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verttiche» «SchsifcheS. Hohenstein-Ernstthal, den 25. November. — Gestern und heute fand wiederum im Hotel drei Schwanen eine Thierausstellung, veranstalttet vom hiesigen Thierzuchtverein, statt. Die Beschickung mit Thieren war diesmal eine größere; im Catalog waren 328 Nummern verzeichnet. Auf Hühner erhielten 1. Preise Herr Ed. Sonntag-Grumbach und Herr Herm. Günther, hier; 2. Preise Herr Otto Solbrig, hier, Herr Ed. Hergert-Grüna, Herr Max Fiedler-Nieder- lungwitz, Herr Ed. Sonntag-Grumbach und Herr Herm. Tautenhan, Hartenstein; 3. Preise Herr Paul Uhlig- Grumbach, Herr Max Benndorf-Uhlsdorf, Herr Bern hard Winkler-Penig, Herr Paul Dölling-Markneukirchen, Herr Ernst Gruner-Erlbach, Herr Ewald Koch-Langen- berg, Herr Alfr. Löwel-Wildenfels, Herr Ginzel-Gers dorf, Herr Fr. Bartzsch-Altstadtwaldenburg, Herr Emil Fischer-Treuen, Herr Clemens Schnabel-Niederlungwitz, Herr Herm. Voit, hier und Herr Osw. Anke, hier. Auf Enten erhielt Herr Ed. Sonntag-Grumbach 1. und 3. Preis, Herr Carl Sachs-Oberlungwitz 2. Preis. Die Truthühner des Herrn Fr. Geithner erhielten 3. Preis, auf Gänse Herr Carl Sachs-Oberlungwitz 3. Preis. Auf Tauben erhielten 1. Preise die Herren Herm. Ludwig, hier, Paul Reuther-Wildenfels, Paul Großer, hier, Robert Franke, Wildenfels, Georg Hof mann-Neunsee; 2. Preise die Herren Paul Reuther- Wildenfels, Ernst Richter, hier, Richard Horn, hier, Paul Großer, hier, Ernst Gruner-Erlbach, Hugo Speck, hier, R. Johannsen-Kopenhagen, Jos. Hummel Hanau, Herm. Ludwig, hier, G. Sauer, hier, Arthur Fechner, hier, Herm. Hauk-Glauchau, Herm. Voit, hier und Herr Ewald Koch-Langenberg; 3. Preise die Herren Bernh. Winkler-Penig, P. Stark, hier, H. Ludwig, hier, Eduard Sonntag-Grumbach, E. Gruner-Erlbach, R. Johannsen-Kopenhagen, Paul Schöltzke-Glauchau, Jos. Hummel-Hanau, G. Sauer, hier, Wilh. Brühl-Schier stein, Jos. Wilhelm-Heusenstamm, G. Hofmann-Neunsee, A. Ebert-Berga, Emil Zöllner, hier, Ew. Koch-Langen- berg und Carl Sachs-Oberlungwitz. Auf Kanninchen erhielten 1. Preise Herr Fritz Burkhardt, hier; 2. Preise derselbe, Herr Häusler-Zwickau, Herr Otto Solbrig, hier und Herr Ernst Felber-Kappel; 3. Preise die Herren Fritz Burkhardt, hier, Wilh. Wolf, hier, Albin Seidel, hier, Louis Meyer, hier, Louis Nötzold-Herms dorf und Richard Drescher-Bernsdorf. — Da« soeben erschienene Dekret 20 enthält eine Denkschrift über die Regelung des Gemeindesteuer- Wesens. Die Regelung gelangt darin nach längeren Ausführungen zu dem Vorschläge, den Gemeinden die Mitbenutzung der staatlichen Einkommensteuer durch Zu schläge zu untersagen und diese anzuhalten, soweit sie überhaupt auf eine Besteuerung de« Einkommens zu- kommen wollen, oder solche bereits eingeführt haben, eine eigene Einkommensteuer mit besonderer, den örtlichen Verhältnissen angepaßte ansteigender Skala zu erheben, jedoch unter Beschränkung der Steuer auf einen bestimmten Prozentsatz, etwa 3 Pcozent. Dadurch würde vermieden eine zu starke Mitinanspruchnahme der staatlichen Ein kommensteuer nnd die verwickelte und nicht klare Fest legung eines Höchstsatzes bei der Mitbenutzung der Ein- kommensteuer. Da die Gemeinden