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w der Nr. 296 28. Jahrgang. Freitag, den 20. Dezember 1901 Anmeldung der O^rn S , tre^ Kr AWadt und NeuMdt in 1896 geborenen. Ödenden md gängig) oder die 1. Bezirksschule (nur für Kinder ^ Altstadt) b s gängig) oder die 1. Bezirksschule (nur für Kinder der ANiiu»"- i geborenen zubringen ist für alle Kinder der Impfschein, außerdem für die 1 Mk. 25 .. „bmaeben, ob das be- vollenden. Bei der Anmeldung ist bestimmte Erklärung a z g , .. Weise zu« treffende Kind die Bürgerschule (für Altstadt und Neustadt l 9 . Bei bezeichnet, so könnten die verschleppten Frachtstücke leicht und schnell wieder aufden rechten Weg gebracht und nach ihrem Bestimmungsorte befördert werden. Viele Fracht stücke werden aber von den Absendern entweder nur ungenügend oder nicht in haltbarer Weise signirt; ganz besonders trifft dies bei gewissen unverpackten Gütern, wie Eisenwaaren und Maschinentheilen, sowie bei Körben und Säcken zu. Durch diese Nachlässigkeit bereiten viele Absender, ohne den Vortheil einer auch nur nennenswerthen Ersparniß an Mühe und Kosten zu haben, sich und den Empfängern zahlreiche Verluste und Unzuträglichkeiten und den Eisenbahnverwaltungen eine Fülle vielfach un fruchtbarer Arbeitund nutzloser Kosten. Als zweckmäßigste Bezeichnung ist die volle Adresse des Empfänges zu empfehlen. Im übrigen soll die ordnungsmäße Bezeich nung eines Frachtstückes in der Regel aus Buchstaben (oder Firmenzeichen, einer Nummer und der Angabe der Bestimmungsstation bestehen. Keinesfalls sind ein fache Striche, Kreuze und dergl. für sich allein als Bezeichnung ausreichend. Gehören zu einer Sendung mehrere verschiedenartige Frachtstücke, so empfiehlt es sich, diese mit fortlaufenden (also verschiedenen) Nummern zu versehen. Bei gleichartigen,zueiner Sendung gehörigen Gütern genügt es, wenn alle Stücke mit der gleichen Nummer versehen sind, es muß aber, wenn mehrere Sendungen aufqeliefert werden, jede Sendung eine andere Signaturnummer erhalten. In allen Fällen muß die Bezeichnung (Signirung) genau mit den Angaben im Frachtbriefe übereinstimmcn. Gegenstände, auf welchen sich ihrer Beschaffenheit nach die vorgeschriebene Bezeich nung (Signirung) nicht anbringen läßt, sind zu diesem Zwecke mit Täfelchen von Holz, Pappe oder anderen haltbaren Stoffen zu versehen. Besonders dauerhaft und der Gefahr des Abreibens am wenigsten ausgesetzt sind Signirfähnchen aus Schirting. In vielen Fällen (z. B. bei Eisenwaaren und Maschinentheilen) dürste sich die Befestigung der mit Oesen versehenen Papptäfelchen und Schirtingfähnchen mit Draht als besonders zweck mäßig erweisen. Einige Firmen mit bedeutendem Stücks- gutversandt (Glashüttenwerke, Eisenwaaren-Fabriken usw.) haben schon seither solche Täfelchen oder Fähnchen ver wendet und damit erreich!, daß Unregelmäßigkeiten in der Beförderung ihrer Sendungen völlig vermieden worden sind. Bei größerem Bedarf lohnt es sich, Täfelchen mit Aufdruck (Name des Absenders, Buchstaben und Nummer) und zum Aufdruck häufig vorkommender Bestimmungsstationen Gummistempel zu beschaffen. Wenn die deutliche und dauerhafte Signirung der ein zelnen Stücke (z. B. bei Kleineisenzcug u. s. w.) nicht angängig ist, so sollten sie verpackt oder dauerhaft zu Partien (z. B. mit Draht) vereinigt werden. Auch für Reisegepäck ist eine Bezeichnung (Angabe des Eigenthümers, des Wohnortes und des Reisezieles) sehr zu empfehlen; hierzu besonders geeignet erscheinen Ledertäschchen, die