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Viktor Lutze, wie die NSK. meldet, die Richtlinien für die vor- und nachmilitärische Wehrerziehung, die den Anforderungen der drei Wehrmächtsteile an die mit dem Erlaß des Führers geforderte Ausbildung entsprechen. Tiefe Richtlinien, die wir hier auszugsweise bekanntgeben, treten mit dem 1. Oktober 1939 in Kraft. Aufstellung -er Wehrmannschaften 1. Zur Durchführung der nachmilitärischen Wehrerziehung werden Wehrmannschaften gebil det. Sie gliedern sich in Wehrmannschaften des Heeres, der Luftwaffe und der Kriegsmarine und werden bei den SA. -Einheiten ausge stellt. 2. Die Wehrmannschaften umfassen die Wehr - pflichtigen des V e u r la u b t e n sta n- des aller Waffengattungen, soweit sie nicht anderen Gliederungen (s-, NSKK., NSFK.) zur Sonderausbildung zugewiesen werden. Der von einer Eingliederung in die Wehrmannschaften ausgenommene Personenkreis wird noch geson dert bekanntgegeben werden. 3. Die Zugehörigkeit zu den Wehrmannschaf ten ist für Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes Pflicht. Zunächst werden in die Wehrmann- schaftsn eingereiht: a) die Offiziere und Beamten der Reserve im Range eines Oberleutnants und Leutnants bis zum vollendeten 35. Lebensjahr b) die Reservisten I und II einschließlich der im Kriege zu a und b als unabkömmlich Erklärten. Die Reservisten I und II, die während der Zuge hörigkeit zu den SA.-Wehrmannschaften das 35. Lebensjahr vollenden, bleiben in der Betreuung durch die SA.-Wehrmannschaften. 4. In den Wehrmannschaften werden die Wehrpflichtigen nach Waffengattungen zusammengefaßt, um eine enge Verbindung zwi schen den örtlichen SA.-Einheiten und den ein zelnen Truppenteilen zu gewährleisten. 5. Alle Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstan des, die neuzeitlich ausgebildet und zur Mobili sierung als Kraftfahrer bestimmt sind, lei sten im NSK K. Übungen zur kraftfahrtech nischen Fortbildung ab. Diese Übungen rechnen auf den bei den SA-Wehrmannschaften abzulei stenden Dienst an. Die Zugehörigkeit der Wehr pflichtigen des Beurlaubtenstandes zu den SA.- Wehrmannschaften bleibt durch diese kraftfahr technische Fortbildung unberührt. Wehrpflichtige des Veurlaubtenstandes der Luftwaffe, soweit diese dem fliegenden Per sonal angehören, erfahren ihre nachmilitärische Wehrerziehung durch das NS.-Flieger kor p s. 6. Um die soldatisch-kameradschaftliche Ver bundenheit innerhalb des eigenen Lebenskreises zu pflegen und die politische Erziehung der Wehr mannschaften unter Einsatz der Schlagkraft der Partei wirksam zu gestalten, werden die Wehr mannschaften nach den für die SA. geltenden Ge sichtspunkten regional gegliedert, d. h. alle Wehr pflichtigen des Veurlaubtenstandes eines Sturm- bereichrs werden zu einer oder mehreren Wehr mannschaften zusammengefaßt und dem SA -Sturm zur Wehrerziehung und Ausbildung angegliedert. Damit steht der Angehörige einer Wehrmannschaft in seinem gewohnten Lebens kreis, in dem er sich auch auf dem Gebiete der gei stigen Wehrerziehung seiner gewohnten Um gebung gegenüber voll auswirken kann. 7. Zur Durchführung der vormilitärischen Wehrerziehung werden Jung-Wehrmann- schäften aufgestellt. Führung 1. Als Führer und Unterführer für die SA.- Wehrmannschaft werden Angehörige der SA. eingesetzt. Die mit der vor- und nachmilitä- rischcn Ausbildung betrauten SA.-Führer und Unterführer müssen die Lehr- und Prüfberech- ttgung für das SA.-Wehrachzeichen besitzen oder in absehbarer Zeit erwerben. Zugleich müssen diese Führer die Eignung als Offizier bezw. als Unteroffizier d. B. besitzen oder erwerben. 2. Soweit in den SA.-Einheiten solche SA.- Führer nicht vorhanden sind, können Offiziere und Unteroffiziere — nach ihrem Ausscheiden aus der Wehrmacht — eingesetzt werden, wenn sie der SA. beitreten und den Lehr- und Prüf berechtigungsschein erwerben. Ausbil-ung 1. Die vor- und nachmilitärische Wehrerzie hung richtet sich nach den Vorschriften für das SA.-Wehrabzeichen und nach den Ausbildungs befehlen für die Wehrmannschaften, die von Jahr zu Jahr durch die Oberste SA.