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Marten und Hickel, welche Beide wiederum ihre Unschuld betheuerten. Es werden dann eine Reihe von Vorgängen beim Reitdienst verhandelt, die im ersten Proceß unter Ausschluß der Oeffentlichkeit besprochen wurden. Hierbei handelt e« fich um da» Verhältntß, welche« zwischen Rittmeister v. Krosigk und Unteroffizier Marten bestand. Hierauf wird Marten über die Vorgänge am Mordtage vernommen, an welche Vernehmung sich eine Besichtigung der in Betracht kommenden Oertlichkeiten an schließt. Al« erster ZMe wird der Wachtmeister Buppersch ver- nomyen. Dieser erzählt den Vorgang in der Reitbahn genau' wie im vorigen Termin. Nach einigen weiteren Zeugenaussagen, die nicht« Neues ergeben, wird die Verhandlung auf Freitag vertagt. Frankreich — Ist es Prahlerei oder Wahrheit? Der Pariser „Matin" will von'einer „maßgebenden Persön lichkeit" erfahren haben, daß der Werth der unterseeischen Boote nunmehr außer Zweifel stehe. Die letzten Versuche hätten die Manövrier-Sicherheit der Boote und die Zuverlässigkeit des Werfens von Torpedos dargelegt. Es sei ausgeschlossen, daß die Mächte diesen Vorsprung Frankreichs wettzumachen im stände seien, welches binnen 18 Monaten allen Geschwadern die Stirne zu hieten in der Lage sein werde. Schweiz. Zürich, 15. August. Das schweizerische Comite zur Hilfeleistung für die Wittwen und Waisen der Buren, daS eine auS einem Arzt und sechs Kranken schwestern bestehende Abordnung nach den Flüchtlings lagern in Südafrika ausgerüstet hat, theilt mit, daß die Abordnung, die sich am 17. August in Southampton nach Südafrika einschiffen sollte, nicht abgehe, da das britische Kriegsministerium die von Lord Roberts schrift lich ertheilte Erlaubniß zurückziehe, unter der Begründ- ung, daß die Lage sich seither vollständig geändert habe, und daß von England selbst für die Frauen und Kinder der Buren in den Flüchtlingslagern „bestens" gesorgt werde. DaS schweizerische Hilfscomitö wurde heute durch die Vermittelung des Bundesrathes benachrichtigt, daß das englische auswärtige Amt die gewünschte Intervention endgiltig ablehne. Amerika. — Aus Pittsburg wird vom Mittwoch gemeldet: Die Zahl der Ausständigen wird auf 65 000 geschätzt. Die Führer der Ausständigen erklären, sie seien im Stande, vor Ablauf der Woche in den Carnegie'schen Werken ein Aufhören der Arbeit herbeizuführen. Der Krieg i» Südafrika. — Ein trauriges Ende hat im Kampfe für Haus und Herd ein hervorragender Burenkämpfer gefunden: Dem Reuterschen Bureau wird aus Jagersfonteinroad vom 13. August gemeldet, daß Commandant Pretorius, dem vor einigen Wochen die Augen ausgeschossen worden sind, gestorben ist. — Die hervorragendsten Burenführcr, die noch unter Waffen stehen, und die die englische Proclamation mit ewiger Verbannung bedroht, sind im Transvaal folgende Mitglieder der Staatsregierung: der stellver tretende Präsident Schalk Burger, Staatssekretär Reitz, die Generale Lukas Meyer und Erasmus und die Richter Commandant Jan Lombard, Lanrost Du Toit, stellvertretender Staatsanwalt Louis Jacoby; ferner Generalcommandant Louis Botha, Vice-Generalcomman- dant und Staatsanwalt I. Smuts; die Generale Ben Viljoen, Christ. Botha, Tobias Smuts, Delarey Beyers; die Commandanten Lood Pretorius, Trichard, Snyman, Theron Kemp, Ricards, Prinsloo, K. Krüger; im Frei staat : Präsident Steijn, Generalcommandant C P. Dewet, Generale Kolbe, Herzog, Froneman, Comman danten Brand und Wesfels; in der Capcolonie: die Commandanten Kruitzinger, Scheepers, Malan und Fouchö. Ein „Afrikander", der die meisten dieser Männer kennt, prophezeit in der Londoner Zeitung Daily News, daß sie für die letzte englische Proclamation nur ein verächtliches Achselzucken haben werden. Keiner dieser Männer werde den Kampf einstellen, bevor Eng land ihnen ehrenvolle Bedingungen stelle und vor allem, bevor es eine befriedigende