bis jetzt wohl nirgend« eine stärkere Progresston als bi; zu 3 Prozent eingeführt haben, würde auch nicht zu tief in die Verhältnisse der Gemeinden eingegriffen werden. Immerhin würde aber auch bei derartiger Ordnung der Sache in einzelnen Fällen Dispensation nachzulassen fein, da, wie gesagt, in einzelnen armen Gemeinden, wenigstens zeitweise, sich eine stärkere Inanspruchnahme der Ein kommensteuer in Ermangelung anderer ergiebiger Quellen nöthig machen wird. Diese Ditpensutton möchte der Einheitlichtkeit wegen dem Ministerium des Innern nach Gehör der Aussichtsbehörden vorzubehalten sein. Zu gleich aber wird den Gemeinden, damit der Inanspruch nahme einer Dispensation möglichst vorgebeugt und eine allgemeine gerechtere Vertheilung der Gemeindesteuern er zielt wird, durch Gesetz — ähnlich wie in Preußen — vorzuschreiben fein, daß eine Steuererhebung nur zulässig ist, soweit die Einnahmen aus etwaigem Gemeindever mögen und «erbenden gewerblichen Anlagen, sowie aus Gebühren (z. B. beim Betrieb von Schlachthäusern, Ga«- und Elektrizitätswerken, Wasserleitungen, elektrischen Bahnen, au« Marktstandsgeldern rc.) und indirekten Steuern (Besttzveränderungsabgaben, Biersteuer, Abgabe von- Schankgewerbe rc.) zur Deckung der Gemeindebe- dürfnisse nicht auslangen. Dann würden die Gemeinden in Berücksichtigung de« für Gemeindesteuern mit Recht zu beachtenden Grundsatzes „Leistung — Gegenleistung" sogenannte Ertrags-(Real-)Steuern einzuführen haben, denn ein Theil der Gemeindeausgaben kommt ganz oder überwiegend zu Gute den mit der Gemeinde verbundenen Objekten — Grund- und Hausbesitz, Gewerbebetrieb —, erhöht deren Werth und wird durch fle veranlaßt (z. B. Kosten, veranlaßt durch stark entwickelte Großindustrie öder zum Zwecke erhöhter Annehmlichkeit de« LebenSge- nuffe», da damit der Werth de» Grundbesitze« und der Ertrag der lokalen Gewerbebetriebe gesteigert wird; oder Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung be- synherer Wege und Wasserstraßen.) Al« solche würden in Betracht kommest die Grundsteuer und Gewerbesteuer. Bei solcher Ausbildung de« Gemetndesteuersystem«, heißt e« in der Dcnkfchrist, steht zn hoffen, daß in den meisten Gemeinden eine weitergehende Inanspruchnahme der staatlichen Einkommensteuerquellen auf dem Wege der Dispensation nicht erforderlich sein wird. Eventuell würden auch die Gemeinden, wenigsten« die größeren oder die in der Nähe größerer Städte befindlichen, sich noch weitere Einnahmen verschaffen können durch Au«, bildung oder Erhöhung noch anderer Steuern. Al« solche könnten in Frage kommen eine Bauplatzsteuer, Luxussteuer, erhöhte Hundesteuer rc. Was endlich die Einführung einer Kapitalrenten- oder einer Vermögens steuer anlangt, so dürste auch hierüber zunächst den einzelnen Gemeinden die Entschließung je nach ihren örtlichen Verhältnissen zu überlassen fein. AuSzuschließen sein wird nur die Erhebung von Zuschlägen zur staat liche» Vermögenssteuer. Sollten indeß einzelne Ge meinden, um bei der Einführung der Grund- und Ge- werbesteuer dem Einwand zu begegnen, daß dos Renten einkommen — obwohl es bei der gemeindlichen Ein kommensteuer schon mit getroffen wird und der Ertrag voraussichtlich