-Führung im Benehmen mit den Wehrmachtsteilen neu verfügt werden. Die Ausbildung umfaßt: a) die vormilitärische Ausbildung (Dienst in der Jungwehrmannschaft), b) die nachmilitärische Ausbildung (Pflichtdienst in der Wehrmacht), c) den Erwerb.des SA.-Wehrabzei chens (freiwillig), ft) die jährlichen Wiederholungs übungen aller Inhaber des SA.-Wehr- abzeichens. 2. Für den Dienst der SA.-Wehrmannschaften sind monatlich bis zu zehn Ausbildungs- und Ltbungsstunden vorgesehen. 3. Das Ausbildungsjahr im Wehrmann schaftsdienst beginnt mit dem Oktober jeden Jahres und erstreckt sich auf elf Monatsdienste. * Mit diesen Durchführungsbestimmungen des Stabschefs, so schreibt die NSK., für die vor- und nachmilitärische Wehrerziehung ist der Auf takt einer Arbeit gegeben worden, die nun mit ganzer Kraft in Angriff genommen wird. Der Erlaß des Führers vom 19. Januar 1939, durch den der SA. die vor- und nachmilitärische Wehr erziehung des deutschen Mannes übertragen wurde, stellt ein Dokument von seltener Trag weite dar und dient der Stärkung der Wehrkraft des deutschen Volkes in bisher nie gekanntem Maße. Seit der Wieder herstellung der deutschen Wehrhoheit und der damit verbundenen Schaffung des deutschen Volksheeres ist dieser Erlaß des Führers in sei ner letzten Auswirkung eine geschichtliche Tat von ganz besonderer Bedeutung. Die Wehrmacht hat in der kurzen Zeit des Aufbaues des deutschen Volksheeres in allen drei Wehrmachtsteilen, Heer, Marine und Luft waffe, eine gigantische Arbeit geleistet und das Leipzig erwartet aSe Bolksgenossinnen am 1«. Juni 1938 znr Großveranstaltung mit der Reichssrauensährerin Pgn. Gertrud Scholtz- Klint und zur Reichsacksstellung des Reichs nährstandes! scharfe Schwert geschmiedet, das Großdeutschland sichert und den Frieden im europäischen Raum garantiert. Bei der letzten Führerparade hat sich die Welt davon überzeugen können, daß die deutsche Wehrmacht das bestausgerüstete und schlagkräftigste Instrument des Friedens in der Hand des Führers ist. Jeder einzelne Mann ist waffentechnisch vollendet ausgebildet und dazu erzogen, sich in jedem Augenblick selbstän dig bewegen und kämpfen zu können. So hat der Ausbildungsstand der Wehrmacht einen hohen Stand erreicht, dem nun noch das letzte Fundament gegeben werden soll. Der Führer hat den Auftrag für die vor- und nachmilitü- rische Wehrerziehung ir treueste Hände gelegt und damit jene Sturmabteilungen betraut, die in harter Kampfzeit erprobt und durch zahl reiche Blutopfer zu einer unlöslichen Gemein schaft zusammengeschweißt, jederzeit die besten und aktivsten Männer im Weltanschauungs kampf des Nationalsozialismus waren und sind. Sie wird auch in Verfolg ihrer zähen, zielbe wußt geleisteten Arbeit auf dem Gebiete der Wehrerziehung des deutschen Volkes die auf alle wehrfähigen deutschen Männer erweiterte Auf gabe mit der gleichen Hingabe und Einsatzbereit schaft meistern, die sie bisher auszeichnet Erprobte SA.-Führer werden die Summe ihrer Erfahrungen für den Aufbau und die Aus bildung der SA -Wehrmannschaften verwenden und jene Kameradschaft und Eefolgschaftstreue für den Führer in die Kreise der wehrbereiten und wehrfähigen Männer tragen, die nunmehr durch die Teilnahme am SA.-Wehrmannschafts- dienst ihre selbstverständliche Pflicht für Führer und Volk erfüllen werden. Auf der Grundlage des EA.-Wehrabzeichens werden diese Männer nicht nur weltanschaulich zu stets einsatzbereiten, von der Idee durchdrun genen Nationalsozialisten erzogen, sondern auch körperlich wehrtüchtig erhalten werden. Die beiden festen Säulen Partei und Wehr macht, die das Reich tragen, werden also hier in gemeinsamer Arbeit die Wehrkraft des deutschen Volkes zur höchsten Form steigern. . MM Lot vn6 wsltbsrükmt Irtftsr iwlgorirchslobok. fi-Ioch dsuts wirft sr noft» oltbulgoriscstsn öousrnrsgata gerät, gepflegt unft gasrnt»». k>acKM6 204 Wem cks Weiskeil ^es Pfluges uncl placke kremcl ist, ciem isl cls^ golclens ladak ein Qskeimnis mit sieden Siegeln." - AarmrnrsAekrr -