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8 13 dem gleichen Der Reichs- des der 1. Zur Wahrung der Bcrufsbelange der nach 8 1 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausübung der Heilkunde zugelasseaen Personen ist die Deutsche Heilpraktikerschaft E. V. mit dem chen errichtet worden. Sie wird Berufsvertrctung anerkannt. 2. Andere Vereinigungen, die Zweck dienen, sind nicht statthaft. Sitz in Mun als alleinig« 1. Die Erlaubnis ist durch die höhere Ver waltungsbehörde zurückzunehmen, wenn nach träglich Tatsachen eintreten oder bekannt wer den, die eine Versagung der Erlaubnis nach 8 2 Absatz 1 rechtfertigen würden. 2. Die Erlaubnis ist ferner zuriickzunehmen, wenn es unterlassen wird, die Mitgliedschaft bei der Deutschen Heilpraktikerschaft E. V. zu erwer ben oder wenn die Mitgliedschaft endigt. 3. Vor Zurücknahme der Erlaubnis nach Ab satz 1 ist der Eutachterausschutz (8 4) zu hören. 4. Gegen die Zurücknahme der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die Beschwerde an den Reichsmini ster des Innern zulässig, der im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers endgültig entscheidet. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. 1. Anträge auf Zulassung zum Stu dium der Medizin gemäß 8 2 Absatz 2 des Gesetzes sind an die für den Wohnort des An tragstellers zuständige höhere Verwal tungsbehörde einzureichen. 2. Die Antragsteller dürfen das 30. Lebens jahr noch ivcht überschritten haben. 3. Die höhere Verwaltungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen des 8 2 der Verordnung er füllt sind und hört zu dem Antrag den Eutachter- ausschuh (8 4). 4. Nach Abschluß der Ermittlungen legt sie den Antrag mit dem Gutachten dem Reichsmini ster des Innern vor, der im Einvernehmen mit Minister des Innern kann bestehende Vereini gungen auflösen. 3. Die Satzung der Deutschen Heilpraktiker, schäft E. V. bedarf der Genehmigung des Reichs ministers des Innern. Diese wird im Einver nehmen mit dem Stellvertreter des Führers er teilt. fatz 1 des Gesetzes stellen will, hat seine Heil« defähigung und Heilerfolge für eine» Zeitraum von mindestens drei Jahren nachzu- weisen. 2. Die Anträge find an die für den Wohnort des Antragstellers zuständige höhere Verwal tungsbehörde zu richten. -Diese prüft, ob die Vor aussetzungen des 8 2 Absatz 1 der Verordnung erfüllt sind; ist dies der Fall, so legt sie den An trag dem Reichsminister des Innern zur Ent scheidung vor. 3. Der Reichsminister des Innern entscheidet über den Antrag im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers endgültig. Vor der Entscheidung ist ein Gutachterausschuß, der beim 88 1. Wer einen Ausnahmeantrag nach 8 2 Ab 86 Wer eine Erlaubnis nach 8 1 Absatz 3 Gesetzes erhält, ist verpflichtet, Mitglied Deutschen Heilpraktikerschaft E. V. zu werden. 8 7 Reichsminister des Innern gebildet wird, zu hören; er besteht aus einem Vorsitzenden, der weder Arzt noch Heilpraktiker sein darf, aus zwei Ärzten sowie aus zwei Heilpraktikern. Die Mit glieder des Ausschusses werden vom Reichsmini ster des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers für die Dauer von zwei Jahren berufen. 4. Vor Abgabe seines Gutachtens hat der Eut- achterausschuß den Antragsteller einer Kranken anstalt zuzuweisen, in der seine Heilbefähigung und seine Heilerfolge durch den zuständigen lei tenden Arzt unter Hinzuziehung eines Heilprak tikers zu überprüfen sind. Die Überprüfung in der Krankenanstalt soll im allgemeinen die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Die Krankenanstalt wird vom Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Einzelfalle bestimmt. 