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sm Hshefflriü-Kusilpl, ArrlnDitz, GerMis, Lugau, Wüstenbrand, Urspmng, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u. s. w. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahustraße 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raun, für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 10 Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. 28. Jahrgang. Donnerstag, den 31. October 1901. kW Nr. 255. Bekanntmachung, die Auslegung der Stadtverordneten-Wahllisten betr. Die für die diesjährige Stadtverordnetenwahl aufgestellten Listen der stimm berechtigten und wählbaren Bürger liegen vom 1. bis mit 16. November d. I. an den Wochentagen während der Geschäftsstunden d. i. von Vormittags 8—1 Uhr und Nachmittags von 3—5 Uhr im Rathhause und zwar am 1. und 2. k. M. im Zimmer Nr. 9, an den übrigen Tagen im Zimmer Nr. 5 zur Einsicht aus. Bis zum Ende des siebenten Tages nach Beginn der Auslegung steht jedem Betheiligten frei, gegen die Wahlliste bei uns Einspruch zu erheben. Nach Ablauf des 16. November werden die Wahllisten geschlossen und den zu diesem Zeitpunkte noch nicht erledigten Einsprüchen ist für die bevor stehende Wahl keine weitere Folge zu geben. Bürger, welche in den geschlossenen Listen nicht eingetragen sind, können an der Wahl nicht theilnehmen. Stimmberechtigt sind nach H 44 der Revid. Städteordnung bei den Stadt verordnetenwahlen alle Bürger mit Ausnahme der Frauenspersonen und Derjenigen, a,) welche öffentliche Armenunterstützung erhalten oder im Laufe der letzten 2 Jahre erhalten haben; b) zu deren Vermögen gerichtlicher Concurs eröffnet worden ist, während der Dauer des Concursverfahrens; o) welche von öffentlichen Aemtern, von der Advokatur oder von dem Notariate suspendirt worden sind, auf die Dauer der Suspension, sowie der Removirten auf 5 Jahre von Zeit der Remotion an (vergl. lit. ü.); ä) denen durch richterliches Erkenntniß die bürgerlichen Ehrenrechte ent zogen worden sind, auf die Dauer dieser Entziehung; s) welche sich wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das nach dem Strafgesetzbuche die Entziehung der Ehrenrechte zur Folge haben kann oder muß, in Untersuchung befinden, ingleichen Derjenigen, welche Frei heitsstrafen verbüßen oder zwangsweise in einer öffentlichen Besserungs oder Arbeitsanstalt untergebracht sind; t) welche unter polizeilicher Aufsicht stehen; Ä welche die Abentrichtung von Staats- oder Gemeinde- Abgaben, einschl. der Abgaben zu Schul- und Armenkassen, länger als 2 Jahre ganz oder theilweise im Rückstände gelassen haben; ü) welche die Selbstständigkeit verloren haben oder die in tz 17 für den Erwerb des Bürgerrechts festgesetzten Vorbedingungen (s. Bekanntm. v. 16. August d. I.) nicht mehr erfüllen. Die Wählbarkeit steht nach Z 46 der Revid. Städteordnung allen stimm berechtigten Bürgern zu, welche im Stadtbezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Die Mitglieder des Stadtrathes, sowie besoldete Gemeindebeamte können nicht zugleich Stadtverordnete sein. Hohenstein-Ernstthal, am 29. October 1901. Der Stadtrat h. vr. Polster. W Freitag und Sonnabend, den 1. und 2. November 1901, werden sämmtliche Geschäftsräume des Rathhauses (Altstadt) gereinigt. An diesen Tagen werden nur dringliche, keinen Aufschub duldende Sachen erledigt. Hierzu, sowie zur Entgegennahme der standesamtlichen Anzeigen von Todes fällen ist das Wachtlokal (Zimmer Nr. 9) an beiden Tagen Bormittags von 11 bis 12 Uhr geöffnet. Die Sparkasse ist Sonnabend, den 2. November 1SV1, ebenfalls wegen Reinigung der Geschäftsräume für den öffentlichen Verkehr geschlossen. Hohenstein-Ernstthal, den 26. October 1901. Der Stadtrat h. vr. Polster. W Zum Reformatiousfeft. „Wir wissen gar nicht, was wir Luther und der Reformation im Allgemeinen Alles zu verdanken haben," so hat Goethe kurz vor seinem Tode bekannt. Er hat mit diesem Bekenntniß ein Wort gesprochen, agf welches der Finger gelegt werden muß, zumal in einer Zeit, in welcher der Geist von der Materie verschlungen zu werden droht, ja zum Theil schon verschlungen worden ist. Es wird höchste Zeit, daß unserem Geschlecht in allen seinen Ständen wieder einmal die Augen geöffnet werden über den Wald, den es vor lauter Bäumen nicht sieht, über den dichten Wald von Unkraut, Un glauben, Unsittlichkeit, Unbotmüßigkeit, Unmäßigkeit, Unehrlichkeit, Unsinn, Unvernunft und wie das Unkraut sonst noch heißen mag. Mit lautem, Hellem Schlag klingt in diesen großen, unheimlichen Wald der Hammer hinein, mit welchem am 31. Oktober 1517 der Wittenberger Mönch einer seits das äußerlich feste, aber innerlich morsche Ge bäude der stolzen Roma in Stücke schlug, mit welchem er andernseits