zum Einschieben von Visitenkarten ein gerichtet sind und an daS Gepäckstück angeschnallt werden können. — Bei der Verdingung der Generaldirektion der Sächsischen Staatsbahnen zur Lieferung von 100 000 Kilogramm Rundeisen, 40 000 Kilogramm Quadral- eisen und KO 000 Kilogramm Schlageisen forderten die Vereinigten Oberschlesischen Walzwerke 13,50 bis 16,50 Mk., sie wurden aber von der Königin Marienhütte die Geburtsurkunde mit Taufbescheinigung. Hohenstein-Ernstthal, den 19. Dezember 100^^,^ Redaction und Expedition: vahnstrake S (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Sidreffe: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. in hchGin-ßMtWi, NnliWitz, 8uMis, - Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdo^^^ zu Cainsdorf und dem Eisenwerk Lauchh^ boten. Bei der Verdingung ZA 9 Georg v. Kilogramm Grobblech und Flußersen machte Georg Cölln-Hannover das billigste Angebot. sendet sich - In der „Zittauer Morgenzeitung befindet^ folgendes Inserat: „Nicht auf B s Spucknäpfe mit dem Bildniß ChambeAan ' . jH Pf. Alleinverkauf für Zittau: E. O. Heydenre.cy, Januar eine Näh-, Koch- und Haushaltungsschule für junge Fabrikarbeiterinnen eröffnet. < ^nen Oberin, Frau Busch, in Leipzig vorgebildete Lehrerinnen übernehmen den Unterricht und geben auch m den g ß Nachbardörfern Thalheim und Burkhartsdorf an zwei Abenden der Woche jungen Fabrikarbe,termnen Anleit ung im Nähen re. Die jungen Arbeiterinnen sollen sich in der Schule zu tüchtigen Hausfrauen ausbilden. Sie lernen zunächst Kleidungsstücke und Wasche aus- bessern und umarbeiten, Wäsche blätten und ein billiges, aber kräftiges Essen bereiten. . , ... Döbeln, 17. Dezember. Die der Reichsbank für ihre hiesige Nebenstelle zugebilligle Befreiung von städtischen Steuern für die ersten süns Jahre hatte be kanntlich nicht die Genehmigung der königlichen Kreis hauptmannschaft gefunden, weil sie nicht im Einklänge steht mit den Bestimmungen der Nevidirien Städteord nung. Da die Reichsbank auf der Erfüllung der von der Stadt eingegangenen Verpflichtungen als eines wohlerworbenen Rechtes besteht und wiederholt in Aus sicht gestellt hat, andernfalls die Nebenstelle einzuziehcn, so hat der Stadtrath zu Döbeln den Ausweg beschritten, den die Stadt Riesa gefunden hat: für die ersten fünf Jahre wird der ReichLbank ein Betrag zu den Kosten der Ermielhung ihrer Diensträume gewährt, der demjenigen entspricht, den die Steuerbefreiung erreicht hätte. Plauen, 18. Dez. Gestern abend ist hier nach längeren Leiden der Direktor der „Gardinenfabrik Plauen" Herr Wilhelm Brunner verstorben. Er hat nur ein Alter (von 51 Jahren erreicht. Ehe er die Leitung der Gardinenfabrik übernahm, war er Mitin haber der im Gardinenfache thätigen Firma Hager L Brunner. ^Dresden, 18. Dezember. (Landtag. Zweite Kammer.) Aus der Tagesordnung steht die allgemeine Vorberathung über das König!. Dekret Nr. 20, eine Denkschrift über die Regelung des Gemeindesteuerwesens betreffend. Der Denkschrift ist folgende« zu entnehmen: Im letzten Land, tage wurde vom Plenum der Zweiten Kammer durch einen Antrag Dr. Mehnerl-Georgi angeregt, eine ander- weite Regelung der Vorschriften über die Aufbringung der Gemeindeanlagen behufs thunlichster Begrenzung des Besteuerungsgebietes einerseits des Staates, andererseits der politischen Gemeinden, sowie der Erlaß eines Ge werbesteuergesetzes. Bereits die Landtage 1893/1804 und 1897/1898 hatten sich mit dieser Frage beschästiat und 1897 wurde von der Regierung