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halten, kein englisches Schiff zu laden oder zu löschen, so lange der Krieg dauere. Oertliches rrud Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 24. October. — Freitag, den 24. dss. Mts., Vormittag 8 Uhr wird im Rathhause das Fleisch eines wegen geringgra digem Rothlaus beanstandeten Schweines in gekochtem Zustande, L Pfund 40 Pfg.. öffentlich verpfundet. — Das Ministerium des Innern hat beschlossen, vom I. Januar nächsten Jahres ab den Bezirk der Amts hauptmannschaft Glauchau von dem Bezirk der Gewerbe inspektion Zwickau zu trennen und der Gewerbeinspektion Chemnitz zuzutheilen, sowie den Assistenten Trülzsch der Gewerbeinspektion Zwickau nach Chemnitz zu versetzen. — Daß man über jede Zahlung eine Quittung verlangen und diese sorglich aufheben soll, wird dem Viehhändler Jacob Böhm aus Klein-Schwarzenbach dem nächst gerichtlich klargemacht werden. Er kaufte vor einigen Monaten von dem Gutsbesitzer Garris in Enchen- reuth ein Paar Ochsen für 570 Mk. und bezahlte die selben auch nach seiner Angabe und wie dies beim Vieh handel üblich ist, sofort. Garris starb kürzlich, und weil die Erben keinerlei Aufzeichnung über die Bezahlung der Ochsen oder die Verwendung des Geldes fanden, so sind sie gegen Böhm wegen Bezahlung der 570 Mk. klagbar geworden. — Zur Verjährung kaufmännischer und ge werblicher Forderungen. Von besonderer Bedeutung w,rd diesmal der 31. Dezember für die Verjährung kaufmännischer und gewerblicher Forderungen sein. Der Artikel 169, Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürger lichen Gesetzbuche wird nämlich am 31. Dezember 1901 zum ersten Male bedeutungsvoll werden sür alle Kauf leute und Gewerbetreibenden, aber auch für Privatange stellte, Gehilfen und Gesellen, Arbeiter, Rechtsanwälte, Aerzte, Apotheker, Techniker u. s. w. Am 31. Dezember 1901 tritt nämlich bei allen Forderungen der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und Kunstgewerbetreibenden, Landwirthe, Gärtner, Gastwirlhe und Hoteliers, Spedi teure, Frachtführer, Commissionäre, ferner der Lotterie- collecteure, Lehrherren, Lehrer und Erzieher, Aerzte und Rechtsanwälte, sowie die Lieferung von Waaren und Ausführung von Arbeiten, Gewährung von Woh nung und Beköstigung, Fracht-, Fuhr- und Botenlohn, Provisionen, Kaufpreis für Loose, Lehrgeld und Honorare betreffen, Verjährung ein, welche vor dem 1. Januar 1900 entstanden sind, selbst wenn die frühere Verjährungs frist eine längere gewesen wäre. In Sachsen betrug sie be kanntlich 3 Jahre. Trotzdem verjähren am 31. Dezember 1901 auch hier nicht nur alle obengenannten Forder ungen auS dem Jahre 1898, sondern auch alle aus dem Jahre 1899. Das gilt aber auch von den Forderungen der Privatangestellten, der gewerblichen Arbeiter, Tage löhner und Handarbeiter, der Dienstboten, wegen ihres Salairs und Lohnes. Eine Ausnahme ist jedoch zu berücksichtigen. Forderungen sür Lieferung von Waaren oder Arbeiten der Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbe treibenden verjähren erst am 31. December 1903, wenn die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners er folgt, z. B. an Wiederverküufer abgegeben wurde. Des gleichen Forderungen der Lotteriecollecteure an Personen, welche die Loose weitervertreiben, und der Hauswirthe für Miethen. Hier greift die vierjährige Verjährungs- frist (in Sachsen früher 30 Jahre) Platz. Es gilt also für Geschäftsleute, diesmal besonders vorsichtig in der Revidirung zu sein, da neue rechtliche Vorschriften in Frage kommen. Bezüglich aller aus dem Jahre 1898 und dem Jahre 1899 stammenden Forder ungen muß die Verjährung rechtzeitig unter brochen werden. Die Unterbrechung kann jetzt dadurch herbeigeführt werden, daß vor dem 1. Januar 1902 von dem Schuldner ein schriftliches Anerkenntniß der Forderungen eingeholt oder der Schuldner zu einer Abschlagszahlung angehalten