die Mauern der Kirche baute, deren Grundstein schon längst gelegt war, die Mauern der evangelischen Kirche. Unser heutiges Geschlecht weiß wirklich nicht mehr, waS eS Luther und der Reformation im allgemeinen, noch weniger im besonderen, zu verdanken hat. Wach auf darum, du Volk des Evangeliums, aus deinem langen Schlaf und lerne wieder sehen! Die Welt ist durch die Reformation protestantisch geworden und sie ist es geblieben bis auf den heutigen Tag. Freiheit — das Schlagwort der Reformation und des Protestantismus, ist zugleich die unversiegbare, die ganze Welt verjüngende Kraft geworden, die Freiheit des Geistes gegenüber der Knechtschaft RomS, unter deren eiserner Gewalt alles Leben ersterben muß. Kultur kann nur da gedeihen, wo Freiheit ist. Handel und Gewerbe, Kunst und Wissenschaft, diese Kinder oder Schwestern der Kultur, auch sie können nur da blühen, wo der Menschengeist seine Flüge! frei regen kann. Alle Länder und Völker, wo der protestantische Geist der Freiheit nicht waltet, haben entweder schon abgewirthschaftet (Spanier) oder sind im Niedergang begriffen (Italien, Oesterreich, Frankreich). Im Gegensatz zu diesen sind alle protestantischen Länder und Völker im Aussteigen begriffen, voran Deutschland, Nord-Amerika. England ist zwar ein evangelisches Land, aber der Geist, der das moderne Albion beherrscht, ist nicht mehr evangelisch, sondern römisch, es ist der Geist erbarmungsloser Knechtschaft, der in Südafrika sein eisernes Regiment führt. Nur wo der Geist des Evangeliums weht, da ist Freiheit, da ist Leben. Das beweist am klarsten die mächtige „Los von Rom"-Bewegung in Böhmen, in Frankreich, in Italien. Das alles und noch vielmehr, nicht zu vergessen der gewaltigen Fortschritte evangelischer Mission, sind heute, am 31. Oktober, lauter wuchtige Hammerschläge auf Auge und Herz der evangelischen Christenheit. Darum: Wache auf, der du schläfst, be sinne Dich wieder auf die Güter der Reformation, vor allem auch die evangelische Freiheit, die Mutter aller wahren Kultur. Nicht frei vom Glauben, sondern frei und groß durch den Glauben, muß es heißen, nicht hinweg vom Evangelium, sondern zurück zum Evangelium. Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwindet, Gottes Wort ist das Schwert des Geistes, das zu diesem Siege verhilft. Das Beides ist das köstliche Erbe der Reformation. Mit ihnen siegt das Volk derReformation, ohne sie erliegt es. Auf darum, du evangelische« Deutschland, auf, ihr evangelischen Gemeinden, auf, Du evangelischer Christ, auf: bewahre und bewähre Deine heiligsten Güter: Deinen Glauben und Deine Bibel! Tagesgefchichte. Deutsches Reich. — Bei der Vorbereitung de« Reichshanshalts voranschlags sind drei Phasen zu unterscheiden. Zu nächst — das ist die erste — melden die verschiedenen Resiorts der Neichsverwaltung ihre Ansprüche beim Reichsschatzamt an. In der zweile» suchen die Dezer nenten des Reichsschatzamts auf schriftlichem Wege die angemeldeten Forderungen nach Möglichkeit herunterzu drücken. Ueber die Anmeldungen, auf welche die einzelnen Reffortchefs besonderes Gewicht legen und von denen sie am liebsten nichts ab- und Nachlassen möchten, findet dann schließlich mündlicher Meinungsaustausch zwischen den in Betracht kommenden Instanzen statt. In diesem Stadium — dem dritten — befindet sich augenblicklich die Vorbereitung des Reichshaushaltsvocanschlags für das nächste Etatsjahr. Ob es sich ermöglichen lassen wird, den Mehrbetrag der Matrikularbeiträge über die Ueberweisungen, von dem wir unlängst sagten, daß man ihn auf etwa 100 Mill. Mk. schätze, erheblich zu kürzen, darüber gehen die Meinungen augenblicklich noch aus einander. Die Einnahmeausfälle sind besonders stark bei der Börsen, und bei der Zuckersteuer. Der Rückgang in den Erträgen der Börsensteuer aber hängt nicht so wohl in erster Linie mit der Struktur des Börsengesetze», sondern damit zusammen, daß im letzten Rechnungsab schnitt ein starker Rückgang in den Communalanleihen und in der Gründung von Aktiengesellschaften in die Erscheinung getreten ist. — Die Verzinsung des in den bayrischen Staatsbahnen investirten Capitols ist ebenso wie die des in den sächsischen Staatsbahnen rückläufig. Nachdem im Jahre 1897 eine Verzinsung 4,37 Procent erreicht worden war, fiel dieselbe in den beiden folgenden Jahren auf 3,95 bezw. 3,91 Procent und beträgt für 1900 nur mehr 3,57 Procent. Damit sinkt Bayern unter die sächsische Verzinsung, die für 1900 noch einmal 3,7 Procent betrug. — Die schiechen Zeiten machen sich auch bei der Berliner Sparkasse bemerkbar; nach dem soeben er schienenen Geschäftsbericht für das Vierteljahr Juli- September sind während dieser Zeit 13 560 414 Mark ausgezahlt worden. Der Ueberschuß ist also nur ge-