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w Umrahme der Inserate für die 10 Uhr. Gröbere Anzeigen 28. Jahrgang- Freitag, den 23. August 1901 26. dieses Monats anher einzureichen. Redaction und Expedition: Bahnstratze S (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. bracht. Es ist ein seltenes Vorkommniß, daß, nachdem ein zuständiger und über jeden Verdacht der Parteilich keit erhabener Gerichtshof einen Angeklagten freige sprochen hat, weil die wider ihn vorgebrachren Ver dachtsgründe unzureichend seien, ein anderer Gerichts hof eben diese Verdachtsgründe für ausreichend hält, die allerschwerste Strafe auszusprechen. Noch seltener ist das Vorkommniß, daß ein Gerichtshof ein Todes- urtheil ausspricht, wenn die zur Vertretung der An klage berufene Staatsanwalt erklärt, er könne die Ver antwortlichkeit für ein Todesurtheil nicht tragen. Es ist daher sehr erklärlich, daß sich der Gemüther der bange Zweifel bemächtigt, ob nicht bei der Fällung des Todes urtheils ein menschlicher Jrrthum vorgefallen sei. — Noch schärfer äußert sich die „Nat.-Ztg." Sie konstatirt zunächst, die Freisprechung Hickel's und der Verlauf der ihn betreffenden Verhandlung in zweiter Instanz habe Alles bestätigt, was über die Ungesetzlichkeit der gegen ihn verfügten Fortdauer der Untersuchungshaft nach seiner ersten Freisprechungin der „Nal.-Ztg." von seinem Vertheidiger ausgeführt wurde. Dann sagt das Blatt, die endgiltige Verurtheilung Marten's auf Grund der bisherigen Feststellungen würde, wie wir fürchten, auf lange Zeit als eine schwere Verletzung des Rechts bewußtseins nachwirken. Es ist dringend zu wünschen, daß dies auf die eine oder andere Art verhütet werde. — Die Rede des Bertheidigers des Ange klagten Marten. Nach der Anklageerhebung des Staatsanwalts ergriff zunächst Rechtsanwalt Burchardt das Wort: Meine Herren! Der Staatsanwalt hat eine Auffassung der Verhältnisse gegeben, welche voll ständig neu ist. Ich glaube wohl, daß der Gerichtshof seinen Ausführungen dahin beistimmen wird, daß der Vorfall ein ungewöhnlicher ist. Ick gebe dem Herrn Staatsanwalt zu, daß die in der vierten Schwadron ge- schehene That ein Schandfleck für die ganze Armee ist. Und ich wehre mich nicht gegen das Bestreben, die That zu fühnen im Interesse des Ansehens der ganzen Armee. Aber ich halte die Anklage für unausreichend. Wenn Marten in der Nähe des Karabiners gesehen wurde, so fehlt doch jeder Beweis dafür, daß dieser sich zur Zeit noch an der betreffenden Stelle befunden habe. Die Behauptung ist doch hinfällig, daß der Karabiner sich »och Nachmittags dort befunden haben muffe, wo er 10 Uhr Vormittags hingestellt wurde. Ein logische» Be nehmen wäre es gewesen, wenn er, nachdem er gesehen war, den Karabiner wieder hingestellt hätte. Bei jedem Verbrechen giebt es immer Leute, die etwas gesehen haben wollen. Es kommt hinzu, daß Skopeck zu Melzer und Schneider ganz anders gesagt hat Hätte sich Skopeck gegenüber anderen Leuten belastend geäußert, dann wäre der Vertreter der Anklage nicht gletchgillig gegen die Widersprüche in seinen Aussagen gewesen. Die Wahrnehmungen gewöhnlicher Leute können nicht E LdttluiWitz, AMors, —- > Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u.^f Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene C ? swärts 12 Pfg - Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg-, l" Rabatt. Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger AM» BorM- maßgebend sein. So wird gesagt, Marten h . Zähnen geknirscht. Es ist doch gar nicht / mk°rde man in einer Reitbahn, während eine Me g P? zugeritten werden, ein Zähneknirschen Horen lan . es war auch kein Beweggrund dazu vorhanden. m ist Marten die That nickt zuzutrauen. Er war em guter Sohn und vortrefflich erzogen. Es liegen woyi verschiedene Beweise von Reizbarbeit vor, aber er nach dem übereinstimmenden Zeugniß aller Rittmeisters selbst ein ehrgeiziger, tüchtiger Sowat. W Jemand ein Pferd nicht zwingen karin und absrtzen mutz, ist eine Erregung ganz natürlich. Stets hat er fernen Rittmeister gelobt und sich gegen Niemanden über den Dienst oder üble Behandlung seitens des Rittmeister» beklagt. Vorgänge wie die vom 19. und 2 t. Januar sind keine hinreichende Veranlassung zu solch furchtbarer That, und wenn ber so schwachen Jndicien, wie die gegen