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Daraus ofsgast- i, nahe ie muh Bahn- or die Sperre «erden; straßen irtesäle e wird it um- bedie- reinen, mmen. n, datz Wege uf die >fs be- altung ng die >, datz Nech- stcicks- stündi- in die d sich r alle NWMM» WM O WM Freitag, den 10. November 1030 Nr. 263 Beilage Dachsen und Machöarkander der Sie und Sie Wehrmacht haben eine am 7. November verkün dete Personenstandsverordnung der Wehrmacht erlassen. Durch diese Verordnung wird die Be urkundung des Personenstandes von Ange hörigen der Webrmacht einheitlich für das Eroßdeutsche Reich geregelt. Von grösserem Interesse dürfte es sein, das, durch diese Verord- Auf dem hiesigen Falkeplatz wurde eine Rad- sahrerin von einem Personenkraftwagen ange fahren und beim Sturz auf der Strasse so schwer verletzt, dass sie Aufnahme im Stadtkraaksnhaus finden musste. — Auf der Kreuzung der Feld- und Vernhardstrasse wurde eine 19jährige Arbei- Eintopfspcnde? Selbstverständlich! Aber dabei nicht vergessen, für die ausfallende Pfundspcnde m-.tzuopfern! Also doppelt geben! Verletzungen eine Gehirnerschütterung »nd muhte ins Stadtkrankenhaus eingeliefert werden. LaMmarL Zum 1ü. November stürmen vor und beten ihre Lieder leben Opfer, die sie nie gekannt, ahnen sich bekenntnisfroh als Brüder wen- und Waisenrenten und dergleichen unentz behrlichen Sterbeurkunde gelangen. — Markersdorf im Chemnitztal, 9. Novem ber. In Dresden aus dem Schnellzug heraus verhaftet. Von einem Untermieter war einem hiesigen Einwohner ein grösserer Geldbetrag aus einem verschlossenen Behältnis gestohlen worden. Durch schnelles Zugreifen des hiesigen Eendar- meriepostens konnte der Dieb, der Ausländer ist, mit Hilfe der Chemnitzer Kriminalpolizei in Dresden aus dem Schnellzug heraus verhaftet werden. Er stand im Begriff, mit dem gestoh lenen Gelds nach Prag zu verschwinden. — Pockau, 9. November. Vernicht. Seit dem 11. Oktober wird die 1887 hier geborene und hier wohnhafte Ehefrau Else Börner geb. Tümmel vernicht. Gründe ihres Verschwindens sind voll kommen unbekannt. Die bisherigen Erörterun gen nach ihrem Verbleib sind erfolglos geblieben. — Lössnitz, 9. November. Auf ein Pferdefuhr werk ausgesahren. Auf der Strotze nach Stoll berg, in der Nähe der Waldschänke, fuhr ein Mo torradfahrer von hinten auf ein ungenügend be leuchtetes Pferdefuhrwerk aus. Durch den hef tigen Anprall erlitt der Kraftfahrer so schwere Verletzungen, datz sich seine sofortige Überführung in das Stollberger Stadtkrankenhaus erforder lich machte. Beim Abkoppeln eines Anhängers tödlich verunglückt Beim Abkoppeln eines Anhängers von einem Lastkraftwagen verunglückte in der frühen Dun kelheit in einem Hofgrundstück an der Limbacher Strotze ein OOjühriger Beifahrer so schwer, datz er kurz noch seiner Einlieferung ins Stadtkran« kenhaus verschied. Mer ei» Mk A-e ckk ZÄlEL Mli lia»» Ml cim M/! «Ura-UM. (Aus der 209 NSV.-Ferienkinder im Kreise Chemnitz Ehrenamtlicher Stratzenbahndienst durch Studenten Die Studenten der Akademie für Technik in Chemnitz haben sich der Städtischen Stratzen- bohn für Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der Dienst ist im Einvernehmen mit dem Di rektor der Akademie und der Führung der Stu dentenschaft so eingerichtet worden, datz die ge rade unter den jetzigen Verhältnissen aufs än- tzerste zu fördernde Ausbildung der Studenten an der Akademie durch diesen Dienst in keiner Weise beeinträchtigt wird. * Die Vorfahrt mitzachtet Wegen Missachtung der Vorfahrt erhielt ein 53jähriger Mann, der den Zusammenstotz zweier Krafträder verschuldet hatte, einen Straf befehl über 10 Mark. Da er Einspruch erhob, kam die Sache vor das Amtsgericht, doch ergab die Verhandlung nichts anderes, als was schon in der Begründung des Strafbefehls festgestellt worden war: die Alleinschuld des Angeklagten, Die Strafe wurde indessen auf 30 Mark (ersatz weise sechs Tage Haft) ermätzigt, da der Verur