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sür Piitisitis-Kiisllul, NerlugNitz, 8kMrs, Lugau, Wüstellbrand, Ursprmlg, Mittelbach, Hermsdorf, Bemsvorf, Langenberg, Falken, Meülsdorf u. s. w. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahnstraße 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 1V Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. 28. Jahrgang. Sonnabend, den 19. October 1901. Nr. 245. Bekanntmachung, die Einkommensdeclaration betreffend. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Decla- ratiou des steuerpflichtigen Einkommens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, eine Declaration über ihr Einkommen bis zum 30. October 1001 bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Declarationssormulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Actiengesell- schaften, Commanditgesellschaften auf Actien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaften u. s. w.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vcrmögensmassen auf gefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann ein zureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Gersdorf Bez. CH., den 16. October 1901. Der Gemeindevorstand. Göhler. L a g e 4 g e s H i ch L e. Deutsches Reich. Berlin, 17. Okwber. Die Stadtverordneten ver handelten heute über die Märchenbrunnen-Angelegenheit. Stadtverordneter Singer bedauerte den Beschluß des Magistrats, die Angelegenheit an die Kunstdeputation zu rückzuverweisen, statt sie im Plenum der Versammlung zu behandeln. Die Genehmigung des Kaisers sei nicht erforderlich, sondern nur der Baukonsens. Es handle sich hier um einen Schritt, die Selbstverwaltung Berlins im Interesse der Kabinetsjustiz aufzuheben. Ein Nach geben in diesem Punkte bedeute, dem Absolutismus einen neuen Stein aus dem Wege räumen. Stadtverordneter Preuß beantragt die Einholung der baupolizeilichen Genehmigung zur Errichtung dieses Brunnens und die Einleitung und des Verwallungsstreit-Verfahrens, falls die Genehmigung verweigert werde. Stadtverordneter Kämpf betont, Berlin müße immer berücksichtigen, daß es Residenzstadt sei; wenn man schon dem Publikum das Recht der Kritik einräume, dürfe man dies dem Träger der Krone nicht verweigern. Redner beantragt, von dem überreichten Aktenmaterial Kenntniß zu nehmen und den Magistrat zu ersuchen, den Rechts standpunkt festzuhalten, ober die Kaiserlichen Anregungen zu prüfen. Oberbürgermeister Kirschner betont unter Beifall, daß nicht zur Aufstellung eines jeden Denkmals die allerhöchste Genehmigung erforderlich s.i und daß die Stadt an diesem Nechtsstandpunkt unter allen Um ständen festhalten wolle, aber der Charakter als Residenz stadt erlege Pflichten auf, namentlich die Pflicht der Rücksichtnahme; daher dürfe die Anregung des Kaisers, der für die Schönheit der Stadt Opfer aus eigenen Mitteln bringe, nicht außer acht gelassen werden. Es frage sich nur, ob diese Rücksichtnahme angebracht sei, in dem Augenblick, wo sie als Recht beansprucht wird. Redner schildert dann die Audienz in Hubertusstock. Der Kaiser habe ihm gestattet, auch sein Rechtsbedenken gegen jenes Ministerialreskript vorzutragen. Er, der Oberbürgermeister, habe aber den Eindruck gewonnen, daß der Kaiser die Rechtsfrage nicht in den Vorder grund stelle. Der Kaiser betonte, daß aus Rücksicht nahme auf ihn als Regenten wegen eines Interesses an der Entwickelung der Siadt seine Anregungen zu prüfen seien. Die Resolution Preuß würde die Thür zu schlagen und eine Wirkung haben, die kein monarchisch gesinnte« Herz wünsche. Dagegen treffe der Antrag Kämpf den richtigen Standpunkt; die Stadt wolle an ihrem Recht festhalten, aber die« mit der schuldigen Ehr furcht thun. Stadtverordneter Singer entgegnet, das Recht, da« man habe, solle man brauchen. Wenn in Berlin, weil es Residenzstadt ist, alles geschehen würde, was der Kaiser wolle, dann würde es für die Wohl fahrt der Bürgerschaft besser sein, die Residenz zu ver legen. Die ganze Sache sei nichts weiter, al» eine Kraftprobe, um die Stadtverordneten und den Magistrat unter da« cautinische Joch zu zwingen. Stadtbaurath Hoffmann erklärt, man müsse als Künstler auch die Kritik vertragen können; in der Stadtverwaltung sei ein Künstler mit starrem Kopf am wenigsten zu ge brauchen. Nach längerer Debatte, welche vorwiegend persönliche Differenzen zum Gegenstand hatte, wurde der Antrag mit 67 gegen 46 Stimmen abgelehnt'und der Antrag Kämpf angenommen. — Wie furchtbar die Krisis auf die Lage der Bankangestellten einwirkt, erhellt daraus, daß die Nationalbank in Berlin etwa sechzig ihrer Beamten zum 31. Dezember ds. Js. gekündigt hat. Am 1. Oktober entließ die Berliner Stelle der Breslauer Diskontobank bereits über 70 Beamte. Es ist natürlich unter den heutigen Zuständen kaum daran zu denken, daß die Betreffenden eine Stellung im Bankfache wieder erhalten. — Der Industrie zu helfen lassen sich die deutschen Regierungen bei der gegenwärtigen rückläufigen Bewegung in unserem Erwerbsleben nach Möglichkeit