Amnestie für die Kapburen gewähre. Ihre Erlangung gelte allen diesen Männern als eine persönliche Ehrensache. — Aus St. Helena meldet ein Reutersches Tele gramm, daß zwei holländische Kriegsgefangene am letzten Sonnabend einen kühnen Fluchtversuch unternahmen, indem sie ins Meer hinaus schwammen und sich eines Bootes bemächtigten. Es gelang ihnen, die Segel zu setzen, aber am Sonntag morgen wurden sie zehn Meilen auf See entdeckt und von einem zur Schaluppe „Beagle" gehörigen Boot festgcnommen. Die zwei Männer, die völlig unbekleidet die Flucht ergriffen hatten, wurden in Säcke gehüllt gelandet. — Kitcheners Proclamation bleibt ohne Wirkung. Der „Standard" meldet aus Pretoria vom 12. August: In hiesigen gut unterrichteten Kreisen glaube man nicht, daß die Proclamation Kitcheners besonderen Erfolg haben wird, es sei denn, daß Schalk Burger und Steijn der Uebergabe zustimmen. Doch wird dies nicht für wahrgehalten, da die beiden Befehls haber fürchten, von allen Landsleuten als Verräther angesehen zu werden. Botha und die anderen Befehls haber dürften in dieser Richtung ebensowenig Schritte thun, solange Steijn und Schalk Burger sich nicht zur Uebergabe verstehen. So berichtet ein englisches Blatt. — „Daily Mail" erfährt, Lord Kitchener werde ungefähr Mitte nächsten Monats nach England zurück kehren, sobald seine Proclamation in Kraft getreten sei. Der Kriegszustand werde dann faktisch vorüber sein. DaS Obercommando in Südafrika werde an den Generalleutnant Lhttleton übergehen ; auch werde alsdann Lord Milner sein Amt als Obercommissar von Süd afrika und Administrator der Oranjeflußcolonie Über- nommen haben. — AuS Capstadt wird gemeldet: Dort herrsche eine wahre Epidemie von Verbrechen. Angesehene Leute werden auf offener Straße am helllichtew Tage er mordet, ohne daß die Mörder gefangen würden. Ein bruch und Diebstahl sind an der TageSorönung. Die Polizei ist machtlos. Man denkt an die Einführung einer Lynchjustiz. Man ist sehr um die Sicherheit des Herzogs und der Herzogin von Cornwall besorgt, welche in Pietermaritzburg ankamen, und man traf außer ordentliche Schutzmaßregeln. OertlicheS u«d Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 16. August. — Der Stadtrath erläßt nachfolgende Bekannt machung : Infolge wiederholten Uebertretungen der Bestimm ungen der Gewerbe-Ordnung Seitens einiger Personen, welchen die Erlaubniß zum Kleinhandel mit Branntwein ertheilt worden ist, wird hiermit, um die Aufsicht zu erleichtern, bekannt gegeben, daß alle diejenigen, die die bezeichnete Concession inne haben, die Läden- und Thür fenster der zum Gewerbebetriebe bestimmten Locale weder verhängen noch zu denselben undurchsichtiges Glas ver wenden dürfen. Zur Vermeidung von Auflagen in den bezeichneten Localen werden Sitzgelegenheiten hiermit verboten. Soweit solche jetzt vorhanden sind, sind sie sofort zu beseitigen. Vorstehende Bestimmungen treten am 25. August a. c. in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen die getroffenen Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder entsprechender Haft geahndet werden. — Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier. Einem vom evangel.-lutherisch. Landesconsistorium anläßlich der Ver handlungen der letzten Landessynode gestellten Anträge entsprechend, werden die Polizeibehörden durch das Ministerium des Innern erneut angewiesen, mit aller Strenge auf die Befolgung der Vorschriften des Ge setzes, die Sonn-, Fest- und Bußtagrfeier betreffend, vom 10. September 1870 nebst Ausführungsverordnung vom gleichen Tage zu halten und bei Zuwiderhandlungen scharf einzufchreiten. Hervorzuheben ist namentlich, daß nach ß 7 des Gesetzes Vergnügen, Festlichkeiten und Lustbarkeiten an öffentlichen Orten an den Sonnabenden und den Vorabenden vor Fest- und Feiertagen keines falls über Mitternacht ausgedehnt werden dürfen, daß sich dieses Verbot auch auf