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Adorter Wochenblatt. Mittheilunge» über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Vi«rz«huter Jahrgang. für -en Jahrgang bei vestellrmg von der Post: r Thater, btt BeskLan« der Blattes durch BotcngclcZeaheitt rv Neugrosch«. 8. Mittwoch, S1. Februar- 1849. Sctzt die «nbedinqke Geltung der Grund rechte durch! Fast in allen kleineren deutschen Ländern sind die Grundrechte von den Regierungen der Einzelstaaten publicirt, die Regierungen der größten und größeren deutschen Staaken dagegen haben sich in der Vcröf- sentlichunq der Grundrecht« meist säumig bewiesen. Di« Regierung von Würtemberg ist bekantlich allen deutschen Regierungen mit einem rühmlichen Beispiele vorangeqangen, indem in Würtemberg die Grundrecht« zuerst publizirt; die Regierungen von Oestreich, Preußen, Hannover und Baiern haben da gegen di« Grundrechte noch nicht veröffentlicht und in Sachsen hat die Regierung in einer Borlage an die Lämmern die Grundrechte nur mit Beschränkungen als gültig anerkannt. Oestreich beansprucht in der Rote vom 4. Februar das Recht, sich mit der Natio nalversammlung wegen der Reichsverfaffung, also auch wegen der Grundrechte, zu vereinbaren. Preußen nimmt in einer Note vom 2Z. Januar nicht undeut lich dasselbe Vereinbarungsrecht in Anspruch, die Re gierungen von Hannover und Baiern wollen ebenfalls die konstituircnde Macht der Nationalversammlung nicht anerkennen; sie stellen sich ihr gegenüber eben falls auf den Boden der Vereinbarung. Stillschwei gend, wenn nicht ausdrücklich, scheinen alle kaiserlich, königlichen Regierungen, mit Ausnahme der Würtem, bergischen, darüber einig geworden zu sein, daß sie in ihren Staaten die Grundrechte als ein von der souveränen deutschen Nation gegebenes Gesetz nicht anerkennen wollen, wozu bei einzelnen Regierungen noch eine Abneigung gegen manche freisinnige Be stimmung der Grundrechte hinzukommen mag. Unter solchen Verhältnissen bedarf es der aller- kräftigsten Anstrengungen der deutschen Nation, damit Vie Grundrechte, welche gesetzlich schon durch die Pub likation im Reichsgesetzblatt in ganz Deutschland Gültigkeit erlangt haben, wirklich auch überall zur Anwen düng gebracht werden. Theils ist dies wichtig des Grundsatzes wegen. Das deutsche Volk, nach eigenem freien Willen zu einer neuen Staalsgesellschafl, zu einem Vundes- staat, zusammengetreten, muß das Recht seines freien, unabhängigen Willens, das Recht der Sclbstgesetzge- bung, thatsächlich durchsetzen, muß einen ungerechten dagegen erhobenen Widerstand, von welcher Seite er auch kommen mag, siegreich überwinden. Der Sieg der Lvlkssouveränitäl in diesem «inen Fall ist von unermeßlicher Wichtigkeit für die fernere Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse in ganz Deutschland. Außerdem sind die Freiheiten in den Grundrechten auch an sich des Kampfes werth. Di« in denselben gewährleistete Freiheit der Press«, des Vereins- und Versammlungsrechts, die Unzulässigkeit von Ausnahms- gerichten und andere in den Grundrechten gegebenen Freiheiten sind einzelnen Theileu deS deutschen Volks schon thatsächlich verkümmert. Jeder Theil des deut schen Volkes, und am Ende daS ganze Volk, ist in Gefahr, die wichtigsten Freiheitsrechte, die nothwen- dlgsten Werkzeuge für die Erringung eines besseren Zustandes, entweder geschmälert oder gar vernichtet zu sehen, wenn die unbedingte Anerkennung der Grund rechte nicht in allen deutschen Staaten errungen wird. Die Einzelstaaten für sich allein werden manche Freiheiten der Grundrechte entweder nicht zu erlangen oder nicht zu behaupten im Stande sein. Die Adels- kammer z. B. und die Vorrechte der Standeshcrrn möchten von den erwählten Volksvertretern der Ein» zelstaaten ohne die Hülfe der Grundrechte schwer zu beseitigen sein. Daher fordert der Ccntral-März-Verein auf, mit der ganzen moralischen Kraft eines einigen Volks willens die unbedingte Anerkennung der Grundrechte, zu erringen und zu solchem Zwecke mit allen patrio tischen Mannern, welche in diesem Punkte mit Ihnen einig sind, sich zu verbrüdern. Lassen Sie die Differ enzpunkte, in welchen Sie von einander abwcichen mögen, bei Seile liegen! Mag Ihnen auch in dena Grundrechten dieses oder jencS nicht gefallen, mögen darin Einige zu viel Andere zu wenig Freiheit fin den, das Ganze ist gut, die Grundrechte haben auch, dies beweisen viele Anzeichen, die allgemeine Zustim mung des deutschen Volks gefunden. Es ist jetzt dringend nothwendig, daß das ganze deutsche Volk über die unbedingte Gültigkeit der Grundrechte einen einigen kräftigen Willen zeige. Denn daß ein solcher