angelegen sein. So trägt der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten v. Thielen neuerdings auch durch Neuanschaffung von rollendem Material zur Förderung der industriellen Thätigkeit in sehr erheblichem Maße bei. Nachdem kürzlich erst über 4000 Eisenbahnwagen zur Bestellung gegeben worden sind, werden demnächst über 400 Lokomotiven zur Vergebung gelangen, was einer Zuweisung von Arbeit im Werthe von etwa 25 Mill. Mk. an die deutsche Eisenindustrie entspricht. — Ein deutscher Burenkämpfer gefallen. Die „Kreuzztg." schreibt: Am 13. August ds. Js. wurde zu Bethel bei Bielefeld ein Anstalts-Familienabend gehalten. Als die Kunde den Saal durcheilte, daß ein deutscher Profesiorensohn in den Reihen der Buren mitkämpfe, brachen die mehr als 2000 Anwesenden in ein begeistertes Hoch auf Professor Cremer aus, aber die Begeisterung steigerte sich bis zur Ergriffenheit, als Prof. Cremer in einer feurigen Rede seine Stimme erhob: „und wenn mein Sohn fallen sollte, so bin ich bereit — Gott helfe mir dazu — dieses Opfer mit willigem Herzen zu bringen. Stirbt doch mein Kind dann den Heldentod für eine edle und gerechte Sache!" Ob des greisen Vaters Herz wohl eine Vorahnung dessen, was ihm bevorstaud, bewegt hat? Denn nach der jetzt veröffentlichten Anzeige war der Sohn damals vielleicht schon 8 Tage zuvor den Heldentod gestorben. — Der „Lok.-Anz." schreibt: Zur vielbesprochenen „Großen Loos-Affaire" wird uns von zuständiger Seite mitgetheilt, daß der heißumstrittene Gewinn des Großen Looses nicht, wie von anderer Seite berichtet, dem Fiskus zugefallen ist, weil angeblich der Loosinhaber die Auszahlungsendfrist versäumt hätte, sondern daß von der Lotterie-Direktion der Gewinn an den Lotterie- Kollekteur in Oels in Schlesien gegen Präsentation des LooseS überwiesen worden ist; der Kollekteur hatte die Summe dann an den berechtigten Gewinner abzuführen. — So muß es komme«! Da niemand Lust hat, den Engländern den wohlverdienten Denkzettel zu geben, so gehen sie jetzt selber auf einander los, liegen sich in den Haaren und züchtigen sich gegenseitig; leider gehen gerade die Schuldigen dabei leer aus. Ein Telegramm aus dem Lager von Aldershot meldet: Schon länger andauernde Streitigkeiten zwischen der leichten Durham- Infanterie und dem Worcestershire-Regiment führten in vergangener Nacht zu einem offenen Kampf, bei welchem das Bajonett gebraucht und ein Schuß abgefeuert wurde. Die Worcesters griffen mit aufgepflanzten Bajonetten die Kaserne der Durhams an und zertrümmerten sämmtliche Fenster derselben. Fünf Durhams wurden verletzt. Die Kämpfenden wurden schließlich von Patrouillen und Militärpolizei getrennt. Der Unter suchungsgerichtshof ist zusammengetreten, um sich mit der Angelegenheit zu befassen. — Li hung-tschang der Pfiffige hat an den russischen Gesandten das dringende Verlangen gestellt, die Mandschurei wieder an China zurückzugeben. Der russische Gesandte erwiderte, Li-hung-tschang solle einen besonderen Gesandten nach Petersburg schicken, um über die Bedingungen zu verhandeln. Li-hung-tschang will mit dieser Mission Tschangtschitung, seinen größten Feind, betrauen, woraus hervorgeht, daß der pfiffige Li auf einen Mißerfolg rechnet, für welchen nach alter Gepflogenheit der unglückliche Gesandte geköpft wird. Breslau, 17. Oct. Wie erst jetzt bekannt wird, ist am vergangenen Donnerstag das russische Grenzdorf Schlensaua bei Ldow durch Feuer vollständig zerstört worden. 346 Besitzungen sind gänzlich niedergebrannt. Durch Flugfeuer gerieth auch das drei Kilometer entfernte Dorf Straomyschy in Brand, 22 Besitzungen wurden hier ein Raub der Flammen. Das Elend ist unbeschreib lich; über 1500 Menschen sind obdachlos. Ein ältere Dienstmagd, sowie drei Kinder kamen in den Flammen um. Bei den Rettungsarbeiten erlitten zahlreiche Personen Brandwunden. OertlicheS und GächfifcheS. Hohenstein-Ernstthal, den 18. October. — Die zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommen steuer ausgetragenen Nachweisungen (Lohnlisten) enthalten in diesem Jahre zum ersten Male eine Spalte zur Angabe der von den Arbeitnehmern gesetz- oder vertrags mäßig zur Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnvaliden- versicherungs-, Wittwen-, Waisen-, Pensions- und Sterbekassen zu leistenden Beiträge. Diese Beiträge sind nach H 6 und 9 des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig und werden nicht zur Einkommensteuer herangezogen. — Anstellung der Chinakämpfer. Da» Krieg«. Ministerium hat das König!. Finanzministerium ersucht, den aus China zurückkchrenden Freiwilligender Sächsischen Armee, die gegenwärtig einiger Typhusfälle wegen auf dem Truppenübungsplatz zu Münster einer mehrwöchigen Quarantäne unterworfen werden und in Folge der hierdurch eintretenden späteren Entlassung vielfach ihrer für den 1. October übernommenen neuen Civilstellung verlustig gehen werden, Beschäftigung zu gewähren. Da» König!. Finanzministerium veranlaßte daher die Dienststellen des StaatSeisenbahnbetriebeS, innerhalb ihrer