nicht öffentliche Concerte, Tanz- und sonstige geräuschvolle Vergnügungen, wenn sie an öffentlichen Orten abgehalten werden, bezieht, und daß es hiernach unzulässig ist, hinsichtlich der Dauer und Ausdehnung aller dieser Vergnügungen und Lustbarkeiten an den Sonnabenden und Vorabenden der Heft- und Feiertage über 12 Uhr Nachts Aus nahmen zu bewilligen. — Hierzu bemerkt das Ministerium noch: Wenn sodann im Interesse.der Herbeiführung einer besseren Sonntagsheiligung dringend zu wünschen ist, daß die Vergnügungen und Festlichkeiten an den Sonnabenden und Vorabenden vor Fest- und Feier tagen überhaupt auf ein möglichst geringes Maaß be schränkt werden, so wollen die Polizeibehörden auch dies im Auge behalten und bei Genehmigung für Ver gnügungen an Sonnabenden und Vorabenden vorFest- und Feiertagen, insbesondere auch in den Städten, einen strengen Maßstab anlegen und mit der Erlaubniß- ertheilung vorsichtig und sparsam umgehen. — In einer jüngst erschienenen Verordnung des Justizministeriums wird hervorgehoben, es sei wahr zunehmen gewesen, daß die Gerichtskosten, die in Vormundsschaftssachen entstehen, nicht selten von den Angehörigen des Mündels eingefordert würden. Nament lich würden von manchen Gerichten die Kostender Bevor mundung unehelicher Kinder den Müttern oder auch den Vätern abgefordert. Ein solches Vorgehen habe in den meisten Fällen keinen Erfolg; die damit ver bundenen Weiterungen widersprächen also schon dem richtig verstandenen fiskalischen Interesse. Namentlich aber sei ein solches Vorgehen mit der Vorschrift in tz 5 Absatz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Gerichtskosten vom 21. Juni 1900 nicht vereinbar. Die Gründe, die von einigen Amtsgerichten für das bezeichnete Vorgehen angesetzt würden, seien nicht zutreffend. In der Verordnung wird diese Auffassung näher begrünvet und den Amtsgerichten anheimgegeben, künftig die in Vormundschaftssachen entstehenden Kosten nur dann von den Angehörigen des Mündels einzuheben, wenn diese Angehörigen ausnahmsweise Kraft besonderer ge setzlicher Vorschriften, namentlich nach ß 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 oder nach tz 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Gerichtskosten kostenpflichtig sind. — In den sächsischen Eisenbahnpersonenwagen läßt die Eisenbahnverwallung jetzt nach und nach neben den Thüren Handgriffe aus Leder anbringen, die beim Aussteigen zum Anhalten dienen sollen. Die bei der vorhandenen großen Wagenzahl immerhin kostspielige Maßnahme wird in jedem Wagen bei gelegentlicher An wesenheit in der Werkstatt ausgeführt. In Folge Redu- cirung de« Schaffnerpersonal« ist der Reisende bei dem Ausfteigen hinsichtlich de« Oeffnen« der Coupeethüren rc. häufig auf Selbsthilfe angewiesen, und diese Neuerung wird wohl auch au« diesen Gründen eingeführt worden W. — Aus Anlaß des am 12. ds. Mts. gefeierten 50jährigen Geschäftsjubiläums der Firma Heinrich Pätzmann in Waldenburg wurden 100 Arme mit Nahrungsmitteln bedacht. Die 350 Arbeiter erhielten außer dem Wochenlohn den dreifachen Betrag desselben in neuen Münzen ausgezahlt, die Angestellten des Geschäftes einen nochmaligen Monatsgehalt. Der Senior, Herr Heinrich Pätzmann, der jetzt in Dresden lebt, wurde zum Ehrenbürger von Waldenburg ernannt. Glaucha«, 15. Aug. In der gestern Nachmittag von 3 Uhr ab im Sitzungssaale der Königlichen Amts- hauptmannschaft abgehaltenen 6. diesjährigen Bezirks- ausschußfitzung fanden u. a. Genehmigung: da« Orts- statut über die Herstellung und Unterhaltung gewisser Brücken in der Gemeinde Falken, ferner die Schanker laubnißgesuche Görner- in Falken, Steinbach« in Berns dorf, Nobis in Oberlungwitz, Rau's in Langenberg — für den Garten —, de« Vereins für naturgemäße Ge- sundheitSpflege in Lichtenstein für eine aus Bernsdorfer Flur errichtete UnterkunflShütte und de» Schwimmclubs in Oberlungwitz für das dortige Bad