wird. Ist dies nicht zu erlangen, so muß vor dem 1. Januar dem Säumigen Klage oder Zahlungsbefehl zugestellt werden. Die Verjährung tritt auch dann nicht in Kraft, wenn dem Schuldner, am besten durch eingeschriebenen Brief, eine weitere Stundung eingeräumt wird. Erfolgt keine dieser Rechtshandlungen, so erlischt die Klagbar- kert der Forderungen, es kann höchstens noch mit ihnen einredeweise gegen etwaige Gegenforderungen aufgerechnet werden, wenn diese Compensation bereits vor der Ver jährung möglich war und die Forderungen miteinander in Zusammenhang stehen. — Eine Entscheidung, die für landwirthschaftliche Kreise besonders Interesse hat, fällte das Kgl. Landes versicherungsamt. Ernst Eduard Steyer in Kleinwalters dorf, der als Tagelöhner eines dortigen Gutsbesitzers am 3. November 1899 zwei Pferde zur Musterung vorzuführen hatte, wurde durch ein ebenfalls zur Muster ung vorgeführtcs drittes Pferd desselben Besitzers verletzt und ist seitdem erwerbsunfähig. Sein gegen die land- und forstwirthschaflliche Berufsgenossenschast für das Königreich Sachsen erhobener Versicherungsanspruch ist rechtskräftig abgewiesen worden, weil kein Unfall im landwirthschaftlichen Betriebe vorliege. Nunmehr hat Steyer den Unfallversicherungsanspruch gegen die Heeresverwaltung erhoben, auf deren Veranlassung die Vorführung der Pferde erfolgt war. Die Intendantur des 12. Armeekorps hat aber die Gewährung von Entschädigung ebenfalls abgelehnt, da die Vorführung von Pferden bei der Vormusterungskommission als eine im Betriebe der Heeresverwaltung ausgeübte Beschäftig ung nicht angesehen werden jkönne. Steyer's Berufung hatte daS Schiedsgericht verworfen. Auch sein Rekurs fand .keine Beachtung, da sich der Unfall bei einer Thätigkeit ereignet habe, die nach den auf den vorliegenden Fall noch anwendbaren alten Unfalloersicherungsgesetzen der Versicherung nicht unterlag. — Auf der Straße von Glauchau nach Nieder lungwitz stürzte am Montag ein Möbelwagen aus Chemnitz wegen Versagens des Schleifzeuges um. Der Gefchirrführer, welcher unter denselben zu liegen kam, trug eine leichte Verletzung am Bein davon. Durch den Sturz wurde der Wagen derartig beschädigt, daß - ein weiterer Transport mit demselben unmöglich war- und die Möbel umgeladen werden mußten. Dresden, 23. Oktober. Ein Familiendrama spielte sich gestern Abend in der 7. Stunde in einer in Neustadt wohnenden Arbeiterfamilie ab. Ein in einer Souterrain wohnung im Hintergebäude des Grundstücks Oppellstraße 30 wohnender Arbeiter und Maurer Namens Höntzsch, der ohne Arbeit war, gerieth mit seiner von ihm seit 8 Wochen getrennt lebenden Ehefrau in Streit, in dessen Verlanf er im Jähzorn ein Messer durch den Hals rannte, nachdem er sie vorher mit der Faust in das Gesicht geschlagen hatte. Hierauf tödtete er sich selbst, indem er sich auch die Gurgel durchschnitt. Nach gewaltsamer Oeffnung der Wohnung fand man den Mann bereis todt vor, während die Frau noch Lebens zeichen von sich gab. Dresden, 23. Oktober. Verhaftet wurde eine Hoch staplerin. die hier in einem Hotel ersten Ranges Wohnung genommen und sich als die Tochter eines Geheimen Rathes Kaltwasser ins Fremdenbuch einge tragen hatte. Die Festgenommene ist die in der Mitte der zwanziger Jahre stehende geschiedene Werkmeisters ehefrau Martha Scheers aus Jüterbog. Sie halte einen Juwelier in ihre Netze verstrickt und diesem mitgetheilt, sie besitze ein Vermögen von 80000 M., das bei einer Bank in Berlin deponirt sei. Am Sonnabend sollte die Verlobung statlfinden. Es waren deshalb schon An verwandte der Bräutigams von auswärts hier ange kommen und die Tafel war gedeckt, als plötzlich die Kriminalpolizei erschien und die Abenteuerin festnahm. Die Scheers hat im Hotel etwa 400 M. Schulden ge macht und auch eine Anzahl hiesiger Geschäftsleute durch Entnahme von Waaren auf Credit geschädigt. — Gestern Abend hat der Arbeiter und Fleischer Hönsch seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in ihrer Wohnung in der Opellstraße schwer verletzt und sich dann selbst mittels Durchschneidens der Kehle gelödtet. Leipzig, 23. Oktober. Das „Leipziger Tageblatt" veröffentlicht in seiner morgigen Ausgabe einen 7 Spalten umfassenden Bericht der Concursverwaltung der Leipziger- Bank, welcher die Aufstellung derjenigen Activen ent hält, welche aus der Verbindung der Leipziger Bank mit der Trebertrocknungs-Actien-Gesellschaft in Kassel herrühren, während bezüglich der Passiven auf die Concursbilanz der Leipziger Bank vom 12. September hingewiesen wird. Die ausgeführten Werthe sind in sechs Unterabtheilungen' zerlegt, und zwar 1. Hypo theken- und Grundschulden, 2. Erlös von Waaren, welche an die Leipziger Bank verpfändet sind, 3. Buch- und Wechselforderungen an Firmen bezw. Personen, welche sich nicht in Concurs befinden, 4. Dividenden aus verschiedenen Concursen, 5. Obligationen ohne Hypotheken, Actien, Geschäftsantheile und Kuxe, 6. Ab tretung von 22 400 000 Mark Außenständen bei den Tochtergesellschaften durch die Trebertrocknungs-Actien- gesellschaft an die Leipziger Bank zwecks Sicherstellung (Cessionsgeschäft vom November 1900). Ziffer 1 ent hält 12 Positionen, deren Verwerthung vermuthlich 1140 000 Mark ergeben dürften. Ziffer 2 betrifft Products aus der Kasseler Centrale, aus der Chemischen Fabrik Schweinfurt und aus der Chemischen Fabrik Frankfurt a. O. Ziffer 3 umfaßt 9 Firmen, darunter Schulze-Dellwig mit 18 845 000 Mark, Bosnische Holzverwerthung mit 155 000 Kronen, Trocken-Destillation Petersburg mit 64 000 Rubel, Societa Jialiana in Genua im Conto-Corrent mit 721000 Mark, in Sola wechseln 435 000 Mark und Union Prag mit 181 000 Mark. Ziffer 4 umfaßt die Dividenden aus 13 Concursen, darunter Kasseler Trebertrocknungsgesell- schast, Director Schmidt Kassel, Hermann Sumpf-Kassel, Lochsche Brauerei-Kassel, August und Arnold Sumpf- Greifswald, Otto-Dortmund, Schlegel-Kassel, Chemische Jndustrie-Weißwasser, Chemische Fabriken-Glücksstadt, Holzdestillation Kasza, Gewerkschaft Holzhausen und Aktiengesellschaft für chemische Industrie-Nantes. Ziffer 5 umfaßt 18 Positionen, darunter Kasseler Treber- trocknung mit 659 000 Mark, Trockendestillation Peters burg mit 3 719 000 Rubeln, Bosnische Holzverwerthung mit 1964 000 Kronen, Holzdestillation Lemburg mit 1 553 000 Kronen, Finska-Trac-Jndustrie in Helsingfors mit 1 743 000 Markfinisch. W., Holzdestillation Kasza mit 2042 000 Kronen, sowie weitere Unternehmungen der Treber-Concern. Die meisten dieser Forderungen erscheinen werthlos. Die in Ziffer 6 angegebenen 22 400 000 Mark werden mit Null bewerthet. Die Concursverwaltung bemerkt schließlich, sie habe eine Zusammenstellung der aus dm Kasseler Beziehungen der Leipziger Bank noch vorhandenen Activen unter lassen, weil für den größten Theil der eingestellten Activziffern eine sichere Gewähr noch nicht vorliege ' und es auf der anderen Seite nicht ausgeschlossen sei, daß einzelne ohne Werthangabe eingestellte Activen etwas für die Masse des Concurses der Leipziger Bank einbringen werden. Chemnitz, 23. Oct. Die Chemnitzer Elektrizitäts werke G. m. b. H. haben heute Nachmittag 4 Uhr den Konkurs angemeldet. Damit ist das Projekt der Er bauung einer Drahtseilbahn von Erdmannsdorf nach Augustusburg, sowie die Versorgung der Stadt Augustus burg mit elektrischer Beleuchtung, das die an sich ja schon unbedeutende Firma mit völlig ungenügenden Mitteln in Angriff genommen hatte, einstweilen als ge scheitert anzusehen. Irgendwelche üble Nachwirkungen auf die allgemeinen geschäftlichen Verhältnisse in unserer Stadt sind von diesem Fallissement nicht zu besorgen. Wie man Hörl, sind die Hauptverlustträger Herr Kunath, Direktor der Gesellschaft, mit 67 000 Mk. und Herr G. Schleenhain, der Vorsitzende des AussichtsratheS, mit 30000 Mk., sowie außerdem noch eine ganze