Marten vorgebrachlen, doch in der That sind, das Motiv fehlt, dann fällt die Anklage in sich zusammen. Martens Flucht war nur ein augenblicklicher, Drang nach Frei heit. Wenn er einen solchen Moro aus dem Gewissen gehabt hätte, dann hätte er auch den Weg über die Grenze gefunden. Daß er sein Alibi für ein paar Minuten nicht nachweisen kann, ist noch kein Beweis für seine Schuld. Wie lange Zeit Hal man gebraucht, um den Aufenthalt Hickels festzustellen! Das Eingreifen von Criminalbeamten ist immer gefährlich. Es ist leicht möglich, daß der Herr Criminalcommiffar v. Bück mann die Schuld daran trägt, daß die Untersuchung diese Wendung genommen hat. Meine Herren! Ich will nicht an Ihr Gewißen appelliren. Aber ich muß Sie ersuchen, das Interesse der miltärischen Disciplin bei der Urtheilsfindung nicht zu berücksichtigen. Im bürgerlichen Verfahren darf der Richter in keinen Be ziehungen zur Sache stehen. Ich hätte deßhalb ge wünscht, daß der hohe Gerichtshof nicht Richter ent- hielte, die mit dem Regiment in Beziehungen stehen. Jedenfalls bitte ich, alles außer Acht zu lassen, was außerhalb dieser Sache liegt. Von Todtschlag kann keine Rede sein, und ich beantrage, die Berufung zu verwerfen. — Ein Mitarbeiter des „Berl. Localanz." befragte im Haag den vr. Hendrik Muller, den Vertreter deS Oranje-Freistaats, über den Zustand in der Cap- colonie und er erhielt folgende Antwort: Wie mir mit- getheilt wird, haben 11—12 000 Capcolonisten die Waffen ergriffen. Mein Berichterstatter schreibt mir ferner: Der Zustand hier wird sehr kritisch, die Engländer sind rath- los, sie halten alle Berichte auf, damit diese nicht die Capstadt erreichen. Das, was man dort hört, ist lauten Lüge. Die ganze englische Politik wird hier bald zu sammenbrechen und England selbst hier verbluten " Belgien. Brüssel, 21. August. Die ComitöS zur Unten stützung der Buren beabsichtigen eine internationale Tagesgeschichte. Deutsches Reich. m I-tzl-r S,u„d- u°ch -m ftirdtich." «,g"'Au»d?u werde. Eine Flottendemonstration mit friedlichem Aus- das Aeußerste, was zu befürchten stehe. 'S' "och einem Telegramm desselben Blattes, der Confllkt mit der Türkei nicht tragisch ge nommen. Es scheint, daß der Sultan erst dem äußersten Zwange weichni wird. Selbst der russische Botschafter laßt hervorblicken, daß die dem französischen Kollegen widerfahrene Unbill russischerseits unangenehm berühre. Bis 9 Uhr Abends hatte das Ministerium des Acußern von dem Botschafter in Konstantinopel, Constans, keine Bestätigung der Havas-Depesche über den Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit der Türkei erhalten. — Das Urtheil des Oberkriegsgerichts im Gumbinner Mordprozeß wird in der Presse viel besprochen. All seitig wird anerkannt, daß der Präsident die Verhand lungen unparteilich und mit ungewöhnlicher Beherrsch ung des Stoffes geführt Hal, sowie daß auf die Aus schließung der Oeffentlichkeit grundsätzlich verzichtet wurde. Das Urtheil selbst aber macht Aufsehen. Die „Disch. Tgsztg." schreibt: Wir nehmen ohne Weiteres an, daß die Richter des Oberkriegsgerichts durchaus nach Pflicht und Gewissen geurtheilt haben; immerhin wird man nicht verschweigen können, daß der Ausgang des Prozesses Den, der die veröffentlichten Berichte sorg fältig und vorurtheilsfrei las, gewaltig überrascht hat. Es wird wohl wenig Zeitungsleser in Deutschland geben, die ein anderes als ein freisprechendes Urthefl erwartet haben. Diese Erwartungen waren um so be rechtigter, als die Verhandlungen vor dem Oberkriegs- qericht fast kein neues Moment zur Beurthellung des Falles ergaben. - Die „Berl. N N." schreiben: Im Interesse der militärischen Disziplin muß man noch LmLL schäft Marten's sei St L^",,Le Beweismittel hat ......... Bq. Mmmntz, den IS. August IS0I Erledigu», tumm-nd- — ^"buugMuch- mi, Z.ugm,^ü„d umg.h.ud. sp-Ichms ub-r bis »um Gersdorf Bz. Chemnitz, am 19. August 1901. Der Gemeinderath. Göhler, Gemeindevorstand. ' Bekanntmachung. Sonnabend, den 24. dieses Monats, schaffen bleiben die hiesigen Gemeinde-Expeditionslokalitäten wegen Remlgu g 9 An diesem Tage finden nur dringliche Sachen Erledigung. Das Standesamt ist geöffnet Vormittags von 8—9 Uhr. Gersdorf, den 16. August 1901. Der Gemeindevorstand. Göhler. Nachmittags^ Ausnahme" der^ durch dch" E-Üdu d« M-. m.,. Nr. 196