teilte schon durch die Instandsetzung der beiden Fahrzeuge Kosten genug aufzubringen hat. Zu ihnen kommen nun freilich auch noch die Kosten des Verfahrens. Ungefähren und schwer verletzt geben und sich den überschietzenden Betrag in bar zurückzohlen zu lassen. Das ist durch eine entsprechende Staffelung in den Werten (NM. 0,50, RM. 1,— und NM. 5,—, wobei z. B. auf die Wertscheine von RM. 5,— nur 15 v. H. des Gesamtbetrages der Wertscheine zur Ausgabe gelangen) auch unnötig. Für den Lebensmittel- oder Kohlenhändler, der diese Wertscheine in Zahlung genommen hat, stellen sie auch kein Notgeld dar, mit dem er etwa seinerseits einen anderen Lieferanten be friedigen kann. Eingelöst werden diese Wert scheine von den Banken und Sparkassen, ohne datz dem Einlieferer irgendwelche Unkosten ent stehen. Selbstverständlich ist, datz jeder Wert schein Name und Anschrift sowohl des Betreuten als auch der Firma enthält, die den Wertschein in Zahlung genommen hat, wobei auch Wert aus die Feststellung gelegt wird, welche der drei zu gelassenen Warcngruppcn (Brennmaterialien, Lebensmittel, Bekleidung) für die Wertscheine zur Ausgabe gelangten. Zusninmengefatzt noch einmal: Inhaber von Wcrtscheinen wie auch Geschäftsleute aller Bran chen seien nachdrücklichst darauf aufmerksam ge macht, datz diese Wertscheine nur den von ihnen ausdrücklich festgelegten Zwecken dienen dürfen. Sie sind kein Notgeld und können an Dritte nicht weitcrgegeben werden. Jede mißbrüuch- Neue Personenftan-sverordnung -er Wehrmacht Fcrntrauuvg für im Felde stehende Wehrmachtsangehörige eingesührt Die Reichsminister der Justiz und Innern und der Chef des Oberkommandos dl8K Im Zuge der Umstellung der deutschen Wirtschaft auf die Kriegswirtschaft hat sich die Notwendigkeit herausgestellt, auch die Be treuungsmatzuahmen des Kriegswinterhilfs werkes gegenüber der bisherigen Handhabung abzuändern. Mit Ausnahme von Altbekleidung werden au die Betreuten des Kriegs-WHW. grundsätzlich keinerlei Sachspende mehr aus gegeben. An Stelle der Sachspenden erhalten die Betreuten besondere Wertscheine, mit denen sie Lebensmittel, Bekleidungsstücke oder Brenn materialien im Nahmen der allgemeinen Zu weisungen und Kontingente erstehen können. Mit anderen Worten: eine vom Kriegswintcr- hilsswerk betreute Familie erhält mengenmätzig nicht mehr Kohlen oder Lebensmittel als eine andere Familie auch. Sie ist aber mit Hilfe der Wertscheine in der Lage, diese Kohlen oder Lebensmittel zu bezahlen. Der Betreute kann also mit diesen Wert scheinen wie mit Bargeld umgehen. Aber: diese Wertscheine sind zweckgebunden. Die Straßen- bahn kann man ebensowenig mit ihnen bezahlen wie die Licht- oder die Gasrechnung. Man kann für ein Bündel von ihnen auch nicht ein Fahr rad erstehen, oder etwa die fülligen Raten für den Volksempfänger zahlen. Dagegen sind sie wohl gültig, um sich beispielsweise die Schuhe besohlen zu lassen, weil das in die Sparte Be kleidung fällt. Es ist ebenfalls nicht der Sinn der Wert- fcheine, sie bck kleinen Einkäufen in Zahlung zu und tragen groß und opfernd unser Land. Ihr Opfer lebt im mahnenden Gedächtnis: Denn weil sie starben, darum lebt ihr Geist. So wird die Tat zum grötzerrn Vermächtnis: Aus solchen Quellen wird ein Volk gespeist. Das grosse Qpfer hat noch nie gelogen; so lang wir opfern können, sind wir stark. In harten Tagen wird ein Volk gewogen — und jede Jugend hat ihr Langemarck! Rudolf Witzany Neichsstelte für Steine und Erden Durch Verordnung des Neichswirtschastsmini- sters ist in Berlin NW. 7, Pariser Platz 5 a, eine Reichsstelle für Steine und Erden errichtet wor den. Reichsbeauftragter und Leiter der Neichs- stelle ist Ministerialdirektor Schulze-Fielitz. Auf gabe der Neichsstelle ist es, alle erforderlichen Matznahmen zur Sicherstellung der Erzeugung sowie zur Regelung und Deckung des Bedarfs au Baustoffen und bestimmten Rohstoffen zu treffen. Ms kam ml dem WM.