89 1. Eine auf Grund des 8 2 Absatz 1 des Ge setzes erteilte Erlaubnis berechtigt zur Aus übung der Heilkunde unter der Verufsbezeich- nung „Arzt für Naturheilkunde". 2. Personen, denen diese Erlaubnis erteilt ist, unterstehen der Neichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl I S. 1433). 8 10 heitsamt erhält eine Abschrift des Bescheides. Der ablehnend« Bescheid ist mit Gründen zu ver sehen. 3. Gegen den Bescheid können der Antrag steller, die Deutsche Heilpraktikerschaft E. V. und die zuständige Ärztekammer binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung eines Eutachterausschusses (8 4). Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. 84 1. Der Eutachterausschuß besteht aus einem Vorsitzenden, der weder Arzt noch Heilpraktiker sein darf, aus zwei Ärzten, sowie aus zwei Heil praktikern. Die Mitglieder des Ausschusses wer den vom Reichsminister des Innern im Einver nehmen mit dem Stellvertreter des Führers für die Dauer von zwei Jahren berufen. 2. Für mehrere Bezirke höherer Verwaltungs behörden kann ein gemeinsamer Eutachteraus- schuß gebildet werden. 85 Gegen die Versagung der Erlaubnis durch die höhere Verwaltungsbehörde ist binnen einem Monat die weitere Beschwerde an den Reichs minister des Innern zulässig. Dieser entscheidet im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers endgültig. Der Leiter der Deutschen Heilpraktikerschaft E. V. wird vom Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Füh rers berufen und abberufen. 8 11 1. Der Leiter regelt in einer Verufsordnung die Bcrufspflichten der Mitglieder. 2. Die Verufsordnung bedarf der Genehmi gung des Reichsministers des Innern, die im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Füh rers erteilt wird." Die Verordnung, die das Datum vom 18. Februar 1939 trägt, ist unterzeichnet vom Neichs- innenminister und vom Stellvertreter des Führers. dem Stellvertreter des Führers gegebenenfalls den Antrag an den Reichsminister für Wissen« schäft, Erziehung und Volksbildung weiterleitet 8 11 1. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne die ser Verordnung ist in Preußen, Bayern, Sachsen und in den sudetendeutschen Gebieten der Re gierungspräsident, in Berlin der Poli zeipräsident, in Österreich der Landeshauptmann (Bürgermeister der Stadt Wien), im Saarland der Reichskommissar für das Saarland und im übrigen die oberste Landcsbehörde. 2. Untere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Verordnung ist in Gemeinden mit staat licher Polizeiverwaltung die staatliche Po lizeibehörde, un übrigen in Stadtkreisen der Oberbürgermeister, in Landkreisen der L a n d r a t. 3. Gegen Verfügungen des Polizeipräsiden ten in Berlin als unterer Verwaltungsbehörde ist statt der Beschwerde der Einspruch zulässig. Die Entscheidung über den Einspruch ist dem Polizeipräsidenten selbst, dessen allgemeinen Vertreter oder einem Abteilungsleiter des Poli zeipräsidiums Berlin vorbehalten. 