Reihe Lieferanten und Bauunternehmer. — In Limbach hat sich ein Comitö gebildet, um dem verstorbenen Componisten Johannes Pache daselbst ein Denkmal zu setzen. Bis jetzt sind 817 Mark zu sammengesteuert worden. Auswärtige Gesangvereine, von denen der „Liederkranz Jersey-City" (Newyork) auf dem großen Sängerfest daselbst im Jahre 1894 Paches „Waldeinsamkeit" sang, sandte ihr Scherflein mit ehrenden Worten für den Verstorbenen. Grimma. Um Ueberraschungen vorzubeugen, hat Herr Bürgermeister Lobeck in der Sitzung der Stadtver ordneten vom 18. Oktober nach Erledigung der Tages ordnung mitgetheilt, daß wohl in der Angelegenheit des Brunnenbauers Thiele von der Militärverwaltung und anderer Seite wegen Verpflegung der Leute, Liefer ung von Materialien usw. Ansprüche an die Stadt ge stellt werden, bez. gestellt worden sind, die sofort be friedigt werden mußten und wofür Rechnungen zweifel los in Aussicht stehen. Die Frage, inwieweit eine Entschädigung von anderer Seite der Stadt erwachsen wird, sei nicht leicht zu beantworten. Es kommen viele schwierige juristische Fragen, so heißt es im Berichte, in Betracht. Zweifellos lag aber hier ein Fall vor, wo die Stadt, als Inhaberin der Polizeigewalt, ein treten mußte, um Menschenleben zu retten. — In Hundsgrün pcobirte am Sonntag früh der 16jährige Gutsdesitzerssohn Kaiser das „Hängen". Aus ter Spielerei wurde trauriger Ernst; als die Eltern sich nach dem Sohne umsahen, fanden sie ihn leblos in der Scheune hängend vor. Gerichtsverhandlungen. 8 Dresden. Der Sergeant Paul Josef Göpel und der 1879 in Obergohlis geborene Gefreite Eugen Wil helm Fehrmann, beide von der 2. Batterie des 2. Feld- Art.-Rgts, Nr. 28 in Pirna, ließen sich gegen die ihnen unterstellten Mannschaften unerhörte Mißhandlungen zu Schulden kommen. Die Reitabtheilung hat mehrfach auf Göpels Befehl das Essen in Kniebeugestellung ein nehmen müssen. In einer einzigen Jnstructionsstunde theilte Göpel 51 Schläge aus. Auch Fehrmann ver hielt sich in derselben rohen Weife und ohrfeigte die Mannschaften. Aus Furcht vor weiterer schlechter Be handlung haben die Mißhandelten keine Anzeige erstattet. Das U.rtheil des Kriegsgerichts der 3. Division Nr. 32 lautete bei Göpel wegen Mißhandlung Untergebener und Mißbrauch der Dienstgewalt auf 10 Monate Gesängniß und Degradation, bei Fehrmann wegen desselben Delicts auf 2 Monate. Der mißhandelte Kanonier Jäckel hatte Selbstmord verübt. Das Gericht nahm an, daß die fortgesetzt betriebenen Grausamkeiten beider Angeklagten zu dem Entschlusse Jäckels beigetragen haben. Vermischtes. * Salzwcdel, 22. Oktober. Der Förster John zu Jerschel ist gestern von einem Rothhirsch getödtet worden. John, der schon zwanzig Jahre im Dienst des Herrn v. Jtzenplitz stand, hatte sich am Montag früh morgens nach einer eingehegten Waldung begeben, um die dort gehaltenen Hirsche zu füttern. Bevor er zur Futterstelle ging, legte er sein Gewehr beiseite und sperrte seinen Hund in einen Stall ein. Unweit der Futterstelle wurde er von einem Hirsche angegriffen; es entspann sich zwischen dem Förster und dem jetzt in der Brunstzeit stürmischen Thiere ein heftiger Kampf. Der Förster, der dem Hirsch mit seinem Genickfänger mehrere Messer stiche beigebrcht hatte, unterlag schließlich. Er stürzte zu Boden und wurde durch furchtbare Stöße mit dem Geweih qetödtet. Er wurde blutüberströmt ausgefunden. * Die Erbschaft eines Stammtisches. Au- Neustadt a. Haardt wird der „Franks. Ztg." geschrieben: Vor einigen Tagen wurde hier ein kleiner Erbschafts prozeß entschieden. Der in den 70er Jahren stehende kinderloser Wittwer K. verpflichtete sich eines Abends schriftlich, als er wieder in trüber Stimmung an seinen Stammtisch kam, der Gesellschaft 300 Mk. zu feucht- fröhlichen Zwecken zu stiften, wenn er ein Jahr darauf, am 1. März 1900, noch leben würde. K. lebte wirklich an diesem Tage noch, lag aber schon krank zu Bett, so