ein mäßiger sem wird — zwecks gleich mäßiger Heranziehung aller Einkommensquellen ebenfalls besonders herangezogen werden muffe, eine solche eigene Steuer einsühren, würden dem Bedenken nicht entgegen- zustellen sein, wenn von dieser Vermögenssteuer natür lich das Einkommen au« Grundbesitz und Gewerbe aur- geschloflen bleibt, und obgleich damit allerdings das Hauptprinzip der gemeindlichen Besteuerung „Leistung — Gegenleistung" durchbrochen wird. Nur würde, wie auch sonst, die Genehmigung zu Einführung einer solchen Steuer der Aufsichtsbehörde vorzubehalten sein. Sofern die Ständeversammlung sich mit den in dieser Denkschrift gemachten Vorschlägen einverstanden erklären könnte, würde die Staatsregierung der Verabschiedung der Ge setzentwürfe wegen Umgestaltung der Staatssteuern der Ständeversammlung eine entsprechende Vorlage womög lich noch in gegenwärtiger Tagung zugehen lassen. Im Uebrigen würden die Gemeinden aufsichtswegen ange» halten werden, durch rechtzeitige Aufstellung von Satz ungen dafür zu sorgen, daß bei Inkrafttreten der er höhten staatlichen Einkommensteuer auch die veränderte Gemeindesteuererhebung in Wirksamkeit tritt. — Eine für die Ortsarmenverbände wichtige Ent scheidung hat in seiner Sitzung der I. Senat des Ober verwaltungsgerichts gefällt. Der Ortsarmenverband Leipzig klagte gegen den Ortsarmenverband zu Groß- Steinberg bei Leipzig auf Zahlung der Verpflegkosten für den Handarbeiter Helfer. Helfer hat seine Familie in Groß-Steinberg, während er selbst in Leipzig wohnt und auch daselbst arbeitet. Nur Sonntags ist Helfer zu seiner Familie gegangen, während er sonst die ganze Woche nicht mit derselben zusammengekommen ist. Der Ortsarmenverband Groß-Steinberg bestreitet die That- sache, daß Helfer an Sonn- und Feiertagen, sowie an arbeitsfreien Tagen zu seiner Familie gekommen ist, nicht, behauptet aber, daß dies noch lange nicht genüge, Groß-Steinberg als Unterstützungsort anzusehen. Der Ortsarmenverband Leipzig klagte bei der königlichen Kreishauptmannschaft Leipzig auf Zahlung, wurde aber kostenfrei abgewiesen. Gegen diese Entscheidung bean tragte Leipzig die Berufung an das Oberverwaltungs gericht, Das jedoch die Berufung des Ortsarmenver bandes Leipzig verwarf, da Helfer schon über 2 Jahre nicht mehr in Groß-Steinberg wohnte, sondern sich in Leipzig aufhalte. Die Kosten hat Leipzig zu tragen. Dresden, 23. November. Die bedeutende Wechsel- sälschung, durch welche am Donnerstag das hiesige Bank haus Rocksch Nachs. um 16 400 Mark geprellt wurde, hält noch immer die hiesigen Handeistreise in Aufregung, da bisher die Untersuchungen noch nicht zur Entdeckung des Thäters geführt haben. Der Betrüger ist mit großer Vorsicht und Sachkennlniß zu Werke gegangen. Er hat, ehe er den gefälschen Wechsel disconüren ließ, bei dem genannten Bankhaus erst telephonisch Anfrage gehalten, ob es in der Lage sei, einen von der Firma Gebr. Barne witz ausgestellten Wechsel über 16400 Mark zu discon- tiren. Als Geh. Commerzienrath Hahn seine Zusage gegeben und der Firma bedeutet hatte, einen Boten mit dem Wechsel ihm zuzuschicken, — das er um so leichter thun konnte, al« die genannte Firma sehr gut sundirl ist —, erschien bald nachher bei der Bank ein junger Mann. Dieser erhielt nach Prüfung des Wechsel«, welcher al« Giranten ebenfalls erste Fumen (Ebeling u. Kröner, sowie Herm. Liebold) trug, anstandslos die hohe Summe ausgezahlt. Der Bankier trug um so weniger Bedenken, als da« von dem Manne überbrachte Couvert und ein innenltegende« Begleitschreiben die aufgedruckte Firma trugen. Als sich der Bote mit der Geldsumme entfernt hatte, rief Geh. Commerzienrath Hahn zu seiner Beruhigung die in Frage kommende Firma telephonisch an, um ihr die erfolgte Auszahlung mitzutheilen. Jetzt stellte es sich heraus, daß das Bankhaus Rocksch Nachf., da» Opfer eine« rasfinirt ausgeklügelten Betrug« geworden war. Wie der gewandte Wechselopcrateur in den Besitz der gedruckten Fabrikformulaxe gekommen, ist unaufge klärt geblieben. Auf die Ermittelung de« geriebenen Betrüger« ist eine Belohnung von 500 Mark gesetzt worden. Leipzig, 22. Nov. Eine Gasexplosion hat gestern Nachmittag im Grundstück Petersstraße 44, stattge funden. Daselbst war starker Gasgeruch bemerkt worden. Als hierauf der Hausmann Büchüer und ein in der Kronprinzstraße wohnhafter Kaufmann nach dem Defekt an der Gasleitung suchten und hierbei auch die Tyür einer Toilette in der 1. Etage öffneten, erfolgte in dem genannten Raume die Explosion. Beide Personen er- litten hierbei im Gesicht und an den Händen erhebliche Brandwunden. In der betreffenden Toilette war der Gasarm abgeschraubt, und vermuthlich gestohlen worden. In Folge dessen war das Gas ausgeströmt. Dadurch, daß man mit offenem Lichte den Raum betrat, ent zündete sich das ausgeströmte Gas und das Unglück war geschehen. — Das Schwurgericht Leipzig verurtheilte den Schlossergesellen Hilmer Schulz, der in Gemeinschaft mit dem Deserteur Lange in der Nacht zum 16. Juli im Rosenthal den Leipziger Opernsänger Greder über fallen und beraubt hatte, wegen schweren Straßen raubes zu 9 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehr verlust. Zwickau, 23. November. Der neue Kapellmeister unserer „133er" wurde am gestrigen Freitag aus der Dreizahl der Bewerber gewählt. Es ist dies Herr Karl Mahlmann, z. Z. Kapellmeister des vierten Garde regiments zu Fuß in Berlin. Bereits am 2. Dezember wird Herr Mahlmann die Kapelle als Nachfolger Max Eilenbergs übernehmen, welch letzterer sich als Stadtmusikdirektor nach Bautzen wendet. Zwickau. Ueber den Nachlaß des kürzlich hier durch Selbstmord geendeten Großindustriellen Karl Frisch, gewesenen Mitinhabers der hiesigen Glaswerke und einer Dampfziegelei, zweier Porzellanfabriken und einer Dampf ziegelei in Preußen usw., ist der Konkurs eröffnet worden. Seine Mutter, Frau gesch. Schweizer verw. gew. Frisch hier, hatte bald nach dem Tode des ersteren gewaltige Summen zur Regelung geopfert, doch umsonst. Auch über ihr Vermögen ist der Konkurs eröffnet worden. Die hiesigen Banken sind sichergestellt. Die Folgen dieser Konkurse sind noch nicht abzusehen. Die Sache erregt großes Aussehen. Harthau bei Chemnitz, 24. November. Gestern Abend in der 7. Stunde brach in dem Herrn Gutsbe sitzer Löwe hier gehörigen Wohnhause Feuer aus, durch welches nicht nur das Haus, sondern auch das an grenzende