Auskunft ertbeilt daß das Ministerium des Innern mit Vorarbeiten be schäftigt sei, daß aber doch die vorgeschlagene Reaeluna des Staat-steuerwesen« nicht abhängig gemacht werke» möchte von der gleichzeitigen Regelung de. Gemeinde" abgabenwesen«. Zu einem bestimmten Antrag kam -I indeß auch nicht; nur die Finanzdeputation der Zweiten Oertlicheö rmS SLch^che^ - -In, den 19. Dezember. S 7LL7 L tÄwNVEir Curator.um des Lutherstifts die Herren Bankier Clauß ^Allermeister vr Polster, Schuldirektor Dietz- Fabrik- m c?" Prokurist Ernst Palitzsch und hatte sich noch eine Anzahl v 'h«en Herr Kreishauptmann Frhr. v. Wckck, welcher das Lutherstift einer eingehenden Besichtigung unterzog. Der eigentlichen Christbeschecrung ging eine schlichte Weihnachtsfeier mit den Zöglingen Aussagen von Weissagungen und Weihnachtsgeschlchten und den Gelängen mehrerer Advents- und Weihnachtslieder der Vorsitzende des Curatoriums, Herr Pastor Schmidt, an die Kinder eine Ansprache hielt über das Thema: „Der heilige Christ steht vor der Thür." Auch Herr Sup. Weidauer richtete Worte herzlicher Begrüßung an die Kinder, worauf die Zöglinge an ihre Plätze geführt wurden, die Dank der Opferwilligkeit seitens der Freunde und Gönner deS LutherstistS auch diesmal viele und nützliche Geschenke aufwiesen. Bei den Kindern herrschte allent- halben sichtliche Freude. Vom Lutherstist aus begaben sich die meisten sder genannten Herren mit dem Herrn Kreishauptmann nach dem Evangelischen Gemeindehaus der St. TrinitatiSparochie, um dasselbe in Augenschein zu nehmen. — Die letzten Tage vor Weihnachten sind in des Wortes vollster Bedeutung kritische Tage, auch wenn sie Herr Falb nicht als solche ansührt. Das Wohl und Wehe zahlreicher Geschäftsleute hängt von dem Ausfall des Weihnachtsgeschäftes ab. Deshalb möchten wir noch vor Jahresschluß die Mahnung wiederholen: Man berücksichtige beim Einkäufen der Weihnachtsge schenke unsere solide ortsangesessene Geschäftswelt. Viele Leute sind noch immer der Meinung, wenn sich's um „was Besseres" handelt, muß es von auswärts, aus der Großstadt bezogen werden, obwohl sie es ebenso gut und billig hier am Orte haben könnten. — Warnung. Die Firma M. A. Koller in Buczacz (Oesterreich) preist durch Inserate Butter und Honig an unter dem Erbieten, gegen Einsendung von 5 Mk. dem Besteller 5 Pfund Butter und 5 Pfund Honig zupfenden. In einem der König!. Amtshauptmannschast zu Chemnitz bekannt gewordenen Falle hat die genannte Firma nicht nur erhebliche- Mindergewicht, sondern auch Butler, die mit Hammeltalg und Mehl versetzt war geliefert Es liegt (im Interesse des kaufenden Publikum«, daß ein derartige« unreelle« Geschäst«gebahren bekannt wir. - Die Zahl der Stücksgüter, die ihren Be- V-V Jnsertionsgebühren: die funfgespaltene 12 Pfö-» Raum ffür den Verbreitungsbezirk 10 plS-, ^„c„abe Rabatt. Reclame 25 Pfg. Lei mehrmalig« BokM. Annahme der Inserate für die her erbeten. 1» Uhr. Größere Anzeigen Abenvs 0 d« Hohenstein-Ernstthal alle bis zum 31. März 1896 alb ^2 schulpflichtig werdenden Kinder, das sind 3. Januar 1902 vong-?^ Donnerstag und Freitag, den 2. und am zweiten Tage die der am ersten Tage die der Knaben, folgen. Ausgenommen können a„k Än^'^kArialzimmer der Bürgerschule zu er- auch solche Kinder werden m-lÄ ^*"9 ^er Eltern und Erziehungspflichtigen '""che bis zum 30. Juni 1902 das 6. Lebensjahr Dieses Blatt . täglich Nachmittags Ausnahme^^T—— denn Auslr?" ^ziehen durch Me »^ Festtage D« Bezugspreis be^ °°° P?st°nstatten ^°"