8 12 1. Die Erlaubnis wird nicht erteilt s) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, b) wenn er nicht die deut sche Staatsangehörigkeit besitzt, c) wenn er oder sein Ehegatte nicht deutschen oder artverwandten Blutes ist, ei) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volks schulbildung nachweisen kann, e) wenn er nicht im Besitze derbürgerlichenEhrenrechte ist, l) wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die politische und sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen, x) wenn ihm infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsaus übung erforderliche Eignung fehlt, b) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird. 2. Vor der Entscheidung über den Antrag ist, sofern nicht die Versagung nach Absatz 1 u) bis e) erfolgt, die Deutsche Heilpraktikerschaft E. V. (8 12 der Verordnung) zu hören. 83 1. Aber den Antrag entscheidet die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Ge sundheitsamt. 2. Der Bescheid ist dem Antragsteller, der Deutschen Heilpraktikerschaft E. V. und der zu ständigen Ärztekammer zuzustellen; das Eesund- Die Erste Durchführungsverordnung zum Ge setz über die berufsmäßige Ausübung der Heil kunde ohne Bestallung hat folgenden Wortlaut: „Auf Grund des 8 7 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Be stallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 wird verordnet; 8 1 1. Wer bei Verkündung des Gesetzes, ohne als Arzt bestallt zu sein, di« Heilkunde am Men schen berufsmäßig ausgeübt hat und sie weiter ausüben will, hat Lie Erlaubnis bis zum 1. April 1939 bei der für seinen Niederlassungsort zuständigen unteren Verwaltungsbe hörde zu beantragen. 2. Antragberechtigt sind ferner die zurzeit auf den Schulen des Reichsheilpraktikerbundes be findlichen Schüler. 3. Ist der Antrag rechtzeitig gestellt, so darf der Antragsteller bis zur Entscheidung über den selben die Heilkunde weiter ausüben. 82 Erste Nurchfahrungsverordtmug zum Heilpraltilergesetz Turnen, Sport und Spiek Fuköatk Fußball-Gauliga am S. März Der Fubball-Gaufachwart hat jetzt weiter« Punkt spiele in der Fußball-Eauliga für S. Mürz angefitzt. Mit Rücksicht auf das Reichsbund-Pokalcndspiol in Dresden finden die vier Treffen außerhalb Dresdens statt. Spielbeginn ist 15 llhr. Die Paarungen für 5. März: VfB Leipzig gegen Guts Muts Dresden, Konkordia Plauen gegen SC Planitz, Fortuna Leip zig gegen Dresdner SC, BL Hartha gegen Tura 99 Leipzig. In der Bezirksklasse wurden im Bezirk Dresden für 5. März zwei Punktspiele angesetzt: Rie saer SV gegen Sportfreunde Freiberg (15 llhr) und VfB 93 Dresden gegen SC »4 Freital (19.30 Uhr). Im übrigen bestreitet die Fußball-Bezirksklasse am 5. März die Spiele der 2. Zwischenrunde um den Tschammcrpokal. * Pfützner-Karlsbad leitet das Pokakendspiel Für das Reichsbund-Pokalendspiel am 5. März im Dresdner Ostragchege zwischen Schlesien und Bay ern ist als Schiedsrichter Pfützner-Karlsbad bestimmt morden. Als Linienrichter amtieren Wedermann- Guts Muts Dresden und Pilz-Fortuna Dresden. Das Ncichsfachamt Fußball stellte 2000 Freikarten für An gehörige der HI. und des DI. zur Verfügung. In Dresden besteht am 5. Akirz ab 12 Uhr mittags Spiclverbot. * Tschammerpokal, 2. Zwischenrunde Der Fuhball-Gaufachwart hat jetzt die Spiclan- setzungcn für die 2. Zwischenrunde des Tschammer- pokal-Wcttbcwcrbs vorgcuommen. 