-Müscheül bezahlt werde»; Der Kriegs-WHW.-Wertschein ist kein Notgeld! Nur zur Bezahlung von Lebensmitteln, Bekleidung und Brennmaterialien bestimmt Vogelschutz im Wirtschastsgarten Die Notwendigkeit, die Eigenproduktion unseres Landes immer noch weiter zu erhöhe», zwingt uns, alle Möglichkeiten, die dazu beltra gen können, auch restlos auszunutzen. Zu diesen Möglichkeiten gehört auch der zielgerichtete Vogelschutz. Besonders in unseren Haus- und Wirtschaftsgärten sollte man ihn mehr noch als bisher pflegen und vor allem die Obstbäume durch Aufhängen von Nistkästen gegen Schäd- lingssratz sichern. Dieses Aufhängen lobnt die immer reichlich. Die sich zum Brüten in de» Küsten einstellendeu Vögel: Kohl- und Blau meisen in erster Linie, aber auch der Gartenrot schwanz usw., gehören zu den eifrigsten Schäd lingsvertilgern. Und da sie ihre Nahrung fast immer nur in der nächsten Umgebung ihrer Nist kästen suchen, sind sie auch in der Lage, die von ihnen bewohnten Gärten dauernd schädlingsfrei zu halten. Höhere Wirtschaftserträge und rei chere Obsternten sind die Folge. Sie machen auch die bedeutend größeren Aufwendungen für chemische und andere technische Schäolingsbe- kämpfungsmittel überflüssig, die entstehen wür den, wenn in einem vogelarmen Garten sich Schüdlingsherde bilden würden, zu deren Besei tigung der Gartenbesitzer auf gesetzlichem Wege gezwungen werden kann. Das Aushängen der Nistkästen erfolgt nm besten im Spätherbst, kann mit Aussicht auf Erfolg aber auch noch im zei tigen Frühjahr geschehen. Bereits hängende Küsten aber sollte man unbedingt im Herbst! einer Reinigung unterziehen und das aus ihnen entfernte alte Nistmaterial verbrennen, da es meist reich an Schmarotzern ist, die dann oft das Aufkommen der Bruten verhindern können. Die V o g e l s cy u tz w a r te Neschwitz des Landesverein Sächsischer Hcimatschutz gibt gern kostenlos weitere Auskunft über die Beschaffung von Nistkästen, deren Unterbringung und Pflege. — Lichtenstein, 9. November. Mit dem Fahr rad verunglückt. Auf der Hermann-Göring- Stratze stürzte ein auswärtiger Radfahrer so un-1 glücklich mit seinem Fahrrad, datz er schwerver-I letzt im Krankenhaus eingeliefert werden mutzte. I — Zwickau, 9. November. Beim Absprung von der Straßenbahn tödlich verunglückt. Als der 50jährige Schmied Paul Silbermann aus der Karlsbader Straße eine Straßenbahnhaltestelle verpatzt hatte, sprang er von dem fahrenden Wagen. Er kam dabei zu Fall und zog sich schwere Verletzungen zu, die bereits auf dem Transport in das Krankenhaus zum Tode führ ten. nung eine Eheschließung zugelassen wird, ohne daß der Mann zum Zwecke der Ehe schließung vor dem Standesbeamten zu er scheinen braucht. Die Regelung ist :n der Weise getroffen, datz der Mann, der >m Felde steht, seinen Willen, die Ehe einzugehen, vor seinem Nataillonskommandeur erklären kann, während die Frau demnächst vor dem Standes beamten erscheinen und ihre Eheschlietzungser- klärung abgeben muß. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, daß Verlobte, die die Absicht der Eheschließung vor dem Einrücken des Mannes ins Feld nicht mehr verwirklichen konnten, dies In Chemnitz trafen 200 von der NS.-Volks- wohlfahrt verschickte Kinder aus Brandenburg ein. Sie werden für vier Wochen tm Krcis- gebiet Chemnitz zur Erholung weilen. Es han delt sich durchweg um Kinder, deren Väter als Soldaten an der Front stehen. liche Verwendung des Wertscheines wird seitens . , , „ der Leitung des Kriegswinterhilfswerkes straf- terin von einem Radfahrer angefahren und um rechtlich verfolgt werden. X. ! gerissen. Das Mädchen erlitt neben anderen ohne Zeitverlust nunmehr nachholen In der Verordnung ist ferner Vorsorge ge troffen, datz die Sterbefälle von Soldaten mit tunlicher Beschleunigung in den Personenstands büchern beurkundet werden, damit die Ange hörigen in kürzester Frist in den Besitz der zur , , Nachlaßregulierung und zum Bezüge von Wit-j Soldaten