutgeheißenen Betrag von 750 000 Mark ausmachen«. Der Geschäftsbericht und die vorgelegte Eiklärung wurden einstimmig genehmigt. Hauptgegenstand der außerordentlichen Hauptversammlung bildete die Wahl eines Bau-Ausschusses für das Deutsche Buch- gewerbehauS, der aus 7 Personen, darunter die Mitglieder des geschäftsführendcn Ausschusses bestehen und das Recht der Zuwahl für weitere drei Mitglieder haben soll. Ein motivierter Antrag des Herrn Richard Brand stetter auf Vertagung der Wahl wird nach längeren Er wägungen, an denen sich neben dem Antragsteller die Herren Or. v. Hase, Franz Wagner, E. Reiuicke und Herr Justiz- ral Röntsch beteiligen, zurückgezogen. Auf Vorschlag des Vorstandes wird sodann beschlossen, die Zahl der Mitglieder der Baukommission auf elf zu er höhen und diese Kommission im Falle der Ablehnung von Gewählten zur Ergänzung durch Zuwahl zu ermächtigen. Einstimmig werden sodann, außer den durch die ordent liche Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des geschäfts- sührcnden Ausschusses, die Herren Johannes Bänsch- Drugulin, Ed. Baumeyer (F. G. Mylius), Heinrich Biagosch (Karl Krause), Gustav Fritzsche, Hofbuchbinder, Georg Giesecke (Scheiter L Giesecke), Arndt Meyer (Bibliographisches Institut), Rud. Winkler (K. F. Koehler) und Hofrat Professor vr. Theodor Schreiber gewählt.