durch den Bade meister an Badegäste. Da« Schankerlaubnißgesuch Röschs In Gersdorf würdet soweit es den Ausschank von Kaffee, Soda- und Selterswasser, Cacao und nicht alkoholhaltige Limonade betrifft, bedingungsweise genehmigt, hinsichtlich des mit nachgesuchten Ausschankes von Fruchtwein aber mangels Bedürfnisses abgelehnt. Der Bezirksausschuß befaßte sich ferner mit den Gesuchen des Musikdirigenten Hermann Gruner in Oberlungwitz und Richard Lindner in Altwaldenburg um Erlaubniß zur Mitwirkung ihrer fortbildungsschulpflichtigen Lehrlinge bei Tanzmusiken. Chemnitz. In der an der Mittwoch abgehaltenen Sitzung des Bezirksausschusses für die Amtshauptmann- fchaft Chemnitz theilte Herr Amtshauptmann Dr. Hall bauer mit, daß nach einer Umfrage bei den Gemeinden des hiesigen Bezirks diese mit 61738 Mark Einlagengut haben an dem ConcurS der Leipziger Bank betheiligt sind. Chemnitz, 15. Aug. In dem Hause Logenstraße 4 bewohnte die 43jährige Kettenscheererswittwe Anna Lach muth, gebürtig aus Ernsdorf bei Reichenbach in Schlesien, eine kleine Stube mit Schlafstube. Heule Vormittag wollte eine Bekannte die Lachmuth besuchen, und da die Stubenthür nach mehrmaligem Klopsen nicht geöffnet wurde, setzte man die nahe Polizeiwache hiervon in Kenntniß. Ein Schutzmann ließ daraufhin durch einen Schlosser die Wohnung öffnen. Hier fand man in der Schlafstube die Lachmuth mit einer Schußwunde in der Herzgegend todt im Bette liegend vor. Der Leichnam wurde polizeilich aufgehoben. Wie die Königliche Staats- anwaltschaft bekannt macht, ist nach den angestellten Er örterungen die Lachmuth erschossen worden. Der That dringend verdächtig ist der Kettenscheerer Karl Weihönig, geboren zu Oberhermersdorf, Bezirk Mährisch Schönberg, am 24. August 1866, welcher seit heute morgen flüchtig geworden ist. — Von anderer Seite wird zu der Mord affaire folgendes mitgetheilt: Die Wittwe Lachmuth unter hielt ein Verhältniß mit dem Ehemann Weihönig, dessen Familie in Brünn weilte, während er selbst hier zur Aftermiethe wohnte. Die Lachmuth, welchen ihren etwa 10jährigen Sohn hierselbst in Pflege gegeben hatte, richtete an die Pflegeeltern desselben einen Brief, in dem sie mittheilte, daß Weihönig und sie (die L.) gemeinsam sterben wollten. Dieser Brief, welcher heute früh in die Hände der Betreffenden gelangte, war die Veranlassung, daß man gegen 9 Uhr sofort Nachforschungen in der Wohnung der Lachmuth anstellte. Nach dieser Dar stellung ist anzunehmen, daß Weihönig die L. erschossen hat, vor einem Selbstmorde ober zurückgeschreckt ist. Hierfür spricht vor allem der Umstand, daß bei der Ent seelten keine Waffe vorgesunden wurde und weiter, daß Bewohner des Hauses Logenstraßs 4 beobachtet haben wollen, daß Weihönig heute Morgen gegen 8 Uhr die Wohnung der Lachmuth verlassen hat. — Weihönig ist den ganzen Tag in der Stadt oder im Walde herumgelaufen und dann Abends iw Restaurant „Zum Goldborn" am Zeisigwald eingekehrt, woselbst er zehn Glas Bier ge trunken hat. Nachdem er sich auf diese Weise Muth gemacht, schritt er zur Ausführung seines Vorhabens, indem er sich in das Pissoir begab und sich dort eine Kugel durch den Kopf jagte. Freiberg. Von zwei größeren Schadenfeuern wurde innerhalb zweier Tage das denachbarte Dorf Niederbob ritzsch heimgesucht. In der Nackt zum Sonntag brannten die Gutsgehöfte von Bruno Franke und Hugo Becker nieder, und bereits am Montag Abend in der 8. Stunde ging ein neues Gehöft, das des Gutsbesitzers Robert Hänig, in Feuer auf. Bei dem letzteren Schadenfeuer wurde als Brandstifter der seit etwa acht Tagen von Lichtenberg nach Niederbobritzsch verzogene und von Hänig in Dienst und Pflege genommene Schulknabe Arthur Enold ermittelt. Seinem Geständniß zufolge hat er den Brand angelegt, um ein anderes Unterkommen zu finden. Rochwitz. Ein hiesiger Klempnermeister schlug seinen bei ihm in der Lehre befindlichen Sohn derart mit