Seitengebäude vollständig eingeäschert wurde. Das Mobilar u. s. w. konnte von den herbeigeeilten Feuerwehren zum größten Theile gerettet werden. Markneukirchen. Ein bemerkenswerther Prozeß wird demnächst vor dem hiesigen Königl. Amtsgerichte zur Verhandlung gelangen. Der hiesige Militärverein gewährt Krankengeld und Begräbnißbeihilfen. Um sich nun diese Vergünstigungen zu wahren, aber auch zugleich Mitglied des Konsumvereins bleiben zu können, sind einige hiesige Einwohner auf den Einfallgekommen, ihre Frauen unter ihrem Mädchennamen als Mitglieder deS Konsumvereins eintragen zu lassen. Diesem Gebahr-n ist man ober auf die Spur gekommen, und es werden sich die Schuldigen wegen Herbeiführung eines falschen Eintrages in die bei dem Registergericht der eingetragenen Genossenschaft zu führende Liste der Genossen zu ver antworten haben. Der Verhandlung sieht man ln Mililärvereinskreisen mit Spannung entgegen. Klingenthal. Einer Alkoholvergiftung erlegen ist am Donnerstagfder hier wohnhafte Handarbeiter Höffner. Der Todte hatte eine geleerte Schnapsflasche neben sich liegen und wurde in der Nähe des Schießhauses im Freien liegend entseelt aufgefunden. Nach ärztlichem Ausspruch hat der übermäßig genossene Alkohol eine Herzlähmung hervorgerufen. Riesa, 23. Nov. Beim Schlachten einer Kuh zog sich ver Fleischer Ed. Schuster in Kolmmtz eine Blut- vergiitung zu, die am darauffolgenden Tage den Tod der kräftigen Mannes zur Folge hatte. Die Jnfizirung mit dem thierischen Gifte war durch eine geringfügige Verletzung an der Hand entstanden. — Die „Zittauer Nachr. und Anz." sind in der Lage, über die Verhaftung des dortigen amerikanischen Vice-Konsuls Schilling folgende Darstellung zu geben, die allerdings erheblich von dem Berichte abweicht, der über den Fall jetzt durch die Blätter gegangen ist: „Es ist richtig, daß in Verfolg eines direkten und speziellen Auftrages der Königl. Staatsanwaltschaft M. die Polizei in Erörterungen darüber eingetreten ist, ob der wegen mehrerer strafbarer Handlungen gegen den seit 26. Okt. hier gemeldeten H. E. Sch. gehegte Ver dacht begründet sei. Es ist nicht wahr, daß Sch. in seiner Wohnung verhaftet worden wäre; es ist ferner hin nicht wahr, daß, wie der „Berl. Lok.-Anz." be hauptet, man ihn bis gegen Abend auf der Polizei wache gefangen gehalten und ihm dort seine Werth- sachen abgefordert over seine Brieftaschen gewaltsam abgenommen habe. Sch. ist durch einen Beamten in Civil früh 9 Uhr gebeten worden, sich zur Erledigung einer dringenden Angelegenheit an Polizeistelle einzu finden, und ist widerspruchslos diesem Beamten dahin gefolgt. Nach ungefähr einstündigem, durch die Vor nahme der nöthigen Erörterungen bedingten Aufenthalte auf der Polizeitanzlei ist Sch. dem Königl. Amtsgericht zu richterlicher Vernehmung mit seinem ausdrücklich erklärten Einverständniß zugeführt worden. Alle Mit- theilungen über den in Wirklichkeit gar nicht stattge fundenen Aufenthalt auf der Polizeiwache und die Vor gänge daselbst entbehren ausnahmslos jeglichen that- sächlichen Hintergrundes. , Was das an Polizeistelle von Sch. vorgewiesene Legitimationspapier in engliscker Sprache betrifft, so war dessen Inhalt dem die