48 Mannschaften der Kreis- und Bczirksllasse treten am 5. März in 24 Spielen an. Spielfrei bleibt außerdem der Rie saer SV. Am 26. Februar müssen vorher noch vier Pokalspiele der 1. Zwischenrunde nachgeholt werden. Es handelt sich dabei um die Treffen FC Eythra gegen VfB Zwenkau, ATV Holzhausen gegen Sport vereinigung Leipzig, Sportlust Dresden gegen Rade beuler BC und VTB Dresden-Stetzsch gegen Südwest Dresden. Insgesamt sind gegenwärtig noch 29 Mann schaften der Bezirksklasse >m Rennen, nachdem 15 Mannschaften der Bezirksklasse in der 1. Zwischen runde bereits ausschiedcn. Handöakk Fünfmal um die Punkte in Leipzig Nach der Unterbrechung durch di« Vorrunde des Adlerpreis-Wettbewerbs der Gaumannschaften wer den die Punktspiel« der Handball-Gauliga am kom menden Sonntag mit fünf Treffen fortgesetzt. All« , fünf Sviele fallen diesmal nach Leipzig. Die Paa-l 'rungen lauten: TSG. 48 Leipzig-Lindenau gegen MTSA Leipzig, Sportfreunde Leipzig gegen Guts Muts Dresden, TSV 1867 Leipzig gegen VfL Chem nitz-Ost, Fortuna Leipzig gegen ATV Leipzig-Schöne feld, Spielvereinigung Leipzig gegen TuB Weichau. Eurmn Die Deutschlandricge in Mittweida Anläßlich des Kreistages des NSRL.-Kreiscs Muldeg-Zschopautal findet am 11. März in Mitt weida eine festliche Kundgebung mit dem Turnen einer Deutschlandricge statt. Die deutsche Riege turnt in folgender Besetzung: Haustein-Leipzig, Herold-Leipzig, Rödel-Greiz, Stter-Erciz, Limburg- Ruhla, Bauer-Ruhla, Gauch-Kriegsmarine Kiel, Schrötcr-Schlcchtschiff Eneisenau. * Ausscheidungskampf der Reichsklasse im Gerätturnen Die Eauausschcidung der für die Reichsklasfe ge meldeten Mannschaften im Gerätturnen der Männer für die deutschen Vereinsmeisterschaften im Gerättur nen wird am 11. und 12. März in Ellefeld i. V. durchgeführt. Den Kampf bestreiten die Neichsklasse- Mannschaften des ATV Thalheim, des Turnklubs Chemnitz, des Turnvereins Leipzig-Möckern 1861 und des ATÄ Dresden. Die siegende Mannschaft im Gauausscheidungskampf vertritt den Gau Sachsen bei den Gaugruppenausfcheidungen am 25. und 26. März in Lübeck * 28 Mannschaften in der Eauklasse im Gerätturnen Für die Vcreinsmannschaftskämpfc im Gerättur nen der Männer haben in der Gauklasse, d. i. die zweit« Leistungsklasse, 28 Mannschaften aus allen Kreisen des Gaues Sachsen gemeldet. Die Kreise stellen bis Ende Mürz in Zwischenkämpfen di« beste Gauklassenmannschast im Kreis fest, die End« April bezw. Anfang Mai um die Gaumeistcrschaft in den Vereinsmannschafiskämpfin der Gauklasse antritt. Den Endkampf bestreiten dann acht Mannschaften. Der Austragungsort steht noch nicht fest. Araftfaßrspori Rudolf Hasse erhielt das Deutsche Motorsportabzeichen Unter den von Korpsführer Hühnlein mit dem „Deutschen Motorsportabzeichen ausgezeichneten Männern befindet sich auch der Rennfahrer Rudolf Hasse, ein Sohn der Stadt Mittweida. Er erhielt das Abzeichen in Gold. Vadspork Deutschlandfahrt-Film läuft in Dresden Angesichts der eben einfitzenden Vorbereitungen für die Deutschland-Rundfahrt der Vcrufsstraßenfah- ror wird es weite Kreise interessieren, daß am kom menden Sonnabend ein Normalfilm von der Deutsch- landfohrt 1937 in Dresden gezeigt wird. Im Rah men eines Lehrganges für di« säcMchcn Kreispresse- obmünner im Radsport zeigt der Eauprcsscobmann im „Stadtwaldschlößchen" die angeführt fistelnde Sportreportage, weiterhin den offiziellen Filmbericht von den Olympischen Radrennen 19:16 mit dem Tan- bemsieg der Sachscnmannschaft Ihbc-Lorenz und schließlich den eben erst fcrtiggcstelltcn Saalsport- Lchrfilm „Die hohe Schule des Rades", bei dem Europameister Frey uno die erfolgreiche Chemnitzer Diamant-Mannschaft Schulz-Rudolf entscheideud m>t- gewirkt haben. An diesem Abend wird auch der vielgereist« Pfleger Erich Riihl zug«g«n fim, der bei den meisten Rundfahrten durch Deutschland und Frankreich die deutschen Spitzenfahrer betreute und auch für 1939 wieder vom Organisationsausschuß verpslichtet wurde. Di« drei Filme werden auch in Leipzig gezeigt werden. DI.-Spork I Mannschaftswettkämpfe der HI. im Gerätturnen I um die Vestmannschaft des Kreises Zwickau In den Turnhallen des Turncrbundcs Glauchau 1845 wurden die Gcrätwettlämpfe der Bann« 211 Glaucha» und 133 Zwickau ausgetragen. Es wurde in Leu Leistungstlassen L und L geturnt. Als kreis beste Mannschaft in Klasse L ging die Mannsäufft des ATV Planitz mit 448 Punkten hervor. In der Klasse 8 sah man die Mannschaft des Turnvereins „Germania" Werdau mit 568 Punkten als Sieger. Schrifttum Die kindliche Sprachentwicklung vom unartikulierten Schrei am ersten Tag bis zur gesetzmässig gebundenen selbständigen Ausdrucksweise behandelt ein Aufsatz im Febrnarheft der illustrier ten Monatsschrift „Kleine Kinder" (jetzt Ver lag Quelle L Meyer in Leipzig, Bezugspreis jähr lich 6 NM.). Weitere Aufsätze: Aus der Kinder- pcrspcktioe — Das Musterki'nd, ein pädagogischer Irrtum — Mutter nnd Kleinkind auf der Straße - Das kranke Kleinkind — Christel lernt manier lich essen — Mutter arbeitet einen Teddybär u. a. zeigen die Vielgestaltigkeit der Zeitschrift, die allen Eltern treuer Berater sein wird. Biele nette Kin- dcrbild«r gestalten die Hefte noch besonder» reizvoll. Der Verlag sendet auf Verlangen kostenlos Probe heft zu. Weber und Tuchmacher In frühgeschichtlicher Zeit In der vom Reichsbund für deutsch« Borg«- schichte, Gruppe Berlin, veranstaltet«» Vor tragsreihe hielt dir Leiterin des Museums in Heiligengrabe, Annemarie von Auerswald, einen Lichtbildervortrag über „Weber und Tuch macher". Auf drei große Fundgruppen ist di« Vorgeschichtswissenfchaft bei ihren Forschungen bisher im wesentlichen angewiesen: die in orr Bodenseegegend gemachten, die der jütländischen Baumhügel und Lie Moorfunde. Nach diesen Funden steht fest, daß der Flachsanbau, seine Gewinnung und Verarbeitung zu Gespinsten bis in die älteste Bronzezeit zurllckrcichen. Die später austretenden Gewebe und Wollfäden wur den schon früher nicht nur als zweckbestimmtes Material verarbeitet, sondern durch verschiedene Behandlung, durch Färbung und ornamentale Kunst gab man ihnen auch den Charakter hoher Kunstfertigkeit. Die uralten germanischen Sym bole des Sonnenrades und des Lebensbaumes finden sich auf den auf dem Hochwebstuhl gefer tigten Stoffen ebenso wie auf den Hausgeräten. Die größten auch heute noch nicht völlig gelösten Nätsel geben der Wissenschaft die in den jüt ländischen Frauengräbern gefundenen sogenann ten Schnurröckchen auf — kurze, kaum die Ober schenkel deckende, von fester Kante ausgehende Schnüre, die wie Tanzröckchen wirken und eigentlich dem Stilgefühl der germanischen Frau widersprechen. Hier wird cs weiterer Forschung bedürfen, um zu stichhaltigen Deutungen zu kom men. Die Moorsunde endlich zeigen meist Köperbindung der Gewebe, wie sie nur durch die Weiterentwicklung des Webstuhls möglich ge worden war. Verdienstvoll ist hier vor allein die Arbeit des Jndustriemuseums in Neu münster, dessen Leiter sich Sammlung und Er forschung der ältesten Kuiturcrzcugnisse unserer Vorfahren, Weberei und Tuchuerarbeitung, an gelegen sein läßt. AM«! MS ZMM Förderung des Reiseverkehrs zwischen Deutsch land und Italien Rom, 21. Februar Der italienische Außenminister Graf Ciano und der deutsche Botschaft«! von Mackensen haben am Dienstagnachmitta« ein Abkommen zur Förderung Nmfeverkhrs zwischen beiden Länder» unt«r-